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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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Zur Strafrechtspflege

gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs
Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." "Mögen," so sagt unser Autor selbst
weiter, "die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich-
Ungarn noch so ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei einem
Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Rasch¬
heit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die
in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl
des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer
Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein
die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive
wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir
sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von
Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die
Offensive ergreifen wird, muß Generalen, Offizieren und Soldaten in Fleisch
und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor
die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen."

In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie
sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird.




Zur ^"trafrechtspstege
Line Erwiderung

eher die Grundsätze, von denen die sogenannte "Internationale
strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich
gestellt hat, nämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung
der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Ur. 7 dieser
Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp
gehaltne, Andeutungen.

Die "Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung,
als daß sür die bei der Sache zunächst interessirten Kreise oder gar für die
Gesamtheit, die das "Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch
lange nicht zu ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare
Anschauung darüber zu gewinnen gewesen wäre, die von den allenthalben und


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Zur Strafrechtspflege

gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs
Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." „Mögen," so sagt unser Autor selbst
weiter, „die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich-
Ungarn noch so ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei einem
Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Rasch¬
heit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die
in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl
des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer
Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein
die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive
wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir
sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von
Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die
Offensive ergreifen wird, muß Generalen, Offizieren und Soldaten in Fleisch
und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor
die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen."

In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie
sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird.




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eher die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale
strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich
gestellt hat, nämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung
der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Ur. 7 dieser
Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp
gehaltne, Andeutungen.

Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung,
als daß sür die bei der Sache zunächst interessirten Kreise oder gar für die
Gesamtheit, die das „Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch
lange nicht zu ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare
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[0601] Zur Strafrechtspflege gehörig benutzt wird, so läuft der gegenwärtige Staatenverband Österreichs Gefahr, gänzlich aufgelöst zu werden." „Mögen," so sagt unser Autor selbst weiter, „die nrilitär-geographischen Verhältnisse gegen Nordost für Österreich- Ungarn noch so ungünstig beurteilt werden, dennoch muß mau bei einem Kriege gegen Nußland mit Aufgebot aller Macht und mit möglichster Rasch¬ heit die Offensive ergreifen. In einer raschen und kraftvollen Offensive, die in der Negel auch eine glückliche ist, liegt der Ruhm der Armee, das Wohl des Vaterlandes. Weder Wien noch Budapest, noch sonst ein geographischer Punkt wird die gegnerischen Operationen bestimmen, sondern einzig und allein die Armee, so lange sie noch unbesiegt ist. Beschränkung auf die Defensive wäre sicherer Ruin. Die Anschauung, daß die Armee im Kriegsfalle (wir sagen: nach der Kriegserklärung, die nach dem Vertrage von 1879 nicht von Osterreich ergehen durfte, sondern von Rußland erfolgen müßte) unbedingt die Offensive ergreifen wird, muß Generalen, Offizieren und Soldaten in Fleisch und Blut übergehen und als unwandelbarer Grundsatz, als belebender Faktor die ganze Heranbildung des Heeres durchdringen." In einem letzten Artikel werden wir ein Bild zu zeichnen versuchen, wie sich der in Rede stehende Krieg voraussichtlich etwa abspielen wird. Zur ^»trafrechtspstege Line Erwiderung eher die Grundsätze, von denen die sogenannte „Internationale strafrechtliche Vereinigung" bei der Aufgabe ausgeht, die sie sich gestellt hat, nämlich der Erstrebung einer gänzlichen Umbildung der Strafrechtspflege, enthält ein kleiner Aufsatz in Ur. 7 dieser Zeitschrift (vom 14. Februar d. I.) einige, freilich sehr knapp gehaltne, Andeutungen. Die „Internationale strafrechtliche Vereinigung" ist noch viel zu jung, als daß sür die bei der Sache zunächst interessirten Kreise oder gar für die Gesamtheit, die das „Programm" der gedachten Vereinigung natürlich noch lange nicht zu ihrem geistigen Eigentum gemacht haben kann, bereits eine klare Anschauung darüber zu gewinnen gewesen wäre, die von den allenthalben und Grenzbowi 1 1889 75

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/601>, abgerufen am 24.08.2024.