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Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Erstes Vierteljahr.

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Vi^Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche.

ein Bauer oder Bürger wie die andern. Aber nun haben sie erdichtet obs.rg,o
tsros iuMtzdilgL und schwatzen, daß ein abgesetzter Priester dennoch etwas
andres sei, als ein schlichter Laie. . . . Das sind alles mcnschenerdichtete Rede
und Gesetz. ... Christus hat nicht zwei noch zweierlei Art Körper, einen weltlich,
den andern geistlich. Ein Haupt ist und einen Körper hat er." In diesem
Körper ist Geistlicher und Laie gleich, der Geistliche selbst nicht mehr geistlich
als der Laie, es ist nur ebeu sein Name so: "Gleichwie nun die, so man jetzt
geistlich heißt oder Priester, Bischöfe oder Päpste, sind von den andern Christen
nicht weiter oder würdiger geschieden, denn daß sie das Wort Gottes und die
Sakramente sollen Handel"; das ist ihr Werk und Amt; also hat die weltliche
Obrigkeit das Schwert und die Ruten in der Hand." Wenn es aber so ist.
daß "des Priesters Amt nur das Predigen ist, und wenn er das nicht thut,
er Priester ist gerade so, wie ein gemalter Mensch Mensch ist," so ist es nur
eine Folge, daß mit dem hierarchischen Stande auch die hierarchische Gewalt
aufhört; "übrigens wird, wenn ich nicht irre, so dies Sakrament und Wahn¬
gebilde ^die Priesterweihe^ einmal zusammenbricht, das Papsttum selbst mit
seineu Charakteren kaum bestehen bleiben, und wird wieder zu uns kommen die
fröhliche Freiheit" (von der babylonischen Gefangenschaft ?c., Art. VI). Und so
hebt Luther folgerecht aus seinem großen Grundsatze des allgemeinen Priester-
tums die geistliche Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung, und damit eigentlich das,
was man bisher unter geistlicher Gewalt verstand, vollständig auf; es giebt
nur eine Gewalt, die auch über die Geistlichen von Gott verordnet ist: "Nun
sieh, wie christlich das gesetzt und gesagt ist, weltliche Gewalt sei nicht über die
Geistlichkeit, solle sie auch nicht strafen. Das ist eben so viel gesagt wie: die
Hand soll nichts dazu thun, ob das Auge große Not leidet. . .. Drum sag'
ich: dieweil weltliche Gewalt von Gott verordnet ist, die Bösen zu strafen und
die Frommen zu schützen, so soll man ihr Amt lassen frei gehen unverhindert
durch den ganzen Körper der Christenheit, niemand angesehen, sie treffe Papst,
Bischöfe, Pfaffen, Mönche, Nonnen, oder was es ist____Die römischen Schreiber
mit ihren Gesetzen machen, daß sie sich ausziehen aus dem Werk weltlich christ¬
licher Gewalt i^sich ihr entziehen^, daß sie nur frei mögen sein, ^um^j böse zu
sein." Und wie Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit nur eine im Staate sein
kann, die der weltlichen Obrigkeit zukommt, so ist auch die Verwaltung der
Kirche, so weit sie weltliches Gut betrifft, Sache des Staates; die geistliche
Gewalt hat nur das geistliche Gut zu verwalten, d. h. Wort und Sakrament,
damit Glaube und gute Werke die Frucht dieser Verwaltung seien: "Geistliche
Gewalt soll geistlich Gut regieren, wie das die Vernunft lehrt, geistlich Gut
aber ist nicht Geld noch leiblich Ding, sondern Glauben und gute Werke."
Indessen hätte Luther nichts dagegen gehabt, wenn die Verwaltung des Kirchen¬
gutes bei den Bischöfen geblieben wäre: "Doch möchte man gönnen, daß Dinge,
die die Lehen oder Pfründen betreffen, vor Bischöfen, Erzbischöfen. Primaten


Grenzboten I. 1388. S
Vi^Freiheit und Selbständigkeit der evangelisch-protestantischen Kirche.

ein Bauer oder Bürger wie die andern. Aber nun haben sie erdichtet obs.rg,o
tsros iuMtzdilgL und schwatzen, daß ein abgesetzter Priester dennoch etwas
andres sei, als ein schlichter Laie. . . . Das sind alles mcnschenerdichtete Rede
und Gesetz. ... Christus hat nicht zwei noch zweierlei Art Körper, einen weltlich,
den andern geistlich. Ein Haupt ist und einen Körper hat er." In diesem
Körper ist Geistlicher und Laie gleich, der Geistliche selbst nicht mehr geistlich
als der Laie, es ist nur ebeu sein Name so: „Gleichwie nun die, so man jetzt
geistlich heißt oder Priester, Bischöfe oder Päpste, sind von den andern Christen
nicht weiter oder würdiger geschieden, denn daß sie das Wort Gottes und die
Sakramente sollen Handel»; das ist ihr Werk und Amt; also hat die weltliche
Obrigkeit das Schwert und die Ruten in der Hand." Wenn es aber so ist.
daß „des Priesters Amt nur das Predigen ist, und wenn er das nicht thut,
er Priester ist gerade so, wie ein gemalter Mensch Mensch ist," so ist es nur
eine Folge, daß mit dem hierarchischen Stande auch die hierarchische Gewalt
aufhört; „übrigens wird, wenn ich nicht irre, so dies Sakrament und Wahn¬
gebilde ^die Priesterweihe^ einmal zusammenbricht, das Papsttum selbst mit
seineu Charakteren kaum bestehen bleiben, und wird wieder zu uns kommen die
fröhliche Freiheit" (von der babylonischen Gefangenschaft ?c., Art. VI). Und so
hebt Luther folgerecht aus seinem großen Grundsatze des allgemeinen Priester-
tums die geistliche Gerichtsbarkeit und Gesetzgebung, und damit eigentlich das,
was man bisher unter geistlicher Gewalt verstand, vollständig auf; es giebt
nur eine Gewalt, die auch über die Geistlichen von Gott verordnet ist: „Nun
sieh, wie christlich das gesetzt und gesagt ist, weltliche Gewalt sei nicht über die
Geistlichkeit, solle sie auch nicht strafen. Das ist eben so viel gesagt wie: die
Hand soll nichts dazu thun, ob das Auge große Not leidet. . .. Drum sag'
ich: dieweil weltliche Gewalt von Gott verordnet ist, die Bösen zu strafen und
die Frommen zu schützen, so soll man ihr Amt lassen frei gehen unverhindert
durch den ganzen Körper der Christenheit, niemand angesehen, sie treffe Papst,
Bischöfe, Pfaffen, Mönche, Nonnen, oder was es ist____Die römischen Schreiber
mit ihren Gesetzen machen, daß sie sich ausziehen aus dem Werk weltlich christ¬
licher Gewalt i^sich ihr entziehen^, daß sie nur frei mögen sein, ^um^j böse zu
sein." Und wie Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit nur eine im Staate sein
kann, die der weltlichen Obrigkeit zukommt, so ist auch die Verwaltung der
Kirche, so weit sie weltliches Gut betrifft, Sache des Staates; die geistliche
Gewalt hat nur das geistliche Gut zu verwalten, d. h. Wort und Sakrament,
damit Glaube und gute Werke die Frucht dieser Verwaltung seien: „Geistliche
Gewalt soll geistlich Gut regieren, wie das die Vernunft lehrt, geistlich Gut
aber ist nicht Geld noch leiblich Ding, sondern Glauben und gute Werke."
Indessen hätte Luther nichts dagegen gehabt, wenn die Verwaltung des Kirchen¬
gutes bei den Bischöfen geblieben wäre: „Doch möchte man gönnen, daß Dinge,
die die Lehen oder Pfründen betreffen, vor Bischöfen, Erzbischöfen. Primaten


Grenzboten I. 1388. S
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341847_202098/73>, abgerufen am 27.06.2024.