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Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

theater allabendlich zur Freude des Berliner Kunstsinns stattfinden; auch das
Andenken an die Vühnenthätigteit des Scharfrichters Krauts soll den Herren an
der Spree nicht getrübt werden. Alle diese stolzen Blüten der reichshauptstädtischen Kunst
dürfen und sollen ihr Monopol bleiben. Wenn aber Leiter der Berliner Bühnen
an Dichter oder an die unentbehrlichen Erzeuger dramatischer Tagesware das Er¬
suchen richten, ihre Werke unter jeder Bedingung zuerst in Berlin aufführen zu
lassen, so muß dagegen im Interesse der Kunst und im Interesse der Dichter
selbst energisch Widerspruch erhoben werden. In einer Zeit, wo jeder, der an
das heilige Recht der Freizügigkeit tastet, als Tempelschänder betrachtet wird,
in der aufgeklärten Zentrale des Reiches, die gerade der Freiheit der Be¬
wegung die treibenden Kräfte ihres Wachsens und Gedeihens verdankt, will
man dem freiesten, dem ungebundensten, was es giebt, den Erzeugnissen der
Geister eine bestimmte Marschroute borschreiben, will man den ohnehin schwer be¬
packten Dichtern uoch Fußschellen anlegen, die erst dann abgestreift werden dürfen,
wenn die Reichshanptflädter sich an ihren Vorführungen ergötzt haben, nur damit
sie sich in dem Vollbewnßtsein brüsten können, an der Spitze der Zivilisation zu mar¬
schieren: nichts neues auf der Erde, was nicht in Berlin zur Welt gekommen wäre!
Das ist einfach lächerlich. Mit demselben Rechte müßte man Berlin ein Verkaufs¬
recht für Romane, für wissenschaftliche Werke, und der Himmel weiß für was
alles, zugestehen. Berlin ist nicht Paris und wird und darf es nicht werden,
wenn nicht die besten Kräfte unfers geistigen Lebens gefährdet und alles einer
ausgleichenden langweiligen Verflachung entgegengeführt werden soll. Und nun gar
die Heimat der patriotischen Hurrahkomödie, des seichten und frivolen Lustspieles
ii. in, Dumas und Genossin als Preisrichter für Dramen, begabt und berufen,
über Sein oder Nichtsein dieses oder jenes deutschen Dichterwerkes zu entscheiden!
Wer lacht da? Es ist in der That nicht zum Lachen, sondern es ist eine That¬
sache, wie der Erlaß des Frankfurter Stadttheaters zeigt, und zwar eine sehr
traurige.

Man fragt sich billig, wie sich ein Schriftsteller zu einer solchen Beschrän¬
kung seiner persönlichen Rechte bekennen kann. In den meisten Fällen dürfte sich
die Sachlage so gestalten. Der Leiter der Bühne schreibt dem Autor vor: du
darfst dein Werk nur bei mir zuerst aufführen lassen, oder du verzichtest auf die
Ehre, in Berlin vorgestellt zu werden. Wer die Schwierigkeiten und die Mühen
kennt, ein Stück überhaupt nur so weit zu bringen, daß die Möglichkeit einer Auf¬
führung ernstlich in Erwägung gezogen wird, wird leicht begreifen, daß ein Ver¬
fasser in dem Wunsche, seine Werke überhaupt auf die Bühne kommen zu sehen,
in deu fänden eines geschäftskundigen Bühnenleiters weich ist wie Wachs. In
Wirklichkeit dürfte für den Theaterdirektor, wenn er dieses Zugeständnis von dem
Dichter erreicht, nicht viel mehr Herauskommen als eine schließlich sehr flüchtige
und wenig einträgliche Ehre. Denn was kann es Herrn B. in Berlin schließlich
verschlagen, wenn A. oder C. in Köln oder Hamburg das Stück eher aufführen?
Es ist das in den meisten Fällen weiter nichts als eine thörichte Streitigkeit um
den Vorrang. Seltner wird es vorkommen -- aber es mag immerhin geschehen,
eben infolge des Aberglaubens an den hohen Beruf Berlins in Kunstsachen --,
daß sich ein Dichter ans freien Stücken in der Freiheit seiner Bewegung selbst
einschränkt. Er würde dabei mit den thatsächlichen Verhältnissen rechnen, nach
denen ein Erfolg in Berlin für eine ganze Reihe von Städten die beste Em¬
pfehlung eines Werkes ist, zumal wenn die Presse ihre Pauken nud Trompeten
zweckentsprechend handhabt. Und doch enthält diese Rechnung einen Fehler, nam-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

theater allabendlich zur Freude des Berliner Kunstsinns stattfinden; auch das
Andenken an die Vühnenthätigteit des Scharfrichters Krauts soll den Herren an
der Spree nicht getrübt werden. Alle diese stolzen Blüten der reichshauptstädtischen Kunst
dürfen und sollen ihr Monopol bleiben. Wenn aber Leiter der Berliner Bühnen
an Dichter oder an die unentbehrlichen Erzeuger dramatischer Tagesware das Er¬
suchen richten, ihre Werke unter jeder Bedingung zuerst in Berlin aufführen zu
lassen, so muß dagegen im Interesse der Kunst und im Interesse der Dichter
selbst energisch Widerspruch erhoben werden. In einer Zeit, wo jeder, der an
das heilige Recht der Freizügigkeit tastet, als Tempelschänder betrachtet wird,
in der aufgeklärten Zentrale des Reiches, die gerade der Freiheit der Be¬
wegung die treibenden Kräfte ihres Wachsens und Gedeihens verdankt, will
man dem freiesten, dem ungebundensten, was es giebt, den Erzeugnissen der
Geister eine bestimmte Marschroute borschreiben, will man den ohnehin schwer be¬
packten Dichtern uoch Fußschellen anlegen, die erst dann abgestreift werden dürfen,
wenn die Reichshanptflädter sich an ihren Vorführungen ergötzt haben, nur damit
sie sich in dem Vollbewnßtsein brüsten können, an der Spitze der Zivilisation zu mar¬
schieren: nichts neues auf der Erde, was nicht in Berlin zur Welt gekommen wäre!
Das ist einfach lächerlich. Mit demselben Rechte müßte man Berlin ein Verkaufs¬
recht für Romane, für wissenschaftliche Werke, und der Himmel weiß für was
alles, zugestehen. Berlin ist nicht Paris und wird und darf es nicht werden,
wenn nicht die besten Kräfte unfers geistigen Lebens gefährdet und alles einer
ausgleichenden langweiligen Verflachung entgegengeführt werden soll. Und nun gar
die Heimat der patriotischen Hurrahkomödie, des seichten und frivolen Lustspieles
ii. in, Dumas und Genossin als Preisrichter für Dramen, begabt und berufen,
über Sein oder Nichtsein dieses oder jenes deutschen Dichterwerkes zu entscheiden!
Wer lacht da? Es ist in der That nicht zum Lachen, sondern es ist eine That¬
sache, wie der Erlaß des Frankfurter Stadttheaters zeigt, und zwar eine sehr
traurige.

Man fragt sich billig, wie sich ein Schriftsteller zu einer solchen Beschrän¬
kung seiner persönlichen Rechte bekennen kann. In den meisten Fällen dürfte sich
die Sachlage so gestalten. Der Leiter der Bühne schreibt dem Autor vor: du
darfst dein Werk nur bei mir zuerst aufführen lassen, oder du verzichtest auf die
Ehre, in Berlin vorgestellt zu werden. Wer die Schwierigkeiten und die Mühen
kennt, ein Stück überhaupt nur so weit zu bringen, daß die Möglichkeit einer Auf¬
führung ernstlich in Erwägung gezogen wird, wird leicht begreifen, daß ein Ver¬
fasser in dem Wunsche, seine Werke überhaupt auf die Bühne kommen zu sehen,
in deu fänden eines geschäftskundigen Bühnenleiters weich ist wie Wachs. In
Wirklichkeit dürfte für den Theaterdirektor, wenn er dieses Zugeständnis von dem
Dichter erreicht, nicht viel mehr Herauskommen als eine schließlich sehr flüchtige
und wenig einträgliche Ehre. Denn was kann es Herrn B. in Berlin schließlich
verschlagen, wenn A. oder C. in Köln oder Hamburg das Stück eher aufführen?
Es ist das in den meisten Fällen weiter nichts als eine thörichte Streitigkeit um
den Vorrang. Seltner wird es vorkommen — aber es mag immerhin geschehen,
eben infolge des Aberglaubens an den hohen Beruf Berlins in Kunstsachen —,
daß sich ein Dichter ans freien Stücken in der Freiheit seiner Bewegung selbst
einschränkt. Er würde dabei mit den thatsächlichen Verhältnissen rechnen, nach
denen ein Erfolg in Berlin für eine ganze Reihe von Städten die beste Em¬
pfehlung eines Werkes ist, zumal wenn die Presse ihre Pauken nud Trompeten
zweckentsprechend handhabt. Und doch enthält diese Rechnung einen Fehler, nam-


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[0204] Maßgebliches und Unmaßgebliches theater allabendlich zur Freude des Berliner Kunstsinns stattfinden; auch das Andenken an die Vühnenthätigteit des Scharfrichters Krauts soll den Herren an der Spree nicht getrübt werden. Alle diese stolzen Blüten der reichshauptstädtischen Kunst dürfen und sollen ihr Monopol bleiben. Wenn aber Leiter der Berliner Bühnen an Dichter oder an die unentbehrlichen Erzeuger dramatischer Tagesware das Er¬ suchen richten, ihre Werke unter jeder Bedingung zuerst in Berlin aufführen zu lassen, so muß dagegen im Interesse der Kunst und im Interesse der Dichter selbst energisch Widerspruch erhoben werden. In einer Zeit, wo jeder, der an das heilige Recht der Freizügigkeit tastet, als Tempelschänder betrachtet wird, in der aufgeklärten Zentrale des Reiches, die gerade der Freiheit der Be¬ wegung die treibenden Kräfte ihres Wachsens und Gedeihens verdankt, will man dem freiesten, dem ungebundensten, was es giebt, den Erzeugnissen der Geister eine bestimmte Marschroute borschreiben, will man den ohnehin schwer be¬ packten Dichtern uoch Fußschellen anlegen, die erst dann abgestreift werden dürfen, wenn die Reichshanptflädter sich an ihren Vorführungen ergötzt haben, nur damit sie sich in dem Vollbewnßtsein brüsten können, an der Spitze der Zivilisation zu mar¬ schieren: nichts neues auf der Erde, was nicht in Berlin zur Welt gekommen wäre! Das ist einfach lächerlich. Mit demselben Rechte müßte man Berlin ein Verkaufs¬ recht für Romane, für wissenschaftliche Werke, und der Himmel weiß für was alles, zugestehen. Berlin ist nicht Paris und wird und darf es nicht werden, wenn nicht die besten Kräfte unfers geistigen Lebens gefährdet und alles einer ausgleichenden langweiligen Verflachung entgegengeführt werden soll. Und nun gar die Heimat der patriotischen Hurrahkomödie, des seichten und frivolen Lustspieles ii. in, Dumas und Genossin als Preisrichter für Dramen, begabt und berufen, über Sein oder Nichtsein dieses oder jenes deutschen Dichterwerkes zu entscheiden! Wer lacht da? Es ist in der That nicht zum Lachen, sondern es ist eine That¬ sache, wie der Erlaß des Frankfurter Stadttheaters zeigt, und zwar eine sehr traurige. Man fragt sich billig, wie sich ein Schriftsteller zu einer solchen Beschrän¬ kung seiner persönlichen Rechte bekennen kann. In den meisten Fällen dürfte sich die Sachlage so gestalten. Der Leiter der Bühne schreibt dem Autor vor: du darfst dein Werk nur bei mir zuerst aufführen lassen, oder du verzichtest auf die Ehre, in Berlin vorgestellt zu werden. Wer die Schwierigkeiten und die Mühen kennt, ein Stück überhaupt nur so weit zu bringen, daß die Möglichkeit einer Auf¬ führung ernstlich in Erwägung gezogen wird, wird leicht begreifen, daß ein Ver¬ fasser in dem Wunsche, seine Werke überhaupt auf die Bühne kommen zu sehen, in deu fänden eines geschäftskundigen Bühnenleiters weich ist wie Wachs. In Wirklichkeit dürfte für den Theaterdirektor, wenn er dieses Zugeständnis von dem Dichter erreicht, nicht viel mehr Herauskommen als eine schließlich sehr flüchtige und wenig einträgliche Ehre. Denn was kann es Herrn B. in Berlin schließlich verschlagen, wenn A. oder C. in Köln oder Hamburg das Stück eher aufführen? Es ist das in den meisten Fällen weiter nichts als eine thörichte Streitigkeit um den Vorrang. Seltner wird es vorkommen — aber es mag immerhin geschehen, eben infolge des Aberglaubens an den hohen Beruf Berlins in Kunstsachen —, daß sich ein Dichter ans freien Stücken in der Freiheit seiner Bewegung selbst einschränkt. Er würde dabei mit den thatsächlichen Verhältnissen rechnen, nach denen ein Erfolg in Berlin für eine ganze Reihe von Städten die beste Em¬ pfehlung eines Werkes ist, zumal wenn die Presse ihre Pauken nud Trompeten zweckentsprechend handhabt. Und doch enthält diese Rechnung einen Fehler, nam-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 51, 1892, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341855_211167/204>, abgerufen am 23.07.2024.