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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

noch vorhandnen eignen Einkommen nicht hinter dem zurückbleibe, was der Mensch
unbedingt zum Leben braucht.

Wie ich mir die Ausgestaltung einer so umfassenden Versicherung in der Praxis
denke, das dürfte hier, wo ich nur zum Nachdenken über Grundsätzliches anregen
möchte, nicht zu erörtern sein. Ich betone nur, daß nicht alles, was grundsätzlich
als wünschenswert erscheint, auf einmal durchgeführt werden muß, und daß es den
aufgestellten Grundsätzen schließlich auch keinen Abbruch thun würde, wenn man in
dem einen oder andern Punkte aus Praktischen Rücksichten (Umständlichkeit, Kosten)
davon absehe" müßte, ihre äußersten Folgerungen zu ziehen.

Ein wichtiger Punkt bleibt noch zu berühren. Es ist wohl ohne weiteres
klar, daß eine Versicherung, die stattfindet, weil die Gesamtheit den Einzelnen zur
Fürsorge für Tage der Not zwingen will, auch voraussetzt, daß jeder seinen Bei¬
trag wirklich ans seiner eignen Tasche bezahle. Es müßte also auch der Arbeiter
die volle Zahlung seines Beitrages übernehmen; es gäbe keinen Zuschuß der Arbeit¬
geber und keinen Reichsznschuß. Gerade hierin würde ich aber nicht eine Ver¬
schlechterung, sondern eine Verbesserung des Versicherungswesens sehen. Denn für
die Zuschüsse weiß ja doch der Arbeiter dem Arbeitgeber und dem Reiche nur des
Teufels Dank. Seine sozialdemokratischen Führer erzählen ihm, er sei um den
Betrag dieser Zuschüsse und um uoch viel mehr in dem ihm gebührenden Lohne
verkürzt. Daran ist so viel wahr, daß der Arbeiter allerdings neben den Kosten
seines laufenden Lebensunterhalts auch das verdienen sollte, was ihn für Zeiten
der Krankheit, der Invalidität usw. sicher stellt. Ohne Zweifel würde er diesen
Anspruch auf dem Arbeitsmarkte durchgesetzt haben, wenn ihn nicht die obligatorische
Armenpflege in dieser Beziehung sorglos gemacht hätte. Sobald und soweit nun
die Armenpflege durch den Versichernngszwang ersetzt ist, gewinnt der Arbeiter
notgedrungen die genügende Festigkeit, sich auf dem Arbeitsmarkte binnen kurzer
Frist die Lohnerhöhung zu sichern, die zur Bestreitung seiner Versicherungsbeiträge
erforderlich ist, und es wird ihm um so leichter werden, als der Arbeitgeber in
dem Augenblick, wo ihm neben seinem bisherigen Anteil an deu Beiträgen noch
eine Menge von Mühe und Ärger abgenommen wird, sich gewiß nicht allzu zähe
zeigen wird. Gewiß aber kann es nur zur moralischen Hebung des Arbeiterstandes
beitragen, wenn er nicht mehr als halbes Almosen zu nehmen braucht, was nun
doch eiumnl nach seiner Überzeugung eigentlich aus seinem Verdienste bestritten wird.
Damit kommen wir auf die Anschauungen einer für den Versicherungsgedanken
grundlegend gewesenen 1363 erschienenen Schrift^) von Engel zurück, in der bereits
ausgesprochen war, daß die Versicherung gegen Krankheit, Invalidität, Alter, Arbeits¬
losigkeit und Todesfall notwendig einen Teil des Verdienstes eines jeden Arbeiters
bilden müsse. Man hätte diesen Gedanken von vornherein auch in der Praxis
festhalten sollen.


I. G. weiß
Etwas über Goethe.

Professor Lorenz in Jena hat auf der achte" General¬
versammlung der Goethegesellschaft in Weimar einen Vortrag gehalten, worin er
Goethe ein sehr "veitgehendes Interesse an der außer" Politik zuspricht. In Goethes
Kopfe wäre der Gedanke entstanden, den Fürstenbund zu gründen, und der Herzog
hätte ihn dann später über alle Vorgänge in der Politik ""terrichtet. Karl August
wäre also Goethes politischer Lehrmeister gewesen. Die Goethegesellschast hat dem
Vortragenden mit reichem Beifall gelohnt, und ihr Jahresbericht bestätigt diese



*) Engel, Der Preis der Urban. Berlin, 18"3.
Grenzboten I 189K7
Maßgebliches und Unmaßgebliches

noch vorhandnen eignen Einkommen nicht hinter dem zurückbleibe, was der Mensch
unbedingt zum Leben braucht.

Wie ich mir die Ausgestaltung einer so umfassenden Versicherung in der Praxis
denke, das dürfte hier, wo ich nur zum Nachdenken über Grundsätzliches anregen
möchte, nicht zu erörtern sein. Ich betone nur, daß nicht alles, was grundsätzlich
als wünschenswert erscheint, auf einmal durchgeführt werden muß, und daß es den
aufgestellten Grundsätzen schließlich auch keinen Abbruch thun würde, wenn man in
dem einen oder andern Punkte aus Praktischen Rücksichten (Umständlichkeit, Kosten)
davon absehe» müßte, ihre äußersten Folgerungen zu ziehen.

Ein wichtiger Punkt bleibt noch zu berühren. Es ist wohl ohne weiteres
klar, daß eine Versicherung, die stattfindet, weil die Gesamtheit den Einzelnen zur
Fürsorge für Tage der Not zwingen will, auch voraussetzt, daß jeder seinen Bei¬
trag wirklich ans seiner eignen Tasche bezahle. Es müßte also auch der Arbeiter
die volle Zahlung seines Beitrages übernehmen; es gäbe keinen Zuschuß der Arbeit¬
geber und keinen Reichsznschuß. Gerade hierin würde ich aber nicht eine Ver¬
schlechterung, sondern eine Verbesserung des Versicherungswesens sehen. Denn für
die Zuschüsse weiß ja doch der Arbeiter dem Arbeitgeber und dem Reiche nur des
Teufels Dank. Seine sozialdemokratischen Führer erzählen ihm, er sei um den
Betrag dieser Zuschüsse und um uoch viel mehr in dem ihm gebührenden Lohne
verkürzt. Daran ist so viel wahr, daß der Arbeiter allerdings neben den Kosten
seines laufenden Lebensunterhalts auch das verdienen sollte, was ihn für Zeiten
der Krankheit, der Invalidität usw. sicher stellt. Ohne Zweifel würde er diesen
Anspruch auf dem Arbeitsmarkte durchgesetzt haben, wenn ihn nicht die obligatorische
Armenpflege in dieser Beziehung sorglos gemacht hätte. Sobald und soweit nun
die Armenpflege durch den Versichernngszwang ersetzt ist, gewinnt der Arbeiter
notgedrungen die genügende Festigkeit, sich auf dem Arbeitsmarkte binnen kurzer
Frist die Lohnerhöhung zu sichern, die zur Bestreitung seiner Versicherungsbeiträge
erforderlich ist, und es wird ihm um so leichter werden, als der Arbeitgeber in
dem Augenblick, wo ihm neben seinem bisherigen Anteil an deu Beiträgen noch
eine Menge von Mühe und Ärger abgenommen wird, sich gewiß nicht allzu zähe
zeigen wird. Gewiß aber kann es nur zur moralischen Hebung des Arbeiterstandes
beitragen, wenn er nicht mehr als halbes Almosen zu nehmen braucht, was nun
doch eiumnl nach seiner Überzeugung eigentlich aus seinem Verdienste bestritten wird.
Damit kommen wir auf die Anschauungen einer für den Versicherungsgedanken
grundlegend gewesenen 1363 erschienenen Schrift^) von Engel zurück, in der bereits
ausgesprochen war, daß die Versicherung gegen Krankheit, Invalidität, Alter, Arbeits¬
losigkeit und Todesfall notwendig einen Teil des Verdienstes eines jeden Arbeiters
bilden müsse. Man hätte diesen Gedanken von vornherein auch in der Praxis
festhalten sollen.


I. G. weiß
Etwas über Goethe.

Professor Lorenz in Jena hat auf der achte» General¬
versammlung der Goethegesellschaft in Weimar einen Vortrag gehalten, worin er
Goethe ein sehr »veitgehendes Interesse an der außer» Politik zuspricht. In Goethes
Kopfe wäre der Gedanke entstanden, den Fürstenbund zu gründen, und der Herzog
hätte ihn dann später über alle Vorgänge in der Politik »»terrichtet. Karl August
wäre also Goethes politischer Lehrmeister gewesen. Die Goethegesellschast hat dem
Vortragenden mit reichem Beifall gelohnt, und ihr Jahresbericht bestätigt diese



*) Engel, Der Preis der Urban. Berlin, 18«3.
Grenzboten I 189K7
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/57>, abgerufen am 01.09.2024.