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Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr.

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Spanische und englische Rolonialpolitik.

Der Sieg fiel Las Casas, dem Bischof von Chiapas, zu. Die am
4. September 1526 von Karl V. zu Granada erlassene kaiserliche Ordonnanz
brach mit dem Rechte der Eroberung. Diese Ordonnanz sowie die folgenden in
demselben Geist gehaltenen Gesetze machten der Sklaverei der Eingeborenen ein Ende.

Las Casas kam im Jahre 1547 uach Spanien zurück, in der Absicht, nicht
wieder in seiue Diözese zurückzukehren, sondern seine Thätigkeit dem, trotz jener
Ordonnanz vom Jahre 1526, noch immer ausgeübten Gewaltsystem in den
neuentdeckten Ländern entgegenzusetzen. Er tadelte in seinen Briefen an Karl V.
namentlich die unaufhörlichen Verfolgungen, denen die Eingeborenen ausgesetzt
waren. Er fand einen Gegner in Sepulveda, welcher unter dem Titel I)vrQo<zrg.t>ö8
Msr eine Streitschrift gegen ihn erließ. Es gelang jedoch Las Casas, die
Verurteilung dieser Schrift bei allen hervorragenden Theologen jener Zeit
zu erreichen. Die Anhänger des Gewaltsystems wandten sich darauf an den
Humanisten Pedro Simon de Abril, den sie veranlaßten, das Buch des Aristo¬
teles ins Spanische zu übersetzen. Außerdem wurde derselbe Gelehrte ver¬
anlaßt, sich an König Philipp II. im Jahre 1580 mit der Bitte zu wenden,
daß "die Übersetzung des Aristoteles als Lehrbuch in den Schulen des König¬
reichs zugelassen werde." König Philipp II. übergab die Petition den Cortes
des Königreichs, welche entschieden, daß es nicht angemessen sei, das Volk mit
einer so schwierigen Materie bekannt zu machen. Die Petition wurde demgemäß
abgelehnt. Die Cortes waren der Ansicht, daß das Bestreben der Petenten
vornehmlich auf die Abschaffung der neuen Gesetze, die im Geiste der Ordonnanz
Karls V. vom Jahre 1S26 gehalten waren, gerichtet sei. Aber selbst durch die
Haltung der Cortes ließen sich die Freunde des Gewaltsystcms nicht zurückschrecken.
Die Interessen, die ans ihrer Seite in Betracht kamen, waren bedeutend und
eines hartnäckigen Kampfes wohl wert. Am meisten waren die sogenannten
on<z<zur<znä<zro8 an dem Kampfe gegen das System des Bischofs Las Casas
interessirt. Die onoollioirilöros waren diejenigen Landbesitzer in den Kolonien
"welchen die königliche Gnade die Eingeborenen überwiesen hatte." Diese
hatten eine Interesse daran, daß sich niemand um das Verfahren bekümmere,
welches sie gegenüber der Eingeborenen zu beobachten für gut befanden. Trotz
der Weigerung der Cortes ist die erwähnte Übersetzung des Aristoteles von
Pedro Simon de Abril doch im Jahre 1584 in Saragossa gedruckt worden.

Alle Anstrengungen der vllvvinvnäoros und ihrer Freunde waren jedoch
umsonst. Die königliche Ordonnanz vom 11. Juni 1621 (Gesetz VI, Titel I,
Buch IV der 1!,Le,<>Ma.e,in>n alö Julin") verfügte, daß der Ausdruck "Eroberung"
in den Meldungen und Berichten über neue Entdeckungen keine Aufnahme mehr
finden solle; statt dessen sollten die Bezeichnungen x^vitio^olor / xovllioioir
(Herstellung des Friedens und Ansiedlung) angewendet werden. Der Wortlaut
der Ordonnanz ist in ihrem Hauptteil folgender: (jeio on la,8 eapiluI^vionsL <zus
Sö tiioioran piU'ii. iruovos clWondrimicmtos su oxou8<z ig, pAlaln-a, von^riist",


Spanische und englische Rolonialpolitik.

Der Sieg fiel Las Casas, dem Bischof von Chiapas, zu. Die am
4. September 1526 von Karl V. zu Granada erlassene kaiserliche Ordonnanz
brach mit dem Rechte der Eroberung. Diese Ordonnanz sowie die folgenden in
demselben Geist gehaltenen Gesetze machten der Sklaverei der Eingeborenen ein Ende.

Las Casas kam im Jahre 1547 uach Spanien zurück, in der Absicht, nicht
wieder in seiue Diözese zurückzukehren, sondern seine Thätigkeit dem, trotz jener
Ordonnanz vom Jahre 1526, noch immer ausgeübten Gewaltsystem in den
neuentdeckten Ländern entgegenzusetzen. Er tadelte in seinen Briefen an Karl V.
namentlich die unaufhörlichen Verfolgungen, denen die Eingeborenen ausgesetzt
waren. Er fand einen Gegner in Sepulveda, welcher unter dem Titel I)vrQo<zrg.t>ö8
Msr eine Streitschrift gegen ihn erließ. Es gelang jedoch Las Casas, die
Verurteilung dieser Schrift bei allen hervorragenden Theologen jener Zeit
zu erreichen. Die Anhänger des Gewaltsystems wandten sich darauf an den
Humanisten Pedro Simon de Abril, den sie veranlaßten, das Buch des Aristo¬
teles ins Spanische zu übersetzen. Außerdem wurde derselbe Gelehrte ver¬
anlaßt, sich an König Philipp II. im Jahre 1580 mit der Bitte zu wenden,
daß „die Übersetzung des Aristoteles als Lehrbuch in den Schulen des König¬
reichs zugelassen werde." König Philipp II. übergab die Petition den Cortes
des Königreichs, welche entschieden, daß es nicht angemessen sei, das Volk mit
einer so schwierigen Materie bekannt zu machen. Die Petition wurde demgemäß
abgelehnt. Die Cortes waren der Ansicht, daß das Bestreben der Petenten
vornehmlich auf die Abschaffung der neuen Gesetze, die im Geiste der Ordonnanz
Karls V. vom Jahre 1S26 gehalten waren, gerichtet sei. Aber selbst durch die
Haltung der Cortes ließen sich die Freunde des Gewaltsystcms nicht zurückschrecken.
Die Interessen, die ans ihrer Seite in Betracht kamen, waren bedeutend und
eines hartnäckigen Kampfes wohl wert. Am meisten waren die sogenannten
on<z<zur<znä<zro8 an dem Kampfe gegen das System des Bischofs Las Casas
interessirt. Die onoollioirilöros waren diejenigen Landbesitzer in den Kolonien
„welchen die königliche Gnade die Eingeborenen überwiesen hatte." Diese
hatten eine Interesse daran, daß sich niemand um das Verfahren bekümmere,
welches sie gegenüber der Eingeborenen zu beobachten für gut befanden. Trotz
der Weigerung der Cortes ist die erwähnte Übersetzung des Aristoteles von
Pedro Simon de Abril doch im Jahre 1584 in Saragossa gedruckt worden.

Alle Anstrengungen der vllvvinvnäoros und ihrer Freunde waren jedoch
umsonst. Die königliche Ordonnanz vom 11. Juni 1621 (Gesetz VI, Titel I,
Buch IV der 1!,Le,<>Ma.e,in>n alö Julin«) verfügte, daß der Ausdruck „Eroberung"
in den Meldungen und Berichten über neue Entdeckungen keine Aufnahme mehr
finden solle; statt dessen sollten die Bezeichnungen x^vitio^olor / xovllioioir
(Herstellung des Friedens und Ansiedlung) angewendet werden. Der Wortlaut
der Ordonnanz ist in ihrem Hauptteil folgender: (jeio on la,8 eapiluI^vionsL <zus
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[0306] Spanische und englische Rolonialpolitik. Der Sieg fiel Las Casas, dem Bischof von Chiapas, zu. Die am 4. September 1526 von Karl V. zu Granada erlassene kaiserliche Ordonnanz brach mit dem Rechte der Eroberung. Diese Ordonnanz sowie die folgenden in demselben Geist gehaltenen Gesetze machten der Sklaverei der Eingeborenen ein Ende. Las Casas kam im Jahre 1547 uach Spanien zurück, in der Absicht, nicht wieder in seiue Diözese zurückzukehren, sondern seine Thätigkeit dem, trotz jener Ordonnanz vom Jahre 1526, noch immer ausgeübten Gewaltsystem in den neuentdeckten Ländern entgegenzusetzen. Er tadelte in seinen Briefen an Karl V. namentlich die unaufhörlichen Verfolgungen, denen die Eingeborenen ausgesetzt waren. Er fand einen Gegner in Sepulveda, welcher unter dem Titel I)vrQo<zrg.t>ö8 Msr eine Streitschrift gegen ihn erließ. Es gelang jedoch Las Casas, die Verurteilung dieser Schrift bei allen hervorragenden Theologen jener Zeit zu erreichen. Die Anhänger des Gewaltsystems wandten sich darauf an den Humanisten Pedro Simon de Abril, den sie veranlaßten, das Buch des Aristo¬ teles ins Spanische zu übersetzen. Außerdem wurde derselbe Gelehrte ver¬ anlaßt, sich an König Philipp II. im Jahre 1580 mit der Bitte zu wenden, daß „die Übersetzung des Aristoteles als Lehrbuch in den Schulen des König¬ reichs zugelassen werde." König Philipp II. übergab die Petition den Cortes des Königreichs, welche entschieden, daß es nicht angemessen sei, das Volk mit einer so schwierigen Materie bekannt zu machen. Die Petition wurde demgemäß abgelehnt. Die Cortes waren der Ansicht, daß das Bestreben der Petenten vornehmlich auf die Abschaffung der neuen Gesetze, die im Geiste der Ordonnanz Karls V. vom Jahre 1S26 gehalten waren, gerichtet sei. Aber selbst durch die Haltung der Cortes ließen sich die Freunde des Gewaltsystcms nicht zurückschrecken. Die Interessen, die ans ihrer Seite in Betracht kamen, waren bedeutend und eines hartnäckigen Kampfes wohl wert. Am meisten waren die sogenannten on<z<zur<znä<zro8 an dem Kampfe gegen das System des Bischofs Las Casas interessirt. Die onoollioirilöros waren diejenigen Landbesitzer in den Kolonien „welchen die königliche Gnade die Eingeborenen überwiesen hatte." Diese hatten eine Interesse daran, daß sich niemand um das Verfahren bekümmere, welches sie gegenüber der Eingeborenen zu beobachten für gut befanden. Trotz der Weigerung der Cortes ist die erwähnte Übersetzung des Aristoteles von Pedro Simon de Abril doch im Jahre 1584 in Saragossa gedruckt worden. Alle Anstrengungen der vllvvinvnäoros und ihrer Freunde waren jedoch umsonst. Die königliche Ordonnanz vom 11. Juni 1621 (Gesetz VI, Titel I, Buch IV der 1!,Le,<>Ma.e,in>n alö Julin«) verfügte, daß der Ausdruck „Eroberung" in den Meldungen und Berichten über neue Entdeckungen keine Aufnahme mehr finden solle; statt dessen sollten die Bezeichnungen x^vitio^olor / xovllioioir (Herstellung des Friedens und Ansiedlung) angewendet werden. Der Wortlaut der Ordonnanz ist in ihrem Hauptteil folgender: (jeio on la,8 eapiluI^vionsL <zus Sö tiioioran piU'ii. iruovos clWondrimicmtos su oxou8<z ig, pAlaln-a, von^riist»,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 46, 1887, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341845_200104/306>, abgerufen am 01.07.2024.