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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr.

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Literatur.

werden, ist doch kaum möglich. Bibliotheken sollten sich mit der Bestellung be¬
eilen, da sie einen so wichtigen Beitrag zur Literaturstatistik unmöglich entbehren
können.

Noch muß erwähut werden, daß "ein Teil des Reinertrages" in die Kasse
eines "Schriftsteller-Albums" fließen soll, das ebenfalls Herr Hinrichsen heraus¬
giebt, und dessen Gesamtertrag für arme Schriftsteller und Schriftstellerinnen be-




Citeratur.
Staat und Gesellschaft. Von P. Klöppel. Gotha, F. A. Perthes, 1887.

Der Verfasser will in diesem Buche "das zwiefache Verhältnis des Staates
zur Gesellschaft, in dem Aufbau der Staatsgewalt auf dein Boden der gesellschaft¬
lichen Machtverhältnisse und dann in der Rückwirkung der Staatsgewalt auf dle
natürliche Gesellschaft, in einheitlicher Betrachtung zusammenfassen." Auf Grund
zweier umfassenden Untersuchungen über "Wirtschaft und Gesellschaft" und "Recht
und Staat" gelangt er in dem dritten Teile seines Buches "Die Ordnung der
Gesellschaft" zu einer umfassenden Kritik unsrer Rechts- und Gesellschaftsordnung,
wobei er die meisten hier einschlagenden Tagesfragen bespricht. Bezüglich der
Rechtsordnung bezeichnen seinen Standpunkt vielleicht am besten die Sätze der
Vorrede: "Eine wie lange Reihe römischer Rechtssache ist schon durch die Reichs-
gesetzgebung niedergemäht worden, aber immer wieder und unvermeidlich trägt die
Rechtsprechung eines romanistisch gebildeten Nichterstandcs die romanistischen Be¬
griffe und Voraussetzungen in die neuen Bestimmungen hinein, sodaß wir in der
That kaum vom Flecke gekommen sind." "Von allen Wissenschaften teilt heute
nur die dogmatische Rechtslehre das Schicksal der dogmatischen Theologie, ans dem
Boden der Scholastik stehen geblieben zu sein." Im übrigen gewinnt der Leser
vielleicht am besten eine Anschauung von dem Inhalte des Buches, wenn wir dessen
Schlußworte hierher setzen: "Die Aufgabe des heutige" Staatsmannes ist im Ver¬
gleiche mit dem Gesetzgeber des Altertums, dem ein ganzes Volk vertrauensvoll
die Heilung seiner zerrütteten Zustände in die Hand legte, eine sehr viel schwie¬
rigere. Auf jedem Schritte an die Schranken des geltenden Gesetzesrechts anstoßend,
vermag er die zwingende Gewalt des Staates nur unter steter Zustimmung der
an der Gesetzgebung beteiligten Gesellschaftsmächte einzusetzen, und dies sind eben
dieselben, w/leben die Neuordnung der Gesellschaft abgerungen werden muß. Und
er hat es dabei nicht mit den wohl oder übel verstandenen "Interessen" dieser
Gesellschaftsschichten, sondern mit einer Verauickung derselben in doktrinäre Lehr-
sätze und Schablonen zu thun, in welche die Interessen ihre Nacktheit wie in ein
wohl ansehnliches Gewand gekleidet haben, in das sie sich aber zu eignem Unbe¬
hagen wie in ein uuzerreißliches Netz verstrickt finde". So würde denn vielleicht
der Staatsmann sich unnötige Krastreibuug ersparen und die Gesellschaft selbst es
als Erlösung von einem ertötend auf ihr lastenden Banne öden Geredes begrüßen,
wenn jener über die Köpfe der gewerbsmäßige" Wortführer hinweg sich mit der
ganzen Macht des Eindrucks geschichtlicher Leistungen und eines voll empfundenen
geschichtlichen Berufes an die beteiligten Gesellschaftskreise wendete, daß sie sichaus freien Stücken zu dem verstehen, was einmal not thut und ihnen nicht erspart
werden kann."


Literatur.

werden, ist doch kaum möglich. Bibliotheken sollten sich mit der Bestellung be¬
eilen, da sie einen so wichtigen Beitrag zur Literaturstatistik unmöglich entbehren
können.

Noch muß erwähut werden, daß „ein Teil des Reinertrages" in die Kasse
eines „Schriftsteller-Albums" fließen soll, das ebenfalls Herr Hinrichsen heraus¬
giebt, und dessen Gesamtertrag für arme Schriftsteller und Schriftstellerinnen be-




Citeratur.
Staat und Gesellschaft. Von P. Klöppel. Gotha, F. A. Perthes, 1887.

Der Verfasser will in diesem Buche „das zwiefache Verhältnis des Staates
zur Gesellschaft, in dem Aufbau der Staatsgewalt auf dein Boden der gesellschaft¬
lichen Machtverhältnisse und dann in der Rückwirkung der Staatsgewalt auf dle
natürliche Gesellschaft, in einheitlicher Betrachtung zusammenfassen." Auf Grund
zweier umfassenden Untersuchungen über „Wirtschaft und Gesellschaft" und „Recht
und Staat" gelangt er in dem dritten Teile seines Buches „Die Ordnung der
Gesellschaft" zu einer umfassenden Kritik unsrer Rechts- und Gesellschaftsordnung,
wobei er die meisten hier einschlagenden Tagesfragen bespricht. Bezüglich der
Rechtsordnung bezeichnen seinen Standpunkt vielleicht am besten die Sätze der
Vorrede: „Eine wie lange Reihe römischer Rechtssache ist schon durch die Reichs-
gesetzgebung niedergemäht worden, aber immer wieder und unvermeidlich trägt die
Rechtsprechung eines romanistisch gebildeten Nichterstandcs die romanistischen Be¬
griffe und Voraussetzungen in die neuen Bestimmungen hinein, sodaß wir in der
That kaum vom Flecke gekommen sind." „Von allen Wissenschaften teilt heute
nur die dogmatische Rechtslehre das Schicksal der dogmatischen Theologie, ans dem
Boden der Scholastik stehen geblieben zu sein." Im übrigen gewinnt der Leser
vielleicht am besten eine Anschauung von dem Inhalte des Buches, wenn wir dessen
Schlußworte hierher setzen: „Die Aufgabe des heutige» Staatsmannes ist im Ver¬
gleiche mit dem Gesetzgeber des Altertums, dem ein ganzes Volk vertrauensvoll
die Heilung seiner zerrütteten Zustände in die Hand legte, eine sehr viel schwie¬
rigere. Auf jedem Schritte an die Schranken des geltenden Gesetzesrechts anstoßend,
vermag er die zwingende Gewalt des Staates nur unter steter Zustimmung der
an der Gesetzgebung beteiligten Gesellschaftsmächte einzusetzen, und dies sind eben
dieselben, w/leben die Neuordnung der Gesellschaft abgerungen werden muß. Und
er hat es dabei nicht mit den wohl oder übel verstandenen »Interessen« dieser
Gesellschaftsschichten, sondern mit einer Verauickung derselben in doktrinäre Lehr-
sätze und Schablonen zu thun, in welche die Interessen ihre Nacktheit wie in ein
wohl ansehnliches Gewand gekleidet haben, in das sie sich aber zu eignem Unbe¬
hagen wie in ein uuzerreißliches Netz verstrickt finde». So würde denn vielleicht
der Staatsmann sich unnötige Krastreibuug ersparen und die Gesellschaft selbst es
als Erlösung von einem ertötend auf ihr lastenden Banne öden Geredes begrüßen,
wenn jener über die Köpfe der gewerbsmäßige« Wortführer hinweg sich mit der
ganzen Macht des Eindrucks geschichtlicher Leistungen und eines voll empfundenen
geschichtlichen Berufes an die beteiligten Gesellschaftskreise wendete, daß sie sichaus freien Stücken zu dem verstehen, was einmal not thut und ihnen nicht erspart
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[0055] Literatur. werden, ist doch kaum möglich. Bibliotheken sollten sich mit der Bestellung be¬ eilen, da sie einen so wichtigen Beitrag zur Literaturstatistik unmöglich entbehren können. Noch muß erwähut werden, daß „ein Teil des Reinertrages" in die Kasse eines „Schriftsteller-Albums" fließen soll, das ebenfalls Herr Hinrichsen heraus¬ giebt, und dessen Gesamtertrag für arme Schriftsteller und Schriftstellerinnen be- Citeratur. Staat und Gesellschaft. Von P. Klöppel. Gotha, F. A. Perthes, 1887. Der Verfasser will in diesem Buche „das zwiefache Verhältnis des Staates zur Gesellschaft, in dem Aufbau der Staatsgewalt auf dein Boden der gesellschaft¬ lichen Machtverhältnisse und dann in der Rückwirkung der Staatsgewalt auf dle natürliche Gesellschaft, in einheitlicher Betrachtung zusammenfassen." Auf Grund zweier umfassenden Untersuchungen über „Wirtschaft und Gesellschaft" und „Recht und Staat" gelangt er in dem dritten Teile seines Buches „Die Ordnung der Gesellschaft" zu einer umfassenden Kritik unsrer Rechts- und Gesellschaftsordnung, wobei er die meisten hier einschlagenden Tagesfragen bespricht. Bezüglich der Rechtsordnung bezeichnen seinen Standpunkt vielleicht am besten die Sätze der Vorrede: „Eine wie lange Reihe römischer Rechtssache ist schon durch die Reichs- gesetzgebung niedergemäht worden, aber immer wieder und unvermeidlich trägt die Rechtsprechung eines romanistisch gebildeten Nichterstandcs die romanistischen Be¬ griffe und Voraussetzungen in die neuen Bestimmungen hinein, sodaß wir in der That kaum vom Flecke gekommen sind." „Von allen Wissenschaften teilt heute nur die dogmatische Rechtslehre das Schicksal der dogmatischen Theologie, ans dem Boden der Scholastik stehen geblieben zu sein." Im übrigen gewinnt der Leser vielleicht am besten eine Anschauung von dem Inhalte des Buches, wenn wir dessen Schlußworte hierher setzen: „Die Aufgabe des heutige» Staatsmannes ist im Ver¬ gleiche mit dem Gesetzgeber des Altertums, dem ein ganzes Volk vertrauensvoll die Heilung seiner zerrütteten Zustände in die Hand legte, eine sehr viel schwie¬ rigere. Auf jedem Schritte an die Schranken des geltenden Gesetzesrechts anstoßend, vermag er die zwingende Gewalt des Staates nur unter steter Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Gesellschaftsmächte einzusetzen, und dies sind eben dieselben, w/leben die Neuordnung der Gesellschaft abgerungen werden muß. Und er hat es dabei nicht mit den wohl oder übel verstandenen »Interessen« dieser Gesellschaftsschichten, sondern mit einer Verauickung derselben in doktrinäre Lehr- sätze und Schablonen zu thun, in welche die Interessen ihre Nacktheit wie in ein wohl ansehnliches Gewand gekleidet haben, in das sie sich aber zu eignem Unbe¬ hagen wie in ein uuzerreißliches Netz verstrickt finde». So würde denn vielleicht der Staatsmann sich unnötige Krastreibuug ersparen und die Gesellschaft selbst es als Erlösung von einem ertötend auf ihr lastenden Banne öden Geredes begrüßen, wenn jener über die Köpfe der gewerbsmäßige« Wortführer hinweg sich mit der ganzen Macht des Eindrucks geschichtlicher Leistungen und eines voll empfundenen geschichtlichen Berufes an die beteiligten Gesellschaftskreise wendete, daß sie sichaus freien Stücken zu dem verstehen, was einmal not thut und ihnen nicht erspart werden kann."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_288451/55>, abgerufen am 17.09.2024.