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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

war nun eine "ochmälige, unter günstigen Umständen eine mehrfache mißbräuchliche
Benutzung möglich, wen" der Schnffner die Fahrkarte vor Beendigung der Rück¬
reise nicht durchlochte und sie nach Abnahme zurückbehielt, statt sie an den Zug¬
führer abzuliefern, Wnr er so in den Besitz einer für die Rückfahrt oder einen
Teil davon noch nicht entwerteten Karte gekommen, deren Giltigkeit noch nicht ab¬
gelaufen our, so stand nichts mehr im Wege, daß er sie entweder selber ans der
Strecke, für die sie formell noch galt, von neuem an deu Mann brachte (und an
Reisenden, die sich kein Gewissen daraus machen, die Eisenbahn zu betrügen, wird
es leider nie fehlen), oder er konnte sich dazu eines Vermittlers, etwa in Gestalt
eines Hotelportiers bedienen, an den die unterschlngneu Fahrkarten sofort in einem
Briefumschlage abgingen. Dieser Weg ist so häufig benutzt worden, daß es in ein¬
zelnen größern Städten in frühern Jahren ein öffentliches Geheimnis war, wo man
zu "billigen" Fahrkarten aller Art gelangen konnte. Die öffentliche Meinung wurde
damit irre geführt, daß es sich dabei vorgeblich nur um solche Fahrkarten handeln
sollte, die von ihren ursprünglichen Inhabern nicht hatten ausgenutzt werden können,
und niemand machte sich ein Gewissen daraus, die günstige Gelegenheit zu billige"
Reisen zu benutzen. Es liegt ans der Hand, daß ein solcher Mißbrauch um so
leichter ist und um so ausgedehnter betrieben werden kann, je länger eine Fahr¬
karte gilt, lind das ist der hauptsächlichste Grund für deu Widerstand, den die
Eisenbahnen der weitern Vermehrung solcher Fahrkarten und besonders jeder weitern
Ausdehnung ihrer Giltigkeitsdauer entgegensetzen. Außerdem konnten einzelne Per¬
sonen ihre Beförderung als "blinde Passagiere" erreichen, wenn sie sich mit dem
Fahrpersonal darüber zu verständige" wußten und es gelang, sie bis zu ihrem
Reiseziel unangefochten durchzubringen.

Alle Versuche der Eisenbnhnverlvaltnnge", mit ihrem eignen Anfsichtspersonal
den geschilderte" Hinlerziehungen und besonders der betrügerischen Wiederverwen¬
dung bereits ansgenntzter Fahrkarten ans die Spur zu kommen und ihnen vorzu¬
beugen, hatte" im großen und ganzen uicht den gewünschten Erfolg, Selbst die
Wiederholte Heranziehung von Beamte" aus ander" Bezirken zu unvermutete" Zng-
revisivnen erwies sich meist als unwirksam. Die betrügerischen Beamten hatten in
der Regel eine feine Witterung für solche Revisvreu, selbst wenn sie ihnen unbe¬
kannt waren und mit gewöhnlichen Fahrkarte" reiste". Und wurde einmal eine
"icht dnrchlvchte Fahrkarte oder el" Reise"der mit ""giltiger oder ohne jede Fahr¬
karte betroffen, so war es meist außerordentlich schwierig, deu betreffenden Schaffner
einer betrügerische" Absicht zu überführe". Er brauchte nur dabei zu bleibe", daß
es sich nur "", el" (bei starke," Andrange entschuldbares) Versehen handle.

Die Bahnsteigsperre hat in erster Linie den Zweck, den immer wiederkehrenden
zahlreichen Unfällen vorzubeugen, die daraus entstanden, daß es die Schnffner trotz
aller strengen Verbote uicht lassen konnten, oft much gar nicht vermeiden konnten,
die ihnen obliegende Prüfung der Fahrkarten von den Trittbrettern der fahrenden
Züge aus vorzunehmen. Außerdem bezweckt die Bahnsteigsperre, im Interesse der
ordnungsmäßigen Abfertigung der Züge und der Reisenden selbst die Bahnsteige
möglichst von alle" überflüssigen und, wenn sie in großen Massen erscheinen, geradezu
störenden Begleitern freizuhalten. Ein dritter Vorteil der Bahnsteigsperre aber ist,
daß sie Fahrgeldhinterziehnugen der geschilderten Art durch das Fahrpersonal, wenn
nicht innnöglich macht, so doch wesentlich erschwert, indem sie die Prüfung der
Fahrkarten und ihre Abnahme an zwei verschiedne Stellen verlegt, deren Verstän¬
digung unter einander überaus schwierig ist. Wie sind nun trotz der Bahnsteig¬
sperre Jahrgeldhiuterziehuugeu in dem vorliegenden Umfange möglich gewesen?


Grenzi'oder I 1896 56
Maßgebliches und Unmaßgebliches

war nun eine »ochmälige, unter günstigen Umständen eine mehrfache mißbräuchliche
Benutzung möglich, wen» der Schnffner die Fahrkarte vor Beendigung der Rück¬
reise nicht durchlochte und sie nach Abnahme zurückbehielt, statt sie an den Zug¬
führer abzuliefern, Wnr er so in den Besitz einer für die Rückfahrt oder einen
Teil davon noch nicht entwerteten Karte gekommen, deren Giltigkeit noch nicht ab¬
gelaufen our, so stand nichts mehr im Wege, daß er sie entweder selber ans der
Strecke, für die sie formell noch galt, von neuem an deu Mann brachte (und an
Reisenden, die sich kein Gewissen daraus machen, die Eisenbahn zu betrügen, wird
es leider nie fehlen), oder er konnte sich dazu eines Vermittlers, etwa in Gestalt
eines Hotelportiers bedienen, an den die unterschlngneu Fahrkarten sofort in einem
Briefumschlage abgingen. Dieser Weg ist so häufig benutzt worden, daß es in ein¬
zelnen größern Städten in frühern Jahren ein öffentliches Geheimnis war, wo man
zu „billigen" Fahrkarten aller Art gelangen konnte. Die öffentliche Meinung wurde
damit irre geführt, daß es sich dabei vorgeblich nur um solche Fahrkarten handeln
sollte, die von ihren ursprünglichen Inhabern nicht hatten ausgenutzt werden können,
und niemand machte sich ein Gewissen daraus, die günstige Gelegenheit zu billige»
Reisen zu benutzen. Es liegt ans der Hand, daß ein solcher Mißbrauch um so
leichter ist und um so ausgedehnter betrieben werden kann, je länger eine Fahr¬
karte gilt, lind das ist der hauptsächlichste Grund für deu Widerstand, den die
Eisenbahnen der weitern Vermehrung solcher Fahrkarten und besonders jeder weitern
Ausdehnung ihrer Giltigkeitsdauer entgegensetzen. Außerdem konnten einzelne Per¬
sonen ihre Beförderung als „blinde Passagiere" erreichen, wenn sie sich mit dem
Fahrpersonal darüber zu verständige» wußten und es gelang, sie bis zu ihrem
Reiseziel unangefochten durchzubringen.

Alle Versuche der Eisenbnhnverlvaltnnge», mit ihrem eignen Anfsichtspersonal
den geschilderte» Hinlerziehungen und besonders der betrügerischen Wiederverwen¬
dung bereits ansgenntzter Fahrkarten ans die Spur zu kommen und ihnen vorzu¬
beugen, hatte» im großen und ganzen uicht den gewünschten Erfolg, Selbst die
Wiederholte Heranziehung von Beamte» aus ander» Bezirken zu unvermutete» Zng-
revisivnen erwies sich meist als unwirksam. Die betrügerischen Beamten hatten in
der Regel eine feine Witterung für solche Revisvreu, selbst wenn sie ihnen unbe¬
kannt waren und mit gewöhnlichen Fahrkarte» reiste». Und wurde einmal eine
»icht dnrchlvchte Fahrkarte oder el» Reise»der mit »»giltiger oder ohne jede Fahr¬
karte betroffen, so war es meist außerordentlich schwierig, deu betreffenden Schaffner
einer betrügerische» Absicht zu überführe». Er brauchte nur dabei zu bleibe», daß
es sich nur »», el» (bei starke,» Andrange entschuldbares) Versehen handle.

Die Bahnsteigsperre hat in erster Linie den Zweck, den immer wiederkehrenden
zahlreichen Unfällen vorzubeugen, die daraus entstanden, daß es die Schnffner trotz
aller strengen Verbote uicht lassen konnten, oft much gar nicht vermeiden konnten,
die ihnen obliegende Prüfung der Fahrkarten von den Trittbrettern der fahrenden
Züge aus vorzunehmen. Außerdem bezweckt die Bahnsteigsperre, im Interesse der
ordnungsmäßigen Abfertigung der Züge und der Reisenden selbst die Bahnsteige
möglichst von alle» überflüssigen und, wenn sie in großen Massen erscheinen, geradezu
störenden Begleitern freizuhalten. Ein dritter Vorteil der Bahnsteigsperre aber ist,
daß sie Fahrgeldhinterziehnugen der geschilderten Art durch das Fahrpersonal, wenn
nicht innnöglich macht, so doch wesentlich erschwert, indem sie die Prüfung der
Fahrkarten und ihre Abnahme an zwei verschiedne Stellen verlegt, deren Verstän¬
digung unter einander überaus schwierig ist. Wie sind nun trotz der Bahnsteig¬
sperre Jahrgeldhiuterziehuugeu in dem vorliegenden Umfange möglich gewesen?


Grenzi'oder I 1896 56
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[0449] Maßgebliches und Unmaßgebliches war nun eine »ochmälige, unter günstigen Umständen eine mehrfache mißbräuchliche Benutzung möglich, wen» der Schnffner die Fahrkarte vor Beendigung der Rück¬ reise nicht durchlochte und sie nach Abnahme zurückbehielt, statt sie an den Zug¬ führer abzuliefern, Wnr er so in den Besitz einer für die Rückfahrt oder einen Teil davon noch nicht entwerteten Karte gekommen, deren Giltigkeit noch nicht ab¬ gelaufen our, so stand nichts mehr im Wege, daß er sie entweder selber ans der Strecke, für die sie formell noch galt, von neuem an deu Mann brachte (und an Reisenden, die sich kein Gewissen daraus machen, die Eisenbahn zu betrügen, wird es leider nie fehlen), oder er konnte sich dazu eines Vermittlers, etwa in Gestalt eines Hotelportiers bedienen, an den die unterschlngneu Fahrkarten sofort in einem Briefumschlage abgingen. Dieser Weg ist so häufig benutzt worden, daß es in ein¬ zelnen größern Städten in frühern Jahren ein öffentliches Geheimnis war, wo man zu „billigen" Fahrkarten aller Art gelangen konnte. Die öffentliche Meinung wurde damit irre geführt, daß es sich dabei vorgeblich nur um solche Fahrkarten handeln sollte, die von ihren ursprünglichen Inhabern nicht hatten ausgenutzt werden können, und niemand machte sich ein Gewissen daraus, die günstige Gelegenheit zu billige» Reisen zu benutzen. Es liegt ans der Hand, daß ein solcher Mißbrauch um so leichter ist und um so ausgedehnter betrieben werden kann, je länger eine Fahr¬ karte gilt, lind das ist der hauptsächlichste Grund für deu Widerstand, den die Eisenbahnen der weitern Vermehrung solcher Fahrkarten und besonders jeder weitern Ausdehnung ihrer Giltigkeitsdauer entgegensetzen. Außerdem konnten einzelne Per¬ sonen ihre Beförderung als „blinde Passagiere" erreichen, wenn sie sich mit dem Fahrpersonal darüber zu verständige» wußten und es gelang, sie bis zu ihrem Reiseziel unangefochten durchzubringen. Alle Versuche der Eisenbnhnverlvaltnnge», mit ihrem eignen Anfsichtspersonal den geschilderte» Hinlerziehungen und besonders der betrügerischen Wiederverwen¬ dung bereits ansgenntzter Fahrkarten ans die Spur zu kommen und ihnen vorzu¬ beugen, hatte» im großen und ganzen uicht den gewünschten Erfolg, Selbst die Wiederholte Heranziehung von Beamte» aus ander» Bezirken zu unvermutete» Zng- revisivnen erwies sich meist als unwirksam. Die betrügerischen Beamten hatten in der Regel eine feine Witterung für solche Revisvreu, selbst wenn sie ihnen unbe¬ kannt waren und mit gewöhnlichen Fahrkarte» reiste». Und wurde einmal eine »icht dnrchlvchte Fahrkarte oder el» Reise»der mit »»giltiger oder ohne jede Fahr¬ karte betroffen, so war es meist außerordentlich schwierig, deu betreffenden Schaffner einer betrügerische» Absicht zu überführe». Er brauchte nur dabei zu bleibe», daß es sich nur »», el» (bei starke,» Andrange entschuldbares) Versehen handle. Die Bahnsteigsperre hat in erster Linie den Zweck, den immer wiederkehrenden zahlreichen Unfällen vorzubeugen, die daraus entstanden, daß es die Schnffner trotz aller strengen Verbote uicht lassen konnten, oft much gar nicht vermeiden konnten, die ihnen obliegende Prüfung der Fahrkarten von den Trittbrettern der fahrenden Züge aus vorzunehmen. Außerdem bezweckt die Bahnsteigsperre, im Interesse der ordnungsmäßigen Abfertigung der Züge und der Reisenden selbst die Bahnsteige möglichst von alle» überflüssigen und, wenn sie in großen Massen erscheinen, geradezu störenden Begleitern freizuhalten. Ein dritter Vorteil der Bahnsteigsperre aber ist, daß sie Fahrgeldhinterziehnugen der geschilderten Art durch das Fahrpersonal, wenn nicht innnöglich macht, so doch wesentlich erschwert, indem sie die Prüfung der Fahrkarten und ihre Abnahme an zwei verschiedne Stellen verlegt, deren Verstän¬ digung unter einander überaus schwierig ist. Wie sind nun trotz der Bahnsteig¬ sperre Jahrgeldhiuterziehuugeu in dem vorliegenden Umfange möglich gewesen? Grenzi'oder I 1896 56

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/449>, abgerufen am 01.09.2024.