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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr.

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einer Partei benannt oder gar selbst bei der Sache beteiligt sind. Das war
aber hier der Fall. Die Verleger früherer Mappen von Alters waren gewiß
nicht die Männer, die dem Erscheinen dieser neuen Mappe unbefangen gegen¬
überstanden, ganz abgesehen von dem Verhältnis, in dem sie persönlich zu Alters
stehen mochten.

Hätte das Landgericht die Aussagen dieser Sachverständigen einer genauern
Prüfung unterzogen, so würde es sicherlich deren Unwert erkannt haben. Es
hätte mir in die Mappe selbst einen Blick zu thun brauchen, und es würde
gefunden haben, daß die Bilder, wenn auch in andrer Manier hergestellt und
vielleicht auch minder bedeutend als die Bilder früherer Mappen, doch in ihrer
Art vortrefflich waren. Tausende, die an den Zeichnungen von Alters Freude
finden und sie kaufen, werden einen Unterschied in dem künstlerischen Werte
dieser Bilder und früherer kaum entdecken. Und wenn Alters, was wir gern
glauben, bei dem Anblick der Mappe sehr erregt war, so glauben wir doch,
daß ihn dabei weniger der Schmerz über seinen beeinträchtigten Künstlerruf,
als vielmehr der -- uicht unberechtigte -- Ärger erregt hat, daß hier eine
Erlaubnis, die er unbedachterweise ohne jeden Entgelt erteilt hatte, zu einem
gewinnreichen Unternehmen ausgenutzt werden sollte. Dies mochte ihn auf
den Gedanken bringen, ob nicht ans den Bildern, die er freilich als "Trödel"
und "Dreck" bezeichnet hatte, doch noch ein Gewinn für ihn selbst heraus-
zuschlagen sei. Und das ist ihm denn auch mit Hilfe der modernen Nechts-
kunst in vollstem Maße gelangen.

Denn nicht nur eine Strafe von 1500 Mark, sondern auch eine Buße
von t>000 Mark hat das Landgericht jedem der beiden Angeklagten auferlegt,
Alters also eine Entschädigung von 12000 Mark zuerkannt. Auch hier wird
der Schade, der Alters angeblich zugefügt worden sein soll, ans die Minderung
seiner Künstlerehre zurückgeführt, und auch hier spielen die Aussagen der
Zeugen und Sachverständigen Griese und Vohseu die entscheidende Rolle.

Griese bekundet, daß von den in seinem Verlage befindlichen beiden
Mappen von Alters im Jahre vorher fünf und sechs Auflagen, im Jahre 1891
aber nur eine Auflage abgesetzt worden sei. Bopser, der ebenfalls zwei
Mappen in Verlag hat, bekundet, daß mit diesen seine Reisenden im Jahre
1891 sehr schlechte Geschäfte gemacht hätten. Das soll nun seinen Grund
darin haben, daß das Publikum durch das Erscheinen der neuen Mappe ab¬
geschreckt worden sei, überhaupt noch Werke von Alters zu kaufen. Boyseu
erklärt, daß die von Alters geforderte Buße von 12000 Mark keinesfalls zu
hoch bemessen, sondern durchaus angemessen sei. Griese führt zur Darlegung
des von Alters erlittenen Schadens an, daß Alters von ihm für jede verkaufte
Mappe fünf Mark erhalte.

Das ist in der That eine wunderbare Begründung! Ans künstlerischer
Entrüstung über die neue Mappe soll das Publikum von den ältern Mappen


einer Partei benannt oder gar selbst bei der Sache beteiligt sind. Das war
aber hier der Fall. Die Verleger früherer Mappen von Alters waren gewiß
nicht die Männer, die dem Erscheinen dieser neuen Mappe unbefangen gegen¬
überstanden, ganz abgesehen von dem Verhältnis, in dem sie persönlich zu Alters
stehen mochten.

Hätte das Landgericht die Aussagen dieser Sachverständigen einer genauern
Prüfung unterzogen, so würde es sicherlich deren Unwert erkannt haben. Es
hätte mir in die Mappe selbst einen Blick zu thun brauchen, und es würde
gefunden haben, daß die Bilder, wenn auch in andrer Manier hergestellt und
vielleicht auch minder bedeutend als die Bilder früherer Mappen, doch in ihrer
Art vortrefflich waren. Tausende, die an den Zeichnungen von Alters Freude
finden und sie kaufen, werden einen Unterschied in dem künstlerischen Werte
dieser Bilder und früherer kaum entdecken. Und wenn Alters, was wir gern
glauben, bei dem Anblick der Mappe sehr erregt war, so glauben wir doch,
daß ihn dabei weniger der Schmerz über seinen beeinträchtigten Künstlerruf,
als vielmehr der — uicht unberechtigte — Ärger erregt hat, daß hier eine
Erlaubnis, die er unbedachterweise ohne jeden Entgelt erteilt hatte, zu einem
gewinnreichen Unternehmen ausgenutzt werden sollte. Dies mochte ihn auf
den Gedanken bringen, ob nicht ans den Bildern, die er freilich als „Trödel"
und „Dreck" bezeichnet hatte, doch noch ein Gewinn für ihn selbst heraus-
zuschlagen sei. Und das ist ihm denn auch mit Hilfe der modernen Nechts-
kunst in vollstem Maße gelangen.

Denn nicht nur eine Strafe von 1500 Mark, sondern auch eine Buße
von t>000 Mark hat das Landgericht jedem der beiden Angeklagten auferlegt,
Alters also eine Entschädigung von 12000 Mark zuerkannt. Auch hier wird
der Schade, der Alters angeblich zugefügt worden sein soll, ans die Minderung
seiner Künstlerehre zurückgeführt, und auch hier spielen die Aussagen der
Zeugen und Sachverständigen Griese und Vohseu die entscheidende Rolle.

Griese bekundet, daß von den in seinem Verlage befindlichen beiden
Mappen von Alters im Jahre vorher fünf und sechs Auflagen, im Jahre 1891
aber nur eine Auflage abgesetzt worden sei. Bopser, der ebenfalls zwei
Mappen in Verlag hat, bekundet, daß mit diesen seine Reisenden im Jahre
1891 sehr schlechte Geschäfte gemacht hätten. Das soll nun seinen Grund
darin haben, daß das Publikum durch das Erscheinen der neuen Mappe ab¬
geschreckt worden sei, überhaupt noch Werke von Alters zu kaufen. Boyseu
erklärt, daß die von Alters geforderte Buße von 12000 Mark keinesfalls zu
hoch bemessen, sondern durchaus angemessen sei. Griese führt zur Darlegung
des von Alters erlittenen Schadens an, daß Alters von ihm für jede verkaufte
Mappe fünf Mark erhalte.

Das ist in der That eine wunderbare Begründung! Ans künstlerischer
Entrüstung über die neue Mappe soll das Publikum von den ältern Mappen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_213113/519>, abgerufen am 22.12.2024.