Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Drittes Vierteljahr.Litteratur. nicht nur Soldaten gedrillt, sondern mit dem größten Ernst und unermüdlichem Litteratur. Das europäische Völkerrecht der Gegenwart. Von A. W. Heffter. Achte Ausgabe, bearbeitet von Dr. F. H. Gefskeu. Berlin, W. Mutter, 1888. Seitdem Hugo Grotius durch sein unsterbliches Buch vom Rechte des Krieges Litteratur. nicht nur Soldaten gedrillt, sondern mit dem größten Ernst und unermüdlichem Litteratur. Das europäische Völkerrecht der Gegenwart. Von A. W. Heffter. Achte Ausgabe, bearbeitet von Dr. F. H. Gefskeu. Berlin, W. Mutter, 1888. Seitdem Hugo Grotius durch sein unsterbliches Buch vom Rechte des Krieges <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0581" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/289704"/> <fw type="header" place="top"> Litteratur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1976" prev="#ID_1975"> nicht nur Soldaten gedrillt, sondern mit dem größten Ernst und unermüdlichem<lb/> Fleiße sich bemüht hat, Kultur und Wohlstand Preußens zu heben. Daß er darin<lb/> nur dem Beispiele der meisten seiner Vorfahren folgte, ist, wie es scheint, dein<lb/> ehrenwerten Blatte entgangen, denn es nennt ihn schlechthin „den ersten Volkswirt<lb/> auf dem Throne der Hohenzollern." Diese Begeisterung rührt daher, daß der König<lb/> sich gegen Mißbräuche des Zunftwesens ausgesprochen und den Satz aufgestellt hat:<lb/> „Wer gut arbeitet, wird verdienen, und wer schlechte Arbeit macht, wird nichts<lb/> verdienen." Daß die Kritik von Mißbräuchen in einer Zeit der allgemeinen Ver¬<lb/> armung, des Verfalls der Gewerbe und der ohnmächtigen Bemühungen derselben,<lb/> durch starre Abschließung sich zu retten, nun gegen das Zunftwesen überhaupt<lb/> ausgespielt wird, kann nicht überraschen. Doch fällt zweierlei auf. Der Irrtum<lb/> in den angezogenen Worten des Königs wurde vor und uach ihm Vou edeln und<lb/> großen Geistern geteilt, jetzt erkennt man ihn, denn jedermann hat erfahren und<lb/> erfährt, daß da, wo keinerlei Organisation dem Verfertiger und dem Abnehmer Schutz<lb/> gewährt, nicht derjenige, welcher das Beste, sondern derjenige, welcher das Meiste<lb/> fürs Geld, das Wohlfeilste, wenn anch noch so schlecht, liefert, am meisten verdient.<lb/> Und daß davon gerade das „Berliner Tageblatt" noch nichts bemerkt zu haben scheint,<lb/> ist sehr merkwürdig. Zweitens: sollte dem Verfasser des Lobpsalms ans den „Sol¬<lb/> datenkönig" dabei gnr nicht der Gedanke gekommen sein, was wohl geschehen würde,<lb/> wenn dieser mit dem bekannten Rohrstock einmal wieder durch die Straßen Ber¬<lb/> lins wandern und vou dem Treiben einer gewissen Tageslittcratnr Kenntnis nehmen<lb/> könnte? Wenn er z. B. sähe, wie sein Name gemißbraucht wird, oder wie Männer,<lb/> gleich hochachtbar als Charaktere wie als Gelehrte und Lehrer, begeifert, dem Pöbel<lb/> denunzirt werden, weil sie nicht nach dem Herzen eines Herrn Pvrkeles oder dergl.<lb/> sind? Und Wenn der „erste Volkswirt ans dem Throne der Hohenzollern" in seiner<lb/> etwas entschiedenen und wenig umständlichen Weise Ordnung machen wollte? Ge¬<lb/> sänge würde man auch dann wohl vernehmen, aber schwerlich Jubellieder.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> Litteratur.</head><lb/> <div n="2"> <head> Das europäische Völkerrecht der Gegenwart. Von A. W. Heffter. Achte Ausgabe,<lb/> bearbeitet von Dr. F. H. Gefskeu. Berlin, W. Mutter, 1888.</head><lb/> <p xml:id="ID_1977" next="#ID_1978"> Seitdem Hugo Grotius durch sein unsterbliches Buch vom Rechte des Krieges<lb/> und des Friedens pas Völkerrecht zu einer selbständigen Wissenschaft erhoben hat,<lb/> ist eine sehr reiche Litteratur darüber entstanden, in der sich vorzüglich zwei Rich¬<lb/> tungen unterscheiden lassen, die naturrechtliche, die vou der Thatsache oder Annahme<lb/> eines der menschlichen Natur eingepflanzten Vernunftgesctzes ausgeht, welcher sich<lb/> kein Staat entziehen könne, und der Hobbes, Pufendorf, Thomasius und der<lb/> Franzose Bvnald angehören, und die der Positivisten, die nur ein dnrch Herkommen<lb/> oder Verträge gegebnes internationales Recht anerkennen und das Naturrecht ent¬<lb/> weder gar nicht anerkennen oder nur als Aushilfe für Fälle betrachten, wo Schlüsse<lb/> aus dem Historisch-Praktischen Rechte nicht ausreichen. Der letztem Richtung<lb/> folgen Vattel, Bynkcrshoek, Kinder, Mariens, Pölitz, Zacharici und der Amerikaner</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0581]
Litteratur.
nicht nur Soldaten gedrillt, sondern mit dem größten Ernst und unermüdlichem
Fleiße sich bemüht hat, Kultur und Wohlstand Preußens zu heben. Daß er darin
nur dem Beispiele der meisten seiner Vorfahren folgte, ist, wie es scheint, dein
ehrenwerten Blatte entgangen, denn es nennt ihn schlechthin „den ersten Volkswirt
auf dem Throne der Hohenzollern." Diese Begeisterung rührt daher, daß der König
sich gegen Mißbräuche des Zunftwesens ausgesprochen und den Satz aufgestellt hat:
„Wer gut arbeitet, wird verdienen, und wer schlechte Arbeit macht, wird nichts
verdienen." Daß die Kritik von Mißbräuchen in einer Zeit der allgemeinen Ver¬
armung, des Verfalls der Gewerbe und der ohnmächtigen Bemühungen derselben,
durch starre Abschließung sich zu retten, nun gegen das Zunftwesen überhaupt
ausgespielt wird, kann nicht überraschen. Doch fällt zweierlei auf. Der Irrtum
in den angezogenen Worten des Königs wurde vor und uach ihm Vou edeln und
großen Geistern geteilt, jetzt erkennt man ihn, denn jedermann hat erfahren und
erfährt, daß da, wo keinerlei Organisation dem Verfertiger und dem Abnehmer Schutz
gewährt, nicht derjenige, welcher das Beste, sondern derjenige, welcher das Meiste
fürs Geld, das Wohlfeilste, wenn anch noch so schlecht, liefert, am meisten verdient.
Und daß davon gerade das „Berliner Tageblatt" noch nichts bemerkt zu haben scheint,
ist sehr merkwürdig. Zweitens: sollte dem Verfasser des Lobpsalms ans den „Sol¬
datenkönig" dabei gnr nicht der Gedanke gekommen sein, was wohl geschehen würde,
wenn dieser mit dem bekannten Rohrstock einmal wieder durch die Straßen Ber¬
lins wandern und vou dem Treiben einer gewissen Tageslittcratnr Kenntnis nehmen
könnte? Wenn er z. B. sähe, wie sein Name gemißbraucht wird, oder wie Männer,
gleich hochachtbar als Charaktere wie als Gelehrte und Lehrer, begeifert, dem Pöbel
denunzirt werden, weil sie nicht nach dem Herzen eines Herrn Pvrkeles oder dergl.
sind? Und Wenn der „erste Volkswirt ans dem Throne der Hohenzollern" in seiner
etwas entschiedenen und wenig umständlichen Weise Ordnung machen wollte? Ge¬
sänge würde man auch dann wohl vernehmen, aber schwerlich Jubellieder.
Litteratur.
Das europäische Völkerrecht der Gegenwart. Von A. W. Heffter. Achte Ausgabe,
bearbeitet von Dr. F. H. Gefskeu. Berlin, W. Mutter, 1888.
Seitdem Hugo Grotius durch sein unsterbliches Buch vom Rechte des Krieges
und des Friedens pas Völkerrecht zu einer selbständigen Wissenschaft erhoben hat,
ist eine sehr reiche Litteratur darüber entstanden, in der sich vorzüglich zwei Rich¬
tungen unterscheiden lassen, die naturrechtliche, die vou der Thatsache oder Annahme
eines der menschlichen Natur eingepflanzten Vernunftgesctzes ausgeht, welcher sich
kein Staat entziehen könne, und der Hobbes, Pufendorf, Thomasius und der
Franzose Bvnald angehören, und die der Positivisten, die nur ein dnrch Herkommen
oder Verträge gegebnes internationales Recht anerkennen und das Naturrecht ent¬
weder gar nicht anerkennen oder nur als Aushilfe für Fälle betrachten, wo Schlüsse
aus dem Historisch-Praktischen Rechte nicht ausreichen. Der letztem Richtung
folgen Vattel, Bynkcrshoek, Kinder, Mariens, Pölitz, Zacharici und der Amerikaner
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