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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal.

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Germanische Altertümer aus den Banerdörfern Nordnngarns.

Vorratskammern, der niedere Oberstock die Schlafkammern für die Ehepaare.
Der untere Stock enthält die gemeinsamen Räume, der obere die Sonderräume.
Alle Häuser sind Blockhäuser im Hinterwalde. Als Beispiel der Verhältnisse
mag das Haus Weißmichel (Schreibname Michel Weiß) Ur. 71 in Krickerhäu,
eiues der größten, dienen; es ist zwölf Klaftern lang, enthält siebzehn Kammer"
und beherbergt noch heute dreißig Personen. Ein andres, von mir gemessenes
Haus hatte zwischen vierzehn und fünfzehn Meter Länge. In diesen großen
Häusern, auf dem von den Vorfahren seit der Ansiedlung in Gemäßheit der
frühern ungarischen Gesetze ungeteilt überkommenen Grundstücke wohnte und wirt¬
schaftete uicht eine Familie, sondern mehrere, nicht, wie vielfach in Mitteldeutsch¬
land und seit neuester Zeit auch in den Haudörfcrn, räumlich abgesondert in
verschiednen Wohnungen "mit getrenntem Rauch," wie in den schweizerischen
Wcistümern bei Grimm wohl unterschieden wird, sondern "ungeteilt bei ein¬
ander in einer Kost," im allgemeinen zu dreißig, vierzig, ja fünfzig Personen
unter der Oberleitung und Verwaltung des "Wirtes." Wenn der Vater des
Hauses lebt, ist er der Wirt, wird er untüchtig oder stirbt er, so tritt, wie mir
ausdrücklich versichert worden ist, der älteste Sohn an seine Statt; bei einer großem,
weitläufigeren Verwandtschaft ist regelmäßig, sofern er tauglich ist, der älteste der
Wirt. Er steht dem gauzeu Anwesen in jeder Beziehung vor, ordnet, soweit
es sich um die alltäglichen laufenden Arbeiten und Geschäfte handelt, das Er¬
forderliche selbständig an, bestimmt insbesondre am Abend jedem Mitgliede der
Gemeinschaft seine Arbeit für den nächsten Tag, ist aber bei allen außergewöhn¬
lichen Gelegenheiten an die Zustimmung der übrigen, selbstverständlich der er¬
wachsenen männlichen Genossen, gebunden. Er hat die Kasse unter der Hand,
muß aber allmonatlich Rechnung legen; kann er schreiben, so geschieht es Wohl
am Jahresschlusse. Im Sommer, wo bloß die unentbehrlichste Mannschaft, etwa
drei Männer und zwei Weiber, zu Hause bleiben, schickt er die andern auf Arbeit,
meinetwegen einen mit einem Gespann nach der Donau, andre auf den Schnitt nach
der Gegend von Neutra. Was die einzelnen Mitglieder in der Fremde verdienen,
muß alles in die gemeinsame Kasse abgeliefert werden. Für den Erwerb eines eigent¬
liche" Sondervermögens ist kein rechter Raum in der Genossenschaft, die alle in
gleicher Weise mit dem Nötigen versieht, für Kleidung, Nahrung und Wohnung
sorgt; selbst Erbschaft und Heirat schlagen für diese Seite wenig zu Buche, da
im Grunde jedermann in der gleichen Lage ist, das Grundvermögen in dem
Geschlechte festgelegt ist und garnicht in den Erbgang kommt, zur Ansammlung
eines größern Stocks fahrender Habe oder gar von Kapitalien alle Gelegenheit
fehlt. Indes ließ die Genossenschaft doch hie und da wenigstens den männ¬
lichen Mitgliedern eine Hinterthür offen; so war es ihnen in Krickerhäu ge¬
stattet, von ein paar Metzen Korn Branntwein auf eigne Rechnung zu
brennen, den sie in die benachbarten Dörfer und nach Kremnitz verkauften; mich
die Aufzucht von Kälbern diente dem Erwerbe eines xeoulinm im wörtlichsten


Germanische Altertümer aus den Banerdörfern Nordnngarns.

Vorratskammern, der niedere Oberstock die Schlafkammern für die Ehepaare.
Der untere Stock enthält die gemeinsamen Räume, der obere die Sonderräume.
Alle Häuser sind Blockhäuser im Hinterwalde. Als Beispiel der Verhältnisse
mag das Haus Weißmichel (Schreibname Michel Weiß) Ur. 71 in Krickerhäu,
eiues der größten, dienen; es ist zwölf Klaftern lang, enthält siebzehn Kammer»
und beherbergt noch heute dreißig Personen. Ein andres, von mir gemessenes
Haus hatte zwischen vierzehn und fünfzehn Meter Länge. In diesen großen
Häusern, auf dem von den Vorfahren seit der Ansiedlung in Gemäßheit der
frühern ungarischen Gesetze ungeteilt überkommenen Grundstücke wohnte und wirt¬
schaftete uicht eine Familie, sondern mehrere, nicht, wie vielfach in Mitteldeutsch¬
land und seit neuester Zeit auch in den Haudörfcrn, räumlich abgesondert in
verschiednen Wohnungen „mit getrenntem Rauch," wie in den schweizerischen
Wcistümern bei Grimm wohl unterschieden wird, sondern „ungeteilt bei ein¬
ander in einer Kost," im allgemeinen zu dreißig, vierzig, ja fünfzig Personen
unter der Oberleitung und Verwaltung des „Wirtes." Wenn der Vater des
Hauses lebt, ist er der Wirt, wird er untüchtig oder stirbt er, so tritt, wie mir
ausdrücklich versichert worden ist, der älteste Sohn an seine Statt; bei einer großem,
weitläufigeren Verwandtschaft ist regelmäßig, sofern er tauglich ist, der älteste der
Wirt. Er steht dem gauzeu Anwesen in jeder Beziehung vor, ordnet, soweit
es sich um die alltäglichen laufenden Arbeiten und Geschäfte handelt, das Er¬
forderliche selbständig an, bestimmt insbesondre am Abend jedem Mitgliede der
Gemeinschaft seine Arbeit für den nächsten Tag, ist aber bei allen außergewöhn¬
lichen Gelegenheiten an die Zustimmung der übrigen, selbstverständlich der er¬
wachsenen männlichen Genossen, gebunden. Er hat die Kasse unter der Hand,
muß aber allmonatlich Rechnung legen; kann er schreiben, so geschieht es Wohl
am Jahresschlusse. Im Sommer, wo bloß die unentbehrlichste Mannschaft, etwa
drei Männer und zwei Weiber, zu Hause bleiben, schickt er die andern auf Arbeit,
meinetwegen einen mit einem Gespann nach der Donau, andre auf den Schnitt nach
der Gegend von Neutra. Was die einzelnen Mitglieder in der Fremde verdienen,
muß alles in die gemeinsame Kasse abgeliefert werden. Für den Erwerb eines eigent¬
liche» Sondervermögens ist kein rechter Raum in der Genossenschaft, die alle in
gleicher Weise mit dem Nötigen versieht, für Kleidung, Nahrung und Wohnung
sorgt; selbst Erbschaft und Heirat schlagen für diese Seite wenig zu Buche, da
im Grunde jedermann in der gleichen Lage ist, das Grundvermögen in dem
Geschlechte festgelegt ist und garnicht in den Erbgang kommt, zur Ansammlung
eines größern Stocks fahrender Habe oder gar von Kapitalien alle Gelegenheit
fehlt. Indes ließ die Genossenschaft doch hie und da wenigstens den männ¬
lichen Mitgliedern eine Hinterthür offen; so war es ihnen in Krickerhäu ge¬
stattet, von ein paar Metzen Korn Branntwein auf eigne Rechnung zu
brennen, den sie in die benachbarten Dörfer und nach Kremnitz verkauften; mich
die Aufzucht von Kälbern diente dem Erwerbe eines xeoulinm im wörtlichsten


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[0122] Germanische Altertümer aus den Banerdörfern Nordnngarns. Vorratskammern, der niedere Oberstock die Schlafkammern für die Ehepaare. Der untere Stock enthält die gemeinsamen Räume, der obere die Sonderräume. Alle Häuser sind Blockhäuser im Hinterwalde. Als Beispiel der Verhältnisse mag das Haus Weißmichel (Schreibname Michel Weiß) Ur. 71 in Krickerhäu, eiues der größten, dienen; es ist zwölf Klaftern lang, enthält siebzehn Kammer» und beherbergt noch heute dreißig Personen. Ein andres, von mir gemessenes Haus hatte zwischen vierzehn und fünfzehn Meter Länge. In diesen großen Häusern, auf dem von den Vorfahren seit der Ansiedlung in Gemäßheit der frühern ungarischen Gesetze ungeteilt überkommenen Grundstücke wohnte und wirt¬ schaftete uicht eine Familie, sondern mehrere, nicht, wie vielfach in Mitteldeutsch¬ land und seit neuester Zeit auch in den Haudörfcrn, räumlich abgesondert in verschiednen Wohnungen „mit getrenntem Rauch," wie in den schweizerischen Wcistümern bei Grimm wohl unterschieden wird, sondern „ungeteilt bei ein¬ ander in einer Kost," im allgemeinen zu dreißig, vierzig, ja fünfzig Personen unter der Oberleitung und Verwaltung des „Wirtes." Wenn der Vater des Hauses lebt, ist er der Wirt, wird er untüchtig oder stirbt er, so tritt, wie mir ausdrücklich versichert worden ist, der älteste Sohn an seine Statt; bei einer großem, weitläufigeren Verwandtschaft ist regelmäßig, sofern er tauglich ist, der älteste der Wirt. Er steht dem gauzeu Anwesen in jeder Beziehung vor, ordnet, soweit es sich um die alltäglichen laufenden Arbeiten und Geschäfte handelt, das Er¬ forderliche selbständig an, bestimmt insbesondre am Abend jedem Mitgliede der Gemeinschaft seine Arbeit für den nächsten Tag, ist aber bei allen außergewöhn¬ lichen Gelegenheiten an die Zustimmung der übrigen, selbstverständlich der er¬ wachsenen männlichen Genossen, gebunden. Er hat die Kasse unter der Hand, muß aber allmonatlich Rechnung legen; kann er schreiben, so geschieht es Wohl am Jahresschlusse. Im Sommer, wo bloß die unentbehrlichste Mannschaft, etwa drei Männer und zwei Weiber, zu Hause bleiben, schickt er die andern auf Arbeit, meinetwegen einen mit einem Gespann nach der Donau, andre auf den Schnitt nach der Gegend von Neutra. Was die einzelnen Mitglieder in der Fremde verdienen, muß alles in die gemeinsame Kasse abgeliefert werden. Für den Erwerb eines eigent¬ liche» Sondervermögens ist kein rechter Raum in der Genossenschaft, die alle in gleicher Weise mit dem Nötigen versieht, für Kleidung, Nahrung und Wohnung sorgt; selbst Erbschaft und Heirat schlagen für diese Seite wenig zu Buche, da im Grunde jedermann in der gleichen Lage ist, das Grundvermögen in dem Geschlechte festgelegt ist und garnicht in den Erbgang kommt, zur Ansammlung eines größern Stocks fahrender Habe oder gar von Kapitalien alle Gelegenheit fehlt. Indes ließ die Genossenschaft doch hie und da wenigstens den männ¬ lichen Mitgliedern eine Hinterthür offen; so war es ihnen in Krickerhäu ge¬ stattet, von ein paar Metzen Korn Branntwein auf eigne Rechnung zu brennen, den sie in die benachbarten Dörfer und nach Kremnitz verkauften; mich die Aufzucht von Kälbern diente dem Erwerbe eines xeoulinm im wörtlichsten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_199353/122>, abgerufen am 27.09.2024.