Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.Der Richterstand und die öffentliche Meinung innern, daß der historisch-konservative Staat keinen mächtigern, treuem p. U, Rosegger Der Richterstand und die öffentliche Meinung er im 38. Hefte der vorjährigen Grenzboten enthaltne Aufsatz: Der Aufsatz im 38. Hefte (und der sich anschließende un 41.) führen ein¬ Die Notwendigkeit, jeden Rechtskandidaten nach beendigter Studienzeit Der Richterstand und die öffentliche Meinung innern, daß der historisch-konservative Staat keinen mächtigern, treuem p. U, Rosegger Der Richterstand und die öffentliche Meinung er im 38. Hefte der vorjährigen Grenzboten enthaltne Aufsatz: Der Aufsatz im 38. Hefte (und der sich anschließende un 41.) führen ein¬ Die Notwendigkeit, jeden Rechtskandidaten nach beendigter Studienzeit <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0526" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/211694"/> <fw type="header" place="top"> Der Richterstand und die öffentliche Meinung</fw><lb/> <p xml:id="ID_1544" prev="#ID_1543"> innern, daß der historisch-konservative Staat keinen mächtigern, treuem<lb/> Freund hat als einen starken Bauernstand, Einen solchen müssen sie schaffen<lb/> um jeden Preis, denn von diesem angeblich so ungebildeten Stande hängt der<lb/> Fortbestand unsrer Gesittung ab,</p><lb/> <note type="byline"> p. U, Rosegger</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Der Richterstand und die öffentliche Meinung</head><lb/> <p xml:id="ID_1545"> er im 38. Hefte der vorjährigen Grenzboten enthaltne Aufsatz:<lb/> Der Richterstand und die öffentliche Meinung hat berechtigtes<lb/> Aufsehen erregt, weil darin eine nicht eben erfreuliche Erscheinung<lb/> in unserm Volks- und Staatsleben besprochen wird. Trifft die<lb/> Annahme zu, daß den Richtern nicht mehr volle Achtung von<lb/> dem Volke entgegengebracht wird, dann muß auch das Vertrauen zu ihnen<lb/> wankend werden, und init diesem Vertrauen würde ein Grundpfeiler jedes ge¬<lb/> ordneten Staates erschüttert werde». Leider können wir jene Annahme nicht<lb/> als ganz unrichtig bezeichnen, und da nnn einmal die wichtige Angelegenheit<lb/> zur öffentlichen Besprechung gebracht worden ist, so mögen einige weitere Er¬<lb/> örterungen erlaubt sein, die hoffentlich dahin führen werden, die Gründe jener<lb/> betrübenden Erscheinung noch näher zu erkennen und den Richtern die volle<lb/> ihnen gebührende Achtung wieder herzustellen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1546"> Der Aufsatz im 38. Hefte (und der sich anschließende un 41.) führen ein¬<lb/> zelne Gründe auf, denen wir beitreten müssen. Zwar daß die Richter durch<lb/> eine zu milde Handhabung des Strafrechts ihr Ansehen verringern, mag hin<lb/> und wieder vorkommen, ist aber doch keine durchgehende Erscheinung. Als all¬<lb/> gemeine Begründung wird dagegen richtig angeführt, 1. daß keine Auswahl<lb/> aus den Rechtskandidaten stattfindet, sondern jeder als Richter angestellt werden<lb/> muß, der das zweite juristische Examen besteht; 2. daß die Zuständigkeit<lb/> der Richter beschränkt, ihnen insbesondre durch die Errichtung der Verwaltungs-<lb/> gerichte die Zuständigkeit in allen sozialen und Verwaltungsangelegenheiteu<lb/> entzogen ist; 3. daß der übergroße Zuwachs von jüdischen Richtern dein An¬<lb/> sehen des Nichterstmides nicht förderlich ist, wobei wir noch unsre Erfahrung<lb/> dahin aussprechen wollen, daß durch die jüdischen Richter und ihre jüdischen<lb/> Frauen das gesellige und kollegiale Leben wesentlich gestört wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_1547" next="#ID_1548"> Die Notwendigkeit, jeden Rechtskandidaten nach beendigter Studienzeit<lb/> und nach Ablegung des ersten Examens als Referendar anzunehmen und nach<lb/> dem zweiten Examen als Richter anzustellen, wirkt sür das Ansehen der<lb/> Richter um so nachteiliger, als bei der Verwaltung, wenigstens in Preußen,</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0526]
Der Richterstand und die öffentliche Meinung
innern, daß der historisch-konservative Staat keinen mächtigern, treuem
Freund hat als einen starken Bauernstand, Einen solchen müssen sie schaffen
um jeden Preis, denn von diesem angeblich so ungebildeten Stande hängt der
Fortbestand unsrer Gesittung ab,
p. U, Rosegger
Der Richterstand und die öffentliche Meinung
er im 38. Hefte der vorjährigen Grenzboten enthaltne Aufsatz:
Der Richterstand und die öffentliche Meinung hat berechtigtes
Aufsehen erregt, weil darin eine nicht eben erfreuliche Erscheinung
in unserm Volks- und Staatsleben besprochen wird. Trifft die
Annahme zu, daß den Richtern nicht mehr volle Achtung von
dem Volke entgegengebracht wird, dann muß auch das Vertrauen zu ihnen
wankend werden, und init diesem Vertrauen würde ein Grundpfeiler jedes ge¬
ordneten Staates erschüttert werde». Leider können wir jene Annahme nicht
als ganz unrichtig bezeichnen, und da nnn einmal die wichtige Angelegenheit
zur öffentlichen Besprechung gebracht worden ist, so mögen einige weitere Er¬
örterungen erlaubt sein, die hoffentlich dahin führen werden, die Gründe jener
betrübenden Erscheinung noch näher zu erkennen und den Richtern die volle
ihnen gebührende Achtung wieder herzustellen.
Der Aufsatz im 38. Hefte (und der sich anschließende un 41.) führen ein¬
zelne Gründe auf, denen wir beitreten müssen. Zwar daß die Richter durch
eine zu milde Handhabung des Strafrechts ihr Ansehen verringern, mag hin
und wieder vorkommen, ist aber doch keine durchgehende Erscheinung. Als all¬
gemeine Begründung wird dagegen richtig angeführt, 1. daß keine Auswahl
aus den Rechtskandidaten stattfindet, sondern jeder als Richter angestellt werden
muß, der das zweite juristische Examen besteht; 2. daß die Zuständigkeit
der Richter beschränkt, ihnen insbesondre durch die Errichtung der Verwaltungs-
gerichte die Zuständigkeit in allen sozialen und Verwaltungsangelegenheiteu
entzogen ist; 3. daß der übergroße Zuwachs von jüdischen Richtern dein An¬
sehen des Nichterstmides nicht förderlich ist, wobei wir noch unsre Erfahrung
dahin aussprechen wollen, daß durch die jüdischen Richter und ihre jüdischen
Frauen das gesellige und kollegiale Leben wesentlich gestört wird.
Die Notwendigkeit, jeden Rechtskandidaten nach beendigter Studienzeit
und nach Ablegung des ersten Examens als Referendar anzunehmen und nach
dem zweiten Examen als Richter anzustellen, wirkt sür das Ansehen der
Richter um so nachteiliger, als bei der Verwaltung, wenigstens in Preußen,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |