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Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr.

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Die Art'eitel'bewegmig in England

Zinsen gezahlt, und diese Zinsen können sie jährlich beziehen oder auf Zinses-
zins anwachsen lassen. Auch das Guthaben (tonus) selbst wird dein Arbeiter
ausgezahlt, wenn er es mit angemessener Frist (reasonÄbls-notive) kündigt.
Um gleich einen guten Anfang (start) zu machen, soll der bmrus fiir drei
Jahre vom .-js>. Juni d. I. zurnckberechnet werden i^zu zwei Prozent für das
erste, drei und vier Prozent für das zweite und dritte dieser Jahre), sodaß
jeder ans den Vertrag eingehende Arbeiter sofort beim Unterschreiben ein Gut¬
haben bei der Gesellschaft von neun Prozent seines Jahresverdienstes erwirbt,
bei einem wöchentlichen Lohn von W Schilling, also ungefähr 7 Lstr., bei
24 Schilling Wochenlohn 5> Lstr. 12 Schilling. Dieses letztbeschriebene Gut¬
haben, das von Herrn Liveseh t,Ko ne-se-SM benannt wird, darf nicht vor
Ablauf des ersten Jahres hernnsgenommen werden, ausgenommen im Todes¬
fälle des Arbeiters, und auch vor Ablauf der ersten drei oder fünf Jahre (je
nach der verabredeten Vertragsdauer) nnr unter gewissen Voraussetzungen
(Tod, Altersschwäche, ehrenvolle Entlassung ans dem Dienste), worüber nähere
Vereinbarung durch ein besonderes Komitee vorgesehen ist. Nach dein ursprüng¬
lichen Plane sollte der Anspruch verloren gehen, falls der Arbeiter Streikt oder
vorsätzlich die Gesellschaft schädigt. In der Folge ist diese von vielen Arbeitern
anstandslos unterzeichnete Streikklansel auf Anraten der Presse (z. V. des
Koouomisl) und verschiedener Beteiligten beseitigt worden. Als Gegenleistung
des Arbeiters enthält das Abkommen die Verpflichtung, ausgenommen unter
besonders vorgesehenen Umständen, fünf oder drei Jahre (wenigstens aber ein
Jahr) im Dienste der Gesellschaft zu bleiben.

Dieser von der Londoner Presse sehr anerkennend besprvchne Plan, dem,
wie erwähnt, Arbeiter sofort beigetreten waren, stieß jedoch auf den
Widerstand der Gasarbeitergewerlschnft ((Z-W-Ltolcors lluion), die am 4. De¬
zember eine den Direktoren der Gasgesellschaft mitgeteilte Resolution fol¬
genden Inhalts faßte: Durch die Abgeordneten der Union sei die Handlungs-
weise der Lontb Not.ropolitcui (-l-r" LomMn^, wodurch Unionsmitglieder
gezwungen würden, mit Leuten zusammenzuarbeiten, die den bears-Plan des
Herrn Liveseh angenommen hätten und die von der Union als ti^MsM an¬
gesehen würden, als ungerecht und unehrenhaft (unlÄir) verurteilt worden, und
es müsse diesem Shstem Widerstand geleistet werden. Infolge dessen seien alle
bei der Gesellschaft arbeitenden Unionsmitglieder berechtigt, sofort den Dienst
zu kündigen und zu streiken, bis der bmras-Plan beseitigt sei, und diejenigen
Arbeiter, die ihn angenommen hätten, entlassen wären. Auf Befehl der Union
haben dann die Mehrzahl der in Rede stehenden Gasarbeiter ihre Kündigungen
eingereicht und haben, da alle Vermittlungsversuche fehlschlugen, am 13. De¬
zember den Streik begonnen.

Dieser schien zuerst große Ausdehnung anzunehmen und zu einem neuen
beträchtlichen Notstände für den Londoner Verkehr und auch für den Handel


Grenzboten I 18W W
Die Art'eitel'bewegmig in England

Zinsen gezahlt, und diese Zinsen können sie jährlich beziehen oder auf Zinses-
zins anwachsen lassen. Auch das Guthaben (tonus) selbst wird dein Arbeiter
ausgezahlt, wenn er es mit angemessener Frist (reasonÄbls-notive) kündigt.
Um gleich einen guten Anfang (start) zu machen, soll der bmrus fiir drei
Jahre vom .-js>. Juni d. I. zurnckberechnet werden i^zu zwei Prozent für das
erste, drei und vier Prozent für das zweite und dritte dieser Jahre), sodaß
jeder ans den Vertrag eingehende Arbeiter sofort beim Unterschreiben ein Gut¬
haben bei der Gesellschaft von neun Prozent seines Jahresverdienstes erwirbt,
bei einem wöchentlichen Lohn von W Schilling, also ungefähr 7 Lstr., bei
24 Schilling Wochenlohn 5> Lstr. 12 Schilling. Dieses letztbeschriebene Gut¬
haben, das von Herrn Liveseh t,Ko ne-se-SM benannt wird, darf nicht vor
Ablauf des ersten Jahres hernnsgenommen werden, ausgenommen im Todes¬
fälle des Arbeiters, und auch vor Ablauf der ersten drei oder fünf Jahre (je
nach der verabredeten Vertragsdauer) nnr unter gewissen Voraussetzungen
(Tod, Altersschwäche, ehrenvolle Entlassung ans dem Dienste), worüber nähere
Vereinbarung durch ein besonderes Komitee vorgesehen ist. Nach dein ursprüng¬
lichen Plane sollte der Anspruch verloren gehen, falls der Arbeiter Streikt oder
vorsätzlich die Gesellschaft schädigt. In der Folge ist diese von vielen Arbeitern
anstandslos unterzeichnete Streikklansel auf Anraten der Presse (z. V. des
Koouomisl) und verschiedener Beteiligten beseitigt worden. Als Gegenleistung
des Arbeiters enthält das Abkommen die Verpflichtung, ausgenommen unter
besonders vorgesehenen Umständen, fünf oder drei Jahre (wenigstens aber ein
Jahr) im Dienste der Gesellschaft zu bleiben.

Dieser von der Londoner Presse sehr anerkennend besprvchne Plan, dem,
wie erwähnt, Arbeiter sofort beigetreten waren, stieß jedoch auf den
Widerstand der Gasarbeitergewerlschnft ((Z-W-Ltolcors lluion), die am 4. De¬
zember eine den Direktoren der Gasgesellschaft mitgeteilte Resolution fol¬
genden Inhalts faßte: Durch die Abgeordneten der Union sei die Handlungs-
weise der Lontb Not.ropolitcui (-l-r« LomMn^, wodurch Unionsmitglieder
gezwungen würden, mit Leuten zusammenzuarbeiten, die den bears-Plan des
Herrn Liveseh angenommen hätten und die von der Union als ti^MsM an¬
gesehen würden, als ungerecht und unehrenhaft (unlÄir) verurteilt worden, und
es müsse diesem Shstem Widerstand geleistet werden. Infolge dessen seien alle
bei der Gesellschaft arbeitenden Unionsmitglieder berechtigt, sofort den Dienst
zu kündigen und zu streiken, bis der bmras-Plan beseitigt sei, und diejenigen
Arbeiter, die ihn angenommen hätten, entlassen wären. Auf Befehl der Union
haben dann die Mehrzahl der in Rede stehenden Gasarbeiter ihre Kündigungen
eingereicht und haben, da alle Vermittlungsversuche fehlschlugen, am 13. De¬
zember den Streik begonnen.

Dieser schien zuerst große Ausdehnung anzunehmen und zu einem neuen
beträchtlichen Notstände für den Londoner Verkehr und auch für den Handel


Grenzboten I 18W W
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[0185] Die Art'eitel'bewegmig in England Zinsen gezahlt, und diese Zinsen können sie jährlich beziehen oder auf Zinses- zins anwachsen lassen. Auch das Guthaben (tonus) selbst wird dein Arbeiter ausgezahlt, wenn er es mit angemessener Frist (reasonÄbls-notive) kündigt. Um gleich einen guten Anfang (start) zu machen, soll der bmrus fiir drei Jahre vom .-js>. Juni d. I. zurnckberechnet werden i^zu zwei Prozent für das erste, drei und vier Prozent für das zweite und dritte dieser Jahre), sodaß jeder ans den Vertrag eingehende Arbeiter sofort beim Unterschreiben ein Gut¬ haben bei der Gesellschaft von neun Prozent seines Jahresverdienstes erwirbt, bei einem wöchentlichen Lohn von W Schilling, also ungefähr 7 Lstr., bei 24 Schilling Wochenlohn 5> Lstr. 12 Schilling. Dieses letztbeschriebene Gut¬ haben, das von Herrn Liveseh t,Ko ne-se-SM benannt wird, darf nicht vor Ablauf des ersten Jahres hernnsgenommen werden, ausgenommen im Todes¬ fälle des Arbeiters, und auch vor Ablauf der ersten drei oder fünf Jahre (je nach der verabredeten Vertragsdauer) nnr unter gewissen Voraussetzungen (Tod, Altersschwäche, ehrenvolle Entlassung ans dem Dienste), worüber nähere Vereinbarung durch ein besonderes Komitee vorgesehen ist. Nach dein ursprüng¬ lichen Plane sollte der Anspruch verloren gehen, falls der Arbeiter Streikt oder vorsätzlich die Gesellschaft schädigt. In der Folge ist diese von vielen Arbeitern anstandslos unterzeichnete Streikklansel auf Anraten der Presse (z. V. des Koouomisl) und verschiedener Beteiligten beseitigt worden. Als Gegenleistung des Arbeiters enthält das Abkommen die Verpflichtung, ausgenommen unter besonders vorgesehenen Umständen, fünf oder drei Jahre (wenigstens aber ein Jahr) im Dienste der Gesellschaft zu bleiben. Dieser von der Londoner Presse sehr anerkennend besprvchne Plan, dem, wie erwähnt, Arbeiter sofort beigetreten waren, stieß jedoch auf den Widerstand der Gasarbeitergewerlschnft ((Z-W-Ltolcors lluion), die am 4. De¬ zember eine den Direktoren der Gasgesellschaft mitgeteilte Resolution fol¬ genden Inhalts faßte: Durch die Abgeordneten der Union sei die Handlungs- weise der Lontb Not.ropolitcui (-l-r« LomMn^, wodurch Unionsmitglieder gezwungen würden, mit Leuten zusammenzuarbeiten, die den bears-Plan des Herrn Liveseh angenommen hätten und die von der Union als ti^MsM an¬ gesehen würden, als ungerecht und unehrenhaft (unlÄir) verurteilt worden, und es müsse diesem Shstem Widerstand geleistet werden. Infolge dessen seien alle bei der Gesellschaft arbeitenden Unionsmitglieder berechtigt, sofort den Dienst zu kündigen und zu streiken, bis der bmras-Plan beseitigt sei, und diejenigen Arbeiter, die ihn angenommen hätten, entlassen wären. Auf Befehl der Union haben dann die Mehrzahl der in Rede stehenden Gasarbeiter ihre Kündigungen eingereicht und haben, da alle Vermittlungsversuche fehlschlugen, am 13. De¬ zember den Streik begonnen. Dieser schien zuerst große Ausdehnung anzunehmen und zu einem neuen beträchtlichen Notstände für den Londoner Verkehr und auch für den Handel Grenzboten I 18W W

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 49, 1890, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341851_206644/185>, abgerufen am 23.07.2024.