Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.diese Neuerung eine von Hans ans verfehlte gewesen sei, und daß man, um Noch durch eine andre Einrichtung hatte man an Beamtenkräften sparen Die Rückgängigmachung dieser Neuerungen führte nun dahin, daß mau Der sachliche Wert aller dieser Ersparnisse an Kräften läßt sich aber mir Es ist nun von Interesse, zu berechnen, wie sich zu dieser Verminderung diese Neuerung eine von Hans ans verfehlte gewesen sei, und daß man, um Noch durch eine andre Einrichtung hatte man an Beamtenkräften sparen Die Rückgängigmachung dieser Neuerungen führte nun dahin, daß mau Der sachliche Wert aller dieser Ersparnisse an Kräften läßt sich aber mir Es ist nun von Interesse, zu berechnen, wie sich zu dieser Verminderung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0087" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/206086"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_318" prev="#ID_317"> diese Neuerung eine von Hans ans verfehlte gewesen sei, und daß man, um<lb/> sie nicht zu einem fortwährenden Schaden werden zu lassen, sie notwendig<lb/> habe wieder aufgeben müssen. Man sei also zu der altpreußischen Einrichtung<lb/> zurückgekehrt. Das sei ein schwerer Schritt gewesen, der aber vollkommen ge¬<lb/> lungen sei.</p><lb/> <p xml:id="ID_319"> Noch durch eine andre Einrichtung hatte man an Beamtenkräften sparen<lb/> zu können geglaubt. Bei den Gerichtsschreibereien sollten keine Hilssbcnmteu<lb/> mehr bestellt werden, sondern die Gerichtsschreiber sollten gegen Vergütung die<lb/> erforderlichen Hilfskräfte selbst stellen. Auch diese Einrichtung bewährte sich<lb/> nicht. Die Gerichtsschreiber nutzten sie zu ihrem Norden ans. Die Schreib¬<lb/> arbeit der Privatgehilfeu erwies sich als „ungenügend." lind schliesslich kam<lb/> auch nicht einmal eine Ersparnis für die Staatskasse dabei heraus. So meldet<lb/> der Bericht von 1887.</p><lb/> <p xml:id="ID_320"> Die Rückgängigmachung dieser Neuerungen führte nun dahin, daß mau<lb/> auch das Gerichtsbeamtenpersvnnl wieder vermehren mußte. Die Bureau-,<lb/> Kassen- und Rechnungsbeamten wurden um 17U7, die Kanzleibeamten um 84,<lb/> die Gerichtsdiener um l!5>5, die Gerichtsvollzieher um 72 vermehrt. Allerdings<lb/> sind diese Bcamteuklassen auch jetzt noch der Zahl nach geringer als vor der<lb/> neuen Organisation.</p><lb/> <p xml:id="ID_321"> Der sachliche Wert aller dieser Ersparnisse an Kräften läßt sich aber mir<lb/> bemessen, wenn man zugleich die Summe der Leistungen der Justiz in Betracht<lb/> zieht. Nun finden Nur, daß sich aus dem Gebiete der Zivilrechtspflege die<lb/> Prozesse ganz gewaltig verringert haben. Der Bericht von 1887 stellt ans<lb/> acht landrechtlichen Provinzen die Zahlen der anhängig gewordnen Prozesse<lb/> und Rechtsmittel zusammen. Darnach ergiebt sich, daß im Vergleich mit dem<lb/> ?ladre 1878 die anhängig gewordnen Prozesse um 40 Prozent, die Zahlungs¬<lb/> befehle um Z7 Prozent, die eingelegten Rechtsmittel sogar um 51 Prozent<lb/> zurückgegangen find. Ließe sich annehmen, daß eine gleichmüßige Verminderung<lb/> der Prozesse in der ganzen Monarchie stattgefunden habe, so würden im Jahre<lb/> 1880 etwa 525 800 Prozesse und .'ZU800 Rechtsmittel weniger in Preußen<lb/> anhängig geworden sein als im Jahre 1878.</p><lb/> <p xml:id="ID_322" next="#ID_323"> Es ist nun von Interesse, zu berechnen, wie sich zu dieser Verminderung<lb/> der Prozesse die Verminderung des Aufwandes an Kräften verhält, die in der<lb/> verringerten Zahl der Richter und Gerichtsbeamten zum Ausdruck kommt.<lb/> Diese Berechnung vorzunehmen, ist nicht ganz leicht, weil bei allen Gerichten<lb/> neben der Zivilrechtspflege noch andre Geschäfte, namentlich die der Straf¬<lb/> rechtspflege, vorkommen. Auch sind in der Zuständigkeit der höhern nud<lb/> niedern Gerichte erhebliche Berändernngen gegen früher eingetreten. So na¬<lb/> mentlich sind die Oberlandesgerichte im Vergleich mit den frühern Appellatious-<lb/> gerichteu dadurch wesentlich entlastet, daß die Berufungen gegen die Urteile<lb/> der Amtsgerichte, desgleichen alle Beschwerden gegen Verfügungen der Amts-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0087]
diese Neuerung eine von Hans ans verfehlte gewesen sei, und daß man, um
sie nicht zu einem fortwährenden Schaden werden zu lassen, sie notwendig
habe wieder aufgeben müssen. Man sei also zu der altpreußischen Einrichtung
zurückgekehrt. Das sei ein schwerer Schritt gewesen, der aber vollkommen ge¬
lungen sei.
Noch durch eine andre Einrichtung hatte man an Beamtenkräften sparen
zu können geglaubt. Bei den Gerichtsschreibereien sollten keine Hilssbcnmteu
mehr bestellt werden, sondern die Gerichtsschreiber sollten gegen Vergütung die
erforderlichen Hilfskräfte selbst stellen. Auch diese Einrichtung bewährte sich
nicht. Die Gerichtsschreiber nutzten sie zu ihrem Norden ans. Die Schreib¬
arbeit der Privatgehilfeu erwies sich als „ungenügend." lind schliesslich kam
auch nicht einmal eine Ersparnis für die Staatskasse dabei heraus. So meldet
der Bericht von 1887.
Die Rückgängigmachung dieser Neuerungen führte nun dahin, daß mau
auch das Gerichtsbeamtenpersvnnl wieder vermehren mußte. Die Bureau-,
Kassen- und Rechnungsbeamten wurden um 17U7, die Kanzleibeamten um 84,
die Gerichtsdiener um l!5>5, die Gerichtsvollzieher um 72 vermehrt. Allerdings
sind diese Bcamteuklassen auch jetzt noch der Zahl nach geringer als vor der
neuen Organisation.
Der sachliche Wert aller dieser Ersparnisse an Kräften läßt sich aber mir
bemessen, wenn man zugleich die Summe der Leistungen der Justiz in Betracht
zieht. Nun finden Nur, daß sich aus dem Gebiete der Zivilrechtspflege die
Prozesse ganz gewaltig verringert haben. Der Bericht von 1887 stellt ans
acht landrechtlichen Provinzen die Zahlen der anhängig gewordnen Prozesse
und Rechtsmittel zusammen. Darnach ergiebt sich, daß im Vergleich mit dem
?ladre 1878 die anhängig gewordnen Prozesse um 40 Prozent, die Zahlungs¬
befehle um Z7 Prozent, die eingelegten Rechtsmittel sogar um 51 Prozent
zurückgegangen find. Ließe sich annehmen, daß eine gleichmüßige Verminderung
der Prozesse in der ganzen Monarchie stattgefunden habe, so würden im Jahre
1880 etwa 525 800 Prozesse und .'ZU800 Rechtsmittel weniger in Preußen
anhängig geworden sein als im Jahre 1878.
Es ist nun von Interesse, zu berechnen, wie sich zu dieser Verminderung
der Prozesse die Verminderung des Aufwandes an Kräften verhält, die in der
verringerten Zahl der Richter und Gerichtsbeamten zum Ausdruck kommt.
Diese Berechnung vorzunehmen, ist nicht ganz leicht, weil bei allen Gerichten
neben der Zivilrechtspflege noch andre Geschäfte, namentlich die der Straf¬
rechtspflege, vorkommen. Auch sind in der Zuständigkeit der höhern nud
niedern Gerichte erhebliche Berändernngen gegen früher eingetreten. So na¬
mentlich sind die Oberlandesgerichte im Vergleich mit den frühern Appellatious-
gerichteu dadurch wesentlich entlastet, daß die Berufungen gegen die Urteile
der Amtsgerichte, desgleichen alle Beschwerden gegen Verfügungen der Amts-
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