Die Grenzboten. Jg. 47, 1888, Erstes Vierteljahr.Literatur. von der Zahl und dem Umfange der von ihr abgeschlossenen und alljährlich Sehr berechtigt dürfte darum der Wunsch sein, daß vom Staate zunächst Not thut ferner ein gesetzlicher Schutz gegen Majorisirungen in Generalver¬ Die Lebensversicherung ist vou zu hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung für In Frankreich ist man damit unlängst vorgegangen. Möge das Gleiche in Literatur. Wer steinigt sie? Eine Geschichte armer Leute r>un Rudolf Heinrich Greinz, Dresden Der Naturalismus liegt heutzutage in der Luft, er durchdringt alle Studir- Literatur. von der Zahl und dem Umfange der von ihr abgeschlossenen und alljährlich Sehr berechtigt dürfte darum der Wunsch sein, daß vom Staate zunächst Not thut ferner ein gesetzlicher Schutz gegen Majorisirungen in Generalver¬ Die Lebensversicherung ist vou zu hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung für In Frankreich ist man damit unlängst vorgegangen. Möge das Gleiche in Literatur. Wer steinigt sie? Eine Geschichte armer Leute r>un Rudolf Heinrich Greinz, Dresden Der Naturalismus liegt heutzutage in der Luft, er durchdringt alle Studir- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0063" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/202162"/> <fw type="header" place="top"> Literatur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_221" prev="#ID_220"> von der Zahl und dem Umfange der von ihr abgeschlossenen und alljährlich<lb/> nen hinzutretender Versicherungen? Diese Umstände sprechen immerhin mit für<lb/> die Beurteilung; ein wirkliches Bild der Vertrauenswürdigkeit einer Anstalt und<lb/> der Zuverlässigkeit und Sparsamkeit ihrer Verwaltung geben sie aber noch<lb/> keineswegs. Hierüber müßte aus deu alljährlichen Rechenschaftsberichten das<lb/> Nötige klar zu entnehmen sein. Dies ist jedoch vielfach nicht der Fall. Selbst<lb/> der Kundige vermag sich daraus kein genaues Urteil zu bilde». Die Richtigkeit<lb/> und Vollständigkeit der zurückgestellten Gelder, von denen die dauernde Lebensfähigkeit<lb/> einer Anstalt abhängt — ein überaus wichtiger Punkt —, wird gläubig voraus¬<lb/> gesetzt. Gegen Feuer und Hagel versichert mau sich auf ein Jahr oder mehrere<lb/> Jahre. Bei der Versicherung des Lebens werden die mühsam ersparten Jahres¬<lb/> beiträge in der Regel auf Lebensdauer einer Anstalt anvertraut; daher liegt umso-<lb/> mehr Veranlassung dazu vor, daß man sorgfältig prüfend bei der Wahl einer<lb/> Versicherungsanstalt vorzugehen imstande sei, so lange sich der Staat uicht selbst an¬<lb/> schickt, eine eingehendere Kontrole zu übernehmen.</p><lb/> <p xml:id="ID_222"> Sehr berechtigt dürfte darum der Wunsch sein, daß vom Staate zunächst<lb/> wenigstens dafür gesorgt werde, daß dem Publikum eine Selbstkoutrole möglich sei.<lb/> Erreicht würde dies einigermaßen durch Verpflichtung der Versicherungsanstalten,<lb/> die alljährlichen Rechenschaftsberichte nach einem vorzuschreibenden Schema einheitlich<lb/> abzufassen und erläuternd über alles das Aufschluß zu geben, was zur Beurteilung<lb/> der Verhältnisse notwendig erscheint, sodaß jeder Verschleierung oder Verdunkelung<lb/> vorgebeugt wird.</p><lb/> <p xml:id="ID_223"> Not thut ferner ein gesetzlicher Schutz gegen Majorisirungen in Generalver¬<lb/> sammlungen, namentlich bei Gegenseitigkeitsanstalten. In diesem Punkte ist vielfach<lb/> gesündigt worden, um Wahlen, Statutenänderungen :c. durchzusetzen, welche weder<lb/> im Interesse der Versicherungsanstalt noch in dem der Versicherten lagen, die Rechte<lb/> derselben beeinträchtigten und die Kontrole der Verwaltung erschwerten. Daß hier<lb/> ein Riegel vorgeschoben werde, ist entschieden Bedürfnis.</p><lb/> <p xml:id="ID_224"> Die Lebensversicherung ist vou zu hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung für<lb/> Staat und Gemeinde, als daß es nicht wünschenswert erschiene, den Anstalten, die<lb/> sie pflegen, auf dem Wege der Gesetzgebung ausnahmslos deu Charakter vollster<lb/> Zuverlässigkeit zu sichern.</p><lb/> <p xml:id="ID_225"> In Frankreich ist man damit unlängst vorgegangen. Möge das Gleiche in<lb/> Deutschland nicht allzu lange hinausgeschoben werden.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> <div n="1"> <head> Literatur.</head><lb/> <p xml:id="ID_226"> Wer steinigt sie? Eine Geschichte armer Leute r>un Rudolf Heinrich Greinz, Dresden<lb/> und Leipzig, E. PicrsonS Verlag, 1888.</p><lb/> <p xml:id="ID_227" next="#ID_228"> Der Naturalismus liegt heutzutage in der Luft, er durchdringt alle Studir-<lb/> kammern, er überschreitet alle politischen Grenzen und ist sogar bis zu dem jungen<lb/> Germanisten in Innsbruck gedrungen, der mit dieser „Geschichte armer Leute"<lb/> sich seiue ersten Poetischen Lorbern holen will, nachdem er bisher nur in engern<lb/> akademischen Kreisen sich als Humorist bekundet hatte. Und doch ist eben so sicher,<lb/> daß Grciuz niemals die Bekanntschaft Zolas noch die seiner Berliner Partei¬<lb/> gänger gemacht hat, sondern vielmehr — wie man es auch seiner Erzählung an¬<lb/> merkt — mit Vorliebe Dickens gelesen hat. Aber so eine literarische Strömung<lb/> ist nicht zu umgehen, und zunächst pflegt ihr jeder litemrische Neuling, bewußt</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0063]
Literatur.
von der Zahl und dem Umfange der von ihr abgeschlossenen und alljährlich
nen hinzutretender Versicherungen? Diese Umstände sprechen immerhin mit für
die Beurteilung; ein wirkliches Bild der Vertrauenswürdigkeit einer Anstalt und
der Zuverlässigkeit und Sparsamkeit ihrer Verwaltung geben sie aber noch
keineswegs. Hierüber müßte aus deu alljährlichen Rechenschaftsberichten das
Nötige klar zu entnehmen sein. Dies ist jedoch vielfach nicht der Fall. Selbst
der Kundige vermag sich daraus kein genaues Urteil zu bilde». Die Richtigkeit
und Vollständigkeit der zurückgestellten Gelder, von denen die dauernde Lebensfähigkeit
einer Anstalt abhängt — ein überaus wichtiger Punkt —, wird gläubig voraus¬
gesetzt. Gegen Feuer und Hagel versichert mau sich auf ein Jahr oder mehrere
Jahre. Bei der Versicherung des Lebens werden die mühsam ersparten Jahres¬
beiträge in der Regel auf Lebensdauer einer Anstalt anvertraut; daher liegt umso-
mehr Veranlassung dazu vor, daß man sorgfältig prüfend bei der Wahl einer
Versicherungsanstalt vorzugehen imstande sei, so lange sich der Staat uicht selbst an¬
schickt, eine eingehendere Kontrole zu übernehmen.
Sehr berechtigt dürfte darum der Wunsch sein, daß vom Staate zunächst
wenigstens dafür gesorgt werde, daß dem Publikum eine Selbstkoutrole möglich sei.
Erreicht würde dies einigermaßen durch Verpflichtung der Versicherungsanstalten,
die alljährlichen Rechenschaftsberichte nach einem vorzuschreibenden Schema einheitlich
abzufassen und erläuternd über alles das Aufschluß zu geben, was zur Beurteilung
der Verhältnisse notwendig erscheint, sodaß jeder Verschleierung oder Verdunkelung
vorgebeugt wird.
Not thut ferner ein gesetzlicher Schutz gegen Majorisirungen in Generalver¬
sammlungen, namentlich bei Gegenseitigkeitsanstalten. In diesem Punkte ist vielfach
gesündigt worden, um Wahlen, Statutenänderungen :c. durchzusetzen, welche weder
im Interesse der Versicherungsanstalt noch in dem der Versicherten lagen, die Rechte
derselben beeinträchtigten und die Kontrole der Verwaltung erschwerten. Daß hier
ein Riegel vorgeschoben werde, ist entschieden Bedürfnis.
Die Lebensversicherung ist vou zu hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung für
Staat und Gemeinde, als daß es nicht wünschenswert erschiene, den Anstalten, die
sie pflegen, auf dem Wege der Gesetzgebung ausnahmslos deu Charakter vollster
Zuverlässigkeit zu sichern.
In Frankreich ist man damit unlängst vorgegangen. Möge das Gleiche in
Deutschland nicht allzu lange hinausgeschoben werden.
Literatur.
Wer steinigt sie? Eine Geschichte armer Leute r>un Rudolf Heinrich Greinz, Dresden
und Leipzig, E. PicrsonS Verlag, 1888.
Der Naturalismus liegt heutzutage in der Luft, er durchdringt alle Studir-
kammern, er überschreitet alle politischen Grenzen und ist sogar bis zu dem jungen
Germanisten in Innsbruck gedrungen, der mit dieser „Geschichte armer Leute"
sich seiue ersten Poetischen Lorbern holen will, nachdem er bisher nur in engern
akademischen Kreisen sich als Humorist bekundet hatte. Und doch ist eben so sicher,
daß Grciuz niemals die Bekanntschaft Zolas noch die seiner Berliner Partei¬
gänger gemacht hat, sondern vielmehr — wie man es auch seiner Erzählung an¬
merkt — mit Vorliebe Dickens gelesen hat. Aber so eine literarische Strömung
ist nicht zu umgehen, und zunächst pflegt ihr jeder litemrische Neuling, bewußt
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |