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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr.

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"Zunächst sei erwähnt, daß seit unvordenklichen Zeiten die Höfe unten im
Lande, also im Hamburgischen, im Bremischen und an der Küste nach dem Höfe¬
recht vererben, d. h. daß der Anerbe den ungeteilten Hof ^unverschuldet^ bekommt,
die andern Erben wenig oder gar nichts kriegen und meistens als Knechte oder
Mägde auf dem Hofe bleiben. Die Folge davon ist, daß sich der dortige Bauern¬
stand zu hohem Reichtum entwickelt hat n. s. w." Nun, das sagen wir ja bei jeder
Gelegenheit! durch das niedersächsische oder englische Erbrecht wäre der Teil der
landwirtschaftlichen Not, der in der Verkleinerung oder Verschuldung der Güter
besteht, vermieden worden. Nur fügen wir, so oft die Erhebung dieses örtlichen
Gewohnheitsrechts zu einem allgemeinen Zwangsrecht gefordert wird, hinzu, daß
es des Zwanges, solange er durchführbar wäre, nicht bedarf, während er in dem
Grade, als das Bedürfnis darnach hervortritt, immer undurchführbarer wird. So
lange noch entweder heimisches Rodeland oder Kolonialland vorhanden ist, wo sich
die überschüssigen Kinder ansiedeln können, oder die städtischen Gewerbe noch nach
Zufluß vom Lande verlangen, bleiben die Höfe ganz von selber ungeteilt und un¬
verschuldet, und es bildet sich eben jenes Gewohnheitsrecht. Sobald aber jene Abfluß-
kanäle verstopft sind, bleibt nichts übrig als entweder Teilung oder Verschuldung
der Güter, denn den ganzen Überschuß jahrhundertelang im bäuerliche" Gesinde
unterzubringen, wäre doch nur bei großer Unfruchtbarkeit der Bevölkerung möglich.
Jeue niedersächsischen Bauern haben am Anerbenrecht in einer Zeit, wo es im
großen und ganzen nicht mehr durchführbar ist, nur darum bis jetzt festhalten
rönnen, weil es in dem größten Teile Deutschlands aufgegeben worden ist. Wie
sähe es bei uns aus, wenn wir statt der vier bis fünf Millionen kleiner und teil¬
weise verschuldeter Grundbesitzer nur 600 000 unverschuldete Rittergutsbesitzer und
Großbauern hätten, und die übrigen alle Proletarier wären!

"Zweitens: die heutige Notlage trifft den dortigen Bauer ja gar nicht, denn
nach Lage und Beschaffenheit seines Hofes ist er meist auf Viehzucht und Vieh-
mast angewiesen, die augenblicklich bei hohen Fleischpreisen und hohen Zuchtvieh-
Preisen sehr rentabel ist; wozu noch kommt, daß eine solche Wirtschaft wenig Be¬
triebskapital erfordert." Das stimmt! Aber wenn hinzugefügt wird, diese glück¬
lichen Wirtschaften verschwänden unter den weit zahlreichern von der heutigen un¬
günstigen Konjunktur betroffnen "wie ein Tropfen im Meer," so ist zu entgegnen,
daß man schon einen ziemlich großen Tropfen Tinte nehmen müßte, um die vor¬
zugsweise Viehwirtschaft treibenden Landschaften Deutschlands ans der Landkarte
damit zu bedecken. Es gehören außer der Nordseeküste, den Weser- und Elb-
uiederungcn noch Teile von Ost- und Westpreußen dazu, außerdem die Gcbirgs-
nnd Waldlaudschaften Mittel- und Oberdeutschlands. Ferner ein paar Millionen
Kleinbauern, die mehr Getreide verzehren, als sie bauen, und wenn sie ein paar
Sack verkaufen, dafür Brot kaufen müssen. Den hauptsächlichsten Ertrag liefert
diesem größten Teile der ländlichen Besitzer, soweit sie sich nicht auf den Anbau
von Wein und Hnndelsgewächsen verlegen, die Milchwirtschaft.

Der Verfasser wundert sich darüber, "daß eine Zeitschrift, wie die Grenz¬
boten, einem Blatte" etwas so wenig "Stichhaltiges" entnimmt. Aber warum sollten
wir uicht? Die großen Bauernhochzeiten halten den Stich schon aus. Gewiß
nehmen wir es dem Bauer uicht übel, freuen uns vielmehr darüber, wenn er nach
altvaterischer Sitte seinen Wohlstand und sein gutes Herz dadurch zeigt, daß er
bei den Hochzeiten seiner Kinder ein paar hundert Leute reichlich bewirtet, aber
die Freiheit müssen wir andern Hand- und Kopfarbeiter uns schon nehmen, ab
und zu einmal zu sagen: wenn die Landwirte, bei denen noch so ein gediegner


„Zunächst sei erwähnt, daß seit unvordenklichen Zeiten die Höfe unten im
Lande, also im Hamburgischen, im Bremischen und an der Küste nach dem Höfe¬
recht vererben, d. h. daß der Anerbe den ungeteilten Hof ^unverschuldet^ bekommt,
die andern Erben wenig oder gar nichts kriegen und meistens als Knechte oder
Mägde auf dem Hofe bleiben. Die Folge davon ist, daß sich der dortige Bauern¬
stand zu hohem Reichtum entwickelt hat n. s. w." Nun, das sagen wir ja bei jeder
Gelegenheit! durch das niedersächsische oder englische Erbrecht wäre der Teil der
landwirtschaftlichen Not, der in der Verkleinerung oder Verschuldung der Güter
besteht, vermieden worden. Nur fügen wir, so oft die Erhebung dieses örtlichen
Gewohnheitsrechts zu einem allgemeinen Zwangsrecht gefordert wird, hinzu, daß
es des Zwanges, solange er durchführbar wäre, nicht bedarf, während er in dem
Grade, als das Bedürfnis darnach hervortritt, immer undurchführbarer wird. So
lange noch entweder heimisches Rodeland oder Kolonialland vorhanden ist, wo sich
die überschüssigen Kinder ansiedeln können, oder die städtischen Gewerbe noch nach
Zufluß vom Lande verlangen, bleiben die Höfe ganz von selber ungeteilt und un¬
verschuldet, und es bildet sich eben jenes Gewohnheitsrecht. Sobald aber jene Abfluß-
kanäle verstopft sind, bleibt nichts übrig als entweder Teilung oder Verschuldung
der Güter, denn den ganzen Überschuß jahrhundertelang im bäuerliche» Gesinde
unterzubringen, wäre doch nur bei großer Unfruchtbarkeit der Bevölkerung möglich.
Jeue niedersächsischen Bauern haben am Anerbenrecht in einer Zeit, wo es im
großen und ganzen nicht mehr durchführbar ist, nur darum bis jetzt festhalten
rönnen, weil es in dem größten Teile Deutschlands aufgegeben worden ist. Wie
sähe es bei uns aus, wenn wir statt der vier bis fünf Millionen kleiner und teil¬
weise verschuldeter Grundbesitzer nur 600 000 unverschuldete Rittergutsbesitzer und
Großbauern hätten, und die übrigen alle Proletarier wären!

„Zweitens: die heutige Notlage trifft den dortigen Bauer ja gar nicht, denn
nach Lage und Beschaffenheit seines Hofes ist er meist auf Viehzucht und Vieh-
mast angewiesen, die augenblicklich bei hohen Fleischpreisen und hohen Zuchtvieh-
Preisen sehr rentabel ist; wozu noch kommt, daß eine solche Wirtschaft wenig Be¬
triebskapital erfordert." Das stimmt! Aber wenn hinzugefügt wird, diese glück¬
lichen Wirtschaften verschwänden unter den weit zahlreichern von der heutigen un¬
günstigen Konjunktur betroffnen „wie ein Tropfen im Meer," so ist zu entgegnen,
daß man schon einen ziemlich großen Tropfen Tinte nehmen müßte, um die vor¬
zugsweise Viehwirtschaft treibenden Landschaften Deutschlands ans der Landkarte
damit zu bedecken. Es gehören außer der Nordseeküste, den Weser- und Elb-
uiederungcn noch Teile von Ost- und Westpreußen dazu, außerdem die Gcbirgs-
nnd Waldlaudschaften Mittel- und Oberdeutschlands. Ferner ein paar Millionen
Kleinbauern, die mehr Getreide verzehren, als sie bauen, und wenn sie ein paar
Sack verkaufen, dafür Brot kaufen müssen. Den hauptsächlichsten Ertrag liefert
diesem größten Teile der ländlichen Besitzer, soweit sie sich nicht auf den Anbau
von Wein und Hnndelsgewächsen verlegen, die Milchwirtschaft.

Der Verfasser wundert sich darüber, „daß eine Zeitschrift, wie die Grenz¬
boten, einem Blatte" etwas so wenig „Stichhaltiges" entnimmt. Aber warum sollten
wir uicht? Die großen Bauernhochzeiten halten den Stich schon aus. Gewiß
nehmen wir es dem Bauer uicht übel, freuen uns vielmehr darüber, wenn er nach
altvaterischer Sitte seinen Wohlstand und sein gutes Herz dadurch zeigt, daß er
bei den Hochzeiten seiner Kinder ein paar hundert Leute reichlich bewirtet, aber
die Freiheit müssen wir andern Hand- und Kopfarbeiter uns schon nehmen, ab
und zu einmal zu sagen: wenn die Landwirte, bei denen noch so ein gediegner


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[0155] „Zunächst sei erwähnt, daß seit unvordenklichen Zeiten die Höfe unten im Lande, also im Hamburgischen, im Bremischen und an der Küste nach dem Höfe¬ recht vererben, d. h. daß der Anerbe den ungeteilten Hof ^unverschuldet^ bekommt, die andern Erben wenig oder gar nichts kriegen und meistens als Knechte oder Mägde auf dem Hofe bleiben. Die Folge davon ist, daß sich der dortige Bauern¬ stand zu hohem Reichtum entwickelt hat n. s. w." Nun, das sagen wir ja bei jeder Gelegenheit! durch das niedersächsische oder englische Erbrecht wäre der Teil der landwirtschaftlichen Not, der in der Verkleinerung oder Verschuldung der Güter besteht, vermieden worden. Nur fügen wir, so oft die Erhebung dieses örtlichen Gewohnheitsrechts zu einem allgemeinen Zwangsrecht gefordert wird, hinzu, daß es des Zwanges, solange er durchführbar wäre, nicht bedarf, während er in dem Grade, als das Bedürfnis darnach hervortritt, immer undurchführbarer wird. So lange noch entweder heimisches Rodeland oder Kolonialland vorhanden ist, wo sich die überschüssigen Kinder ansiedeln können, oder die städtischen Gewerbe noch nach Zufluß vom Lande verlangen, bleiben die Höfe ganz von selber ungeteilt und un¬ verschuldet, und es bildet sich eben jenes Gewohnheitsrecht. Sobald aber jene Abfluß- kanäle verstopft sind, bleibt nichts übrig als entweder Teilung oder Verschuldung der Güter, denn den ganzen Überschuß jahrhundertelang im bäuerliche» Gesinde unterzubringen, wäre doch nur bei großer Unfruchtbarkeit der Bevölkerung möglich. Jeue niedersächsischen Bauern haben am Anerbenrecht in einer Zeit, wo es im großen und ganzen nicht mehr durchführbar ist, nur darum bis jetzt festhalten rönnen, weil es in dem größten Teile Deutschlands aufgegeben worden ist. Wie sähe es bei uns aus, wenn wir statt der vier bis fünf Millionen kleiner und teil¬ weise verschuldeter Grundbesitzer nur 600 000 unverschuldete Rittergutsbesitzer und Großbauern hätten, und die übrigen alle Proletarier wären! „Zweitens: die heutige Notlage trifft den dortigen Bauer ja gar nicht, denn nach Lage und Beschaffenheit seines Hofes ist er meist auf Viehzucht und Vieh- mast angewiesen, die augenblicklich bei hohen Fleischpreisen und hohen Zuchtvieh- Preisen sehr rentabel ist; wozu noch kommt, daß eine solche Wirtschaft wenig Be¬ triebskapital erfordert." Das stimmt! Aber wenn hinzugefügt wird, diese glück¬ lichen Wirtschaften verschwänden unter den weit zahlreichern von der heutigen un¬ günstigen Konjunktur betroffnen „wie ein Tropfen im Meer," so ist zu entgegnen, daß man schon einen ziemlich großen Tropfen Tinte nehmen müßte, um die vor¬ zugsweise Viehwirtschaft treibenden Landschaften Deutschlands ans der Landkarte damit zu bedecken. Es gehören außer der Nordseeküste, den Weser- und Elb- uiederungcn noch Teile von Ost- und Westpreußen dazu, außerdem die Gcbirgs- nnd Waldlaudschaften Mittel- und Oberdeutschlands. Ferner ein paar Millionen Kleinbauern, die mehr Getreide verzehren, als sie bauen, und wenn sie ein paar Sack verkaufen, dafür Brot kaufen müssen. Den hauptsächlichsten Ertrag liefert diesem größten Teile der ländlichen Besitzer, soweit sie sich nicht auf den Anbau von Wein und Hnndelsgewächsen verlegen, die Milchwirtschaft. Der Verfasser wundert sich darüber, „daß eine Zeitschrift, wie die Grenz¬ boten, einem Blatte" etwas so wenig „Stichhaltiges" entnimmt. Aber warum sollten wir uicht? Die großen Bauernhochzeiten halten den Stich schon aus. Gewiß nehmen wir es dem Bauer uicht übel, freuen uns vielmehr darüber, wenn er nach altvaterischer Sitte seinen Wohlstand und sein gutes Herz dadurch zeigt, daß er bei den Hochzeiten seiner Kinder ein paar hundert Leute reichlich bewirtet, aber die Freiheit müssen wir andern Hand- und Kopfarbeiter uns schon nehmen, ab und zu einmal zu sagen: wenn die Landwirte, bei denen noch so ein gediegner

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219675/155>, abgerufen am 22.06.2024.