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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr.

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Kommissionen fanden sich indes im Bezirke teils gar nicht vor, teils hatten
dieselben ihre Thätigkeit eingestellt. Bereits 1871 wurde die allgemeine Bildung
solcher Jnspektionskommissionen ins Auge gefaßt, und 1872 wurde sie in der
Weise bewerkstelligt, daß man, abgesehen vom Kreise Mülhausen, wo nur in
der Stadt eine gebildet wurde, für jeden der industriellen Kantone eine Kom¬
mission von drei bis vier Mitgliedern einsetzte. Ihre Thätigkeit ist aber keine
sehr lebendige geworden, und so kann dieser Versuch nicht als gelungen be¬
zeichnet werden. Eine wirksamere Aufsicht wird voraussichtlich der Reichsgesetz-
gebung zu verdanken sein, die zur Zeit mit eingehenden Vorarbeiten behufs
Ausarbeitung einer Gesetzcsvorlage beschäftigt ist." Vielleicht wollte die Re¬
gierung in der Meinung, durch die Unterrichtsgesetzgebnng schon einflußreiche
Kreise der Bevölkerung tief verstimmt zu haben, sich nicht weiter unbeliebt
machen, vielleicht wirkten die manchestcrlichen Ansichten des damaligen Ober¬
präsidenten als Hindernis, jedenfalls unterblieben die in Aussicht gestellten Ma߬
regeln. Nach dem Verwaltungsberichte für 1875 war eine regelmäßige Beauf¬
sichtigung der Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter noch uicht möglich
gewesen. Nur gelegentlich hatte etwas der Art bei Kesselrevisioneu in einigen
Fabriken stattgefunden. 1876 geschah dies in etwas größerm Umfange, wobei
in zwei Fällen eine unstatthafte nächtliche Beschäftigung von Kindern in
Spinnereien entdeckt wurde. Im folgenden Jahre wurde wiederum in einigen
Baumwollspinnereien eine für jugendliche Personen ungehörige Verlängerung
der wirklichen Arbeitszeit auf 12^ Stunden nachgewiesen.

Nun stellte im Jahre 1878 der Abgeordnete Stumm im deutschen Reichs¬
tage den Antrag auf Einführung des Titels VII (Fabrikgesetzgebung) der Ge¬
werbeordnung in die Reichslande, wobei er darauf hinwies, daß eine Fabrik¬
gesetzgebung für jugendliche Arbeiter und Frauen im Sinne aller andern Kultur¬
staaten in Elsaß-Lothringen überhaupt uicht bestehe. Man dürfe sich, fuhr er
fort, von der Einführung einer solchen nicht dadurch abhalten lassen, daß es
dort einige humane Fabrikanten gebe; denn es gebe neben diesen auch Arbeit¬
geber, welche sich an humanen Bestrebungen nicht beteiligte" und Kinder vom
jüngsten Alter beschäftigten. Übrigens müßte Licht und Sonne uuter den alt¬
deutschen und den rcichslündischcn Konkurrenten gleich verteilt sein, und die von
ihm angeregte Maßregel sei nur eine Frage der Zeit. Der Untcrstaatssekretär
Herzog war andrer Meinung. Er behauptete, das Gesetz von 1841 greife zwar
nicht so tief als der Titel VII der deutschen Gewerbeordnung, unterziehe indes
immerhin die gesamte Kinderarbeit strenger Beaufsichtigung durch die Fabrik¬
inspektoren. Dann aber unterliege es keinem Zweifel, daß eine so bedeutende
Industrie wie die in Elsaß-Lothringen von einer Beschränkung in der Verwend¬
barkeit ihrer Arbeitskräfte, wie sie das vorliegende Gesetz enthalte, schwer be¬
einträchtigt werden würde. Jedenfalls müsse einer Änderung der Dinge eine
Untersuchung der Verhältnisse vorausgehen, und deren Ergebnis werde bestimmen,


Grenzboten IV. 1387. 27

Kommissionen fanden sich indes im Bezirke teils gar nicht vor, teils hatten
dieselben ihre Thätigkeit eingestellt. Bereits 1871 wurde die allgemeine Bildung
solcher Jnspektionskommissionen ins Auge gefaßt, und 1872 wurde sie in der
Weise bewerkstelligt, daß man, abgesehen vom Kreise Mülhausen, wo nur in
der Stadt eine gebildet wurde, für jeden der industriellen Kantone eine Kom¬
mission von drei bis vier Mitgliedern einsetzte. Ihre Thätigkeit ist aber keine
sehr lebendige geworden, und so kann dieser Versuch nicht als gelungen be¬
zeichnet werden. Eine wirksamere Aufsicht wird voraussichtlich der Reichsgesetz-
gebung zu verdanken sein, die zur Zeit mit eingehenden Vorarbeiten behufs
Ausarbeitung einer Gesetzcsvorlage beschäftigt ist." Vielleicht wollte die Re¬
gierung in der Meinung, durch die Unterrichtsgesetzgebnng schon einflußreiche
Kreise der Bevölkerung tief verstimmt zu haben, sich nicht weiter unbeliebt
machen, vielleicht wirkten die manchestcrlichen Ansichten des damaligen Ober¬
präsidenten als Hindernis, jedenfalls unterblieben die in Aussicht gestellten Ma߬
regeln. Nach dem Verwaltungsberichte für 1875 war eine regelmäßige Beauf¬
sichtigung der Beschäftigung jugendlicher Fabrikarbeiter noch uicht möglich
gewesen. Nur gelegentlich hatte etwas der Art bei Kesselrevisioneu in einigen
Fabriken stattgefunden. 1876 geschah dies in etwas größerm Umfange, wobei
in zwei Fällen eine unstatthafte nächtliche Beschäftigung von Kindern in
Spinnereien entdeckt wurde. Im folgenden Jahre wurde wiederum in einigen
Baumwollspinnereien eine für jugendliche Personen ungehörige Verlängerung
der wirklichen Arbeitszeit auf 12^ Stunden nachgewiesen.

Nun stellte im Jahre 1878 der Abgeordnete Stumm im deutschen Reichs¬
tage den Antrag auf Einführung des Titels VII (Fabrikgesetzgebung) der Ge¬
werbeordnung in die Reichslande, wobei er darauf hinwies, daß eine Fabrik¬
gesetzgebung für jugendliche Arbeiter und Frauen im Sinne aller andern Kultur¬
staaten in Elsaß-Lothringen überhaupt uicht bestehe. Man dürfe sich, fuhr er
fort, von der Einführung einer solchen nicht dadurch abhalten lassen, daß es
dort einige humane Fabrikanten gebe; denn es gebe neben diesen auch Arbeit¬
geber, welche sich an humanen Bestrebungen nicht beteiligte» und Kinder vom
jüngsten Alter beschäftigten. Übrigens müßte Licht und Sonne uuter den alt¬
deutschen und den rcichslündischcn Konkurrenten gleich verteilt sein, und die von
ihm angeregte Maßregel sei nur eine Frage der Zeit. Der Untcrstaatssekretär
Herzog war andrer Meinung. Er behauptete, das Gesetz von 1841 greife zwar
nicht so tief als der Titel VII der deutschen Gewerbeordnung, unterziehe indes
immerhin die gesamte Kinderarbeit strenger Beaufsichtigung durch die Fabrik¬
inspektoren. Dann aber unterliege es keinem Zweifel, daß eine so bedeutende
Industrie wie die in Elsaß-Lothringen von einer Beschränkung in der Verwend¬
barkeit ihrer Arbeitskräfte, wie sie das vorliegende Gesetz enthalte, schwer be¬
einträchtigt werden würde. Jedenfalls müsse einer Änderung der Dinge eine
Untersuchung der Verhältnisse vorausgehen, und deren Ergebnis werde bestimmen,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_201428/217>, abgerufen am 22.07.2024.