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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die "Tägliche Rundschau" fordert Rücksicht für "die anständige Journalistik"
und berührt damit selbst einen heikeln Puukt. Will sie die Grenze zwischen an¬
ständiger und nichtanständiger bestimmen, oder das deu Behörden überlassen? Kennt
sie überhaupt ein Blatt, das nicht behauptete, zur anständigen Journalistik zu ge¬
hören? Ihr wird wohl bekannt sein, daß mitunter sehr große, verbreitete, einflu߬
reiche Zeitungen sich von Mitarbeitern bedienen lassen, deren Gesellschaft niemand
suchen würde. Mau denke nur an die "Times" mit ihrem Pariser Korrespon¬
denten, dessen Lügenhaftigkeit hundertmal erwiesen worden ist; man denke an den
neuesten Fall mit den: italienischen Botschafter in Paris. Daß solche Gesellen der
in manchen Kreisen noch vorhandnen Abneigung gegen alle Publizistik immer neue
Nahrung geben, ist wohl sehr begreiflich, und wenn deren wirklich anständiger,
ehrenhafter Teil nicht im stände ist, sie von sich abzuschütteln, so wird er immer
unter deren Sünden mit zu leiden haben.

Aber es scheint schwer vermeidlich, auch von andrer Seite Maßregeln gegen
den fortwährend steigenden Unfug der gewerbsmäßigen Interviewer und Lügen¬
verbreiter zu erwägen. Die "Fliegenden Blätter" haben sich längere Zeit in launiger
Weise mit der Frage beschäftigt, wie man sich gegen die Zudringlichkeit von Ge¬
schäftsreisenden schützen könne; sie schlugen z. B. einen Klingelzug vor, durch den
ein Wassereimer über den Untenstehenden entleert würde. Einen solchen Klingelzug
mit der Beischrift "Für Interviewer" könnten allerdings Staatsmänner an ihrer
Thür anbringen lassen, oder auch die in manchen Städten übliche Tafel mit an¬
gemessener Variante: "Bettlern, litterarischen und andern Hausireru ist der Eintritt
verboten." Doch dadurch würden nur die unschädlich gemacht, die wirklich etwas
hören und das Gehörte nach Bedarf vervollständigen wollen, nicht die viel Ge¬
fährlicheren von der Sorte der beiden edeln Pariser, die dem General Menabrea
ihren Unsinn in den Mund legten, ohne ihn auch nur gesehen zu haben. Solches
Treiben wird niemand anstehen sträflich zu nennen, und es sollte kein Mittel
geben, ihm die verdiente Strafe angedeihen zu lassen? Es ist offenbar Betrug
und Fälschung, und läßt sich in deu meisten Fällen clolus oder auiwus in,juria.mal
Wohl vermute", aber nicht beweisen, so wird unter allen Umständen das Publikum
betrogen und eine verfälschte Ware verkauft, die unter Umständen größere Ver¬
heerungen anrichten kann, als verfälschte Lebensmittel.

Unbegreifliche Verblendung ist es, daß sogar achtbare Zeitungen jeden Gedanken
an die Bestrafung des Verbreitcns falscher Nachrichten, insofern nicht böse Absicht
und Schaden nachweisbar sind, verwerfen. Sie würden den größten Vorteil davon
haben, wenn es nicht mehr ein erlaubtes Gewerbe wäre, durch erfundene politische
Nachrichten den Heißhunger der Leser zu befriedigen und zugleich neu zu reizen.
Sie sind zu deu kostspieligsten Anstrengungen genötigt, um sich nicht durch erfin¬
dungsreiche Sensationsmacher gänzlich verdrängen zu lassen, die das Publikum
schon gründlich verdorben haben. Gerade hier wäre ein Gebiet für reformatorische
Thätigkeit der "anständigen Journalistik." Hier wäre "gemeinsames Vorgehen" der
Blätter am Platze, deren Leiter noch das Bewußtsein haben, ein verantwortliches
öffentliches Amt zu bekleiden, nicht in Tcndeuznachrichten und Anzeigen zu "machen,"
wie andre in Spiritus oder alten Kleidern.

Und es ist hohe Zeit, daß eine Sonderung durchgeführt wird. Wir haben
neulich einigen deutschen Künstlern, die die Ausstellung in Paris beschickt haben,
ihren Mangel an nationaler Gesinnung vorgehalten. Allein was kann von Künstlern
verlangt werden, wenn eine Berliner Zeitung sich gemäßigt findet, bei Gelegenheit
des Gerüchtes einer Reise König Hunderts "ach Straßburg der deutschen Regierung


Grenzboten II 1889 60
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Die „Tägliche Rundschau" fordert Rücksicht für „die anständige Journalistik"
und berührt damit selbst einen heikeln Puukt. Will sie die Grenze zwischen an¬
ständiger und nichtanständiger bestimmen, oder das deu Behörden überlassen? Kennt
sie überhaupt ein Blatt, das nicht behauptete, zur anständigen Journalistik zu ge¬
hören? Ihr wird wohl bekannt sein, daß mitunter sehr große, verbreitete, einflu߬
reiche Zeitungen sich von Mitarbeitern bedienen lassen, deren Gesellschaft niemand
suchen würde. Mau denke nur an die „Times" mit ihrem Pariser Korrespon¬
denten, dessen Lügenhaftigkeit hundertmal erwiesen worden ist; man denke an den
neuesten Fall mit den: italienischen Botschafter in Paris. Daß solche Gesellen der
in manchen Kreisen noch vorhandnen Abneigung gegen alle Publizistik immer neue
Nahrung geben, ist wohl sehr begreiflich, und wenn deren wirklich anständiger,
ehrenhafter Teil nicht im stände ist, sie von sich abzuschütteln, so wird er immer
unter deren Sünden mit zu leiden haben.

Aber es scheint schwer vermeidlich, auch von andrer Seite Maßregeln gegen
den fortwährend steigenden Unfug der gewerbsmäßigen Interviewer und Lügen¬
verbreiter zu erwägen. Die „Fliegenden Blätter" haben sich längere Zeit in launiger
Weise mit der Frage beschäftigt, wie man sich gegen die Zudringlichkeit von Ge¬
schäftsreisenden schützen könne; sie schlugen z. B. einen Klingelzug vor, durch den
ein Wassereimer über den Untenstehenden entleert würde. Einen solchen Klingelzug
mit der Beischrift „Für Interviewer" könnten allerdings Staatsmänner an ihrer
Thür anbringen lassen, oder auch die in manchen Städten übliche Tafel mit an¬
gemessener Variante: „Bettlern, litterarischen und andern Hausireru ist der Eintritt
verboten." Doch dadurch würden nur die unschädlich gemacht, die wirklich etwas
hören und das Gehörte nach Bedarf vervollständigen wollen, nicht die viel Ge¬
fährlicheren von der Sorte der beiden edeln Pariser, die dem General Menabrea
ihren Unsinn in den Mund legten, ohne ihn auch nur gesehen zu haben. Solches
Treiben wird niemand anstehen sträflich zu nennen, und es sollte kein Mittel
geben, ihm die verdiente Strafe angedeihen zu lassen? Es ist offenbar Betrug
und Fälschung, und läßt sich in deu meisten Fällen clolus oder auiwus in,juria.mal
Wohl vermute», aber nicht beweisen, so wird unter allen Umständen das Publikum
betrogen und eine verfälschte Ware verkauft, die unter Umständen größere Ver¬
heerungen anrichten kann, als verfälschte Lebensmittel.

Unbegreifliche Verblendung ist es, daß sogar achtbare Zeitungen jeden Gedanken
an die Bestrafung des Verbreitcns falscher Nachrichten, insofern nicht böse Absicht
und Schaden nachweisbar sind, verwerfen. Sie würden den größten Vorteil davon
haben, wenn es nicht mehr ein erlaubtes Gewerbe wäre, durch erfundene politische
Nachrichten den Heißhunger der Leser zu befriedigen und zugleich neu zu reizen.
Sie sind zu deu kostspieligsten Anstrengungen genötigt, um sich nicht durch erfin¬
dungsreiche Sensationsmacher gänzlich verdrängen zu lassen, die das Publikum
schon gründlich verdorben haben. Gerade hier wäre ein Gebiet für reformatorische
Thätigkeit der „anständigen Journalistik." Hier wäre „gemeinsames Vorgehen" der
Blätter am Platze, deren Leiter noch das Bewußtsein haben, ein verantwortliches
öffentliches Amt zu bekleiden, nicht in Tcndeuznachrichten und Anzeigen zu „machen,"
wie andre in Spiritus oder alten Kleidern.

Und es ist hohe Zeit, daß eine Sonderung durchgeführt wird. Wir haben
neulich einigen deutschen Künstlern, die die Ausstellung in Paris beschickt haben,
ihren Mangel an nationaler Gesinnung vorgehalten. Allein was kann von Künstlern
verlangt werden, wenn eine Berliner Zeitung sich gemäßigt findet, bei Gelegenheit
des Gerüchtes einer Reise König Hunderts «ach Straßburg der deutschen Regierung


Grenzboten II 1889 60
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[0481] Maßgebliches und Unmaßgebliches Die „Tägliche Rundschau" fordert Rücksicht für „die anständige Journalistik" und berührt damit selbst einen heikeln Puukt. Will sie die Grenze zwischen an¬ ständiger und nichtanständiger bestimmen, oder das deu Behörden überlassen? Kennt sie überhaupt ein Blatt, das nicht behauptete, zur anständigen Journalistik zu ge¬ hören? Ihr wird wohl bekannt sein, daß mitunter sehr große, verbreitete, einflu߬ reiche Zeitungen sich von Mitarbeitern bedienen lassen, deren Gesellschaft niemand suchen würde. Mau denke nur an die „Times" mit ihrem Pariser Korrespon¬ denten, dessen Lügenhaftigkeit hundertmal erwiesen worden ist; man denke an den neuesten Fall mit den: italienischen Botschafter in Paris. Daß solche Gesellen der in manchen Kreisen noch vorhandnen Abneigung gegen alle Publizistik immer neue Nahrung geben, ist wohl sehr begreiflich, und wenn deren wirklich anständiger, ehrenhafter Teil nicht im stände ist, sie von sich abzuschütteln, so wird er immer unter deren Sünden mit zu leiden haben. Aber es scheint schwer vermeidlich, auch von andrer Seite Maßregeln gegen den fortwährend steigenden Unfug der gewerbsmäßigen Interviewer und Lügen¬ verbreiter zu erwägen. Die „Fliegenden Blätter" haben sich längere Zeit in launiger Weise mit der Frage beschäftigt, wie man sich gegen die Zudringlichkeit von Ge¬ schäftsreisenden schützen könne; sie schlugen z. B. einen Klingelzug vor, durch den ein Wassereimer über den Untenstehenden entleert würde. Einen solchen Klingelzug mit der Beischrift „Für Interviewer" könnten allerdings Staatsmänner an ihrer Thür anbringen lassen, oder auch die in manchen Städten übliche Tafel mit an¬ gemessener Variante: „Bettlern, litterarischen und andern Hausireru ist der Eintritt verboten." Doch dadurch würden nur die unschädlich gemacht, die wirklich etwas hören und das Gehörte nach Bedarf vervollständigen wollen, nicht die viel Ge¬ fährlicheren von der Sorte der beiden edeln Pariser, die dem General Menabrea ihren Unsinn in den Mund legten, ohne ihn auch nur gesehen zu haben. Solches Treiben wird niemand anstehen sträflich zu nennen, und es sollte kein Mittel geben, ihm die verdiente Strafe angedeihen zu lassen? Es ist offenbar Betrug und Fälschung, und läßt sich in deu meisten Fällen clolus oder auiwus in,juria.mal Wohl vermute», aber nicht beweisen, so wird unter allen Umständen das Publikum betrogen und eine verfälschte Ware verkauft, die unter Umständen größere Ver¬ heerungen anrichten kann, als verfälschte Lebensmittel. Unbegreifliche Verblendung ist es, daß sogar achtbare Zeitungen jeden Gedanken an die Bestrafung des Verbreitcns falscher Nachrichten, insofern nicht böse Absicht und Schaden nachweisbar sind, verwerfen. Sie würden den größten Vorteil davon haben, wenn es nicht mehr ein erlaubtes Gewerbe wäre, durch erfundene politische Nachrichten den Heißhunger der Leser zu befriedigen und zugleich neu zu reizen. Sie sind zu deu kostspieligsten Anstrengungen genötigt, um sich nicht durch erfin¬ dungsreiche Sensationsmacher gänzlich verdrängen zu lassen, die das Publikum schon gründlich verdorben haben. Gerade hier wäre ein Gebiet für reformatorische Thätigkeit der „anständigen Journalistik." Hier wäre „gemeinsames Vorgehen" der Blätter am Platze, deren Leiter noch das Bewußtsein haben, ein verantwortliches öffentliches Amt zu bekleiden, nicht in Tcndeuznachrichten und Anzeigen zu „machen," wie andre in Spiritus oder alten Kleidern. Und es ist hohe Zeit, daß eine Sonderung durchgeführt wird. Wir haben neulich einigen deutschen Künstlern, die die Ausstellung in Paris beschickt haben, ihren Mangel an nationaler Gesinnung vorgehalten. Allein was kann von Künstlern verlangt werden, wenn eine Berliner Zeitung sich gemäßigt findet, bei Gelegenheit des Gerüchtes einer Reise König Hunderts «ach Straßburg der deutschen Regierung Grenzboten II 1889 60

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204730/481>, abgerufen am 05.02.2025.