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Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr.

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meinderats), Leitmeritz, Lübeck, Metz, Neu-Ruppin, Planen, Reichenberg,
Wermelskirchen, Zwickau.

Barmer führt als Grund an, die Behörden scheuten die Kosten der Ände¬
rung; Vlankenburg meint, die Wiedereinführung der alten Bezeichnungen sei
unmöglich, weil sie erst kürzlich abgeschafft seien, und Neu-Ruppin, die alten
Bezeichnungen mit Verhältniswörtern seien für den Gebrauch schwerfällig;
Reichenberg schreibt: "Die hierfür gewählten kürzern Bezeichnungen entsprechen
vollkommen," wahrend bei der dritten Frage die Veränderung von "In der
Sorge" zu Sorge Gasse verzeichnet wurde; Wermelskirchen betont, daß das
Grundbuch fertig sei. Das letzte ist allerdings ein stichhaltiger Grund; wo
der vorliegt, wird wohl kaum Wiederherstellung der alten Vezeichnungen mög¬
lich sein; überall anderswo aber sollten die Vereine gelegentlich die erforder¬
lichen Schritte dennoch versuchen, namentlich aber wenigstens zu verhindern
suchen, daß die Neubildungen, wenn sie auch die alte Bezeichnung in gewisser
Beziehung retten, grammatisch unrichtig sind, wie z.B. Kanker Straße (statt
Kanten straße) für "An der Kante," Wachsbleicher Weg (statt Wachsbleichen -
weg) für "An der Wachsbleiche" und ähnliche. Endlich haben mit "Kaum,"
"Schwerlich" oder "?" geantwortet zwölf Vereine.

Die fünfte Frage lautete: "Belone man dort Steglitzer Straße oder Stcg-
litzer Straße? Leipziger Straße oder Leipziger Straße? Berliner Straße oder
Berliner Straße? u. ä." Ich hätte vielleicht genauere Auskunft erhalten,
wenn ich die jedesmalige zweite Betonung, die der Schreibung in einem
Worte entspricht, auch so Hütte drucken lassen. Nur in zwanzig Orten werden
noch das Bestimmungswort und das Wort Straße betont; daß diese doppelte
Betonung besonders dann stattfindet, wenn das Bestimmungswort sehr lang
ist, ist selbstverständlich; ebenso daß die Betonung vom Zusammenhang des
Wortes mit dem Satze sehr abhängig ist; festgestellt werden sollte nur, welche
Betonung überwiegt, ob die, durch die -- wenn auch vielleicht unwillkürlich --
gezeigt wird, daß man das Bestimmungswort noch als Eigenschaftswort auf¬
faßt, oder die andre, nach meiner Meinung falsche, nach der die Zusammen¬
schreibung in einem Worte richtig sein würde, da das Bestimmungswort
wieder -- wie es ja ursprünglich allerdings der Fall war -- als Genitiv des
Bewvhnernamens gefühlt wird, die aber -- wie ich glaube -- gerade nur aus
der immer mehr zunehmenden Zusammenschreibung möglich geworden ist; sie
kommt im Gegensatz zu jenen zwanzig in siebenundvierzig Städten vor. Daß,
wenn es sich um Unterscheidung von andern Straßennamen handelt, der
Ton stets nur auf dem Bestimmungsworte liegt, ist selbstverständlich; also
z. B.: Wohnst du in der Ärndtstraße? Nein, in der Berliner Straße. Beide
Betonungsarten durch einander werden von sechs Vereinen als gebräuchlich
angegeben. Dr. G. Wustmann schreibt über Leipzig: "Man kann alle drei
Betonungen hören: Berliner Straße (immer, wenn der Unterschied hervor-


meinderats), Leitmeritz, Lübeck, Metz, Neu-Ruppin, Planen, Reichenberg,
Wermelskirchen, Zwickau.

Barmer führt als Grund an, die Behörden scheuten die Kosten der Ände¬
rung; Vlankenburg meint, die Wiedereinführung der alten Bezeichnungen sei
unmöglich, weil sie erst kürzlich abgeschafft seien, und Neu-Ruppin, die alten
Bezeichnungen mit Verhältniswörtern seien für den Gebrauch schwerfällig;
Reichenberg schreibt: „Die hierfür gewählten kürzern Bezeichnungen entsprechen
vollkommen," wahrend bei der dritten Frage die Veränderung von „In der
Sorge" zu Sorge Gasse verzeichnet wurde; Wermelskirchen betont, daß das
Grundbuch fertig sei. Das letzte ist allerdings ein stichhaltiger Grund; wo
der vorliegt, wird wohl kaum Wiederherstellung der alten Vezeichnungen mög¬
lich sein; überall anderswo aber sollten die Vereine gelegentlich die erforder¬
lichen Schritte dennoch versuchen, namentlich aber wenigstens zu verhindern
suchen, daß die Neubildungen, wenn sie auch die alte Bezeichnung in gewisser
Beziehung retten, grammatisch unrichtig sind, wie z.B. Kanker Straße (statt
Kanten straße) für „An der Kante," Wachsbleicher Weg (statt Wachsbleichen -
weg) für „An der Wachsbleiche" und ähnliche. Endlich haben mit „Kaum,"
„Schwerlich" oder „?" geantwortet zwölf Vereine.

Die fünfte Frage lautete: „Belone man dort Steglitzer Straße oder Stcg-
litzer Straße? Leipziger Straße oder Leipziger Straße? Berliner Straße oder
Berliner Straße? u. ä." Ich hätte vielleicht genauere Auskunft erhalten,
wenn ich die jedesmalige zweite Betonung, die der Schreibung in einem
Worte entspricht, auch so Hütte drucken lassen. Nur in zwanzig Orten werden
noch das Bestimmungswort und das Wort Straße betont; daß diese doppelte
Betonung besonders dann stattfindet, wenn das Bestimmungswort sehr lang
ist, ist selbstverständlich; ebenso daß die Betonung vom Zusammenhang des
Wortes mit dem Satze sehr abhängig ist; festgestellt werden sollte nur, welche
Betonung überwiegt, ob die, durch die — wenn auch vielleicht unwillkürlich —
gezeigt wird, daß man das Bestimmungswort noch als Eigenschaftswort auf¬
faßt, oder die andre, nach meiner Meinung falsche, nach der die Zusammen¬
schreibung in einem Worte richtig sein würde, da das Bestimmungswort
wieder — wie es ja ursprünglich allerdings der Fall war — als Genitiv des
Bewvhnernamens gefühlt wird, die aber — wie ich glaube — gerade nur aus
der immer mehr zunehmenden Zusammenschreibung möglich geworden ist; sie
kommt im Gegensatz zu jenen zwanzig in siebenundvierzig Städten vor. Daß,
wenn es sich um Unterscheidung von andern Straßennamen handelt, der
Ton stets nur auf dem Bestimmungsworte liegt, ist selbstverständlich; also
z. B.: Wohnst du in der Ärndtstraße? Nein, in der Berliner Straße. Beide
Betonungsarten durch einander werden von sechs Vereinen als gebräuchlich
angegeben. Dr. G. Wustmann schreibt über Leipzig: „Man kann alle drei
Betonungen hören: Berliner Straße (immer, wenn der Unterschied hervor-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 55, 1896, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341863_221645/328>, abgerufen am 01.09.2024.