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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

selben Erscheinungen entgegen, wie schou früher in dein bekannten Schaffnerprvzessen
in Berlin, Stettin und Hamburg, Erscheinungen, die weit über den Rahmen einer
innern Verlvaltinlgsaugelegenheit hinausgehen und überall berechtigtes Aufsehen er¬
regt haben, sowohl um ihrer selbst willen als auch wegen der Umstände, unter denen
sie ans Licht gezogen worden sind.

Bei allen Verkehrsmitteln, die der Beförderung größerer Massen dienen, ist es
von jeher überaus schwierig gewesen und hat andauernd ausgedehnter Kontrollma߬
regeln bedurft, um Fahrgeldhinterziehuugeu nach Möglichkeit zu verhüten. Natür¬
lich ist die Verlockung dazu um so größer, je höhere Beträge in Frage kommen, je
leichter sie ausführbar und je schwieriger sie aufzudecken sind. Einen indirekten Be¬
weis dafür bieten die Pferdebahnen, bei denen sich eine öftere unerwartete Kontrolle
durch eigens dazu bestellte Aufsichisbeamte im allgemeinen als ausreichend erwiesen
hat, dem Anreiz und der Gelegenheit zu Hinterziehungen der verhältnismäßig gering-
fügigen Fahrgeldbeträge entgegenzuwirken. Hier kann es sich sogar fragen, ob die
Anwendung eines kostspieligen Koutrvllverfahreus und die damit verbundne Belästi¬
gung der Fahrgäste auch im richtigen Verhältnis zu dem damit erreichten Nutzen
steht. Und diese Frage wird überall da verneint werden müssen, wo es sich um
den, Verkehr ans beschränkten Strecken mit einheitlichem, niedrigem Fahrpreis handelt,
und wo die Gelegenheit zur Mitwirkung des Fnhrpersonals bei Fahrgeldhiuter¬
ziehungen im Hinblick auf die von der Gesamtheit der Fahrgäste bewußt und un¬
bewußt geübte Kontrolle fast ausgeschlossen ist. Anders ist es im Eisenbahnverkehr.
Abgesehen davon, daß hier von einem wirksamen Einfluß des Publikums auf die
Verhütung von Mißbräuchen kaum irgendwo die Rede sein kann, ist bei den ver¬
hältnismäßig großen Beträgen des Fahrgeldes der Anreiz unvergleichlich viel höher.
Das bedarf keiner nähern Darlegung. Aber auch die Gelegenheit ist hier in viel
höherm Maße vorhanden, und die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung viel geringer.

Wie ist über die Hartnäckigkeit hergezogen worden, mit der die Eisenbahnen
ans der Unübertragbnrkeit aller zu mehr als einer Fahrt berechtigenden Fahrkarten
bestanden und ihr schließlich anch gesetzliche Anerkennung verschafften! Den aller¬
wenigsten dürfte bekannt sein, daß das nicht bloß geschehen ist, an zu verhüten,
daß die mit solchen Fahrkarten verbundne Preisermäßigung anch nnter andern Vor¬
aussetzungen ausgenutzt werde, als nnter denen sie gewährt worden ist. Ob die
verhältnismäßig wenigen Rückfahr-, Rundreise- und ähnliche Karten, die von ihren
ursprünglichen Inhabern wegen irgend welcher Behinderung nicht vollständig aus¬
genutzt werden konnten, in die Hände andrer Reisenden übergingen, um von diesen
vollends abgefahren zu werden, war an und für sich von, keiner großen Bedeutung,
besonders auch nicht in finanzieller Hinsicht. Aber diese Möglichkeit hatte andre
schwere Mißbräuche und Übelstände zur Folge, denen mit allen Kräften begegnet
werde" mußte. So lauge die seit dem 1. Oktober v. I. auf allen Haupt- oder
Bollbahuen des preußischen. Staatsbahnuetzes durchgeführte Bahnsteigsperre noch nicht
bestand, wurden bekanntlich die Fahrkarten ausschließlich von den die Züge begleitenden
Schaffnern beim Einsteigen der Reisenden oder doch unmittelbar darauf am oder
im Zuge, vielfach während der Fahrt von den Trittbrettern aus geprüft, durchkocht
und vor dem Endziel der Reise abgenommen und den Zugführern übergeben. Da,
wo die Bahusteigsperre noch nicht eingeführt ist, geschieht das noch heute. Die Zug¬
führer hatten die abgeuomninen Fahrkarten auf der Station, ans der ihr Dienst bei
einem Zuge zu Ende ging, sämtlich abzuliefern. Bei den Fahrkarten mit längerer
Gültigkeitsdauer (Rückfahrkarten, Svmmerheften, Nnndreiseheften), die von ihrem In¬
haber mehrere Tage oder noch länger vor Ablauf ihrer Giltigkeit ausgenutzt wurden,


Maßgebliches und Unmaßgebliches

selben Erscheinungen entgegen, wie schou früher in dein bekannten Schaffnerprvzessen
in Berlin, Stettin und Hamburg, Erscheinungen, die weit über den Rahmen einer
innern Verlvaltinlgsaugelegenheit hinausgehen und überall berechtigtes Aufsehen er¬
regt haben, sowohl um ihrer selbst willen als auch wegen der Umstände, unter denen
sie ans Licht gezogen worden sind.

Bei allen Verkehrsmitteln, die der Beförderung größerer Massen dienen, ist es
von jeher überaus schwierig gewesen und hat andauernd ausgedehnter Kontrollma߬
regeln bedurft, um Fahrgeldhinterziehuugeu nach Möglichkeit zu verhüten. Natür¬
lich ist die Verlockung dazu um so größer, je höhere Beträge in Frage kommen, je
leichter sie ausführbar und je schwieriger sie aufzudecken sind. Einen indirekten Be¬
weis dafür bieten die Pferdebahnen, bei denen sich eine öftere unerwartete Kontrolle
durch eigens dazu bestellte Aufsichisbeamte im allgemeinen als ausreichend erwiesen
hat, dem Anreiz und der Gelegenheit zu Hinterziehungen der verhältnismäßig gering-
fügigen Fahrgeldbeträge entgegenzuwirken. Hier kann es sich sogar fragen, ob die
Anwendung eines kostspieligen Koutrvllverfahreus und die damit verbundne Belästi¬
gung der Fahrgäste auch im richtigen Verhältnis zu dem damit erreichten Nutzen
steht. Und diese Frage wird überall da verneint werden müssen, wo es sich um
den, Verkehr ans beschränkten Strecken mit einheitlichem, niedrigem Fahrpreis handelt,
und wo die Gelegenheit zur Mitwirkung des Fnhrpersonals bei Fahrgeldhiuter¬
ziehungen im Hinblick auf die von der Gesamtheit der Fahrgäste bewußt und un¬
bewußt geübte Kontrolle fast ausgeschlossen ist. Anders ist es im Eisenbahnverkehr.
Abgesehen davon, daß hier von einem wirksamen Einfluß des Publikums auf die
Verhütung von Mißbräuchen kaum irgendwo die Rede sein kann, ist bei den ver¬
hältnismäßig großen Beträgen des Fahrgeldes der Anreiz unvergleichlich viel höher.
Das bedarf keiner nähern Darlegung. Aber auch die Gelegenheit ist hier in viel
höherm Maße vorhanden, und die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung viel geringer.

Wie ist über die Hartnäckigkeit hergezogen worden, mit der die Eisenbahnen
ans der Unübertragbnrkeit aller zu mehr als einer Fahrt berechtigenden Fahrkarten
bestanden und ihr schließlich anch gesetzliche Anerkennung verschafften! Den aller¬
wenigsten dürfte bekannt sein, daß das nicht bloß geschehen ist, an zu verhüten,
daß die mit solchen Fahrkarten verbundne Preisermäßigung anch nnter andern Vor¬
aussetzungen ausgenutzt werde, als nnter denen sie gewährt worden ist. Ob die
verhältnismäßig wenigen Rückfahr-, Rundreise- und ähnliche Karten, die von ihren
ursprünglichen Inhabern wegen irgend welcher Behinderung nicht vollständig aus¬
genutzt werden konnten, in die Hände andrer Reisenden übergingen, um von diesen
vollends abgefahren zu werden, war an und für sich von, keiner großen Bedeutung,
besonders auch nicht in finanzieller Hinsicht. Aber diese Möglichkeit hatte andre
schwere Mißbräuche und Übelstände zur Folge, denen mit allen Kräften begegnet
werde» mußte. So lauge die seit dem 1. Oktober v. I. auf allen Haupt- oder
Bollbahuen des preußischen. Staatsbahnuetzes durchgeführte Bahnsteigsperre noch nicht
bestand, wurden bekanntlich die Fahrkarten ausschließlich von den die Züge begleitenden
Schaffnern beim Einsteigen der Reisenden oder doch unmittelbar darauf am oder
im Zuge, vielfach während der Fahrt von den Trittbrettern aus geprüft, durchkocht
und vor dem Endziel der Reise abgenommen und den Zugführern übergeben. Da,
wo die Bahusteigsperre noch nicht eingeführt ist, geschieht das noch heute. Die Zug¬
führer hatten die abgeuomninen Fahrkarten auf der Station, ans der ihr Dienst bei
einem Zuge zu Ende ging, sämtlich abzuliefern. Bei den Fahrkarten mit längerer
Gültigkeitsdauer (Rückfahrkarten, Svmmerheften, Nnndreiseheften), die von ihrem In¬
haber mehrere Tage oder noch länger vor Ablauf ihrer Giltigkeit ausgenutzt wurden,


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[0448] Maßgebliches und Unmaßgebliches selben Erscheinungen entgegen, wie schou früher in dein bekannten Schaffnerprvzessen in Berlin, Stettin und Hamburg, Erscheinungen, die weit über den Rahmen einer innern Verlvaltinlgsaugelegenheit hinausgehen und überall berechtigtes Aufsehen er¬ regt haben, sowohl um ihrer selbst willen als auch wegen der Umstände, unter denen sie ans Licht gezogen worden sind. Bei allen Verkehrsmitteln, die der Beförderung größerer Massen dienen, ist es von jeher überaus schwierig gewesen und hat andauernd ausgedehnter Kontrollma߬ regeln bedurft, um Fahrgeldhinterziehuugeu nach Möglichkeit zu verhüten. Natür¬ lich ist die Verlockung dazu um so größer, je höhere Beträge in Frage kommen, je leichter sie ausführbar und je schwieriger sie aufzudecken sind. Einen indirekten Be¬ weis dafür bieten die Pferdebahnen, bei denen sich eine öftere unerwartete Kontrolle durch eigens dazu bestellte Aufsichisbeamte im allgemeinen als ausreichend erwiesen hat, dem Anreiz und der Gelegenheit zu Hinterziehungen der verhältnismäßig gering- fügigen Fahrgeldbeträge entgegenzuwirken. Hier kann es sich sogar fragen, ob die Anwendung eines kostspieligen Koutrvllverfahreus und die damit verbundne Belästi¬ gung der Fahrgäste auch im richtigen Verhältnis zu dem damit erreichten Nutzen steht. Und diese Frage wird überall da verneint werden müssen, wo es sich um den, Verkehr ans beschränkten Strecken mit einheitlichem, niedrigem Fahrpreis handelt, und wo die Gelegenheit zur Mitwirkung des Fnhrpersonals bei Fahrgeldhiuter¬ ziehungen im Hinblick auf die von der Gesamtheit der Fahrgäste bewußt und un¬ bewußt geübte Kontrolle fast ausgeschlossen ist. Anders ist es im Eisenbahnverkehr. Abgesehen davon, daß hier von einem wirksamen Einfluß des Publikums auf die Verhütung von Mißbräuchen kaum irgendwo die Rede sein kann, ist bei den ver¬ hältnismäßig großen Beträgen des Fahrgeldes der Anreiz unvergleichlich viel höher. Das bedarf keiner nähern Darlegung. Aber auch die Gelegenheit ist hier in viel höherm Maße vorhanden, und die Wahrscheinlichkeit einer Entdeckung viel geringer. Wie ist über die Hartnäckigkeit hergezogen worden, mit der die Eisenbahnen ans der Unübertragbnrkeit aller zu mehr als einer Fahrt berechtigenden Fahrkarten bestanden und ihr schließlich anch gesetzliche Anerkennung verschafften! Den aller¬ wenigsten dürfte bekannt sein, daß das nicht bloß geschehen ist, an zu verhüten, daß die mit solchen Fahrkarten verbundne Preisermäßigung anch nnter andern Vor¬ aussetzungen ausgenutzt werde, als nnter denen sie gewährt worden ist. Ob die verhältnismäßig wenigen Rückfahr-, Rundreise- und ähnliche Karten, die von ihren ursprünglichen Inhabern wegen irgend welcher Behinderung nicht vollständig aus¬ genutzt werden konnten, in die Hände andrer Reisenden übergingen, um von diesen vollends abgefahren zu werden, war an und für sich von, keiner großen Bedeutung, besonders auch nicht in finanzieller Hinsicht. Aber diese Möglichkeit hatte andre schwere Mißbräuche und Übelstände zur Folge, denen mit allen Kräften begegnet werde» mußte. So lauge die seit dem 1. Oktober v. I. auf allen Haupt- oder Bollbahuen des preußischen. Staatsbahnuetzes durchgeführte Bahnsteigsperre noch nicht bestand, wurden bekanntlich die Fahrkarten ausschließlich von den die Züge begleitenden Schaffnern beim Einsteigen der Reisenden oder doch unmittelbar darauf am oder im Zuge, vielfach während der Fahrt von den Trittbrettern aus geprüft, durchkocht und vor dem Endziel der Reise abgenommen und den Zugführern übergeben. Da, wo die Bahusteigsperre noch nicht eingeführt ist, geschieht das noch heute. Die Zug¬ führer hatten die abgeuomninen Fahrkarten auf der Station, ans der ihr Dienst bei einem Zuge zu Ende ging, sämtlich abzuliefern. Bei den Fahrkarten mit längerer Gültigkeitsdauer (Rückfahrkarten, Svmmerheften, Nnndreiseheften), die von ihrem In¬ haber mehrere Tage oder noch länger vor Ablauf ihrer Giltigkeit ausgenutzt wurden,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/448>, abgerufen am 01.09.2024.