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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

lichen Bedeutiuig der Person, die gewonnen tverde" soll, n"o ist demgemäß sehr
dehnbar. Bei der Volksschule, wo kleinste und größte Leistungen einander uiiher
liegen, bestehe" natürlich feste Sätze, und diese sind, soviel wir wissen, höher als
irgendwo in Deutschland, entsprechend dem Wohlstande des Landes, das mehr bieten
kann als andre, und wohl much gern mehr bietet, um deu Lehrer nicht ungünstig
abstechen zu lassen. Die Lehrer an deu höhern Schulen aber, die nach Vorbildung
und Thätigkeit eine mittlere Stellung einnehmen und einnehmen sollen, sind nicht
so befriedigend gestellt.

Die jetzt bestehende Ordnung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer ist
unter wiederholter Anregung des Landtages entstanden. Die Gehalte der juristisch
gebildeten Staatsbeamten verdanken ihre jetzige Hohe einem rasch erzielten Einver¬
ständnis der maßgebenden Kreise. Ihre Pensionsverhältnisse wurden im Jahre
1876 nen geordnet. Diese Neuordnung kommt allen Zivilstaatsdienern, d. h. außer
den Juristen, auch den Expedienten u. s. w., zu gute. Man hat damals im Land¬
tage nicht das Bedürfnis nach einer gleichzeitigen entsprechenden Aufbesserung der
Gehalte der akademisch gebildeten Lehrer an den höhern Schulen empfunden, und
auch von der Regierung ist damals eine derartige Ausgleichung nicht in Borschlag
gebracht worden. So kommt es, daß das Prinzip der Alterszulagen bisher ans
die Volksschule beschränkt geblieben und erst ganz neuerdings in den höhern Schulen
Dresdens und Leipzigs angewendet worden ist (unbeschadet der sonstigen Gleichheit
der dortigen Gehaltssätze mit denen an den staatlichen Lehranstalten), und daß ferner
die Staatsdiener (im Sinne des sächsischen Zivilstaatsdienergesetzes) in ihren hohen
Gehaltssätzen, die z. B. die preußischen wesentlich übertreffen, einen gewissen Ersatz
für den Mangel der in Preußen bestehenden Wohnungsentschädigung sehen können,
während sich die Gehalte der sächsischen Gymnasiallehrer trotz des Mangels eben
dieses Wvhnnngszuschnsses im Durchschnitt nicht sehr hoch über das preußische
Fixnm erheben.

Es wird den Uneingeweihten vielleicht überraschen, wenn er hört, wie groß
der Abstand zwischen den Gehalten des Richterstandes und der akademisch gebildeten
Lehrerschaft in Sachsen ist. Von den 367 ständigen Richtern und Stantsanwälten
(ungerechnet die GerichtSdirektvren) bezogen in den Jahren l 384/85 125 einen
GeHall von 5400 Mark und darüber (51 einen Gehalt von 6000 bis 7500 Mary;
einen Gehalt von 5400 Mark muß der sächsische Richter unter allen Umständen
erreichen. Bei den 240 ständigen Lehrern an den Gymnasien und Realgymnasien
königlicher Kollatnr finden wir Ostern 1889 den Gehaltssatz von 5400 Mark, der
überhaupt (immer mit Ausnahme der Direktoren) der höchste erreichbare ist, nur
zwölfmal vertreten. Die Ständigkeit tritt zur Zeit bei den Oberlehrern keineswegs
früher ein als gegen das dreißigste Lebensjahr, sodaß der jetzt in eine ständige
Stelle einrückende Lehrer nahezu vierzig Jahre all wird, ehe er much nur in die
Klasse von 3000 Mark aufsteigen kaun.

Doppelt drücken diese Verhältnisse ans die Oberlehrer der großer" Städte,
die vielfach die größere Schülerzahl, also auch die größere Arbeit haben und dabei
doch zugleich weit größere Ausgaben, vor allen Dingen für Wohnung, bestreiten
müssen. Berlin bietet -- mit Dresden in der Servisklasse ^ stehend*) -- den
Oberlehrern und, seit 1836, auch den ordentlichen Lehrern eines Gymnasiums



Nach dem MilitiirserviS, das in der Einreihmia, der Städte nicht vom preußischen
ZivilservlS abweicht.
Maßgebliches und Unmaßgebliches

lichen Bedeutiuig der Person, die gewonnen tverde» soll, n»o ist demgemäß sehr
dehnbar. Bei der Volksschule, wo kleinste und größte Leistungen einander uiiher
liegen, bestehe» natürlich feste Sätze, und diese sind, soviel wir wissen, höher als
irgendwo in Deutschland, entsprechend dem Wohlstande des Landes, das mehr bieten
kann als andre, und wohl much gern mehr bietet, um deu Lehrer nicht ungünstig
abstechen zu lassen. Die Lehrer an deu höhern Schulen aber, die nach Vorbildung
und Thätigkeit eine mittlere Stellung einnehmen und einnehmen sollen, sind nicht
so befriedigend gestellt.

Die jetzt bestehende Ordnung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer ist
unter wiederholter Anregung des Landtages entstanden. Die Gehalte der juristisch
gebildeten Staatsbeamten verdanken ihre jetzige Hohe einem rasch erzielten Einver¬
ständnis der maßgebenden Kreise. Ihre Pensionsverhältnisse wurden im Jahre
1876 nen geordnet. Diese Neuordnung kommt allen Zivilstaatsdienern, d. h. außer
den Juristen, auch den Expedienten u. s. w., zu gute. Man hat damals im Land¬
tage nicht das Bedürfnis nach einer gleichzeitigen entsprechenden Aufbesserung der
Gehalte der akademisch gebildeten Lehrer an den höhern Schulen empfunden, und
auch von der Regierung ist damals eine derartige Ausgleichung nicht in Borschlag
gebracht worden. So kommt es, daß das Prinzip der Alterszulagen bisher ans
die Volksschule beschränkt geblieben und erst ganz neuerdings in den höhern Schulen
Dresdens und Leipzigs angewendet worden ist (unbeschadet der sonstigen Gleichheit
der dortigen Gehaltssätze mit denen an den staatlichen Lehranstalten), und daß ferner
die Staatsdiener (im Sinne des sächsischen Zivilstaatsdienergesetzes) in ihren hohen
Gehaltssätzen, die z. B. die preußischen wesentlich übertreffen, einen gewissen Ersatz
für den Mangel der in Preußen bestehenden Wohnungsentschädigung sehen können,
während sich die Gehalte der sächsischen Gymnasiallehrer trotz des Mangels eben
dieses Wvhnnngszuschnsses im Durchschnitt nicht sehr hoch über das preußische
Fixnm erheben.

Es wird den Uneingeweihten vielleicht überraschen, wenn er hört, wie groß
der Abstand zwischen den Gehalten des Richterstandes und der akademisch gebildeten
Lehrerschaft in Sachsen ist. Von den 367 ständigen Richtern und Stantsanwälten
(ungerechnet die GerichtSdirektvren) bezogen in den Jahren l 384/85 125 einen
GeHall von 5400 Mark und darüber (51 einen Gehalt von 6000 bis 7500 Mary;
einen Gehalt von 5400 Mark muß der sächsische Richter unter allen Umständen
erreichen. Bei den 240 ständigen Lehrern an den Gymnasien und Realgymnasien
königlicher Kollatnr finden wir Ostern 1889 den Gehaltssatz von 5400 Mark, der
überhaupt (immer mit Ausnahme der Direktoren) der höchste erreichbare ist, nur
zwölfmal vertreten. Die Ständigkeit tritt zur Zeit bei den Oberlehrern keineswegs
früher ein als gegen das dreißigste Lebensjahr, sodaß der jetzt in eine ständige
Stelle einrückende Lehrer nahezu vierzig Jahre all wird, ehe er much nur in die
Klasse von 3000 Mark aufsteigen kaun.

Doppelt drücken diese Verhältnisse ans die Oberlehrer der großer» Städte,
die vielfach die größere Schülerzahl, also auch die größere Arbeit haben und dabei
doch zugleich weit größere Ausgaben, vor allen Dingen für Wohnung, bestreiten
müssen. Berlin bietet — mit Dresden in der Servisklasse ^ stehend*) — den
Oberlehrern und, seit 1836, auch den ordentlichen Lehrern eines Gymnasiums



Nach dem MilitiirserviS, das in der Einreihmia, der Städte nicht vom preußischen
ZivilservlS abweicht.
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[0200] Maßgebliches und Unmaßgebliches lichen Bedeutiuig der Person, die gewonnen tverde» soll, n»o ist demgemäß sehr dehnbar. Bei der Volksschule, wo kleinste und größte Leistungen einander uiiher liegen, bestehe» natürlich feste Sätze, und diese sind, soviel wir wissen, höher als irgendwo in Deutschland, entsprechend dem Wohlstande des Landes, das mehr bieten kann als andre, und wohl much gern mehr bietet, um deu Lehrer nicht ungünstig abstechen zu lassen. Die Lehrer an deu höhern Schulen aber, die nach Vorbildung und Thätigkeit eine mittlere Stellung einnehmen und einnehmen sollen, sind nicht so befriedigend gestellt. Die jetzt bestehende Ordnung der Gehaltsverhältnisse der Volksschullehrer ist unter wiederholter Anregung des Landtages entstanden. Die Gehalte der juristisch gebildeten Staatsbeamten verdanken ihre jetzige Hohe einem rasch erzielten Einver¬ ständnis der maßgebenden Kreise. Ihre Pensionsverhältnisse wurden im Jahre 1876 nen geordnet. Diese Neuordnung kommt allen Zivilstaatsdienern, d. h. außer den Juristen, auch den Expedienten u. s. w., zu gute. Man hat damals im Land¬ tage nicht das Bedürfnis nach einer gleichzeitigen entsprechenden Aufbesserung der Gehalte der akademisch gebildeten Lehrer an den höhern Schulen empfunden, und auch von der Regierung ist damals eine derartige Ausgleichung nicht in Borschlag gebracht worden. So kommt es, daß das Prinzip der Alterszulagen bisher ans die Volksschule beschränkt geblieben und erst ganz neuerdings in den höhern Schulen Dresdens und Leipzigs angewendet worden ist (unbeschadet der sonstigen Gleichheit der dortigen Gehaltssätze mit denen an den staatlichen Lehranstalten), und daß ferner die Staatsdiener (im Sinne des sächsischen Zivilstaatsdienergesetzes) in ihren hohen Gehaltssätzen, die z. B. die preußischen wesentlich übertreffen, einen gewissen Ersatz für den Mangel der in Preußen bestehenden Wohnungsentschädigung sehen können, während sich die Gehalte der sächsischen Gymnasiallehrer trotz des Mangels eben dieses Wvhnnngszuschnsses im Durchschnitt nicht sehr hoch über das preußische Fixnm erheben. Es wird den Uneingeweihten vielleicht überraschen, wenn er hört, wie groß der Abstand zwischen den Gehalten des Richterstandes und der akademisch gebildeten Lehrerschaft in Sachsen ist. Von den 367 ständigen Richtern und Stantsanwälten (ungerechnet die GerichtSdirektvren) bezogen in den Jahren l 384/85 125 einen GeHall von 5400 Mark und darüber (51 einen Gehalt von 6000 bis 7500 Mary; einen Gehalt von 5400 Mark muß der sächsische Richter unter allen Umständen erreichen. Bei den 240 ständigen Lehrern an den Gymnasien und Realgymnasien königlicher Kollatnr finden wir Ostern 1889 den Gehaltssatz von 5400 Mark, der überhaupt (immer mit Ausnahme der Direktoren) der höchste erreichbare ist, nur zwölfmal vertreten. Die Ständigkeit tritt zur Zeit bei den Oberlehrern keineswegs früher ein als gegen das dreißigste Lebensjahr, sodaß der jetzt in eine ständige Stelle einrückende Lehrer nahezu vierzig Jahre all wird, ehe er much nur in die Klasse von 3000 Mark aufsteigen kaun. Doppelt drücken diese Verhältnisse ans die Oberlehrer der großer» Städte, die vielfach die größere Schülerzahl, also auch die größere Arbeit haben und dabei doch zugleich weit größere Ausgaben, vor allen Dingen für Wohnung, bestreiten müssen. Berlin bietet — mit Dresden in der Servisklasse ^ stehend*) — den Oberlehrern und, seit 1836, auch den ordentlichen Lehrern eines Gymnasiums Nach dem MilitiirserviS, das in der Einreihmia, der Städte nicht vom preußischen ZivilservlS abweicht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_205998/200>, abgerufen am 30.06.2024.