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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr.

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verabschiedete Vffiziere.

uns über ihn gut heißen: "Er hat nichts gethan, was er hätte unterlassen
sollen, und er hat nichts unterlassen, was er hätte thun sollen." Wir werden
nimmer seines gleichen sehen. VÄs ssnkx Iinxerator!




Verabsck)lebete Offiziere.
(Schluß.)

"X -".-->^H"V'
^"as den Offizier für Agentenstcllm bei Versicherungsgesellschaften
verwendbar erscheinen läßt, sind einige der Eigenschaften, welche
man beim Durchschnittsosfizier unbedingt vorauszusetzen sich ge¬
wöhnt hat, weil sie ihm, falls er sie nicht schon vorher gehabt
haben sollte, im Laufe seiner Dienstzeit anerzogen worden sind;
es sind dies hauptsächlich sicheres, gewandtes und taktvolles Auftreten, die
Umgangsformen der guten Gesellschaft, vor allem aber die mehr oder weniger
bei ihm vorausgesetzte nahe Bekanntschaft mit der letztern, in deren Kreisen
zu wirken gerade der Offizieragent besonders ausersehen ist. Außerdem steht
dem Ofsizieragenten empfehlend zur Seite die allgemeine Achtung seines
Standes, der auch dem vormaligen Offizier noch in weitern Kreisen zu
statten kommt; man pflegt bei ihm Glaubwürdigkeit, anständige Gesinnung,
sowie guten Glauben an die von ihm vertretene Sache vorauszusetzen. Man
kann sagen: das sind lauter empfehlende Eigenschaften, die hier in Betracht
kommen, und somit ließe sich dagegen eigentlich nichts einwenden. Freilich hat
er mit ihnen zu operiren als Mittel zum Zweck im kaufmännischen Sinne, was
bisher nicht der Fall war, wo sie selbstverständliche und unerläßliche Zugabe
seiner Stellung waren. Daß er jetzt Kaufmann, auf möglichsten Erwerb an¬
gewiesener Geschäftsmann wird, wenn er eine Agentenstelle annimmt, muß er
sich ja sagen; sich selbst und seiner Direktion gegenüber ist er nun darauf an¬
gewiesen, alle erlaubten Hebel in Bewegung zu setzen, welche ihm bei seinem
Geschäft förderlich sein können, um damit einen gewissen Druck auf seine Kunden
auszuüben und sie zu einer Versicherung zu bewegen. Es liegt ja auch hierin
nichts unehrenhaftes, niemand stößt sich an einen reich gewordenen Kaufmann;
es bleibt ja auch dem Offizieragenten allein überlassen, wie weit er hierin
gehen will, er ist überall sein eigner Richter und hat kaum eine Kontrole.
Sein früherer Stand hat ihn ausgeschlossen und überläßt es ihm, sich durch¬
zuschlagen, wie er kann, muß dies ihm überlassen, aber er steht dem Beruf der


verabschiedete Vffiziere.

uns über ihn gut heißen: „Er hat nichts gethan, was er hätte unterlassen
sollen, und er hat nichts unterlassen, was er hätte thun sollen." Wir werden
nimmer seines gleichen sehen. VÄs ssnkx Iinxerator!




Verabsck)lebete Offiziere.
(Schluß.)

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^»as den Offizier für Agentenstcllm bei Versicherungsgesellschaften
verwendbar erscheinen läßt, sind einige der Eigenschaften, welche
man beim Durchschnittsosfizier unbedingt vorauszusetzen sich ge¬
wöhnt hat, weil sie ihm, falls er sie nicht schon vorher gehabt
haben sollte, im Laufe seiner Dienstzeit anerzogen worden sind;
es sind dies hauptsächlich sicheres, gewandtes und taktvolles Auftreten, die
Umgangsformen der guten Gesellschaft, vor allem aber die mehr oder weniger
bei ihm vorausgesetzte nahe Bekanntschaft mit der letztern, in deren Kreisen
zu wirken gerade der Offizieragent besonders ausersehen ist. Außerdem steht
dem Ofsizieragenten empfehlend zur Seite die allgemeine Achtung seines
Standes, der auch dem vormaligen Offizier noch in weitern Kreisen zu
statten kommt; man pflegt bei ihm Glaubwürdigkeit, anständige Gesinnung,
sowie guten Glauben an die von ihm vertretene Sache vorauszusetzen. Man
kann sagen: das sind lauter empfehlende Eigenschaften, die hier in Betracht
kommen, und somit ließe sich dagegen eigentlich nichts einwenden. Freilich hat
er mit ihnen zu operiren als Mittel zum Zweck im kaufmännischen Sinne, was
bisher nicht der Fall war, wo sie selbstverständliche und unerläßliche Zugabe
seiner Stellung waren. Daß er jetzt Kaufmann, auf möglichsten Erwerb an¬
gewiesener Geschäftsmann wird, wenn er eine Agentenstelle annimmt, muß er
sich ja sagen; sich selbst und seiner Direktion gegenüber ist er nun darauf an¬
gewiesen, alle erlaubten Hebel in Bewegung zu setzen, welche ihm bei seinem
Geschäft förderlich sein können, um damit einen gewissen Druck auf seine Kunden
auszuüben und sie zu einer Versicherung zu bewegen. Es liegt ja auch hierin
nichts unehrenhaftes, niemand stößt sich an einen reich gewordenen Kaufmann;
es bleibt ja auch dem Offizieragenten allein überlassen, wie weit er hierin
gehen will, er ist überall sein eigner Richter und hat kaum eine Kontrole.
Sein früherer Stand hat ihn ausgeschlossen und überläßt es ihm, sich durch¬
zuschlagen, wie er kann, muß dies ihm überlassen, aber er steht dem Beruf der


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[0066] verabschiedete Vffiziere. uns über ihn gut heißen: „Er hat nichts gethan, was er hätte unterlassen sollen, und er hat nichts unterlassen, was er hätte thun sollen." Wir werden nimmer seines gleichen sehen. VÄs ssnkx Iinxerator! Verabsck)lebete Offiziere. (Schluß.) »X -».-->^H"V' ^»as den Offizier für Agentenstcllm bei Versicherungsgesellschaften verwendbar erscheinen läßt, sind einige der Eigenschaften, welche man beim Durchschnittsosfizier unbedingt vorauszusetzen sich ge¬ wöhnt hat, weil sie ihm, falls er sie nicht schon vorher gehabt haben sollte, im Laufe seiner Dienstzeit anerzogen worden sind; es sind dies hauptsächlich sicheres, gewandtes und taktvolles Auftreten, die Umgangsformen der guten Gesellschaft, vor allem aber die mehr oder weniger bei ihm vorausgesetzte nahe Bekanntschaft mit der letztern, in deren Kreisen zu wirken gerade der Offizieragent besonders ausersehen ist. Außerdem steht dem Ofsizieragenten empfehlend zur Seite die allgemeine Achtung seines Standes, der auch dem vormaligen Offizier noch in weitern Kreisen zu statten kommt; man pflegt bei ihm Glaubwürdigkeit, anständige Gesinnung, sowie guten Glauben an die von ihm vertretene Sache vorauszusetzen. Man kann sagen: das sind lauter empfehlende Eigenschaften, die hier in Betracht kommen, und somit ließe sich dagegen eigentlich nichts einwenden. Freilich hat er mit ihnen zu operiren als Mittel zum Zweck im kaufmännischen Sinne, was bisher nicht der Fall war, wo sie selbstverständliche und unerläßliche Zugabe seiner Stellung waren. Daß er jetzt Kaufmann, auf möglichsten Erwerb an¬ gewiesener Geschäftsmann wird, wenn er eine Agentenstelle annimmt, muß er sich ja sagen; sich selbst und seiner Direktion gegenüber ist er nun darauf an¬ gewiesen, alle erlaubten Hebel in Bewegung zu setzen, welche ihm bei seinem Geschäft förderlich sein können, um damit einen gewissen Druck auf seine Kunden auszuüben und sie zu einer Versicherung zu bewegen. Es liegt ja auch hierin nichts unehrenhaftes, niemand stößt sich an einen reich gewordenen Kaufmann; es bleibt ja auch dem Offizieragenten allein überlassen, wie weit er hierin gehen will, er ist überall sein eigner Richter und hat kaum eine Kontrole. Sein früherer Stand hat ihn ausgeschlossen und überläßt es ihm, sich durch¬ zuschlagen, wie er kann, muß dies ihm überlassen, aber er steht dem Beruf der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202776/66>, abgerufen am 28.07.2024.