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Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal.

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betreffende Artikel des Entwurfes derart zu fassen, daß er die neuen Verbote über
Veröffentlichungen des Inhalts von Strasverhandlnngen mit den bereits in § 1.7
des Preßgesetzes ausgesprochenen in einen einzigen Paragraphen zusammenschmilzt.
Dieser Artikel (III) würde darnach irrten: "Der 8 17 des Gesetzes über die Presse
vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt S, 65) erhält folgende Fassung: Ueber Ge¬
richtsverhandlungen, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben,
dürfen Berichte durch die Presse überhaupt nicht veröffentlicht werden. Die An¬
klageschrift, andre amtliche Schriftstücke oder Berichte über die Verhandlungen eines
nicht mit Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten Strafprozesses dürfen durch die
Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis das Verfahren sein Ende erreicht
hat." Daß darnach auch die Ueberschrift des Gesetzes eine entsprechende Aenderung
erleiden müßte, ist selbstverständlich.




Neueste Mnsikalienansstattung,

Vor kurzem sind zwei neue Liederhefte
von Johannes Brahins erschienen, op. 96 und 97, mit deren Ausstattung der Ver¬
leger, N, Simrock in Berlin, augenscheinlich etwas besondres hat bieten, vielleicht
sogar in unsrer Mnsikalienansstattnng einen großen Fortschritt hat inauguriren
"vollen. Sowohl das Titelblatt wie der Umschlag zeigen in beiden Heften bild¬
liche Darstellungen, die durch Steindruck uach Federzeichnungen hergestellt sind. Diese
Bilder aber sind das Seltsamste, was man sich denken kann. Auf dem einen Um¬
schlage erblickt man in der obern Hälfte einen dicken Baumstamm und am Fuße
desselben einen Schlafenden, zu dem links an eiuer Wand (?) ein altes, dürres,
lnngnasiges Weib herabrutscht. Die untere Hälfte des Blattes ist durch nichts als
einen großen schwarzen Klex ausgefüllt. Ans dem andern Umschlage soll Wohl ein
mit Bäumen bewachsener Felsenabhang dargestellt sein; wenigstens stehen die Bäume
übereinander. Unten im Grunde aber liegt am Wasser eine nackte weibliche Gestalt,
der rings um den Kopf, auch über das Gesicht, das Haar wüst herabhängt, und
mit der sich ein schwarzes Ungetüm, soviel man erkennen kann, mit Bucksbeinen
versehen (also ein Satyr?), zu schaffen macht. Von ähnlicher Beschaffenheit sind
die Titelblätter. Auf dem eiuen sieht man das Meer, darin einen Zug von
Delphinen, auf deren vordersten ein nackter Kerl reitet, der den linken Arm empor-
reckt wie ein Negimentstambonr seinen Stab und sich nach den Delphinen kom-
mandirend umblickt. Im Hintergrunde ein Felsen mit einer Burg, In der
Mitte des Blattes ist eine Tafel für den Titel ausgespart, bei der man nicht recht
dahinterkommt, ob sie als aufgerollter Papierbogen oder als Marmorplatte zu
denken ist; darüber ragt eine dunkle Masse empor, einem großen Vogelkopfe oder
dem Kopfe eines borstigen Rüsseltieres (Wildschwein?) ähnlich. Auf dem andern
Titelblatte ist eine Eis- oder Schneefläche dargestellt, in der Ferne wieder ein
Felsen. Im Vordergrunde schreitet breitbeinig ein Ritter, der ein Frauenzimmer
aufgehuckt hat; hinter ihm wird ein Pferdekopf sichtbar. Rechts im Hintergründe
stehen in einer Pfütze drei andre Ritter, die mit Schild und gezognen Schwert
dem Fraucnträger aufzulauern scheinen. Alle diese Darstellungen siud, wie schon
ans unsrer Beschreibung hervorgeht, in der rohesten und flüchtigsten We-ise skizzirt,
sodaß mau meist nur mit Mühe und nach längeren Raten erkennt, was dargestellt
sein soll, in einigen Stücken gänzlich unklar darüber bleibt. Verquickt sind die
Bilder mit ebenso roh gezeichneten Randornamenten, die wohl romanisch oder irisch
sein sollen, und mit scheußlich verzerrten Bnchstabenfvrmen.

Wir haben wiederholt in größern Kreisen, wo die Lieder gesungen wurden,
die seltsam ausgestatteten Hefte von Hand zu Hand gehen sehe", und stets haben


betreffende Artikel des Entwurfes derart zu fassen, daß er die neuen Verbote über
Veröffentlichungen des Inhalts von Strasverhandlnngen mit den bereits in § 1.7
des Preßgesetzes ausgesprochenen in einen einzigen Paragraphen zusammenschmilzt.
Dieser Artikel (III) würde darnach irrten: „Der 8 17 des Gesetzes über die Presse
vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt S, 65) erhält folgende Fassung: Ueber Ge¬
richtsverhandlungen, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben,
dürfen Berichte durch die Presse überhaupt nicht veröffentlicht werden. Die An¬
klageschrift, andre amtliche Schriftstücke oder Berichte über die Verhandlungen eines
nicht mit Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten Strafprozesses dürfen durch die
Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis das Verfahren sein Ende erreicht
hat." Daß darnach auch die Ueberschrift des Gesetzes eine entsprechende Aenderung
erleiden müßte, ist selbstverständlich.




Neueste Mnsikalienansstattung,

Vor kurzem sind zwei neue Liederhefte
von Johannes Brahins erschienen, op. 96 und 97, mit deren Ausstattung der Ver¬
leger, N, Simrock in Berlin, augenscheinlich etwas besondres hat bieten, vielleicht
sogar in unsrer Mnsikalienansstattnng einen großen Fortschritt hat inauguriren
»vollen. Sowohl das Titelblatt wie der Umschlag zeigen in beiden Heften bild¬
liche Darstellungen, die durch Steindruck uach Federzeichnungen hergestellt sind. Diese
Bilder aber sind das Seltsamste, was man sich denken kann. Auf dem einen Um¬
schlage erblickt man in der obern Hälfte einen dicken Baumstamm und am Fuße
desselben einen Schlafenden, zu dem links an eiuer Wand (?) ein altes, dürres,
lnngnasiges Weib herabrutscht. Die untere Hälfte des Blattes ist durch nichts als
einen großen schwarzen Klex ausgefüllt. Ans dem andern Umschlage soll Wohl ein
mit Bäumen bewachsener Felsenabhang dargestellt sein; wenigstens stehen die Bäume
übereinander. Unten im Grunde aber liegt am Wasser eine nackte weibliche Gestalt,
der rings um den Kopf, auch über das Gesicht, das Haar wüst herabhängt, und
mit der sich ein schwarzes Ungetüm, soviel man erkennen kann, mit Bucksbeinen
versehen (also ein Satyr?), zu schaffen macht. Von ähnlicher Beschaffenheit sind
die Titelblätter. Auf dem eiuen sieht man das Meer, darin einen Zug von
Delphinen, auf deren vordersten ein nackter Kerl reitet, der den linken Arm empor-
reckt wie ein Negimentstambonr seinen Stab und sich nach den Delphinen kom-
mandirend umblickt. Im Hintergrunde ein Felsen mit einer Burg, In der
Mitte des Blattes ist eine Tafel für den Titel ausgespart, bei der man nicht recht
dahinterkommt, ob sie als aufgerollter Papierbogen oder als Marmorplatte zu
denken ist; darüber ragt eine dunkle Masse empor, einem großen Vogelkopfe oder
dem Kopfe eines borstigen Rüsseltieres (Wildschwein?) ähnlich. Auf dem andern
Titelblatte ist eine Eis- oder Schneefläche dargestellt, in der Ferne wieder ein
Felsen. Im Vordergrunde schreitet breitbeinig ein Ritter, der ein Frauenzimmer
aufgehuckt hat; hinter ihm wird ein Pferdekopf sichtbar. Rechts im Hintergründe
stehen in einer Pfütze drei andre Ritter, die mit Schild und gezognen Schwert
dem Fraucnträger aufzulauern scheinen. Alle diese Darstellungen siud, wie schon
ans unsrer Beschreibung hervorgeht, in der rohesten und flüchtigsten We-ise skizzirt,
sodaß mau meist nur mit Mühe und nach längeren Raten erkennt, was dargestellt
sein soll, in einigen Stücken gänzlich unklar darüber bleibt. Verquickt sind die
Bilder mit ebenso roh gezeichneten Randornamenten, die wohl romanisch oder irisch
sein sollen, und mit scheußlich verzerrten Bnchstabenfvrmen.

Wir haben wiederholt in größern Kreisen, wo die Lieder gesungen wurden,
die seltsam ausgestatteten Hefte von Hand zu Hand gehen sehe», und stets haben


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[0501] betreffende Artikel des Entwurfes derart zu fassen, daß er die neuen Verbote über Veröffentlichungen des Inhalts von Strasverhandlnngen mit den bereits in § 1.7 des Preßgesetzes ausgesprochenen in einen einzigen Paragraphen zusammenschmilzt. Dieser Artikel (III) würde darnach irrten: „Der 8 17 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichsgesetzblatt S, 65) erhält folgende Fassung: Ueber Ge¬ richtsverhandlungen, welche unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden haben, dürfen Berichte durch die Presse überhaupt nicht veröffentlicht werden. Die An¬ klageschrift, andre amtliche Schriftstücke oder Berichte über die Verhandlungen eines nicht mit Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelten Strafprozesses dürfen durch die Presse nicht eher veröffentlicht werden, als bis das Verfahren sein Ende erreicht hat." Daß darnach auch die Ueberschrift des Gesetzes eine entsprechende Aenderung erleiden müßte, ist selbstverständlich. Neueste Mnsikalienansstattung, Vor kurzem sind zwei neue Liederhefte von Johannes Brahins erschienen, op. 96 und 97, mit deren Ausstattung der Ver¬ leger, N, Simrock in Berlin, augenscheinlich etwas besondres hat bieten, vielleicht sogar in unsrer Mnsikalienansstattnng einen großen Fortschritt hat inauguriren »vollen. Sowohl das Titelblatt wie der Umschlag zeigen in beiden Heften bild¬ liche Darstellungen, die durch Steindruck uach Federzeichnungen hergestellt sind. Diese Bilder aber sind das Seltsamste, was man sich denken kann. Auf dem einen Um¬ schlage erblickt man in der obern Hälfte einen dicken Baumstamm und am Fuße desselben einen Schlafenden, zu dem links an eiuer Wand (?) ein altes, dürres, lnngnasiges Weib herabrutscht. Die untere Hälfte des Blattes ist durch nichts als einen großen schwarzen Klex ausgefüllt. Ans dem andern Umschlage soll Wohl ein mit Bäumen bewachsener Felsenabhang dargestellt sein; wenigstens stehen die Bäume übereinander. Unten im Grunde aber liegt am Wasser eine nackte weibliche Gestalt, der rings um den Kopf, auch über das Gesicht, das Haar wüst herabhängt, und mit der sich ein schwarzes Ungetüm, soviel man erkennen kann, mit Bucksbeinen versehen (also ein Satyr?), zu schaffen macht. Von ähnlicher Beschaffenheit sind die Titelblätter. Auf dem eiuen sieht man das Meer, darin einen Zug von Delphinen, auf deren vordersten ein nackter Kerl reitet, der den linken Arm empor- reckt wie ein Negimentstambonr seinen Stab und sich nach den Delphinen kom- mandirend umblickt. Im Hintergrunde ein Felsen mit einer Burg, In der Mitte des Blattes ist eine Tafel für den Titel ausgespart, bei der man nicht recht dahinterkommt, ob sie als aufgerollter Papierbogen oder als Marmorplatte zu denken ist; darüber ragt eine dunkle Masse empor, einem großen Vogelkopfe oder dem Kopfe eines borstigen Rüsseltieres (Wildschwein?) ähnlich. Auf dem andern Titelblatte ist eine Eis- oder Schneefläche dargestellt, in der Ferne wieder ein Felsen. Im Vordergrunde schreitet breitbeinig ein Ritter, der ein Frauenzimmer aufgehuckt hat; hinter ihm wird ein Pferdekopf sichtbar. Rechts im Hintergründe stehen in einer Pfütze drei andre Ritter, die mit Schild und gezognen Schwert dem Fraucnträger aufzulauern scheinen. Alle diese Darstellungen siud, wie schon ans unsrer Beschreibung hervorgeht, in der rohesten und flüchtigsten We-ise skizzirt, sodaß mau meist nur mit Mühe und nach längeren Raten erkennt, was dargestellt sein soll, in einigen Stücken gänzlich unklar darüber bleibt. Verquickt sind die Bilder mit ebenso roh gezeichneten Randornamenten, die wohl romanisch oder irisch sein sollen, und mit scheußlich verzerrten Bnchstabenfvrmen. Wir haben wiederholt in größern Kreisen, wo die Lieder gesungen wurden, die seltsam ausgestatteten Hefte von Hand zu Hand gehen sehe», und stets haben

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Zweites Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341843_198065/501>, abgerufen am 04.07.2024.