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Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr.

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nicht das geringste versteht. Was der Verfasser über die Geschichte unsrer Stndt-
bibliotheken sagt, but er sich einfach aus den Fingern gesogen. Wer nur die leiseste
Ahnung von der Geschichte der Litteratur und der Wissenschasten in Deutschland
but, der weiß, daß Vollslilterntnr und öffentliche Bibliotheken zwei Begriffe sind,
die sich im sechzehnten und noch im siebzehnten Jnhrhnndcrt vollständig ausschließe".
Alle öffentlichen Bibliotheken waren selbstverständlich gelehrte Bibliotheken und hatten
anfangs einen ganz beschränkten Benutzerkreis, der sich erst im Laufe der Zeit
allmählich erweiterte. Die Geschichte der Leipziger Stndtbibliothek kenne ich gennn,
genauer, als sie in Schwenckes "Adreßbuch" zu lesen ist. Sie mag zum Beweise
dienen. Die Anfänge der Leipziger Stadtbibliothek liegen im fünfzehnten Jahr¬
hundert. Sie ist weder von der Stadt, noch für die "Gemeinde" errichtet, sondern
von Gelehrten für Gelehrte gestiftet worden. Den ersten Grund dazu legte eine
Stiftung des Ordinarius der Leipziger Juristenfnknltnt, Dietrich von Buckensdorf.
Dieser vermnchte 1463 seine gesunde Bibliothek -- lauter juristische Handschriften --
nebst einem Legnt, das jährlich vierzig Gulden Zinsen trug, dem Rate der Stadt
als Stiftung für einen Studenten, znnttchst ans seiner Verwandtschaft. Über die
Benutzung der Bücher bestimmte er, daß der Empfänger des Legates "die Bücher
bessern vou Jahre zu Jahre und nicht ärgern" jd. h. ärger machen, mißhaudelnj
sollte -- eine nicht ganz leicht zu erfüllende Bestimmung. Im Jahre 1515 ver¬
mnchte Dr. Peter Freitag, ebenfalls ein Jurist -- er war eine Zeit lang Leipziger
Stadtschreiber gewesen -- für die Vergünstigung, daß ihm der Rat in einem der Stadt
gehörigen nen erbauten Hause auf Lebenszeit freie Wohnung gewährte, seine ganze
Bibliothek dem Rate, mit der Bestimmung, daß der Rue "eine bequeme, geraume
Liberarei" auf dem Nnthnuse banen lassen sollte, nach seinem Tode die Bücher
dort verwahren "und mit eisern Ketten an eisern Stangen, wie in der Klöstere
Liberarei, anschmieden lassen, daß niemandes Macht haben könne oder möge, einig
Buch wegzunehmen, mit ihme heimzutragen und uicht Widder zu brengen." Im
Jahre 1677 endlich starb in Leipzig der Oberhofgerichtsadvokat Ulrich Groß, der
ebenfalls seine ganze Bibliothek, die nicht bloß juristische Bücher enthielt, sondern
in allen Zweigen der Wissenschaft reich ausgestattet war, dem Unke der Stadt ver¬
macht hatte, dazu sein gesamtes Vermögen, mit der Bestimmung, dnß dieses der
"studirenden Stndtjugend allhier innerhalb der Ringmauer zu Nutzen angelegt und
verwendet," und daß für die Bibliothek "ein Bibliolhekarius umb ein leidliches
Solarium verordent" werden sollte, der "der studirenden Stadtjugend auf Begehren
die Bücher vorlegen, jedoch nicht nach Hause folge" lassen" sollte. Infolge dessen
mußte der Rat auf Beschaffung besondrer Bibliotheksränme außerhalb des Rat¬
hauses bedacht sein. So wurde die Bibliothek 1683 in einem Flügel des Ge-
mandhnuses untergebracht und dort 1711 der Bürgerschaft geöffnet. Bibliothekar
war stets ein Ratsherr, dein als "Observator" gewöhnlich ein Lehrer der Nikolai¬
schule beigegeben wurde. Geöffnet war die Bibliothek wöchentlich zweimal zwei
Stunden lang. Die Bücher durften nnr in der Bibliothek selbst benutzt werden.
Wer ausnahmsweise ein Buch mit "ach Hause nehmen wollte, mußte dazu dem
Observator die schriftliche Genehmigung des Bibliothekars, also des Ratsherrn, vor¬
legen. Diese Zustande haben bestanden bis 1835. Erst da wurde die Verwaltung
der Bibliothek dem bisherigen Observator übertragen, der nnn zum Bibliothekar
erhoben wurde, die frühere Beschränkung beim Ausleihen fiel hinweg, nud zu den
zwei Öffnungstngen in der Woche tum ein dritter. Seit 1881 ist die Bibliothek
täglich zwei Stunden geöffnet. Die Anschaffung neuer Bücher lag bis 1835 in
den Händen des Ratsherrn, der der Bibliothek Vorstand. Eine bestimmte Summe


Hier but nun wieder einmal jemand über eine Sache geschrieben, von der er
nicht das geringste versteht. Was der Verfasser über die Geschichte unsrer Stndt-
bibliotheken sagt, but er sich einfach aus den Fingern gesogen. Wer nur die leiseste
Ahnung von der Geschichte der Litteratur und der Wissenschasten in Deutschland
but, der weiß, daß Vollslilterntnr und öffentliche Bibliotheken zwei Begriffe sind,
die sich im sechzehnten und noch im siebzehnten Jnhrhnndcrt vollständig ausschließe».
Alle öffentlichen Bibliotheken waren selbstverständlich gelehrte Bibliotheken und hatten
anfangs einen ganz beschränkten Benutzerkreis, der sich erst im Laufe der Zeit
allmählich erweiterte. Die Geschichte der Leipziger Stndtbibliothek kenne ich gennn,
genauer, als sie in Schwenckes „Adreßbuch" zu lesen ist. Sie mag zum Beweise
dienen. Die Anfänge der Leipziger Stadtbibliothek liegen im fünfzehnten Jahr¬
hundert. Sie ist weder von der Stadt, noch für die „Gemeinde" errichtet, sondern
von Gelehrten für Gelehrte gestiftet worden. Den ersten Grund dazu legte eine
Stiftung des Ordinarius der Leipziger Juristenfnknltnt, Dietrich von Buckensdorf.
Dieser vermnchte 1463 seine gesunde Bibliothek — lauter juristische Handschriften —
nebst einem Legnt, das jährlich vierzig Gulden Zinsen trug, dem Rate der Stadt
als Stiftung für einen Studenten, znnttchst ans seiner Verwandtschaft. Über die
Benutzung der Bücher bestimmte er, daß der Empfänger des Legates „die Bücher
bessern vou Jahre zu Jahre und nicht ärgern" jd. h. ärger machen, mißhaudelnj
sollte — eine nicht ganz leicht zu erfüllende Bestimmung. Im Jahre 1515 ver¬
mnchte Dr. Peter Freitag, ebenfalls ein Jurist — er war eine Zeit lang Leipziger
Stadtschreiber gewesen — für die Vergünstigung, daß ihm der Rat in einem der Stadt
gehörigen nen erbauten Hause auf Lebenszeit freie Wohnung gewährte, seine ganze
Bibliothek dem Rate, mit der Bestimmung, daß der Rue „eine bequeme, geraume
Liberarei" auf dem Nnthnuse banen lassen sollte, nach seinem Tode die Bücher
dort verwahren „und mit eisern Ketten an eisern Stangen, wie in der Klöstere
Liberarei, anschmieden lassen, daß niemandes Macht haben könne oder möge, einig
Buch wegzunehmen, mit ihme heimzutragen und uicht Widder zu brengen." Im
Jahre 1677 endlich starb in Leipzig der Oberhofgerichtsadvokat Ulrich Groß, der
ebenfalls seine ganze Bibliothek, die nicht bloß juristische Bücher enthielt, sondern
in allen Zweigen der Wissenschaft reich ausgestattet war, dem Unke der Stadt ver¬
macht hatte, dazu sein gesamtes Vermögen, mit der Bestimmung, dnß dieses der
„studirenden Stndtjugend allhier innerhalb der Ringmauer zu Nutzen angelegt und
verwendet," und daß für die Bibliothek „ein Bibliolhekarius umb ein leidliches
Solarium verordent" werden sollte, der „der studirenden Stadtjugend auf Begehren
die Bücher vorlegen, jedoch nicht nach Hause folge» lassen" sollte. Infolge dessen
mußte der Rat auf Beschaffung besondrer Bibliotheksränme außerhalb des Rat¬
hauses bedacht sein. So wurde die Bibliothek 1683 in einem Flügel des Ge-
mandhnuses untergebracht und dort 1711 der Bürgerschaft geöffnet. Bibliothekar
war stets ein Ratsherr, dein als „Observator" gewöhnlich ein Lehrer der Nikolai¬
schule beigegeben wurde. Geöffnet war die Bibliothek wöchentlich zweimal zwei
Stunden lang. Die Bücher durften nnr in der Bibliothek selbst benutzt werden.
Wer ausnahmsweise ein Buch mit »ach Hause nehmen wollte, mußte dazu dem
Observator die schriftliche Genehmigung des Bibliothekars, also des Ratsherrn, vor¬
legen. Diese Zustande haben bestanden bis 1835. Erst da wurde die Verwaltung
der Bibliothek dem bisherigen Observator übertragen, der nnn zum Bibliothekar
erhoben wurde, die frühere Beschränkung beim Ausleihen fiel hinweg, nud zu den
zwei Öffnungstngen in der Woche tum ein dritter. Seit 1881 ist die Bibliothek
täglich zwei Stunden geöffnet. Die Anschaffung neuer Bücher lag bis 1835 in
den Händen des Ratsherrn, der der Bibliothek Vorstand. Eine bestimmte Summe


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[0099] Hier but nun wieder einmal jemand über eine Sache geschrieben, von der er nicht das geringste versteht. Was der Verfasser über die Geschichte unsrer Stndt- bibliotheken sagt, but er sich einfach aus den Fingern gesogen. Wer nur die leiseste Ahnung von der Geschichte der Litteratur und der Wissenschasten in Deutschland but, der weiß, daß Vollslilterntnr und öffentliche Bibliotheken zwei Begriffe sind, die sich im sechzehnten und noch im siebzehnten Jnhrhnndcrt vollständig ausschließe». Alle öffentlichen Bibliotheken waren selbstverständlich gelehrte Bibliotheken und hatten anfangs einen ganz beschränkten Benutzerkreis, der sich erst im Laufe der Zeit allmählich erweiterte. Die Geschichte der Leipziger Stndtbibliothek kenne ich gennn, genauer, als sie in Schwenckes „Adreßbuch" zu lesen ist. Sie mag zum Beweise dienen. Die Anfänge der Leipziger Stadtbibliothek liegen im fünfzehnten Jahr¬ hundert. Sie ist weder von der Stadt, noch für die „Gemeinde" errichtet, sondern von Gelehrten für Gelehrte gestiftet worden. Den ersten Grund dazu legte eine Stiftung des Ordinarius der Leipziger Juristenfnknltnt, Dietrich von Buckensdorf. Dieser vermnchte 1463 seine gesunde Bibliothek — lauter juristische Handschriften — nebst einem Legnt, das jährlich vierzig Gulden Zinsen trug, dem Rate der Stadt als Stiftung für einen Studenten, znnttchst ans seiner Verwandtschaft. Über die Benutzung der Bücher bestimmte er, daß der Empfänger des Legates „die Bücher bessern vou Jahre zu Jahre und nicht ärgern" jd. h. ärger machen, mißhaudelnj sollte — eine nicht ganz leicht zu erfüllende Bestimmung. Im Jahre 1515 ver¬ mnchte Dr. Peter Freitag, ebenfalls ein Jurist — er war eine Zeit lang Leipziger Stadtschreiber gewesen — für die Vergünstigung, daß ihm der Rat in einem der Stadt gehörigen nen erbauten Hause auf Lebenszeit freie Wohnung gewährte, seine ganze Bibliothek dem Rate, mit der Bestimmung, daß der Rue „eine bequeme, geraume Liberarei" auf dem Nnthnuse banen lassen sollte, nach seinem Tode die Bücher dort verwahren „und mit eisern Ketten an eisern Stangen, wie in der Klöstere Liberarei, anschmieden lassen, daß niemandes Macht haben könne oder möge, einig Buch wegzunehmen, mit ihme heimzutragen und uicht Widder zu brengen." Im Jahre 1677 endlich starb in Leipzig der Oberhofgerichtsadvokat Ulrich Groß, der ebenfalls seine ganze Bibliothek, die nicht bloß juristische Bücher enthielt, sondern in allen Zweigen der Wissenschaft reich ausgestattet war, dem Unke der Stadt ver¬ macht hatte, dazu sein gesamtes Vermögen, mit der Bestimmung, dnß dieses der „studirenden Stndtjugend allhier innerhalb der Ringmauer zu Nutzen angelegt und verwendet," und daß für die Bibliothek „ein Bibliolhekarius umb ein leidliches Solarium verordent" werden sollte, der „der studirenden Stadtjugend auf Begehren die Bücher vorlegen, jedoch nicht nach Hause folge» lassen" sollte. Infolge dessen mußte der Rat auf Beschaffung besondrer Bibliotheksränme außerhalb des Rat¬ hauses bedacht sein. So wurde die Bibliothek 1683 in einem Flügel des Ge- mandhnuses untergebracht und dort 1711 der Bürgerschaft geöffnet. Bibliothekar war stets ein Ratsherr, dein als „Observator" gewöhnlich ein Lehrer der Nikolai¬ schule beigegeben wurde. Geöffnet war die Bibliothek wöchentlich zweimal zwei Stunden lang. Die Bücher durften nnr in der Bibliothek selbst benutzt werden. Wer ausnahmsweise ein Buch mit »ach Hause nehmen wollte, mußte dazu dem Observator die schriftliche Genehmigung des Bibliothekars, also des Ratsherrn, vor¬ legen. Diese Zustande haben bestanden bis 1835. Erst da wurde die Verwaltung der Bibliothek dem bisherigen Observator übertragen, der nnn zum Bibliothekar erhoben wurde, die frühere Beschränkung beim Ausleihen fiel hinweg, nud zu den zwei Öffnungstngen in der Woche tum ein dritter. Seit 1881 ist die Bibliothek täglich zwei Stunden geöffnet. Die Anschaffung neuer Bücher lag bis 1835 in den Händen des Ratsherrn, der der Bibliothek Vorstand. Eine bestimmte Summe

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 52, 1893, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341857_215089/99>, abgerufen am 27.07.2024.