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Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr.

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Die Gelnetsentwicklung der Linzelstaaten Deutschlands

Als Entschädigungen für diese Verluste brachte der Neichsdepntations-
Hnuptschluß (Februar 1803) die folgenden, südlich von der obern Grafschaft
Katzenellenbogen gelegenen, vormals kurmainzischen Ämter: Gernsheim, Heppen-
heim und der Starkeulun'g, Bensheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alpeuau,
Hirschhorn nebst den eingeschlossenen Klöstern und den links am Main gelegenen
Dörfern, die früher dem Domkapitel zu Mainz gehört hatten; die vormals
Pfälzischen Ämter Lindenfels, Amstube, Otzberg, die rechtsrheinischen Teile der
Ämter Oppenheim und Atzel, sowie des Bistums Worms; die Abteien Seligen-
stadt und Marienschloß, die Pröpste, Wimpfen, die Reichsstadt Friedberg, und
endlich das bisher kurkölnische Herzogtum Westfalen mit allen eingeschlossenen
Abteien und Klöstern und mit der Stadt Vvlkmarsen. Durch einen Austausch
mit Baden kam noch die Reichsstadt Wimpfen dazu. , Mail teilte das Land
damals in drei Provinzen: Oberhessen, Starkenburg (nach dein erwähnten,
früher kurmainzischen Bergschlosse bei Heppenheim) und Westfalen,

Bald "ach der Stiftung des Rheinbundes, dem Hessen sofort beitrat,
nahm der Landgraf den Titel Großherzog Ludwig I. an. Zu Gunsten des
neuen Großherzvgtums wurden mediatisirt: die Landgrafen von Hessen-Homburg,
deuen allerdings eine ziemlich bedeutende Rente gezahlt werden mußte, die
reichsgräflichen oder reichsfreiherrlichcn Geschlechter Erbach, Löwenstein, Stoll-
berg-Gebern, Solms, Leiningen, Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-
Berleburg, Schlitz, Riedesel u. s. w. Dazu wurden ihm, neben der Reichsstadt
Friedberg, auch die Reichsburg gleiches Namens mit Gebiet und das Freigericht
Knichen zugesprochen. An den .Kriegen gegen Preußen und Österreich mußten die
Darmftüdter Truppen ebenso gut teilnehmen wie die der übrigen Rheinbunds¬
staaten. Bedeutende Belohnungen an Land und Leuten erlangte jedoch Hessen
für die gebrachten Opfer nicht. Abgesehen von kleineren Gebietsaustanschungcn
mit Baden und Hessen, ginger in seineu Besitz über: die Deutsch-Ordens-
Kvmmende Schiffenberg, die Ämter Babenhansen, Dvrheim (ohne Nnuheim),
Rötheln, Herbstein und die Hoheit über die löweusteiuschen Ämter Amorbach
und Miltenberg, das wertheimsche Amt Henbach und die ritterschaftlichen Orte
Lauterbach und Umpfenbach.

Erst nach der Schlacht bei Leipzig löste der Großherzog sein Verhältnis
zu Napoleon und trat zu den Verbündeten über. Auf dem Wiener Kongreß
wurde bestimmt, daß das Herzogtum Westfalen an Preußen fallen, und Hessen
dafür mit linksrheinischein Gebiete, das bis dahin zum Gebiete des Donners¬
bergs gehört hatte, entschädigt werden sollte. Im Jahre 1816 ging daher
das bezeichnete Herzogtum nebst der Hoheit über die Grafschaften Wittgenstein
und Berleburg in preußische" Besitz über. Das Amt Dorheim kam an Kur¬
hessen, Alzenan an Bniern. Die Souveränität von Hessen-Homburg wurde
hergestellt, und Landgraf Friedrich V. trat am 7. Juli 1817 dem deutschen
Bunde bei.


Die Gelnetsentwicklung der Linzelstaaten Deutschlands

Als Entschädigungen für diese Verluste brachte der Neichsdepntations-
Hnuptschluß (Februar 1803) die folgenden, südlich von der obern Grafschaft
Katzenellenbogen gelegenen, vormals kurmainzischen Ämter: Gernsheim, Heppen-
heim und der Starkeulun'g, Bensheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alpeuau,
Hirschhorn nebst den eingeschlossenen Klöstern und den links am Main gelegenen
Dörfern, die früher dem Domkapitel zu Mainz gehört hatten; die vormals
Pfälzischen Ämter Lindenfels, Amstube, Otzberg, die rechtsrheinischen Teile der
Ämter Oppenheim und Atzel, sowie des Bistums Worms; die Abteien Seligen-
stadt und Marienschloß, die Pröpste, Wimpfen, die Reichsstadt Friedberg, und
endlich das bisher kurkölnische Herzogtum Westfalen mit allen eingeschlossenen
Abteien und Klöstern und mit der Stadt Vvlkmarsen. Durch einen Austausch
mit Baden kam noch die Reichsstadt Wimpfen dazu. , Mail teilte das Land
damals in drei Provinzen: Oberhessen, Starkenburg (nach dein erwähnten,
früher kurmainzischen Bergschlosse bei Heppenheim) und Westfalen,

Bald »ach der Stiftung des Rheinbundes, dem Hessen sofort beitrat,
nahm der Landgraf den Titel Großherzog Ludwig I. an. Zu Gunsten des
neuen Großherzvgtums wurden mediatisirt: die Landgrafen von Hessen-Homburg,
deuen allerdings eine ziemlich bedeutende Rente gezahlt werden mußte, die
reichsgräflichen oder reichsfreiherrlichcn Geschlechter Erbach, Löwenstein, Stoll-
berg-Gebern, Solms, Leiningen, Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein-
Berleburg, Schlitz, Riedesel u. s. w. Dazu wurden ihm, neben der Reichsstadt
Friedberg, auch die Reichsburg gleiches Namens mit Gebiet und das Freigericht
Knichen zugesprochen. An den .Kriegen gegen Preußen und Österreich mußten die
Darmftüdter Truppen ebenso gut teilnehmen wie die der übrigen Rheinbunds¬
staaten. Bedeutende Belohnungen an Land und Leuten erlangte jedoch Hessen
für die gebrachten Opfer nicht. Abgesehen von kleineren Gebietsaustanschungcn
mit Baden und Hessen, ginger in seineu Besitz über: die Deutsch-Ordens-
Kvmmende Schiffenberg, die Ämter Babenhansen, Dvrheim (ohne Nnuheim),
Rötheln, Herbstein und die Hoheit über die löweusteiuschen Ämter Amorbach
und Miltenberg, das wertheimsche Amt Henbach und die ritterschaftlichen Orte
Lauterbach und Umpfenbach.

Erst nach der Schlacht bei Leipzig löste der Großherzog sein Verhältnis
zu Napoleon und trat zu den Verbündeten über. Auf dem Wiener Kongreß
wurde bestimmt, daß das Herzogtum Westfalen an Preußen fallen, und Hessen
dafür mit linksrheinischein Gebiete, das bis dahin zum Gebiete des Donners¬
bergs gehört hatte, entschädigt werden sollte. Im Jahre 1816 ging daher
das bezeichnete Herzogtum nebst der Hoheit über die Grafschaften Wittgenstein
und Berleburg in preußische» Besitz über. Das Amt Dorheim kam an Kur¬
hessen, Alzenan an Bniern. Die Souveränität von Hessen-Homburg wurde
hergestellt, und Landgraf Friedrich V. trat am 7. Juli 1817 dem deutschen
Bunde bei.


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[0269] Die Gelnetsentwicklung der Linzelstaaten Deutschlands Als Entschädigungen für diese Verluste brachte der Neichsdepntations- Hnuptschluß (Februar 1803) die folgenden, südlich von der obern Grafschaft Katzenellenbogen gelegenen, vormals kurmainzischen Ämter: Gernsheim, Heppen- heim und der Starkeulun'g, Bensheim, Lorsch, Fürth, Steinheim, Alpeuau, Hirschhorn nebst den eingeschlossenen Klöstern und den links am Main gelegenen Dörfern, die früher dem Domkapitel zu Mainz gehört hatten; die vormals Pfälzischen Ämter Lindenfels, Amstube, Otzberg, die rechtsrheinischen Teile der Ämter Oppenheim und Atzel, sowie des Bistums Worms; die Abteien Seligen- stadt und Marienschloß, die Pröpste, Wimpfen, die Reichsstadt Friedberg, und endlich das bisher kurkölnische Herzogtum Westfalen mit allen eingeschlossenen Abteien und Klöstern und mit der Stadt Vvlkmarsen. Durch einen Austausch mit Baden kam noch die Reichsstadt Wimpfen dazu. , Mail teilte das Land damals in drei Provinzen: Oberhessen, Starkenburg (nach dein erwähnten, früher kurmainzischen Bergschlosse bei Heppenheim) und Westfalen, Bald »ach der Stiftung des Rheinbundes, dem Hessen sofort beitrat, nahm der Landgraf den Titel Großherzog Ludwig I. an. Zu Gunsten des neuen Großherzvgtums wurden mediatisirt: die Landgrafen von Hessen-Homburg, deuen allerdings eine ziemlich bedeutende Rente gezahlt werden mußte, die reichsgräflichen oder reichsfreiherrlichcn Geschlechter Erbach, Löwenstein, Stoll- berg-Gebern, Solms, Leiningen, Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein und Wittgenstein- Berleburg, Schlitz, Riedesel u. s. w. Dazu wurden ihm, neben der Reichsstadt Friedberg, auch die Reichsburg gleiches Namens mit Gebiet und das Freigericht Knichen zugesprochen. An den .Kriegen gegen Preußen und Österreich mußten die Darmftüdter Truppen ebenso gut teilnehmen wie die der übrigen Rheinbunds¬ staaten. Bedeutende Belohnungen an Land und Leuten erlangte jedoch Hessen für die gebrachten Opfer nicht. Abgesehen von kleineren Gebietsaustanschungcn mit Baden und Hessen, ginger in seineu Besitz über: die Deutsch-Ordens- Kvmmende Schiffenberg, die Ämter Babenhansen, Dvrheim (ohne Nnuheim), Rötheln, Herbstein und die Hoheit über die löweusteiuschen Ämter Amorbach und Miltenberg, das wertheimsche Amt Henbach und die ritterschaftlichen Orte Lauterbach und Umpfenbach. Erst nach der Schlacht bei Leipzig löste der Großherzog sein Verhältnis zu Napoleon und trat zu den Verbündeten über. Auf dem Wiener Kongreß wurde bestimmt, daß das Herzogtum Westfalen an Preußen fallen, und Hessen dafür mit linksrheinischein Gebiete, das bis dahin zum Gebiete des Donners¬ bergs gehört hatte, entschädigt werden sollte. Im Jahre 1816 ging daher das bezeichnete Herzogtum nebst der Hoheit über die Grafschaften Wittgenstein und Berleburg in preußische» Besitz über. Das Amt Dorheim kam an Kur¬ hessen, Alzenan an Bniern. Die Souveränität von Hessen-Homburg wurde hergestellt, und Landgraf Friedrich V. trat am 7. Juli 1817 dem deutschen Bunde bei.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 48, 1889, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341849_204088/269>, abgerufen am 26.06.2024.