Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Drittes Vierteljahr.Hegels Lehre über die Familie Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬ Hegels Lehre über die Familie u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland" Hegels Lehre über die Familie Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬ Hegels Lehre über die Familie u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland" <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0402" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/208339"/> <fw type="header" place="top"> Hegels Lehre über die Familie</fw><lb/> <p xml:id="ID_1242" prev="#ID_1241"> Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen,<lb/> ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber<lb/> der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬<lb/> präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei<lb/> obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬<lb/> tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind,<lb/> entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind<lb/> Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬<lb/> verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht<lb/> z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der<lb/> nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬<lb/> traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬<lb/> weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte<lb/> der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude-<lb/> beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin<lb/> sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom<lb/> 19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht-<lb/> staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die<lb/> künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der<lb/> Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬<lb/> hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste<lb/> anerkannt und durchgeführt werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1243"> Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬<lb/> sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und<lb/> deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen<lb/> sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die<lb/> Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe<lb/> Zeit dazu ist es.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Hegels Lehre über die Familie</head><lb/> <p xml:id="ID_1244" next="#ID_1245"> u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland"<lb/> sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen<lb/> Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse» folgen<lb/> und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder<lb/> erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den<lb/> Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um<lb/> das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0402]
Hegels Lehre über die Familie
Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen,
ist dus Amt der Polizei." Es ist hiernach unzweifelhaft, daß dem Inhaber
der Polizeigewalt, insbesondre dem von Sr. Majestät ernannten Polizei¬
präsidenten oder Direktor die Ausübung der Sicherheits- und Ordnungspolizei
obliegt, und dem Versuch, Teile der letztern an Gemeindebehörden zu über¬
tragen, Bedenken, die auf vorstehende gesetzliche Bestimmung gegründet sind,
entgegenstehen. Aber auch abgesehen von diesen theoretischen Gründen, sind
Gründe praktischer Art vorhanden, da bei den jetzigen kommunalen Polizei¬
verwaltungen ersichtlich ist, wie wenig sie ihrer Aufgabe genügen, wie schlecht
z. B. überall neben dem mangelhaften Ordnungsdienst auf den Straßen der
nächtliche Sicherheitsdienst ist. Solche Mängel sind nicht geeignet, das Ver¬
traue!, zur kommunalen Polizei zu erhöhen und ihren Wirkungskreis zu er¬
weitern auf Kosten der besser verwalteten königlichen Polizei. Die Geschäfte
der Polizei sind staatlicher Natur; überträgt man sie an gewählte Gemeiude-
beamten, so schwächt man die Autorität des Staats gegenüber den ohnehin
sehr selbständigen Gemeinden. Auch die Steinsche Städteordnung vom
19. November 1808 hat lediglich die Verwaltung von Gemeindesachen nicht-
staatlicher Angelegenheiten im Auge. Ein Hauptschade unsrer Zeit ist die
künstliche Zusammenstellung verschiedner Verhältnisse. Durch Trennung der
Polizei in verschiednen Gebieten an verschiedne Behörden werden die Ver¬
hältnisse noch schwieriger. Möchte deshalb das einfachste auch als das beste
anerkannt und durchgeführt werden.
Der große Reorganisator des Militürwesens, v. Roon, hat sich ein un¬
sterbliches Verdienst um das Haus Hohenzollern und das preußische und
deutsche Vaterland erworben. Nicht minder groß wird das Verdienst dessen
sein, der Preußen und Deutschland seine Sicherheit wiedergiebt, indem er die
Polizei reorganisirt. Möge die große Arbeit bald begonnen werden; hohe
Zeit dazu ist es.
Hegels Lehre über die Familie
u seiner Schrift über ,,Treitschke und das junge Deutschland"
sieht der Verfasser, Paul Nerrlich, auf ,,unsern politischen
Genius" (Bismarck) im neuen Jahrhundert den religiöse» folgen
und meint, man werde sich dann auch desjenigen Mannes wieder
erinnern, vor dem selbst die beiden Humboldt bescheiden in den
Hintergrund treten müßten. Hegel werde wieder das Feldgeschrei werden, um
das sich die Besten der Nation, ja die Besten der Welt scharen würden, und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |