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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr.

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I- G- Lichtes geschlossener Handelsstaat

jeder sein ganzes Leben einem Geschäft widmet und sein Nachdenken auf dieses
eine richtet, müsse eine Kunstfertigkeit entstehen, durch die die kleinste Kraft
einer tausendfachen Kraft gleich werde.

Auch die Kaufleute sind in ihrer Anzahl bestimmt. Diese hängt ab von
der Anzahl der beiden andern Stände, oder, wie man auch sagen kann, sie
bestimmt sich nach der Menge der in der Nation im Umlauf befindlichen
Waren, die auszutauschen sind. Diesen Tausch hat die Negierung zu berechnen
und ebenso die Menge der Hände, die ihn vermitteln. Dadurch, daß kein
andrer diesen Tausch vornehmen darf, hängt der Kaufmann nicht von dem
guten Willen der übrigen Stände ab, hat vielmehr ein sicher zu berechnendes
Eigentum oder, genauer gesagt, Eigentumsrecht, da ja alles Eigentum nnr
ein Recht ist auf den Genuß der Sachen, die die im Volke gewohnte An¬
nehmlichkeit des Lebens bewirken. Der Kaufmann ist aber verpflichtet, von
jedem zu jeder Stunde zu kaufen oder ihm zu verkaufen, sodaß jeder sür
seine Waren das von andern abgetretnc Produkt erhalten kann. Über die Er¬
füllung aller dieser Verbindlichkeiten hat die Regierung zu wachen. Damit sie
das kann, muß jeder Kaufmann ihr Rechenschaft ablegen, woher er seine
Waren zu beziehen gedenkt; er muß wissen, wie viel Warenertrag an ihn ab¬
geliefert werden kann, um diesen sogar mit obrigkeitlicher Hilfe in Anspruch
zu nehmen. Der Kaufmann also ist es, der den Produzenten und den Künstler,
auf deren Ertrag er in gewissem Zeitpunkt rechnen muß, auch beobachtet; die
Regierung kann diese Beobachtung nicht unmittelbar vornehmen, sie thut es
durch den Kaufmann. Und wie ans die Einlieferung, so muß der Kaufmann
auch ans den Absatz rechnen können; er kann es auch, denn die ganze Grund¬
lage des sozial organisirten Staates ist so, daß Produktion und Fabrikation
nach dem Bedürfnisse geschieht. Ja wie der Kaufmann bestimmte Verkäufer
verlangen kann, so kann er auch bestimmte Käufer verlangen, deren Bedürfnisse
er kennt. Jedes Handelshaus kann also seinen Absatz erzwingen. So ist
der Ab- und Zufluß, der durch die Hände des Kaufmanns geht, bestimmt zu
berechnen.

Der Maßstab für den Wert der Dinge, den sie gegen einander haben, ist
die Zeit, binnen der man von ihnen leben kann; denn der wahre innre Wert
jeder freien Thätigkeit ist in der Möglichkeit, davon zu leben, ausgedrückt.
Ein Ding ist also um so viel mehr wert, als das andre, je länger man davon
leben kann. (So richtig das ist, wenn auch nur die Fichtische Organisation des
Staates bestehen soll, so sehr läuft es doch wider den von Fichte angenommnen
Zweck aller freien Thätigkeit, die nicht nur auf die Möglichkeit, sondern auch
auf die Annehmlichkeit des Lebens für jeden hinauslaufen sollte. Bei dieser
wichtigsten Seite aller freien Thätigkeit, bei ihrer Wertbestimmung, darf aber
gleichwohl Fichte nur die Möglichkeit, zu leben, ins Auge fassen, nicht
aber die Annehmlichkeit des Lebens. So tritt also hier die UnHaltbarkeit von


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jeder sein ganzes Leben einem Geschäft widmet und sein Nachdenken auf dieses
eine richtet, müsse eine Kunstfertigkeit entstehen, durch die die kleinste Kraft
einer tausendfachen Kraft gleich werde.

Auch die Kaufleute sind in ihrer Anzahl bestimmt. Diese hängt ab von
der Anzahl der beiden andern Stände, oder, wie man auch sagen kann, sie
bestimmt sich nach der Menge der in der Nation im Umlauf befindlichen
Waren, die auszutauschen sind. Diesen Tausch hat die Negierung zu berechnen
und ebenso die Menge der Hände, die ihn vermitteln. Dadurch, daß kein
andrer diesen Tausch vornehmen darf, hängt der Kaufmann nicht von dem
guten Willen der übrigen Stände ab, hat vielmehr ein sicher zu berechnendes
Eigentum oder, genauer gesagt, Eigentumsrecht, da ja alles Eigentum nnr
ein Recht ist auf den Genuß der Sachen, die die im Volke gewohnte An¬
nehmlichkeit des Lebens bewirken. Der Kaufmann ist aber verpflichtet, von
jedem zu jeder Stunde zu kaufen oder ihm zu verkaufen, sodaß jeder sür
seine Waren das von andern abgetretnc Produkt erhalten kann. Über die Er¬
füllung aller dieser Verbindlichkeiten hat die Regierung zu wachen. Damit sie
das kann, muß jeder Kaufmann ihr Rechenschaft ablegen, woher er seine
Waren zu beziehen gedenkt; er muß wissen, wie viel Warenertrag an ihn ab¬
geliefert werden kann, um diesen sogar mit obrigkeitlicher Hilfe in Anspruch
zu nehmen. Der Kaufmann also ist es, der den Produzenten und den Künstler,
auf deren Ertrag er in gewissem Zeitpunkt rechnen muß, auch beobachtet; die
Regierung kann diese Beobachtung nicht unmittelbar vornehmen, sie thut es
durch den Kaufmann. Und wie ans die Einlieferung, so muß der Kaufmann
auch ans den Absatz rechnen können; er kann es auch, denn die ganze Grund¬
lage des sozial organisirten Staates ist so, daß Produktion und Fabrikation
nach dem Bedürfnisse geschieht. Ja wie der Kaufmann bestimmte Verkäufer
verlangen kann, so kann er auch bestimmte Käufer verlangen, deren Bedürfnisse
er kennt. Jedes Handelshaus kann also seinen Absatz erzwingen. So ist
der Ab- und Zufluß, der durch die Hände des Kaufmanns geht, bestimmt zu
berechnen.

Der Maßstab für den Wert der Dinge, den sie gegen einander haben, ist
die Zeit, binnen der man von ihnen leben kann; denn der wahre innre Wert
jeder freien Thätigkeit ist in der Möglichkeit, davon zu leben, ausgedrückt.
Ein Ding ist also um so viel mehr wert, als das andre, je länger man davon
leben kann. (So richtig das ist, wenn auch nur die Fichtische Organisation des
Staates bestehen soll, so sehr läuft es doch wider den von Fichte angenommnen
Zweck aller freien Thätigkeit, die nicht nur auf die Möglichkeit, sondern auch
auf die Annehmlichkeit des Lebens für jeden hinauslaufen sollte. Bei dieser
wichtigsten Seite aller freien Thätigkeit, bei ihrer Wertbestimmung, darf aber
gleichwohl Fichte nur die Möglichkeit, zu leben, ins Auge fassen, nicht
aber die Annehmlichkeit des Lebens. So tritt also hier die UnHaltbarkeit von


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_212475/520>, abgerufen am 06.01.2025.