Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen messen aus dem Interessenkreise jeder Kammer noch weitere zwei Personen zu C Alljährlich findet in Berlin ein Gewerbetag statt, zu dem jede Kammer ein D Die Geschäfte des Gewerbetags werden von einem Gewerbeamt geführt, das Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen messen aus dem Interessenkreise jeder Kammer noch weitere zwei Personen zu C Alljährlich findet in Berlin ein Gewerbetag statt, zu dem jede Kammer ein D Die Geschäfte des Gewerbetags werden von einem Gewerbeamt geführt, das <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0067" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/213181"/> <fw type="header" place="top"> Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen</fw><lb/> <p xml:id="ID_178" prev="#ID_177"> messen aus dem Interessenkreise jeder Kammer noch weitere zwei Personen zu<lb/> Mitgliedern des Gewerbeausschusses zu ernennen. Die Mitglieder erhalten die<lb/> Fahrkosten ersetzt und handeln im Auftrage ihrer Kammern. Diese und die für<lb/> die Geschäftsführung entstehenden Kosten trägt die Provinz. Der Gewerbeausschuß<lb/> wird alljährlich einmal und außerdem bei dringlichen Anlässen von dein Präsidenten<lb/> der Bezirksregierung einberufen. Der Präsident oder der von ihm erunnnte Kom¬<lb/> missar leitet die Verhandlungen, die im allgemeinen öffentlich sind. Die Tages¬<lb/> ordnung ist deu Kammern rechtzeitig zugänglich zu machen, sodaß sie vorher im<lb/> Plenum oder in der Abteilung durchberateu werden kann.</p><lb/> <list> <item> C</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_179"> Alljährlich findet in Berlin ein Gewerbetag statt, zu dem jede Kammer ein<lb/> Mitglied entsendet; wenn die Kammer in Abteilungen eingeteilt ist, ist das zu<lb/> entsendende Mitglied aus der Abteilung zu wähle», die entweder an den zu ver¬<lb/> handelnden Gegenständen zunächst interessirt ist oder nach ihrer Steuerleistung das<lb/> Stantsinteresse vor allein in Anspruch nimmt. Die Mitglieder genießen, wie die<lb/> Abgeordneten des Reichstags, freie Fahrt. Der Gewerbetag, dem Abteilungs-<lb/> sitzuugen der Gewerbegenossen vorausgehen, wird vou deu Ministern für Handel<lb/> und Gewerbe und für Landwirtschaft, Forsten und Domänen einberufen und von<lb/> dem Handelsminister oder seinem Stellvertreter eröffnet. Die Verhandlungen<lb/> werden vou einem aus der Mitte der Versammlung gewählten Präsidium geleitet.<lb/> Die Ressortminister und deren Vertreter sind berechtigt, an den Verhandlungen<lb/> teilzunehmen; es steht ihnen frei, zu diesen jederzeit das Wort zu nehmen. Dem<lb/> Gewerbetnge sind alle wichtigern Gesetzentwürfe zur Begutachtung zu unterbreiten,<lb/> bevor sie um deu Landtag zur Beschlußfassung gehen. Bei wichtigen Verordnungen<lb/> und vor Abschluß vou Handelsverträgen ist in der Regel sein Gutachten einzuholen.</p><lb/> <list> <item> D</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_180"> Die Geschäfte des Gewerbetags werden von einem Gewerbeamt geführt, das<lb/> sich aus vier von den große» Erwerbsgruppen auf drei Jahre gewählten Ver¬<lb/> tretern unter dem Vorsitze eines aus Vorschlag der Minister für Handel und Ge¬<lb/> werbe sowie für Landwirtschaft vom König ernannten Beamten zusammensetzt.<lb/> Die Vertreter werden durch die zugehörigen Delegirten des Gelverbetags aus<lb/> deren Mitte gewählt. Das Gewerbeamt bildet eine selbständige, der Aufsicht des<lb/> Münsters für Handel und Gewerbe unterstellte Behörde und bildet als solche<lb/> die den Bezirkskammern vorgesetzte und zwischen ihnen und den Zentralbehörden<lb/> vermittelnde Instanz.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0067]
Reformen auf dem Gebiete der Interessenvertretungen
messen aus dem Interessenkreise jeder Kammer noch weitere zwei Personen zu
Mitgliedern des Gewerbeausschusses zu ernennen. Die Mitglieder erhalten die
Fahrkosten ersetzt und handeln im Auftrage ihrer Kammern. Diese und die für
die Geschäftsführung entstehenden Kosten trägt die Provinz. Der Gewerbeausschuß
wird alljährlich einmal und außerdem bei dringlichen Anlässen von dein Präsidenten
der Bezirksregierung einberufen. Der Präsident oder der von ihm erunnnte Kom¬
missar leitet die Verhandlungen, die im allgemeinen öffentlich sind. Die Tages¬
ordnung ist deu Kammern rechtzeitig zugänglich zu machen, sodaß sie vorher im
Plenum oder in der Abteilung durchberateu werden kann.
C
Alljährlich findet in Berlin ein Gewerbetag statt, zu dem jede Kammer ein
Mitglied entsendet; wenn die Kammer in Abteilungen eingeteilt ist, ist das zu
entsendende Mitglied aus der Abteilung zu wähle», die entweder an den zu ver¬
handelnden Gegenständen zunächst interessirt ist oder nach ihrer Steuerleistung das
Stantsinteresse vor allein in Anspruch nimmt. Die Mitglieder genießen, wie die
Abgeordneten des Reichstags, freie Fahrt. Der Gewerbetag, dem Abteilungs-
sitzuugen der Gewerbegenossen vorausgehen, wird vou deu Ministern für Handel
und Gewerbe und für Landwirtschaft, Forsten und Domänen einberufen und von
dem Handelsminister oder seinem Stellvertreter eröffnet. Die Verhandlungen
werden vou einem aus der Mitte der Versammlung gewählten Präsidium geleitet.
Die Ressortminister und deren Vertreter sind berechtigt, an den Verhandlungen
teilzunehmen; es steht ihnen frei, zu diesen jederzeit das Wort zu nehmen. Dem
Gewerbetnge sind alle wichtigern Gesetzentwürfe zur Begutachtung zu unterbreiten,
bevor sie um deu Landtag zur Beschlußfassung gehen. Bei wichtigen Verordnungen
und vor Abschluß vou Handelsverträgen ist in der Regel sein Gutachten einzuholen.
D
Die Geschäfte des Gewerbetags werden von einem Gewerbeamt geführt, das
sich aus vier von den große» Erwerbsgruppen auf drei Jahre gewählten Ver¬
tretern unter dem Vorsitze eines aus Vorschlag der Minister für Handel und Ge¬
werbe sowie für Landwirtschaft vom König ernannten Beamten zusammensetzt.
Die Vertreter werden durch die zugehörigen Delegirten des Gelverbetags aus
deren Mitte gewählt. Das Gewerbeamt bildet eine selbständige, der Aufsicht des
Münsters für Handel und Gewerbe unterstellte Behörde und bildet als solche
die den Bezirkskammern vorgesetzte und zwischen ihnen und den Zentralbehörden
vermittelnde Instanz.
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