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Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

lehrer zu hören, das; der "gebildete Deutsche seine historische Bildung in erster
Linie ans dem Gymnasium erwirbt." Ich möchte diesen Dank hier aussprechen,
auch die van Lorenz gezogene Folgerung unterschreiben, daß die neueste Geschichte
auf den Gymnasien einen großen, einen größern Raum als nach den preußische"
Bestimmungen einnehmen müsse, ebenso die nach dein Wesen der neuesten Geschichte
erHolme Forderung, daß ihr Lehrer volkswirtschaftliche, Staats- und völkerrechtliche,
womöglich auch kirchenrechtliche Kenntnisse haben, daß seine Ausbildung nach der
staatswissenschaftlicher Seite hin verschoben werden müsse.

Die Grundlage für die zugleich ausgesprochnen Klagen über den gegenwärtigen
Geschichtsunterricht entnimmt Lorenz den preußischen Verhältnissen. Dn mag es
denn einem sächsischen Gymnasiallehrer gestattet sein, darauf hinzuweisen, daß nach
den sächsischen Bestimmungen die von Lorenz ausgesprochnen Wünsche zum Teil
schon lange erfüllt sind. Ich hoffe damit den allgemeinen theoretischen Erörte-
^ ruugeu des Verfassers eine ihm sehr erwünschte Unterstützung aus der Erfahrung
zu bieten und fühle mich mich deshalb zu dieser Erörterung veranlaßt, weil das
große Publikum gewohnt ist, preußische Schulverhältnisse ohne weiteres auf andre
deutsche Staaten zu übertragen und Klagen, die für Preußen zutreffen, sofort zu
verallgemeinern. Gerade in der Geschichte aber hat der sächsische Lehrplan vor
dem preußischen einen sehr großen Vorzug.

Die notwendigste Voraussetzung für die oft und energisch, auch vom Kaiser,
geforderte Erweiterung und Vertiefung des Unterrichts in der neuern Geschichte
in Preußen ist die, daß dem Unterrichte mehr Zeit gegeben werde. Daß die neueste
Geschichte gelehrt werden muß, daß der Unterricht nicht stecken bleiben darf im vorigen
Jahrhundert, haben auch die preußischen Geschichtslehrer längst anerkannt, der
Mangel an Zeit trägt die Schuld, wenn sie nach dieser Erkenntnis nicht immer
haben handeln können. Eine durchgreifende Besserung wird kaum möglich sein, so
lange für die gesamte Geschichte seit der Reformation eigentlich nur die mit der
Abiturieutenprüfung stark belastete Oberprima zur Verfügung steht. Nach dem
sächsischen Lehrplan ist für diesen Stoff genau die doppelte Zeit vorgesehen, näm¬
lich die beiden Pruner. Gewiß greift man in Preußen in der Unterprima häufig
in die Reformationsgeschichte hinüber, aber das ändert nichts an der Thatsache,
daß in Sachsen die doppelte Zeit für die neuere Geschichte gegeben ist, da auch hier
für die Obersekuuda bereits der Anfang der Reformationszeit (bis 1555, ja bis
1K48) festgesetzt ist.*) Sobald der preußische Geschichtslehrer dieses Mehr um
Zeit gewinnt, werden viele Klagen von selbst verstummen. Dann wird es mög¬
lich sein, an geeigneten Stellen anch über volkswirtschaftliche, Staats- und völker¬
rechtliche Dinge eingehender zu reden, z. B. bei Turgot, Stein und Hardenberg
über Zunftwesen und Gewerbefreiheit, bei Colbert und Friedrich dem Großen über
Schutzzoll und Freihandel, bei Ludwig XIV. und der englischen Revolution über
Absolutismus und Konstitutionalismus, Ein- und Zweikammersystem, bei den
Debatten der französischen Nationalversammlung über direkte und indirekte Wahlen,
bei der Entstehung der vereinigten Niederlande über das Wesen des Bundesstaates
und die mit ihm immer erwachsenden Parteien u. s. w. So werden die auf diesem
Gebiete nötigen Kenntnisse dem Schüler nicht durch theoretische Darlegungen ver¬
mittelt werden, sondern an abgeschlossnen historischen Entwicklungen, für die sich
der Vergleich mit der Gegenwart von selbst darbietet. Aus solchen Vergleichungen



*) Vgl. meinen Aufsatz über die Stoffverteiluna im Geschichtsunterricht im Iimiheft der
Zeitschrift für das Gymnasialwesm. (Berlin, Weidmann, 1891.°)
Maßgebliches und Unmaßgebliches

lehrer zu hören, das; der „gebildete Deutsche seine historische Bildung in erster
Linie ans dem Gymnasium erwirbt." Ich möchte diesen Dank hier aussprechen,
auch die van Lorenz gezogene Folgerung unterschreiben, daß die neueste Geschichte
auf den Gymnasien einen großen, einen größern Raum als nach den preußische»
Bestimmungen einnehmen müsse, ebenso die nach dein Wesen der neuesten Geschichte
erHolme Forderung, daß ihr Lehrer volkswirtschaftliche, Staats- und völkerrechtliche,
womöglich auch kirchenrechtliche Kenntnisse haben, daß seine Ausbildung nach der
staatswissenschaftlicher Seite hin verschoben werden müsse.

Die Grundlage für die zugleich ausgesprochnen Klagen über den gegenwärtigen
Geschichtsunterricht entnimmt Lorenz den preußischen Verhältnissen. Dn mag es
denn einem sächsischen Gymnasiallehrer gestattet sein, darauf hinzuweisen, daß nach
den sächsischen Bestimmungen die von Lorenz ausgesprochnen Wünsche zum Teil
schon lange erfüllt sind. Ich hoffe damit den allgemeinen theoretischen Erörte-
^ ruugeu des Verfassers eine ihm sehr erwünschte Unterstützung aus der Erfahrung
zu bieten und fühle mich mich deshalb zu dieser Erörterung veranlaßt, weil das
große Publikum gewohnt ist, preußische Schulverhältnisse ohne weiteres auf andre
deutsche Staaten zu übertragen und Klagen, die für Preußen zutreffen, sofort zu
verallgemeinern. Gerade in der Geschichte aber hat der sächsische Lehrplan vor
dem preußischen einen sehr großen Vorzug.

Die notwendigste Voraussetzung für die oft und energisch, auch vom Kaiser,
geforderte Erweiterung und Vertiefung des Unterrichts in der neuern Geschichte
in Preußen ist die, daß dem Unterrichte mehr Zeit gegeben werde. Daß die neueste
Geschichte gelehrt werden muß, daß der Unterricht nicht stecken bleiben darf im vorigen
Jahrhundert, haben auch die preußischen Geschichtslehrer längst anerkannt, der
Mangel an Zeit trägt die Schuld, wenn sie nach dieser Erkenntnis nicht immer
haben handeln können. Eine durchgreifende Besserung wird kaum möglich sein, so
lange für die gesamte Geschichte seit der Reformation eigentlich nur die mit der
Abiturieutenprüfung stark belastete Oberprima zur Verfügung steht. Nach dem
sächsischen Lehrplan ist für diesen Stoff genau die doppelte Zeit vorgesehen, näm¬
lich die beiden Pruner. Gewiß greift man in Preußen in der Unterprima häufig
in die Reformationsgeschichte hinüber, aber das ändert nichts an der Thatsache,
daß in Sachsen die doppelte Zeit für die neuere Geschichte gegeben ist, da auch hier
für die Obersekuuda bereits der Anfang der Reformationszeit (bis 1555, ja bis
1K48) festgesetzt ist.*) Sobald der preußische Geschichtslehrer dieses Mehr um
Zeit gewinnt, werden viele Klagen von selbst verstummen. Dann wird es mög¬
lich sein, an geeigneten Stellen anch über volkswirtschaftliche, Staats- und völker¬
rechtliche Dinge eingehender zu reden, z. B. bei Turgot, Stein und Hardenberg
über Zunftwesen und Gewerbefreiheit, bei Colbert und Friedrich dem Großen über
Schutzzoll und Freihandel, bei Ludwig XIV. und der englischen Revolution über
Absolutismus und Konstitutionalismus, Ein- und Zweikammersystem, bei den
Debatten der französischen Nationalversammlung über direkte und indirekte Wahlen,
bei der Entstehung der vereinigten Niederlande über das Wesen des Bundesstaates
und die mit ihm immer erwachsenden Parteien u. s. w. So werden die auf diesem
Gebiete nötigen Kenntnisse dem Schüler nicht durch theoretische Darlegungen ver¬
mittelt werden, sondern an abgeschlossnen historischen Entwicklungen, für die sich
der Vergleich mit der Gegenwart von selbst darbietet. Aus solchen Vergleichungen



*) Vgl. meinen Aufsatz über die Stoffverteiluna im Geschichtsunterricht im Iimiheft der
Zeitschrift für das Gymnasialwesm. (Berlin, Weidmann, 1891.°)
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 50, 1891, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341853_289767/93>, abgerufen am 23.07.2024.