Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der Rheinbund.

Worden, Auch ist dort bereits erwähnt, daß die sogenannte Rheinbundsakte,
bestehend aus vierzig Artikeln, am 12. Juli 1806 zu Paris den Gesandten von
sechzehn deutschen Fürsten fix und fertig und ohne Gestattung weiterer Bera¬
tungen und Verhandlungen einfach zur Unterschrist vorgelegt und von diesen auch
wirklich unterzeichnet wurde. Außer dieser Haupturkunde für das Staatsrecht des
Rheinbundes rechnete man als amtliche Aktenstücke noch die Noten, welche der
französische Gesandte und die Rheinbuudsfürsten am 1. August 1806 dem
Regensburger Reichstage überreichten. Einige Erlasse (1sttrs8) von Napoleon
an den Bund oder einzelne Bundesfürsten haben geringere Bedeutung. Bundes¬
gesetze, obwohl angekündigt, sind niemals erschienen. Das alte Reichsstaatsrecht,
mit Ausnahme einiger Bestimmungen des Neichsdeputationshauptschlusses, war
ausdrücklich aufgehoben.

Nach den oben genannten Urkunden war der Rheinbund (1a sonksäers-lion
an IZliiv, o0Qt'o6Äg.rg,dio NisnÄug.) die völkerrechtliche Vereinigung der Mehrzahl
der deutschen Staaten unter Napoleons Protektorat. Sein Hauptzweck war
die Erhaltung der innern und äußern Ruhe Deutschlands; sein besondrer Zweck
die Befreiung von der Gewalt des Reichsoberhauptes, die Losreißung vom
Reichskörper und das Kriegsbündnis zu Schutz und Trutz mit Frankreich. Die
Rheinbundsakte sagt wörtlich: Art. 1: I>S8 Mg,t8 , . . ssrovt 8sxars8 Z, xsrxstuits
an tsrritoirs as 1'Nmxirs Asrniaiuaus se rvunis sntr'sux xar uns oorcksäs-
ratiou xsrtiorMro 8vus 1ö iwra ä'ütsts <wMä6r6s an Ruin. Art. 35: II ^
ani'A sutrs 1'Lurxirs trimosls se 1s8 Mals vouiväsi'W an Min oollsvtivsmsut
se 8sxg,rsmsut uns Mauss, su ohren as la^uslls doues ^usrrs voutiusutals,
<ius l'uus as" xartisL <zontiÄotg.mes8 g-uralt ^ soutsnir, äsvisnära imrusäig-ts-
ursnt oonununs ä toutss Iss g-nerfs.

Unter den sechzehn Fürsten, die sofort beitraten und die man daher als
die "ursprünglichen" Mitglieder bezeichnete, sind die wichtigsten: die Könige von
Vaiern und Württemberg, der Kurfürst-Erzkanzler (Fürst-Primas), der Kurfürst
von Baden, der Herzog von Eleve und Berg, der Landgraf von Hessen-Darm-
stadt, die letztern drei uuter dem Titel von Großherzögen. Später traten nach
und nach noch dreiundzwanzig Fürsten dem Bunde bei, zuerst der Kurfürst
(Großherzog) von Würzburg, noch bevor die Entscheidung bei Jena gefallen
war; im Dezember 1806 im Posener Frieden der Kurfürst (König) von Sachsen;
die meisten übrigen Kleinstaaten in den ersten Monaten des folgenden Jahres;
ihre Beitrittserklärungen erfolgten zu Posen oder zu Warschau. Bald nach
dem Tilsiter Frieden folgte das neugebackne Königreich Westfalen; im Jahre 1808
die Herzöge von Mecklenburg, und endlich als letzter der Herzog von Oldenburg.
Von diesen neununddreißig Mitgliedern des Rheinbundes wurden jedoch später
durch einen bekannten Willkürakt des Kaisers vier dem (Arara Liuxirs einverleibt,
dessen Grenzen infolge davon bei Lübeck bis an die Ostsee reichten. Da außerdem die
beiden nassauischen Linien als eine gezählt wurden, so bestand der Bund zuletzt


Der Rheinbund.

Worden, Auch ist dort bereits erwähnt, daß die sogenannte Rheinbundsakte,
bestehend aus vierzig Artikeln, am 12. Juli 1806 zu Paris den Gesandten von
sechzehn deutschen Fürsten fix und fertig und ohne Gestattung weiterer Bera¬
tungen und Verhandlungen einfach zur Unterschrist vorgelegt und von diesen auch
wirklich unterzeichnet wurde. Außer dieser Haupturkunde für das Staatsrecht des
Rheinbundes rechnete man als amtliche Aktenstücke noch die Noten, welche der
französische Gesandte und die Rheinbuudsfürsten am 1. August 1806 dem
Regensburger Reichstage überreichten. Einige Erlasse (1sttrs8) von Napoleon
an den Bund oder einzelne Bundesfürsten haben geringere Bedeutung. Bundes¬
gesetze, obwohl angekündigt, sind niemals erschienen. Das alte Reichsstaatsrecht,
mit Ausnahme einiger Bestimmungen des Neichsdeputationshauptschlusses, war
ausdrücklich aufgehoben.

Nach den oben genannten Urkunden war der Rheinbund (1a sonksäers-lion
an IZliiv, o0Qt'o6Äg.rg,dio NisnÄug.) die völkerrechtliche Vereinigung der Mehrzahl
der deutschen Staaten unter Napoleons Protektorat. Sein Hauptzweck war
die Erhaltung der innern und äußern Ruhe Deutschlands; sein besondrer Zweck
die Befreiung von der Gewalt des Reichsoberhauptes, die Losreißung vom
Reichskörper und das Kriegsbündnis zu Schutz und Trutz mit Frankreich. Die
Rheinbundsakte sagt wörtlich: Art. 1: I>S8 Mg,t8 , . . ssrovt 8sxars8 Z, xsrxstuits
an tsrritoirs as 1'Nmxirs Asrniaiuaus se rvunis sntr'sux xar uns oorcksäs-
ratiou xsrtiorMro 8vus 1ö iwra ä'ütsts <wMä6r6s an Ruin. Art. 35: II ^
ani'A sutrs 1'Lurxirs trimosls se 1s8 Mals vouiväsi'W an Min oollsvtivsmsut
se 8sxg,rsmsut uns Mauss, su ohren as la^uslls doues ^usrrs voutiusutals,
<ius l'uus as« xartisL <zontiÄotg.mes8 g-uralt ^ soutsnir, äsvisnära imrusäig-ts-
ursnt oonununs ä toutss Iss g-nerfs.

Unter den sechzehn Fürsten, die sofort beitraten und die man daher als
die „ursprünglichen" Mitglieder bezeichnete, sind die wichtigsten: die Könige von
Vaiern und Württemberg, der Kurfürst-Erzkanzler (Fürst-Primas), der Kurfürst
von Baden, der Herzog von Eleve und Berg, der Landgraf von Hessen-Darm-
stadt, die letztern drei uuter dem Titel von Großherzögen. Später traten nach
und nach noch dreiundzwanzig Fürsten dem Bunde bei, zuerst der Kurfürst
(Großherzog) von Würzburg, noch bevor die Entscheidung bei Jena gefallen
war; im Dezember 1806 im Posener Frieden der Kurfürst (König) von Sachsen;
die meisten übrigen Kleinstaaten in den ersten Monaten des folgenden Jahres;
ihre Beitrittserklärungen erfolgten zu Posen oder zu Warschau. Bald nach
dem Tilsiter Frieden folgte das neugebackne Königreich Westfalen; im Jahre 1808
die Herzöge von Mecklenburg, und endlich als letzter der Herzog von Oldenburg.
Von diesen neununddreißig Mitgliedern des Rheinbundes wurden jedoch später
durch einen bekannten Willkürakt des Kaisers vier dem (Arara Liuxirs einverleibt,
dessen Grenzen infolge davon bei Lübeck bis an die Ostsee reichten. Da außerdem die
beiden nassauischen Linien als eine gezählt wurden, so bestand der Bund zuletzt


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0627" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/202056"/>
          <fw type="header" place="top"> Der Rheinbund.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1814" prev="#ID_1813"> Worden, Auch ist dort bereits erwähnt, daß die sogenannte Rheinbundsakte,<lb/>
bestehend aus vierzig Artikeln, am 12. Juli 1806 zu Paris den Gesandten von<lb/>
sechzehn deutschen Fürsten fix und fertig und ohne Gestattung weiterer Bera¬<lb/>
tungen und Verhandlungen einfach zur Unterschrist vorgelegt und von diesen auch<lb/>
wirklich unterzeichnet wurde. Außer dieser Haupturkunde für das Staatsrecht des<lb/>
Rheinbundes rechnete man als amtliche Aktenstücke noch die Noten, welche der<lb/>
französische Gesandte und die Rheinbuudsfürsten am 1. August 1806 dem<lb/>
Regensburger Reichstage überreichten. Einige Erlasse (1sttrs8) von Napoleon<lb/>
an den Bund oder einzelne Bundesfürsten haben geringere Bedeutung. Bundes¬<lb/>
gesetze, obwohl angekündigt, sind niemals erschienen. Das alte Reichsstaatsrecht,<lb/>
mit Ausnahme einiger Bestimmungen des Neichsdeputationshauptschlusses, war<lb/>
ausdrücklich aufgehoben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1815"> Nach den oben genannten Urkunden war der Rheinbund (1a sonksäers-lion<lb/>
an IZliiv, o0Qt'o6Äg.rg,dio NisnÄug.) die völkerrechtliche Vereinigung der Mehrzahl<lb/>
der deutschen Staaten unter Napoleons Protektorat. Sein Hauptzweck war<lb/>
die Erhaltung der innern und äußern Ruhe Deutschlands; sein besondrer Zweck<lb/>
die Befreiung von der Gewalt des Reichsoberhauptes, die Losreißung vom<lb/>
Reichskörper und das Kriegsbündnis zu Schutz und Trutz mit Frankreich. Die<lb/>
Rheinbundsakte sagt wörtlich: Art. 1: I&gt;S8 Mg,t8 , . . ssrovt 8sxars8 Z, xsrxstuits<lb/>
an tsrritoirs as 1'Nmxirs Asrniaiuaus se rvunis sntr'sux xar uns oorcksäs-<lb/>
ratiou xsrtiorMro 8vus 1ö iwra ä'ütsts &lt;wMä6r6s an Ruin. Art. 35: II ^<lb/>
ani'A sutrs 1'Lurxirs trimosls se 1s8 Mals vouiväsi'W an Min oollsvtivsmsut<lb/>
se 8sxg,rsmsut uns Mauss, su ohren as la^uslls doues ^usrrs voutiusutals,<lb/>
&lt;ius l'uus as« xartisL &lt;zontiÄotg.mes8 g-uralt ^ soutsnir, äsvisnära imrusäig-ts-<lb/>
ursnt oonununs ä toutss Iss g-nerfs.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1816" next="#ID_1817"> Unter den sechzehn Fürsten, die sofort beitraten und die man daher als<lb/>
die &#x201E;ursprünglichen" Mitglieder bezeichnete, sind die wichtigsten: die Könige von<lb/>
Vaiern und Württemberg, der Kurfürst-Erzkanzler (Fürst-Primas), der Kurfürst<lb/>
von Baden, der Herzog von Eleve und Berg, der Landgraf von Hessen-Darm-<lb/>
stadt, die letztern drei uuter dem Titel von Großherzögen. Später traten nach<lb/>
und nach noch dreiundzwanzig Fürsten dem Bunde bei, zuerst der Kurfürst<lb/>
(Großherzog) von Würzburg, noch bevor die Entscheidung bei Jena gefallen<lb/>
war; im Dezember 1806 im Posener Frieden der Kurfürst (König) von Sachsen;<lb/>
die meisten übrigen Kleinstaaten in den ersten Monaten des folgenden Jahres;<lb/>
ihre Beitrittserklärungen erfolgten zu Posen oder zu Warschau. Bald nach<lb/>
dem Tilsiter Frieden folgte das neugebackne Königreich Westfalen; im Jahre 1808<lb/>
die Herzöge von Mecklenburg, und endlich als letzter der Herzog von Oldenburg.<lb/>
Von diesen neununddreißig Mitgliedern des Rheinbundes wurden jedoch später<lb/>
durch einen bekannten Willkürakt des Kaisers vier dem (Arara Liuxirs einverleibt,<lb/>
dessen Grenzen infolge davon bei Lübeck bis an die Ostsee reichten. Da außerdem die<lb/>
beiden nassauischen Linien als eine gezählt wurden, so bestand der Bund zuletzt</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0627] Der Rheinbund. Worden, Auch ist dort bereits erwähnt, daß die sogenannte Rheinbundsakte, bestehend aus vierzig Artikeln, am 12. Juli 1806 zu Paris den Gesandten von sechzehn deutschen Fürsten fix und fertig und ohne Gestattung weiterer Bera¬ tungen und Verhandlungen einfach zur Unterschrist vorgelegt und von diesen auch wirklich unterzeichnet wurde. Außer dieser Haupturkunde für das Staatsrecht des Rheinbundes rechnete man als amtliche Aktenstücke noch die Noten, welche der französische Gesandte und die Rheinbuudsfürsten am 1. August 1806 dem Regensburger Reichstage überreichten. Einige Erlasse (1sttrs8) von Napoleon an den Bund oder einzelne Bundesfürsten haben geringere Bedeutung. Bundes¬ gesetze, obwohl angekündigt, sind niemals erschienen. Das alte Reichsstaatsrecht, mit Ausnahme einiger Bestimmungen des Neichsdeputationshauptschlusses, war ausdrücklich aufgehoben. Nach den oben genannten Urkunden war der Rheinbund (1a sonksäers-lion an IZliiv, o0Qt'o6Äg.rg,dio NisnÄug.) die völkerrechtliche Vereinigung der Mehrzahl der deutschen Staaten unter Napoleons Protektorat. Sein Hauptzweck war die Erhaltung der innern und äußern Ruhe Deutschlands; sein besondrer Zweck die Befreiung von der Gewalt des Reichsoberhauptes, die Losreißung vom Reichskörper und das Kriegsbündnis zu Schutz und Trutz mit Frankreich. Die Rheinbundsakte sagt wörtlich: Art. 1: I>S8 Mg,t8 , . . ssrovt 8sxars8 Z, xsrxstuits an tsrritoirs as 1'Nmxirs Asrniaiuaus se rvunis sntr'sux xar uns oorcksäs- ratiou xsrtiorMro 8vus 1ö iwra ä'ütsts <wMä6r6s an Ruin. Art. 35: II ^ ani'A sutrs 1'Lurxirs trimosls se 1s8 Mals vouiväsi'W an Min oollsvtivsmsut se 8sxg,rsmsut uns Mauss, su ohren as la^uslls doues ^usrrs voutiusutals, <ius l'uus as« xartisL <zontiÄotg.mes8 g-uralt ^ soutsnir, äsvisnära imrusäig-ts- ursnt oonununs ä toutss Iss g-nerfs. Unter den sechzehn Fürsten, die sofort beitraten und die man daher als die „ursprünglichen" Mitglieder bezeichnete, sind die wichtigsten: die Könige von Vaiern und Württemberg, der Kurfürst-Erzkanzler (Fürst-Primas), der Kurfürst von Baden, der Herzog von Eleve und Berg, der Landgraf von Hessen-Darm- stadt, die letztern drei uuter dem Titel von Großherzögen. Später traten nach und nach noch dreiundzwanzig Fürsten dem Bunde bei, zuerst der Kurfürst (Großherzog) von Würzburg, noch bevor die Entscheidung bei Jena gefallen war; im Dezember 1806 im Posener Frieden der Kurfürst (König) von Sachsen; die meisten übrigen Kleinstaaten in den ersten Monaten des folgenden Jahres; ihre Beitrittserklärungen erfolgten zu Posen oder zu Warschau. Bald nach dem Tilsiter Frieden folgte das neugebackne Königreich Westfalen; im Jahre 1808 die Herzöge von Mecklenburg, und endlich als letzter der Herzog von Oldenburg. Von diesen neununddreißig Mitgliedern des Rheinbundes wurden jedoch später durch einen bekannten Willkürakt des Kaisers vier dem (Arara Liuxirs einverleibt, dessen Grenzen infolge davon bei Lübeck bis an die Ostsee reichten. Da außerdem die beiden nassauischen Linien als eine gezählt wurden, so bestand der Bund zuletzt

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/627
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/627>, abgerufen am 22.07.2024.