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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Kleinere Mitteilungen.

schon hat nur Vorschriften der griechischen Kirche in Bezug auf die Begräbnis-
fcierlichkciten (das Verbot, Kränze und Embleme auf Särgen anzubringen) zwangs¬
weise auf die lutherische Kirche ausgedehnt; ja in Liban sind Polizeibeamte in die
Begräbniskirche gedrungen, um während der Feierlichkeit gewaltsam den Schmuck
vom Sarge abzureißen. Eifrig wird der Gedanke erwogen, die Ländereien einzu¬
ziehen, auf welche das Einkommen, der Pfarrstellen meist fundirt ist, und in Reval
hat mau bereits Ansprüche auf deu städtischen. Fonds gemacht, aus dem die Geist¬
lichen ihre Einkünfte erhielten. Wo bisher als Vertreter der Kirche der oberste
lutherische Geistliche gesessen hat (so im Gefängniskomitee), verdrängt man ihn und
ersetzt ihn durch deu Vertreter der griechischen Kirche. Mehrfach sind die Beamten
der Selbstverwaltung schon aufgefordert worden, an Festtagen des kaiserlichen
Hauses dem Gottesdienst in der griechischen Kirche statt in der lutherischen sich
n"zuschließen; sie haben sich aber dessen geweigert.

Unterdessen wird mit höchstem Eifer eine Propaganda unter dem Lnndvolke
betrieben, welche die Ausbreitung der griechischen Kirche zum Zweck hat, und welcher
die lutherische Kirche mit gebundenen Händen gegenübersteht. Es werden die ver-
schiedensten Mittel angewandt. Die Annahme der "Orthodoxie" wird bald als eine
Pflicht der Ehrerbietung gegen den Kaiser dargestellt, bald auf sonderbare Ge-
schichtskoustruktioueu begründet: die griechische Kirche stamme unmittelbar von
Christus, die katholische sei erst im neunten Jahrhundert (Streit des Photius!),
die lutherische gar erst im sechzehnte" entstanden; auch die Leite" und Esthen seien
vor der katholische" Mission des dreizehnten Jahrhunderts bereits "orthodox" ge¬
wesen (während in der That bis zu jeuer Zeit das Heidentum geherrscht hat); sie
"kochten zu ihrem ursprünglichen, zu dem ehrwürdigsten Glauben zurückkehren.
Damit verbinden sich die entstellendsteu Schmähungen der lutherische" Kirche, z. B.
daß dere" Abfall sich schou darin kennzeichne, daß sie vo" de" siehe" Sakramenten
nur zwei bewahrt habe u. f. w. Ohne Bedenken werden aber anch die gröbste"
Mittel angewandt: besonders die Befreiung von deu Abgaben zum Unterhalt der
lutherische" Kirche wird auf die verschiedenste Art angepriesen. Irgend el" Unter¬
richt, eine Bedenkfrist für die Konvertiten findet nicht statt; wer sich meldet, wird
ohne weiteres "gefirmelt" und damit in die neue Gemeinschaft anfgenvmme". Auf
diese Weise sind in der sechsjährigen Regierung des gegenwärtig herrschende"
Kaisers doch mehrere tausend Personen gewonnen worden. Die lutherische Kirche
darf nicht nur uicht sich ähnlicher Agitationsmittel bedienen, die sie selbst ver¬
schmähen würde, sondern sie darf auch uicht durch rein geistliche Unterweisung
ihre Glieder stärken und zum Ausharre" ermutigen; mehrere Geistliche sind ange¬
klagt worden, bloß weil sie n"f die Uuterscheiduugslehreu hingewiesen und zum
Festhalte" an dein väterlichen Glauben ermahnt haben.

Eine Aenderung dieser Zustände ist zunächst uicht zu erwarte:,; schon vor
anderthalb Jahren hat der Kaiser der livländischen Ritterschaft, die mit männlichem
Freimut auf deu "schweren Gewissensdruck" hinwies, geantwortet: er regiere die
Ostseeprovittzc" "ach Gesetze", und nicht nach Privilegien! Welcher Art diese "Ge¬
setze" sind, haben wir oben gezeigt. Auch eine moralische Unterstützung vonseiten
andrer protestantischen Staaten ist zunächst nicht zu erwarten, und so hat die
lutherische Kirche gegenwärtig einen schweren Stand, in welchem nur das gläubige
Vertrauen auf Gottes Beistand und die daraus stets erneute Kraft der Ueber¬
zeugung ihr Halt und Festigkeit geben kann. Gestärkt aber kann sie darin werden
durch das Bewußtsein, daß ihre Leiden anch in andern protestantischen Landen mit
empfunden und beklagt werden.




Kleinere Mitteilungen.

schon hat nur Vorschriften der griechischen Kirche in Bezug auf die Begräbnis-
fcierlichkciten (das Verbot, Kränze und Embleme auf Särgen anzubringen) zwangs¬
weise auf die lutherische Kirche ausgedehnt; ja in Liban sind Polizeibeamte in die
Begräbniskirche gedrungen, um während der Feierlichkeit gewaltsam den Schmuck
vom Sarge abzureißen. Eifrig wird der Gedanke erwogen, die Ländereien einzu¬
ziehen, auf welche das Einkommen, der Pfarrstellen meist fundirt ist, und in Reval
hat mau bereits Ansprüche auf deu städtischen. Fonds gemacht, aus dem die Geist¬
lichen ihre Einkünfte erhielten. Wo bisher als Vertreter der Kirche der oberste
lutherische Geistliche gesessen hat (so im Gefängniskomitee), verdrängt man ihn und
ersetzt ihn durch deu Vertreter der griechischen Kirche. Mehrfach sind die Beamten
der Selbstverwaltung schon aufgefordert worden, an Festtagen des kaiserlichen
Hauses dem Gottesdienst in der griechischen Kirche statt in der lutherischen sich
n»zuschließen; sie haben sich aber dessen geweigert.

Unterdessen wird mit höchstem Eifer eine Propaganda unter dem Lnndvolke
betrieben, welche die Ausbreitung der griechischen Kirche zum Zweck hat, und welcher
die lutherische Kirche mit gebundenen Händen gegenübersteht. Es werden die ver-
schiedensten Mittel angewandt. Die Annahme der „Orthodoxie" wird bald als eine
Pflicht der Ehrerbietung gegen den Kaiser dargestellt, bald auf sonderbare Ge-
schichtskoustruktioueu begründet: die griechische Kirche stamme unmittelbar von
Christus, die katholische sei erst im neunten Jahrhundert (Streit des Photius!),
die lutherische gar erst im sechzehnte» entstanden; auch die Leite» und Esthen seien
vor der katholische» Mission des dreizehnten Jahrhunderts bereits „orthodox" ge¬
wesen (während in der That bis zu jeuer Zeit das Heidentum geherrscht hat); sie
»kochten zu ihrem ursprünglichen, zu dem ehrwürdigsten Glauben zurückkehren.
Damit verbinden sich die entstellendsteu Schmähungen der lutherische» Kirche, z. B.
daß dere» Abfall sich schou darin kennzeichne, daß sie vo» de» siehe» Sakramenten
nur zwei bewahrt habe u. f. w. Ohne Bedenken werden aber anch die gröbste»
Mittel angewandt: besonders die Befreiung von deu Abgaben zum Unterhalt der
lutherische» Kirche wird auf die verschiedenste Art angepriesen. Irgend el» Unter¬
richt, eine Bedenkfrist für die Konvertiten findet nicht statt; wer sich meldet, wird
ohne weiteres „gefirmelt" und damit in die neue Gemeinschaft anfgenvmme». Auf
diese Weise sind in der sechsjährigen Regierung des gegenwärtig herrschende»
Kaisers doch mehrere tausend Personen gewonnen worden. Die lutherische Kirche
darf nicht nur uicht sich ähnlicher Agitationsmittel bedienen, die sie selbst ver¬
schmähen würde, sondern sie darf auch uicht durch rein geistliche Unterweisung
ihre Glieder stärken und zum Ausharre» ermutigen; mehrere Geistliche sind ange¬
klagt worden, bloß weil sie n»f die Uuterscheiduugslehreu hingewiesen und zum
Festhalte« an dein väterlichen Glauben ermahnt haben.

Eine Aenderung dieser Zustände ist zunächst uicht zu erwarte:,; schon vor
anderthalb Jahren hat der Kaiser der livländischen Ritterschaft, die mit männlichem
Freimut auf deu „schweren Gewissensdruck" hinwies, geantwortet: er regiere die
Ostseeprovittzc» »ach Gesetze», und nicht nach Privilegien! Welcher Art diese „Ge¬
setze" sind, haben wir oben gezeigt. Auch eine moralische Unterstützung vonseiten
andrer protestantischen Staaten ist zunächst nicht zu erwarten, und so hat die
lutherische Kirche gegenwärtig einen schweren Stand, in welchem nur das gläubige
Vertrauen auf Gottes Beistand und die daraus stets erneute Kraft der Ueber¬
zeugung ihr Halt und Festigkeit geben kann. Gestärkt aber kann sie darin werden
durch das Bewußtsein, daß ihre Leiden anch in andern protestantischen Landen mit
empfunden und beklagt werden.




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[0664] Kleinere Mitteilungen. schon hat nur Vorschriften der griechischen Kirche in Bezug auf die Begräbnis- fcierlichkciten (das Verbot, Kränze und Embleme auf Särgen anzubringen) zwangs¬ weise auf die lutherische Kirche ausgedehnt; ja in Liban sind Polizeibeamte in die Begräbniskirche gedrungen, um während der Feierlichkeit gewaltsam den Schmuck vom Sarge abzureißen. Eifrig wird der Gedanke erwogen, die Ländereien einzu¬ ziehen, auf welche das Einkommen, der Pfarrstellen meist fundirt ist, und in Reval hat mau bereits Ansprüche auf deu städtischen. Fonds gemacht, aus dem die Geist¬ lichen ihre Einkünfte erhielten. Wo bisher als Vertreter der Kirche der oberste lutherische Geistliche gesessen hat (so im Gefängniskomitee), verdrängt man ihn und ersetzt ihn durch deu Vertreter der griechischen Kirche. Mehrfach sind die Beamten der Selbstverwaltung schon aufgefordert worden, an Festtagen des kaiserlichen Hauses dem Gottesdienst in der griechischen Kirche statt in der lutherischen sich n»zuschließen; sie haben sich aber dessen geweigert. Unterdessen wird mit höchstem Eifer eine Propaganda unter dem Lnndvolke betrieben, welche die Ausbreitung der griechischen Kirche zum Zweck hat, und welcher die lutherische Kirche mit gebundenen Händen gegenübersteht. Es werden die ver- schiedensten Mittel angewandt. Die Annahme der „Orthodoxie" wird bald als eine Pflicht der Ehrerbietung gegen den Kaiser dargestellt, bald auf sonderbare Ge- schichtskoustruktioueu begründet: die griechische Kirche stamme unmittelbar von Christus, die katholische sei erst im neunten Jahrhundert (Streit des Photius!), die lutherische gar erst im sechzehnte» entstanden; auch die Leite» und Esthen seien vor der katholische» Mission des dreizehnten Jahrhunderts bereits „orthodox" ge¬ wesen (während in der That bis zu jeuer Zeit das Heidentum geherrscht hat); sie »kochten zu ihrem ursprünglichen, zu dem ehrwürdigsten Glauben zurückkehren. Damit verbinden sich die entstellendsteu Schmähungen der lutherische» Kirche, z. B. daß dere» Abfall sich schou darin kennzeichne, daß sie vo» de» siehe» Sakramenten nur zwei bewahrt habe u. f. w. Ohne Bedenken werden aber anch die gröbste» Mittel angewandt: besonders die Befreiung von deu Abgaben zum Unterhalt der lutherische» Kirche wird auf die verschiedenste Art angepriesen. Irgend el» Unter¬ richt, eine Bedenkfrist für die Konvertiten findet nicht statt; wer sich meldet, wird ohne weiteres „gefirmelt" und damit in die neue Gemeinschaft anfgenvmme». Auf diese Weise sind in der sechsjährigen Regierung des gegenwärtig herrschende» Kaisers doch mehrere tausend Personen gewonnen worden. Die lutherische Kirche darf nicht nur uicht sich ähnlicher Agitationsmittel bedienen, die sie selbst ver¬ schmähen würde, sondern sie darf auch uicht durch rein geistliche Unterweisung ihre Glieder stärken und zum Ausharre» ermutigen; mehrere Geistliche sind ange¬ klagt worden, bloß weil sie n»f die Uuterscheiduugslehreu hingewiesen und zum Festhalte« an dein väterlichen Glauben ermahnt haben. Eine Aenderung dieser Zustände ist zunächst uicht zu erwarte:,; schon vor anderthalb Jahren hat der Kaiser der livländischen Ritterschaft, die mit männlichem Freimut auf deu „schweren Gewissensdruck" hinwies, geantwortet: er regiere die Ostseeprovittzc» »ach Gesetze», und nicht nach Privilegien! Welcher Art diese „Ge¬ setze" sind, haben wir oben gezeigt. Auch eine moralische Unterstützung vonseiten andrer protestantischen Staaten ist zunächst nicht zu erwarten, und so hat die lutherische Kirche gegenwärtig einen schweren Stand, in welchem nur das gläubige Vertrauen auf Gottes Beistand und die daraus stets erneute Kraft der Ueber¬ zeugung ihr Halt und Festigkeit geben kann. Gestärkt aber kann sie darin werden durch das Bewußtsein, daß ihre Leiden anch in andern protestantischen Landen mit empfunden und beklagt werden.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/664>, abgerufen am 01.07.2024.