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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr.

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Die Pariser Börse.
1881: 430 neue Gesellschaften mit 1929 Mill. Francs
1882: 338 ,. " " 798 "
188?.: 230 ,. " 251,5 "
1884: 143 " " " 91,9 ,.

In dein Rückgänge seit 1882 wird man die Wirkung der sogenannten
Bontvnx-Katastrophe zu erblicken haben.")

Die EmissioustlMigleit in Paris ist trotzdem auf dem Gebiete inländischer,
als auf dem ausländischer Werte bei weitem nicht so umfangreich gewesen, wie
in Deutschland und England. Die Ursachen werden nicht nur in den wirtschaft¬
lichen und politischen Verhältnissen, sondern auch in der Organisation der
Pariser Börse gesucht. Charles Scherer"") macht in seiner Schrift über die
Pariser Börse die bis zu Anfange dieses Jahrhunderts und zum Teil noch
weiter zurückliegende Gesetzgebung für diese Passivität verantwortlich. Er führt
aus, daß das Gebiet des Zeitgeschäfts durch das Gesetz vom 17. Prairial des
Jahres X bis in die jüngste Zeit in seiner Emwicklnng gestört worden sei.
Nach dem Wortlaute dieses Gesetzes mußte der ^eine, as vtmnAö die Effekten,
die er verkaufte, oder das Geld, wofür er Effekten ankaufte, im Besitz haben.
Das Gesetz vom 28. März 1885 hat diese Bestimmung aufgehoben. Es
erkennt die Giltigkeit aller von dem ^.Zsut, als elmnAv vermittelten Zeitgeschäfte
an, indem es ihn für die Lieferung verkaufter und die Bezahlung gekaufter
Effekten verantwortlich macht. Nach der Verordnung vom 29. Germinal des
Jahres IX besitzt der Pariser Polizeipräfckt, der sich deshalb mit dem Minister
des Innern in Verbindung setzt, das Recht, die Bestimmungen für die Börse zu
erlassen. Im Jahre 1829 ist die Pflicht der Unterhaltung der Börse vom
Staate an die Stadt Paris überwiesen worden. Ein Regierungsdekret vom
(i. Mai 1834 wies den Seincpräfetteu an, das Börsenbudget der Pariser
Handelskammer zur Beschlußfassung zu unterbreiten, ehe es der vorgesetzten
Behörde zur endgiltigen Verfügung vorgelegt wird. Das Dekret vom 3. September
1851 ordnet ausdrücklich an, daß die Verwaltung der Börse der Handels¬
kammer zustehe.




*) Die Emissionsthcitigkcit in Deutschland wird in der Fachschrist "Deutscher Ökonomist"
so dargestellt:
Irländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen:
183": 1. Halbjahr 249,9 Mill. Mk. 296,8 Mill. Mk. S46.6 Mill. Mk.
1887: 1. " 602,4 " " 421,8 " " 1024,2 " "
1888: 1. " 495,7 " " 468,2 " " 963,8 " "
Auch die folgenden Ziffern, die für das ganze Jahr gelten, bekunden eine starke
Zunahme der Emission ausländischer Werte:
Jrländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen:
1883: 205 Mill. Mk. 431 Mill. Mk. 636 Mill. Mk.
1884: 137 " " 698 " " 836 " "
1885: 223 " " 1016 " " 1239 " "
I.", üourso alö k'-^r tüliarlos Lolisrer. 1886.
Die Pariser Börse.
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In dein Rückgänge seit 1882 wird man die Wirkung der sogenannten
Bontvnx-Katastrophe zu erblicken haben.")

Die EmissioustlMigleit in Paris ist trotzdem auf dem Gebiete inländischer,
als auf dem ausländischer Werte bei weitem nicht so umfangreich gewesen, wie
in Deutschland und England. Die Ursachen werden nicht nur in den wirtschaft¬
lichen und politischen Verhältnissen, sondern auch in der Organisation der
Pariser Börse gesucht. Charles Scherer"") macht in seiner Schrift über die
Pariser Börse die bis zu Anfange dieses Jahrhunderts und zum Teil noch
weiter zurückliegende Gesetzgebung für diese Passivität verantwortlich. Er führt
aus, daß das Gebiet des Zeitgeschäfts durch das Gesetz vom 17. Prairial des
Jahres X bis in die jüngste Zeit in seiner Emwicklnng gestört worden sei.
Nach dem Wortlaute dieses Gesetzes mußte der ^eine, as vtmnAö die Effekten,
die er verkaufte, oder das Geld, wofür er Effekten ankaufte, im Besitz haben.
Das Gesetz vom 28. März 1885 hat diese Bestimmung aufgehoben. Es
erkennt die Giltigkeit aller von dem ^.Zsut, als elmnAv vermittelten Zeitgeschäfte
an, indem es ihn für die Lieferung verkaufter und die Bezahlung gekaufter
Effekten verantwortlich macht. Nach der Verordnung vom 29. Germinal des
Jahres IX besitzt der Pariser Polizeipräfckt, der sich deshalb mit dem Minister
des Innern in Verbindung setzt, das Recht, die Bestimmungen für die Börse zu
erlassen. Im Jahre 1829 ist die Pflicht der Unterhaltung der Börse vom
Staate an die Stadt Paris überwiesen worden. Ein Regierungsdekret vom
(i. Mai 1834 wies den Seincpräfetteu an, das Börsenbudget der Pariser
Handelskammer zur Beschlußfassung zu unterbreiten, ehe es der vorgesetzten
Behörde zur endgiltigen Verfügung vorgelegt wird. Das Dekret vom 3. September
1851 ordnet ausdrücklich an, daß die Verwaltung der Börse der Handels¬
kammer zustehe.




*) Die Emissionsthcitigkcit in Deutschland wird in der Fachschrist „Deutscher Ökonomist"
so dargestellt:
Irländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen:
183«: 1. Halbjahr 249,9 Mill. Mk. 296,8 Mill. Mk. S46.6 Mill. Mk.
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Auch die folgenden Ziffern, die für das ganze Jahr gelten, bekunden eine starke
Zunahme der Emission ausländischer Werte:
Jrländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen:
1883: 205 Mill. Mk. 431 Mill. Mk. 636 Mill. Mk.
1884: 137 „ „ 698 „ „ 836 „ „
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[0586] Die Pariser Börse. 1881: 430 neue Gesellschaften mit 1929 Mill. Francs 1882: 338 ,. „ „ 798 „ 188?.: 230 ,. „ 251,5 „ 1884: 143 „ „ „ 91,9 ,. In dein Rückgänge seit 1882 wird man die Wirkung der sogenannten Bontvnx-Katastrophe zu erblicken haben.") Die EmissioustlMigleit in Paris ist trotzdem auf dem Gebiete inländischer, als auf dem ausländischer Werte bei weitem nicht so umfangreich gewesen, wie in Deutschland und England. Die Ursachen werden nicht nur in den wirtschaft¬ lichen und politischen Verhältnissen, sondern auch in der Organisation der Pariser Börse gesucht. Charles Scherer"") macht in seiner Schrift über die Pariser Börse die bis zu Anfange dieses Jahrhunderts und zum Teil noch weiter zurückliegende Gesetzgebung für diese Passivität verantwortlich. Er führt aus, daß das Gebiet des Zeitgeschäfts durch das Gesetz vom 17. Prairial des Jahres X bis in die jüngste Zeit in seiner Emwicklnng gestört worden sei. Nach dem Wortlaute dieses Gesetzes mußte der ^eine, as vtmnAö die Effekten, die er verkaufte, oder das Geld, wofür er Effekten ankaufte, im Besitz haben. Das Gesetz vom 28. März 1885 hat diese Bestimmung aufgehoben. Es erkennt die Giltigkeit aller von dem ^.Zsut, als elmnAv vermittelten Zeitgeschäfte an, indem es ihn für die Lieferung verkaufter und die Bezahlung gekaufter Effekten verantwortlich macht. Nach der Verordnung vom 29. Germinal des Jahres IX besitzt der Pariser Polizeipräfckt, der sich deshalb mit dem Minister des Innern in Verbindung setzt, das Recht, die Bestimmungen für die Börse zu erlassen. Im Jahre 1829 ist die Pflicht der Unterhaltung der Börse vom Staate an die Stadt Paris überwiesen worden. Ein Regierungsdekret vom (i. Mai 1834 wies den Seincpräfetteu an, das Börsenbudget der Pariser Handelskammer zur Beschlußfassung zu unterbreiten, ehe es der vorgesetzten Behörde zur endgiltigen Verfügung vorgelegt wird. Das Dekret vom 3. September 1851 ordnet ausdrücklich an, daß die Verwaltung der Börse der Handels¬ kammer zustehe. *) Die Emissionsthcitigkcit in Deutschland wird in der Fachschrist „Deutscher Ökonomist" so dargestellt: Irländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen: 183«: 1. Halbjahr 249,9 Mill. Mk. 296,8 Mill. Mk. S46.6 Mill. Mk. 1887: 1. „ 602,4 „ „ 421,8 „ „ 1024,2 „ „ 1888: 1. „ 495,7 „ „ 468,2 „ „ 963,8 „ „ Auch die folgenden Ziffern, die für das ganze Jahr gelten, bekunden eine starke Zunahme der Emission ausländischer Werte: Jrländische Werte: Ausländische Werte: im Ganzen: 1883: 205 Mill. Mk. 431 Mill. Mk. 636 Mill. Mk. 1884: 137 „ „ 698 „ „ 836 „ „ 1885: 223 „ „ 1016 „ „ 1239 „ „ I.», üourso alö k'-^r tüliarlos Lolisrer. 1886.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_203434/586>, abgerufen am 22.07.2024.