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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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es an zahlreichen Stellen thut, ganze Seiten wörtlich oder mit ganz geringen
Aenderungen alidruckt, so genügt nicht ein dürftiger Hinweis auf die benutzten
Schriften, sondern der Leser muß in den Stand gesetzt werden, zu erkennen, wessen
Gedanken und Worte ihm vorliegen.


Die Arbeit in den Gefängnissen. Von R. P. Falkner. Jena, Gustav Fischer, 1888

Diese auf mühsam zusammengebrachtes, bedeutendes statistisches Material ge¬
stützte Arbeit liefert einen schätzenswerten Beitrag zur Beurteilung einer besonders
in gewerblichen Kreisen viel erörterten Tagesfrage. Sie beschäftigt sich nicht nur
mit dem Verhältnis der Gefäugnisarbeit zum freien Gewerbe, souderu auch mit
der Organisation und dem Betriebe dieser Arbeit in ihren verschiednen Gestal¬
tungen. Während in Amerika, dessen Verhältnisse am eingehendsten behandelt sind,
der leitende Grundsatz der ist, daß die Erträge der Gefaugueuarbeit uach Mög¬
lichkeit die Gesamtkosten der Gefängnisse decken sollen, kommt in Europa, nament¬
lich in Deutschland, in erster Linie der Zweck der Strafe in Betracht. Der Arbeits¬
ertrag ist eine erwünschte Zugabe zu den Unterhaltskosten der Gefängnisse, aber
der Strafvollzug darf unter keinen Umständen unter dem Betriebe der Arbeit
leiden. Thatsächlich ist denu auch in Amerika an einzelnen Orten ein Ueberschuß
über die Unterhaltskosten der Gefangnen erzielt worden, namentlich bei dem nur
uoch in einigen Südstaaten herrschenden, an die Sklaverei erinnernden "Verpach-
tuugssystem," Durchschnittlich wurden jedoch in den Anstalten der Vereinigten
Staaten, in denen sich Gefangne mit längerer Haftdauer befinden, nur 45,2 Prozent
der "laufenden" Unterhnitskvsteu durch die Gefaugnenarbeit gedeckt.

Unsre Beachtung verdienen vor allem die Ausführungen Falkners über das
Verhältnis der Gcfängnisarbeit zur freien Arbeit, denen seine Untersuchungen
über den Arbeitsbetrieb in den Gefängnissen zu Grunde liegen. Der Satz, daß
vom wirtschaftlichen Standpunkte ans ein (aus der Gefäugnisarbeit enstehender)
Schaden für die freie Industrie nicht nachgewiesen werden könne (S. 84), ist nicht
als in solcher Allgemeinheit erwiesen anzuerkennen. Falkner hat ohne Zweifel Recht,
wenn er sagt, daß man aus den von Gefäugnisnnternehmern gezählten, im Ver¬
hältnis zu den Löhnen freier Arbeiter niedrigen Löhnen nicht auf geringe Her¬
stellungskosten der im Gefängnis gearbeiteten Waren schließen dürfe. Er weist
gründlich nach, daß die Leistungen der Gefangnen ungleich geringer, der Betrieb
vielfach durch die Rücksicht auf den Strafvollzug gehemmt sei. Die Unrichtigkeit
der betrunken, in Volksversammlungen vielfach aufgestellten und urteilslos auf-
genommenen Klagen ist ihm zuzugeben. Ob aber die Klagen über sogenannte
,,Schundkonknrrenz" nicht in größerm Maßstabe berechtigt sind, erscheint zweifel¬
haft. Warum sollte sich die preußische Heeresverwaltung sonst so sehr dagegen
sträuben, ihren Bedarf an Stiefeln und dergleichen mehr großenteils in den Zucht¬
häusern herstellen zu lassen?

Irre führt die Behauptung, daß, weil die Gefangnenarbeit nur einen kleinen
Prozentsatz der freien Arbeit darstelle und uicht beliebig vermehrt werden könne,
der Wettbewerb der Unternehmer, die Gefnugeue beschäftigen, auch wenn diese
mit geringern Betriebskosten arbeiteten, die Preise allgemein nicht drücken könnte.
Der Druck auf die allgemeinen Preise ist in diesem Falle thatsächlich vorhanden,
freilich nur in verschiedner und meist mäßiger Weise. In einzelnen Geschäfts¬
zweigen, namentlich im Schuhmachcrhaudwerke, und besonders in einzelnen Gegen¬
den kann der Preisdruck sehr stark auftreten, wenn es Unternehmern gelingt, von
den Gefängnisverwaltnugen günstige Bedingungen zu erlangen. Daher rühren


Litteratur

es an zahlreichen Stellen thut, ganze Seiten wörtlich oder mit ganz geringen
Aenderungen alidruckt, so genügt nicht ein dürftiger Hinweis auf die benutzten
Schriften, sondern der Leser muß in den Stand gesetzt werden, zu erkennen, wessen
Gedanken und Worte ihm vorliegen.


Die Arbeit in den Gefängnissen. Von R. P. Falkner. Jena, Gustav Fischer, 1888

Diese auf mühsam zusammengebrachtes, bedeutendes statistisches Material ge¬
stützte Arbeit liefert einen schätzenswerten Beitrag zur Beurteilung einer besonders
in gewerblichen Kreisen viel erörterten Tagesfrage. Sie beschäftigt sich nicht nur
mit dem Verhältnis der Gefäugnisarbeit zum freien Gewerbe, souderu auch mit
der Organisation und dem Betriebe dieser Arbeit in ihren verschiednen Gestal¬
tungen. Während in Amerika, dessen Verhältnisse am eingehendsten behandelt sind,
der leitende Grundsatz der ist, daß die Erträge der Gefaugueuarbeit uach Mög¬
lichkeit die Gesamtkosten der Gefängnisse decken sollen, kommt in Europa, nament¬
lich in Deutschland, in erster Linie der Zweck der Strafe in Betracht. Der Arbeits¬
ertrag ist eine erwünschte Zugabe zu den Unterhaltskosten der Gefängnisse, aber
der Strafvollzug darf unter keinen Umständen unter dem Betriebe der Arbeit
leiden. Thatsächlich ist denu auch in Amerika an einzelnen Orten ein Ueberschuß
über die Unterhaltskosten der Gefangnen erzielt worden, namentlich bei dem nur
uoch in einigen Südstaaten herrschenden, an die Sklaverei erinnernden „Verpach-
tuugssystem," Durchschnittlich wurden jedoch in den Anstalten der Vereinigten
Staaten, in denen sich Gefangne mit längerer Haftdauer befinden, nur 45,2 Prozent
der „laufenden" Unterhnitskvsteu durch die Gefaugnenarbeit gedeckt.

Unsre Beachtung verdienen vor allem die Ausführungen Falkners über das
Verhältnis der Gcfängnisarbeit zur freien Arbeit, denen seine Untersuchungen
über den Arbeitsbetrieb in den Gefängnissen zu Grunde liegen. Der Satz, daß
vom wirtschaftlichen Standpunkte ans ein (aus der Gefäugnisarbeit enstehender)
Schaden für die freie Industrie nicht nachgewiesen werden könne (S. 84), ist nicht
als in solcher Allgemeinheit erwiesen anzuerkennen. Falkner hat ohne Zweifel Recht,
wenn er sagt, daß man aus den von Gefäugnisnnternehmern gezählten, im Ver¬
hältnis zu den Löhnen freier Arbeiter niedrigen Löhnen nicht auf geringe Her¬
stellungskosten der im Gefängnis gearbeiteten Waren schließen dürfe. Er weist
gründlich nach, daß die Leistungen der Gefangnen ungleich geringer, der Betrieb
vielfach durch die Rücksicht auf den Strafvollzug gehemmt sei. Die Unrichtigkeit
der betrunken, in Volksversammlungen vielfach aufgestellten und urteilslos auf-
genommenen Klagen ist ihm zuzugeben. Ob aber die Klagen über sogenannte
,,Schundkonknrrenz" nicht in größerm Maßstabe berechtigt sind, erscheint zweifel¬
haft. Warum sollte sich die preußische Heeresverwaltung sonst so sehr dagegen
sträuben, ihren Bedarf an Stiefeln und dergleichen mehr großenteils in den Zucht¬
häusern herstellen zu lassen?

Irre führt die Behauptung, daß, weil die Gefangnenarbeit nur einen kleinen
Prozentsatz der freien Arbeit darstelle und uicht beliebig vermehrt werden könne,
der Wettbewerb der Unternehmer, die Gefnugeue beschäftigen, auch wenn diese
mit geringern Betriebskosten arbeiteten, die Preise allgemein nicht drücken könnte.
Der Druck auf die allgemeinen Preise ist in diesem Falle thatsächlich vorhanden,
freilich nur in verschiedner und meist mäßiger Weise. In einzelnen Geschäfts¬
zweigen, namentlich im Schuhmachcrhaudwerke, und besonders in einzelnen Gegen¬
den kann der Preisdruck sehr stark auftreten, wenn es Unternehmern gelingt, von
den Gefängnisverwaltnugen günstige Bedingungen zu erlangen. Daher rühren


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[0632] Litteratur es an zahlreichen Stellen thut, ganze Seiten wörtlich oder mit ganz geringen Aenderungen alidruckt, so genügt nicht ein dürftiger Hinweis auf die benutzten Schriften, sondern der Leser muß in den Stand gesetzt werden, zu erkennen, wessen Gedanken und Worte ihm vorliegen. Die Arbeit in den Gefängnissen. Von R. P. Falkner. Jena, Gustav Fischer, 1888 Diese auf mühsam zusammengebrachtes, bedeutendes statistisches Material ge¬ stützte Arbeit liefert einen schätzenswerten Beitrag zur Beurteilung einer besonders in gewerblichen Kreisen viel erörterten Tagesfrage. Sie beschäftigt sich nicht nur mit dem Verhältnis der Gefäugnisarbeit zum freien Gewerbe, souderu auch mit der Organisation und dem Betriebe dieser Arbeit in ihren verschiednen Gestal¬ tungen. Während in Amerika, dessen Verhältnisse am eingehendsten behandelt sind, der leitende Grundsatz der ist, daß die Erträge der Gefaugueuarbeit uach Mög¬ lichkeit die Gesamtkosten der Gefängnisse decken sollen, kommt in Europa, nament¬ lich in Deutschland, in erster Linie der Zweck der Strafe in Betracht. Der Arbeits¬ ertrag ist eine erwünschte Zugabe zu den Unterhaltskosten der Gefängnisse, aber der Strafvollzug darf unter keinen Umständen unter dem Betriebe der Arbeit leiden. Thatsächlich ist denu auch in Amerika an einzelnen Orten ein Ueberschuß über die Unterhaltskosten der Gefangnen erzielt worden, namentlich bei dem nur uoch in einigen Südstaaten herrschenden, an die Sklaverei erinnernden „Verpach- tuugssystem," Durchschnittlich wurden jedoch in den Anstalten der Vereinigten Staaten, in denen sich Gefangne mit längerer Haftdauer befinden, nur 45,2 Prozent der „laufenden" Unterhnitskvsteu durch die Gefaugnenarbeit gedeckt. Unsre Beachtung verdienen vor allem die Ausführungen Falkners über das Verhältnis der Gcfängnisarbeit zur freien Arbeit, denen seine Untersuchungen über den Arbeitsbetrieb in den Gefängnissen zu Grunde liegen. Der Satz, daß vom wirtschaftlichen Standpunkte ans ein (aus der Gefäugnisarbeit enstehender) Schaden für die freie Industrie nicht nachgewiesen werden könne (S. 84), ist nicht als in solcher Allgemeinheit erwiesen anzuerkennen. Falkner hat ohne Zweifel Recht, wenn er sagt, daß man aus den von Gefäugnisnnternehmern gezählten, im Ver¬ hältnis zu den Löhnen freier Arbeiter niedrigen Löhnen nicht auf geringe Her¬ stellungskosten der im Gefängnis gearbeiteten Waren schließen dürfe. Er weist gründlich nach, daß die Leistungen der Gefangnen ungleich geringer, der Betrieb vielfach durch die Rücksicht auf den Strafvollzug gehemmt sei. Die Unrichtigkeit der betrunken, in Volksversammlungen vielfach aufgestellten und urteilslos auf- genommenen Klagen ist ihm zuzugeben. Ob aber die Klagen über sogenannte ,,Schundkonknrrenz" nicht in größerm Maßstabe berechtigt sind, erscheint zweifel¬ haft. Warum sollte sich die preußische Heeresverwaltung sonst so sehr dagegen sträuben, ihren Bedarf an Stiefeln und dergleichen mehr großenteils in den Zucht¬ häusern herstellen zu lassen? Irre führt die Behauptung, daß, weil die Gefangnenarbeit nur einen kleinen Prozentsatz der freien Arbeit darstelle und uicht beliebig vermehrt werden könne, der Wettbewerb der Unternehmer, die Gefnugeue beschäftigen, auch wenn diese mit geringern Betriebskosten arbeiteten, die Preise allgemein nicht drücken könnte. Der Druck auf die allgemeinen Preise ist in diesem Falle thatsächlich vorhanden, freilich nur in verschiedner und meist mäßiger Weise. In einzelnen Geschäfts¬ zweigen, namentlich im Schuhmachcrhaudwerke, und besonders in einzelnen Gegen¬ den kann der Preisdruck sehr stark auftreten, wenn es Unternehmern gelingt, von den Gefängnisverwaltnugen günstige Bedingungen zu erlangen. Daher rühren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/632>, abgerufen am 22.07.2024.