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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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Der Prozeß gegen Alstivardt

Ahlwnrdt hatte in seiner Broschüre anch ales die Thätigkeit der ^Iliuuc-S
i"rav1ito univsrssllo Bezug genommen. Ans Verlangen des Rechtsanwalt Munckel
(Vertreters von Isidor Löwe) werden zwei Zeugen vernommen, die der Alliance
angehört haben. Professor Lazarus sagt, daß Anschuldigungen wie die, die der
Angeklagte gegen die Alliance erhaben habe, nur der Wahnwitz erfinden könne.
Auf die Bemerkung des Verteidigers, daß die Alliance eine politisch-internationale
Bereinigung bilde, sagt Lazarus: Ich glaube uicht, daß man es als politisch be¬
zeichnen kann, wenn sich die Alliance zum Schutz der Juden in Rumänien und
Serbien an den Fürsten Bismarck wendet. -- Vors.: Dieser Meinung bin ich auch.

Wozu hatte der Vorsitzende hierüber seine Meinung zu sagen?

Bei Vernehmung des andern Zeugen, des Sanittitsrat Neumann, über die
Alliance kommt der Inhalt des Talmud in Frage. -- Angell.: An diesen Zeugen
habe ich keine Frage zu richten. Er ist Partei. -- Börs.: Dann hätten Sie doch
den Talmud mitbringen nud die Stelle zeigen sollen. -- Angell.: Wenn meine
Zeugen vorgekommen wären, würden sie die Stellen mitgebracht haben. -- Vors.:
Ich dächte, Sie köunten sich doch mit dieser Autorität begnügen. -- Angell.: Das
dünn ich doch uicht. Daß diese Zeugen nichts gegen die Alliance sagen werden,
ist doch natürlich. -- Vors.: Sie scheinen einen seltsamen Begriff von der Heilig¬
keit des Eides zu haben, daß Sie glauben, hier stelle sich jeder hin und schwöre
aus Bosheit gegen Sie einen Meineid. -- Angell.: Das thue ich uicht. -- Vors.:
Sie haben das vorhin bezüglich der militärischen Sachverständigen deutlich genug
durchblicken lassen. -- Angell.: Keineswegs. Aber der Gerichtshof wird sich durch
einen Blick in die Aktenstücke überzeugen, daß sich die Sachverständigen geirrt
haben. -- Vors.: So weit heruntergekommen sind wir doch noch nicht, daß hier
die Zeugen Meineide leiste", um Sie tot zu machen. Leider scheint auch in einem
Teile Ihrer Parteigenossen, nach den jämmerlichen Briefen, die um mich gelaugt
find, dieser wunderbare Standpunkt vertrete" zu werden.

Zeugen können irren, zumal wenn es sich um eine Frage, wie die über
den Inhalt des Talmud handelt. Aber auch abgesehn hiervon ist es doch
bekannt, daß es genug Zeugen giebt, die es mit ihrem Eide nicht allzu genau
nehmen, zumal wenn ihnen die Unwahrheit ihrer Aussage nicht erwiesen werden
kann. Wozu also diese Rede über die Heiligkeit des Eides, mit der der An¬
geklagte herabgewürdigt werden sollte? Hat doch auch das Gericht bei seinem
Urteil einer Reihe von Zeugen, die ihre Aussage beschworen hatten, keinen
Glauben geschenkt! Das kommt fast in jedem Strafprozeß vor.

Ein weiterer Antrag des Angeklagten auf Vernehmung von Zeugen über den
Inhalt des Talmud wird vom Gericht abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt hierauf:
Wohl in keiner Verhandlung siud einem Gerichtshofe so viele Schwierigkeiten von.
der Verteidigung gemacht worden, wie in der gegenwärtigen. Aber wir müssen
es überwinden.

Wäre es nicht würdiger gewesen, die Schwierigkeiten schweigend zu über¬
winden ?

Der Angeklagte verteidigt sich damit, daß er vor Herausgabe der Broschüre
mehrfach Versuche gemacht habe, die Angelegenheit bei den Behörden zur Unter¬
suchung zu bringen, daß er namentlich eine Eingabe an das Gericht gemacht habe,
und daß auch in seinem Auftrage der Polizeipräsident von der Sache in Kenntnis


Der Prozeß gegen Alstivardt

Ahlwnrdt hatte in seiner Broschüre anch ales die Thätigkeit der ^Iliuuc-S
i»rav1ito univsrssllo Bezug genommen. Ans Verlangen des Rechtsanwalt Munckel
(Vertreters von Isidor Löwe) werden zwei Zeugen vernommen, die der Alliance
angehört haben. Professor Lazarus sagt, daß Anschuldigungen wie die, die der
Angeklagte gegen die Alliance erhaben habe, nur der Wahnwitz erfinden könne.
Auf die Bemerkung des Verteidigers, daß die Alliance eine politisch-internationale
Bereinigung bilde, sagt Lazarus: Ich glaube uicht, daß man es als politisch be¬
zeichnen kann, wenn sich die Alliance zum Schutz der Juden in Rumänien und
Serbien an den Fürsten Bismarck wendet. — Vors.: Dieser Meinung bin ich auch.

Wozu hatte der Vorsitzende hierüber seine Meinung zu sagen?

Bei Vernehmung des andern Zeugen, des Sanittitsrat Neumann, über die
Alliance kommt der Inhalt des Talmud in Frage. — Angell.: An diesen Zeugen
habe ich keine Frage zu richten. Er ist Partei. — Börs.: Dann hätten Sie doch
den Talmud mitbringen nud die Stelle zeigen sollen. — Angell.: Wenn meine
Zeugen vorgekommen wären, würden sie die Stellen mitgebracht haben. — Vors.:
Ich dächte, Sie köunten sich doch mit dieser Autorität begnügen. — Angell.: Das
dünn ich doch uicht. Daß diese Zeugen nichts gegen die Alliance sagen werden,
ist doch natürlich. — Vors.: Sie scheinen einen seltsamen Begriff von der Heilig¬
keit des Eides zu haben, daß Sie glauben, hier stelle sich jeder hin und schwöre
aus Bosheit gegen Sie einen Meineid. — Angell.: Das thue ich uicht. — Vors.:
Sie haben das vorhin bezüglich der militärischen Sachverständigen deutlich genug
durchblicken lassen. — Angell.: Keineswegs. Aber der Gerichtshof wird sich durch
einen Blick in die Aktenstücke überzeugen, daß sich die Sachverständigen geirrt
haben. — Vors.: So weit heruntergekommen sind wir doch noch nicht, daß hier
die Zeugen Meineide leiste«, um Sie tot zu machen. Leider scheint auch in einem
Teile Ihrer Parteigenossen, nach den jämmerlichen Briefen, die um mich gelaugt
find, dieser wunderbare Standpunkt vertrete» zu werden.

Zeugen können irren, zumal wenn es sich um eine Frage, wie die über
den Inhalt des Talmud handelt. Aber auch abgesehn hiervon ist es doch
bekannt, daß es genug Zeugen giebt, die es mit ihrem Eide nicht allzu genau
nehmen, zumal wenn ihnen die Unwahrheit ihrer Aussage nicht erwiesen werden
kann. Wozu also diese Rede über die Heiligkeit des Eides, mit der der An¬
geklagte herabgewürdigt werden sollte? Hat doch auch das Gericht bei seinem
Urteil einer Reihe von Zeugen, die ihre Aussage beschworen hatten, keinen
Glauben geschenkt! Das kommt fast in jedem Strafprozeß vor.

Ein weiterer Antrag des Angeklagten auf Vernehmung von Zeugen über den
Inhalt des Talmud wird vom Gericht abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt hierauf:
Wohl in keiner Verhandlung siud einem Gerichtshofe so viele Schwierigkeiten von.
der Verteidigung gemacht worden, wie in der gegenwärtigen. Aber wir müssen
es überwinden.

Wäre es nicht würdiger gewesen, die Schwierigkeiten schweigend zu über¬
winden ?

Der Angeklagte verteidigt sich damit, daß er vor Herausgabe der Broschüre
mehrfach Versuche gemacht habe, die Angelegenheit bei den Behörden zur Unter¬
suchung zu bringen, daß er namentlich eine Eingabe an das Gericht gemacht habe,
und daß auch in seinem Auftrage der Polizeipräsident von der Sache in Kenntnis


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[0623] Der Prozeß gegen Alstivardt Ahlwnrdt hatte in seiner Broschüre anch ales die Thätigkeit der ^Iliuuc-S i»rav1ito univsrssllo Bezug genommen. Ans Verlangen des Rechtsanwalt Munckel (Vertreters von Isidor Löwe) werden zwei Zeugen vernommen, die der Alliance angehört haben. Professor Lazarus sagt, daß Anschuldigungen wie die, die der Angeklagte gegen die Alliance erhaben habe, nur der Wahnwitz erfinden könne. Auf die Bemerkung des Verteidigers, daß die Alliance eine politisch-internationale Bereinigung bilde, sagt Lazarus: Ich glaube uicht, daß man es als politisch be¬ zeichnen kann, wenn sich die Alliance zum Schutz der Juden in Rumänien und Serbien an den Fürsten Bismarck wendet. — Vors.: Dieser Meinung bin ich auch. Wozu hatte der Vorsitzende hierüber seine Meinung zu sagen? Bei Vernehmung des andern Zeugen, des Sanittitsrat Neumann, über die Alliance kommt der Inhalt des Talmud in Frage. — Angell.: An diesen Zeugen habe ich keine Frage zu richten. Er ist Partei. — Börs.: Dann hätten Sie doch den Talmud mitbringen nud die Stelle zeigen sollen. — Angell.: Wenn meine Zeugen vorgekommen wären, würden sie die Stellen mitgebracht haben. — Vors.: Ich dächte, Sie köunten sich doch mit dieser Autorität begnügen. — Angell.: Das dünn ich doch uicht. Daß diese Zeugen nichts gegen die Alliance sagen werden, ist doch natürlich. — Vors.: Sie scheinen einen seltsamen Begriff von der Heilig¬ keit des Eides zu haben, daß Sie glauben, hier stelle sich jeder hin und schwöre aus Bosheit gegen Sie einen Meineid. — Angell.: Das thue ich uicht. — Vors.: Sie haben das vorhin bezüglich der militärischen Sachverständigen deutlich genug durchblicken lassen. — Angell.: Keineswegs. Aber der Gerichtshof wird sich durch einen Blick in die Aktenstücke überzeugen, daß sich die Sachverständigen geirrt haben. — Vors.: So weit heruntergekommen sind wir doch noch nicht, daß hier die Zeugen Meineide leiste«, um Sie tot zu machen. Leider scheint auch in einem Teile Ihrer Parteigenossen, nach den jämmerlichen Briefen, die um mich gelaugt find, dieser wunderbare Standpunkt vertrete» zu werden. Zeugen können irren, zumal wenn es sich um eine Frage, wie die über den Inhalt des Talmud handelt. Aber auch abgesehn hiervon ist es doch bekannt, daß es genug Zeugen giebt, die es mit ihrem Eide nicht allzu genau nehmen, zumal wenn ihnen die Unwahrheit ihrer Aussage nicht erwiesen werden kann. Wozu also diese Rede über die Heiligkeit des Eides, mit der der An¬ geklagte herabgewürdigt werden sollte? Hat doch auch das Gericht bei seinem Urteil einer Reihe von Zeugen, die ihre Aussage beschworen hatten, keinen Glauben geschenkt! Das kommt fast in jedem Strafprozeß vor. Ein weiterer Antrag des Angeklagten auf Vernehmung von Zeugen über den Inhalt des Talmud wird vom Gericht abgelehnt. Der Vorsitzende erklärt hierauf: Wohl in keiner Verhandlung siud einem Gerichtshofe so viele Schwierigkeiten von. der Verteidigung gemacht worden, wie in der gegenwärtigen. Aber wir müssen es überwinden. Wäre es nicht würdiger gewesen, die Schwierigkeiten schweigend zu über¬ winden ? Der Angeklagte verteidigt sich damit, daß er vor Herausgabe der Broschüre mehrfach Versuche gemacht habe, die Angelegenheit bei den Behörden zur Unter¬ suchung zu bringen, daß er namentlich eine Eingabe an das Gericht gemacht habe, und daß auch in seinem Auftrage der Polizeipräsident von der Sache in Kenntnis

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/623>, abgerufen am 23.07.2024.