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Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

schwere" Beleidigungen gegen seine Berufsgenossen und Vorgesetzten dein Ange¬
klagten nicht ungestraft hingehen konnten." Es werden daran einige Bedenken
wegen des gegen mich beobachteten Verfahrens und der gegen mich verhängten
Strafe angereiht, aber daß ich mit Recht bestraft worden sei. steht dem Verfasser
fest -- die öffentliche Meinung sagt es ja. Im Eingang des Aufsatzes spricht
der Verfasser selbst von der "sogenannten" öffentlichen Meinung, und dieses ..so¬
genannt" möchte ich auch der öffentlichen Meinung hinzugefügt wissen, die meine
Bestrafung für gerecht erklärt hat. Ich bin nicht gleichgiltig gegen die öffentliche
Meinung, aber ich unterwerfe mich nicht ohne weiteres ihrem Spruch, well ste
erfahrungsgemäß sehr leicht irregeführt wird. Einen Teil der öffentlichen Meinung
stellt anch die Meinung der Leser der Grenzboten dar, an ihrer Meimmg ist nur,
einem frühern Mitarbeiter der Zeitschrift, besonders viel gelegen, und ich möchte
nicht, daß diese Meinung irregeführt werde. Das geschieht aber notwendig
durch die Art. wie der angeführte Aufsatz über meinen Fall berichtet, wenn er
sagt- "Pfizer hatte als Mitglied eines Dreirichterkollcginms die seiner Meinung
nach unschuldige (?) Verurteilung eines der Brandstiftung angeklagten Dienstknechts
durch die Geschwornen nicht verhindern können. Beschwerden über die unbetei¬
ligten Richter hatten ihm einen Verweis eingetragen. Das hatte ihn wieder ver¬
anlaßt -- freilich erst nach Verlauf einer Reihe von Jahren--, gegen die an dem
früher" Disziplinarverfahren beteiligten Mitglieder des Oberlandesgerichts und den
Justizminister den Vorwurf der bewußten Rechtsbeugung zu erheben." Hat der
Verfasser meine Schrift! "Willibald Fig. Ein Nachtstück ans der modernen
deutschen Strafrechtspflege" überhaupt gelesen? Ich turn das kaum glauben, denn
sonst hätte er "icht wohl so berichte" und weiterhin so, wie ich zuvor angeführt
habe, urteilen können; er scheint mir vielmehr die Kenntnis des Falls und sein
Urteil darüber nur aus dem Schwäbische" Merkur geschöpft z" haben, der in
dieser Sache Hand in Hand mit der Frankfurter Zeitung die öffentliche Meinung
gemacht hat. Dieser Mache zufolge werden sich auch die wenigsten Leser der
Grenzboten veranlaßt gesehen haben. Kenntnis vom ..Willibald Jlg" zu nehmen;
eine Schmähschrift nimmt ein anständiger Mann nicht gern in die Hand, und ein
derartiges Machwerk mußte doch wohl vorliegen, wenn selbst das Blatt des Herrn
Sonncmann sich berufen fühlte, die württembergische Justiz in Schutz zu nehmen.
Es möge mir deshalb gestattet sei", dem nicht gut unterrichteten Leser den wirk¬
lichen Sachverhalt in Kürze vorzuführen.

Ein unbescholtener, verheirateter Taglöhner war der Brandstiftung angeklagt.
Der Vorsitzende des Schwurgerichts nahm die Verhöre mit ihm und den Zeilgen
so vor, daß jeder Zuhörer glauben mußte, er sei von der Schuld des Angeklagten
vollkommen überzeugt; er rechtfertigte nachher diese Art des VerHörens: es sei
seine Aufgabe (wörtlich!), alle Verhöre möglichst i" Übereinstimmung mit der An¬
klage zu bringen. Der Staatsanwalt aber schloß seine Anklagebegründung mit der
an die Geschwornen gerichteten Aufforderung: sie sollten, wen" auch beim Ange¬
klagten keine rechten Motive zur That vorhanden gewesen seien, ihn doch schuldig
sprechen und keine unzeitige Milde walten lassen, da es sich um ein schweres
Verbrechen handle, das heißt: sie sollten es, weil ein schweres, die bäuerlichen
Geschwornen besonders bedrohendes Verbrechen in Frage stehe, mit dem Beweis
der Schuld leichtnehmen. Die Geschwornen sprachen ein Schuldig; alle drei Richter
waren zwar der Ansicht, daß die Schuld des Angeklagten nicht erwiesen, zweifel¬
haft sei, trotzdem wurde er verurteilt. (Es handelte sich also nicht um eine nach
meiner subjektiven, vielleicht richtigen, vielleicht unrichtigen Meinung ungerechte Ver-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

schwere» Beleidigungen gegen seine Berufsgenossen und Vorgesetzten dein Ange¬
klagten nicht ungestraft hingehen konnten." Es werden daran einige Bedenken
wegen des gegen mich beobachteten Verfahrens und der gegen mich verhängten
Strafe angereiht, aber daß ich mit Recht bestraft worden sei. steht dem Verfasser
fest — die öffentliche Meinung sagt es ja. Im Eingang des Aufsatzes spricht
der Verfasser selbst von der „sogenannten" öffentlichen Meinung, und dieses ..so¬
genannt" möchte ich auch der öffentlichen Meinung hinzugefügt wissen, die meine
Bestrafung für gerecht erklärt hat. Ich bin nicht gleichgiltig gegen die öffentliche
Meinung, aber ich unterwerfe mich nicht ohne weiteres ihrem Spruch, well ste
erfahrungsgemäß sehr leicht irregeführt wird. Einen Teil der öffentlichen Meinung
stellt anch die Meinung der Leser der Grenzboten dar, an ihrer Meimmg ist nur,
einem frühern Mitarbeiter der Zeitschrift, besonders viel gelegen, und ich möchte
nicht, daß diese Meinung irregeführt werde. Das geschieht aber notwendig
durch die Art. wie der angeführte Aufsatz über meinen Fall berichtet, wenn er
sagt- „Pfizer hatte als Mitglied eines Dreirichterkollcginms die seiner Meinung
nach unschuldige (?) Verurteilung eines der Brandstiftung angeklagten Dienstknechts
durch die Geschwornen nicht verhindern können. Beschwerden über die unbetei¬
ligten Richter hatten ihm einen Verweis eingetragen. Das hatte ihn wieder ver¬
anlaßt -- freilich erst nach Verlauf einer Reihe von Jahren—, gegen die an dem
früher» Disziplinarverfahren beteiligten Mitglieder des Oberlandesgerichts und den
Justizminister den Vorwurf der bewußten Rechtsbeugung zu erheben." Hat der
Verfasser meine Schrift! „Willibald Fig. Ein Nachtstück ans der modernen
deutschen Strafrechtspflege" überhaupt gelesen? Ich turn das kaum glauben, denn
sonst hätte er »icht wohl so berichte» und weiterhin so, wie ich zuvor angeführt
habe, urteilen können; er scheint mir vielmehr die Kenntnis des Falls und sein
Urteil darüber nur aus dem Schwäbische» Merkur geschöpft z» haben, der in
dieser Sache Hand in Hand mit der Frankfurter Zeitung die öffentliche Meinung
gemacht hat. Dieser Mache zufolge werden sich auch die wenigsten Leser der
Grenzboten veranlaßt gesehen haben. Kenntnis vom ..Willibald Jlg" zu nehmen;
eine Schmähschrift nimmt ein anständiger Mann nicht gern in die Hand, und ein
derartiges Machwerk mußte doch wohl vorliegen, wenn selbst das Blatt des Herrn
Sonncmann sich berufen fühlte, die württembergische Justiz in Schutz zu nehmen.
Es möge mir deshalb gestattet sei», dem nicht gut unterrichteten Leser den wirk¬
lichen Sachverhalt in Kürze vorzuführen.

Ein unbescholtener, verheirateter Taglöhner war der Brandstiftung angeklagt.
Der Vorsitzende des Schwurgerichts nahm die Verhöre mit ihm und den Zeilgen
so vor, daß jeder Zuhörer glauben mußte, er sei von der Schuld des Angeklagten
vollkommen überzeugt; er rechtfertigte nachher diese Art des VerHörens: es sei
seine Aufgabe (wörtlich!), alle Verhöre möglichst i» Übereinstimmung mit der An¬
klage zu bringen. Der Staatsanwalt aber schloß seine Anklagebegründung mit der
an die Geschwornen gerichteten Aufforderung: sie sollten, wen» auch beim Ange¬
klagten keine rechten Motive zur That vorhanden gewesen seien, ihn doch schuldig
sprechen und keine unzeitige Milde walten lassen, da es sich um ein schweres
Verbrechen handle, das heißt: sie sollten es, weil ein schweres, die bäuerlichen
Geschwornen besonders bedrohendes Verbrechen in Frage stehe, mit dem Beweis
der Schuld leichtnehmen. Die Geschwornen sprachen ein Schuldig; alle drei Richter
waren zwar der Ansicht, daß die Schuld des Angeklagten nicht erwiesen, zweifel¬
haft sei, trotzdem wurde er verurteilt. (Es handelte sich also nicht um eine nach
meiner subjektiven, vielleicht richtigen, vielleicht unrichtigen Meinung ungerechte Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 54, 1895, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341861_219001/399>, abgerufen am 22.07.2024.