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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Die pariser Börse.

Thatsächlich liegt die Verwaltung der Börse in den Händen der Korporation
der as elmiiM und des Polizeipräfekten; die Handelskammer hat eine
lediglich beratende Teilnahme. In dieser Beziehung wird eine Reform angestrebt,
zu deren beredtem Wortführer sich Scherer in der erwähnten Schrift gemacht
hat, und die überhaupt von einflußreicher Seite mit Nachdruck vertreten wird.
Die Wünsche gehen dahin, daß die Anzahl der Delegirten zur Pariser Handels¬
kammer erheblich vermehrt werde, und daß die Kammer selbst eine Einteilung
"ach Kommissionen treffe, wobei der zu schaffenden Börsenkommissivn eine her¬
vorragende Rolle zugedacht wird. Gegenwärtig besteht die Handelskammer ans
21 Delegirten, die von einem Kollegium von 3000 Mitgliedern gewählt werden.
Scherer hebt hervor, daß in dieser Hinsicht noch immer die den heutigen Ver¬
hältnissen gar nicht mehr Rechnung tragende Gesetzgebung des Jahres 1853
maßgebend sei, und verlangt eine bedeutende Vermehrung 1) der Anzahl der
wahlberechtigten Mitglieder der Kammer, 2) der Anzahl der Delegirten, sowie
Einteilung der Kammer in Kommissionen. Er betont, daß die Interessen der
Börse in der Handelskammer heute keine Vertretung fänden.

Den wichtigsten Teil in der Organisation der Börse stellt die Korporation
der ^Muth no oliimZ's dar. Artikel 76 des Loäs as Oonroisres verleiht ihnen
das alleinige Recht, Börsengeschäfte zu vermitteln. Noch gilt das Gesetz vom
29. Mai 1816, das die Zahl der ^vnd" as vllMssg auf 60 festsetzt. Das
Gesetz vom 2. Juli 1862 erlaubte ihnen, sich mit Kommanditären zu verbinden;
sie können ferner einen oder zwei bevollmächtigte Kommis halten. Die ^gsirts
as vlmnAö werden durch ein Komitv geleitet und vertreten, das aus ihrer
Mitte gewählt ist, aus 7 Personen besteht und unter dem Namen OliÄmbrö
LMcUoalö bekannt ist. Das Kapital, das diese Korporation vertritt, ist sehr
bedeutend. Die Stelle eines ^.Mut as olmnAs wird gegenwärtig mit 1600000
bis zu 1700000 Francs bezahlt. Die Kaution, die er zu hinterlegen hat,
beträgt 250000 Francs. Er muß außerdem 120 000 Francs bei der Kasse
der Llrg-mdrs 8Meile;g.1ö einzahlen, und als Betriebsfonds bedarf er eines Kapitals
von 400000 Francs. Die Stelle eines ^gelte alö eil-mM stellt also einen
Wert von 2^ Millionen Francs dar, denen man noch 60 000 Francs für
Registrirungsgebühren hinzurechnen muß. Man kann annehmen, daß die 60
-^.Muth alö olmiiM gegenwärtig ein Kapital von wenigstens 150 Millionen Francs
darstellen.*)

Die Pariser Börse besteht aus dem Parkett (oder dem amtlichen Markt),
der Renteukulisse und der OonlisW ass Vglsurs. Der Zutritt zum Parkett ist
nur den ^Aöirw as <ztrg.iiZ<z gestattet, die gegen Schluß der Börse zusammen¬
treten, um die Kurse festzustellen. Die Rentenkulisse beschäftigt sich ausschließlich
mit Zeitgeschäften in französischen Renten, ohne sich jedoch mit der Ablieferung



*) ^.rditr-Pvs vt ?s,ritos. ?ör Ottomsr Hvmxt. ^aris, 1887.
Die pariser Börse.

Thatsächlich liegt die Verwaltung der Börse in den Händen der Korporation
der as elmiiM und des Polizeipräfekten; die Handelskammer hat eine
lediglich beratende Teilnahme. In dieser Beziehung wird eine Reform angestrebt,
zu deren beredtem Wortführer sich Scherer in der erwähnten Schrift gemacht
hat, und die überhaupt von einflußreicher Seite mit Nachdruck vertreten wird.
Die Wünsche gehen dahin, daß die Anzahl der Delegirten zur Pariser Handels¬
kammer erheblich vermehrt werde, und daß die Kammer selbst eine Einteilung
«ach Kommissionen treffe, wobei der zu schaffenden Börsenkommissivn eine her¬
vorragende Rolle zugedacht wird. Gegenwärtig besteht die Handelskammer ans
21 Delegirten, die von einem Kollegium von 3000 Mitgliedern gewählt werden.
Scherer hebt hervor, daß in dieser Hinsicht noch immer die den heutigen Ver¬
hältnissen gar nicht mehr Rechnung tragende Gesetzgebung des Jahres 1853
maßgebend sei, und verlangt eine bedeutende Vermehrung 1) der Anzahl der
wahlberechtigten Mitglieder der Kammer, 2) der Anzahl der Delegirten, sowie
Einteilung der Kammer in Kommissionen. Er betont, daß die Interessen der
Börse in der Handelskammer heute keine Vertretung fänden.

Den wichtigsten Teil in der Organisation der Börse stellt die Korporation
der ^Muth no oliimZ's dar. Artikel 76 des Loäs as Oonroisres verleiht ihnen
das alleinige Recht, Börsengeschäfte zu vermitteln. Noch gilt das Gesetz vom
29. Mai 1816, das die Zahl der ^vnd« as vllMssg auf 60 festsetzt. Das
Gesetz vom 2. Juli 1862 erlaubte ihnen, sich mit Kommanditären zu verbinden;
sie können ferner einen oder zwei bevollmächtigte Kommis halten. Die ^gsirts
as vlmnAö werden durch ein Komitv geleitet und vertreten, das aus ihrer
Mitte gewählt ist, aus 7 Personen besteht und unter dem Namen OliÄmbrö
LMcUoalö bekannt ist. Das Kapital, das diese Korporation vertritt, ist sehr
bedeutend. Die Stelle eines ^.Mut as olmnAs wird gegenwärtig mit 1600000
bis zu 1700000 Francs bezahlt. Die Kaution, die er zu hinterlegen hat,
beträgt 250000 Francs. Er muß außerdem 120 000 Francs bei der Kasse
der Llrg-mdrs 8Meile;g.1ö einzahlen, und als Betriebsfonds bedarf er eines Kapitals
von 400000 Francs. Die Stelle eines ^gelte alö eil-mM stellt also einen
Wert von 2^ Millionen Francs dar, denen man noch 60 000 Francs für
Registrirungsgebühren hinzurechnen muß. Man kann annehmen, daß die 60
-^.Muth alö olmiiM gegenwärtig ein Kapital von wenigstens 150 Millionen Francs
darstellen.*)

Die Pariser Börse besteht aus dem Parkett (oder dem amtlichen Markt),
der Renteukulisse und der OonlisW ass Vglsurs. Der Zutritt zum Parkett ist
nur den ^Aöirw as <ztrg.iiZ<z gestattet, die gegen Schluß der Börse zusammen¬
treten, um die Kurse festzustellen. Die Rentenkulisse beschäftigt sich ausschließlich
mit Zeitgeschäften in französischen Renten, ohne sich jedoch mit der Ablieferung



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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/587>, abgerufen am 22.07.2024.