Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.Das Recht der Polen in Posen. täte und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz Und wie sich das absolute Königtum in Preußen gegenüber den Polen im Das Recht der Polen in Posen. täte und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz Und wie sich das absolute Königtum in Preußen gegenüber den Polen im <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0448" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197872"/> <fw type="header" place="top"> Das Recht der Polen in Posen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1300" prev="#ID_1299"> täte und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz<lb/> verheißen. Die rühmliche Liebe jedes edeln Volkes zu seiner Sprache, seiner<lb/> Sitte, seinen geschichtlichen Erinnerungen auch in Polen zu achten und zu<lb/> schützen, war der Vorsatz der Vollzieher des Wiener Traktates, und anch unter<lb/> Unsrer Regierung soll ihr Würdigung und Schutz zuteil werden. Unsre aus¬<lb/> drücklichen Verheißungen wie die Anordnungen, welche ihnen gefolgt sind, haben<lb/> dafür Zeugnis gegeben. Aber wie jede Gabe an die Bedingung geknüpft ist,<lb/> daß sie nicht mißbraucht werde, so können anch Wir Unsre Verheißung und<lb/> Unsre Absichten von dieser Bedingung nicht lösen. In der nntrcnnbcireu Ve»<lb/> bindnng mit Unsrer Monarchie hat das Nationalgefühl der polnischen Unter¬<lb/> thanen Unsrer Provinz Posen die Richtung seiner fernern Entwicklung, die feste<lb/> Schranke seiner Manifestation zu erkennen. Die Verschiedenheit der Abstam¬<lb/> mung, der Gegensatz der Namen Polen und Deutsche findet seinen Vereinigungs-<lb/> punkt in dem Namen des Staates, dem sie gemeinsam für immer angehören,<lb/> in dem Namen Preußen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1301" next="#ID_1302"> Und wie sich das absolute Königtum in Preußen gegenüber den Polen im<lb/> Posenschen nichts vergeben hat, so auch das verfassungsmäßige. Der erste Ar¬<lb/> tikel der preußischen Konstitution sagt: „Alle Landesteile der Monarchie in<lb/> ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das preußische Staatsgebiet." Die pol¬<lb/> nischen Abgeordneten wollten anfangs ihre Mandate niederlegen, um nicht<lb/> schwören zu müssen. Indes erschien ihnen dies bei reiflicher Überlegung bedenk¬<lb/> lich, und man hatte die Frende, sie im November 1850 ans dem „Berliner<lb/> Landtage" wieder zu begrüßen. Sie wollten jetzt den Eid mit Vorbehalten leisten,<lb/> um „ans dem durch die Verfassung gebotenen Wege die Rechte des Landes wahr¬<lb/> nehmen" zu können. Natürlich wurde deu Herren vom Präsidenten des Ab¬<lb/> geordnetenhauses darauf erwiedert, wenn sie den Eid leisteten, so leisteten sie<lb/> ihn bedingungslos und uneingeschränkt. So schwuren sie denn in dieser Weise,<lb/> und dies geschah später auch von allen andern Landbvtcn polnischer Zunge.<lb/> Als der norddeutsche Bund gegründet wurde, protestirte der Abgeordnete Kantak<lb/> gegen ein Zustandekommen desselben mit Einschluß Posens, in Wahrheit aber,<lb/> wie der Bundeskanzler ihm nachwies, gegen die verfassungsmäßige Einheit der<lb/> preußischen Monarchie. „Diese Einheit anzuerkennen, bemerkte damals der Graf<lb/> Bismarck, und doch dagegen zu Protestiren, daß der Staat, zu dem man ge¬<lb/> hört, berechtigt sei, seine staatlichen Zwecke auch im Vereine mit den Nachbar¬<lb/> staaten zu erstreben, mit denen er glaubt, sie besser erreichen zu können, das<lb/> kann in der That niemand, der nur einige Logik sich bewahrt hat, einfallen."<lb/> Irgendwelche Folge hatte dieser Einspruch der polnischen Junker und ihres An¬<lb/> hanges selbstverständlich ebensowenig wie 1871 der Antrag polnischer Abge¬<lb/> ordneten, die Provinz Posen von der Aufnahme der übrigen preußischen Lande<lb/> in das deutsche Reich auszuschließen. „Ich bestreite Ihnen, sagte Fürst Bismarck<lb/> bei dieser Gelegenheit, das Recht, sich auf eiuen Vertrag für Sonderstellung</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0448]
Das Recht der Polen in Posen.
täte und durch den Zuruf vom 15. Mai 1815 Berücksichtigung und Schutz
verheißen. Die rühmliche Liebe jedes edeln Volkes zu seiner Sprache, seiner
Sitte, seinen geschichtlichen Erinnerungen auch in Polen zu achten und zu
schützen, war der Vorsatz der Vollzieher des Wiener Traktates, und anch unter
Unsrer Regierung soll ihr Würdigung und Schutz zuteil werden. Unsre aus¬
drücklichen Verheißungen wie die Anordnungen, welche ihnen gefolgt sind, haben
dafür Zeugnis gegeben. Aber wie jede Gabe an die Bedingung geknüpft ist,
daß sie nicht mißbraucht werde, so können anch Wir Unsre Verheißung und
Unsre Absichten von dieser Bedingung nicht lösen. In der nntrcnnbcireu Ve»
bindnng mit Unsrer Monarchie hat das Nationalgefühl der polnischen Unter¬
thanen Unsrer Provinz Posen die Richtung seiner fernern Entwicklung, die feste
Schranke seiner Manifestation zu erkennen. Die Verschiedenheit der Abstam¬
mung, der Gegensatz der Namen Polen und Deutsche findet seinen Vereinigungs-
punkt in dem Namen des Staates, dem sie gemeinsam für immer angehören,
in dem Namen Preußen."
Und wie sich das absolute Königtum in Preußen gegenüber den Polen im
Posenschen nichts vergeben hat, so auch das verfassungsmäßige. Der erste Ar¬
tikel der preußischen Konstitution sagt: „Alle Landesteile der Monarchie in
ihrem gegenwärtigen Umfange bilden das preußische Staatsgebiet." Die pol¬
nischen Abgeordneten wollten anfangs ihre Mandate niederlegen, um nicht
schwören zu müssen. Indes erschien ihnen dies bei reiflicher Überlegung bedenk¬
lich, und man hatte die Frende, sie im November 1850 ans dem „Berliner
Landtage" wieder zu begrüßen. Sie wollten jetzt den Eid mit Vorbehalten leisten,
um „ans dem durch die Verfassung gebotenen Wege die Rechte des Landes wahr¬
nehmen" zu können. Natürlich wurde deu Herren vom Präsidenten des Ab¬
geordnetenhauses darauf erwiedert, wenn sie den Eid leisteten, so leisteten sie
ihn bedingungslos und uneingeschränkt. So schwuren sie denn in dieser Weise,
und dies geschah später auch von allen andern Landbvtcn polnischer Zunge.
Als der norddeutsche Bund gegründet wurde, protestirte der Abgeordnete Kantak
gegen ein Zustandekommen desselben mit Einschluß Posens, in Wahrheit aber,
wie der Bundeskanzler ihm nachwies, gegen die verfassungsmäßige Einheit der
preußischen Monarchie. „Diese Einheit anzuerkennen, bemerkte damals der Graf
Bismarck, und doch dagegen zu Protestiren, daß der Staat, zu dem man ge¬
hört, berechtigt sei, seine staatlichen Zwecke auch im Vereine mit den Nachbar¬
staaten zu erstreben, mit denen er glaubt, sie besser erreichen zu können, das
kann in der That niemand, der nur einige Logik sich bewahrt hat, einfallen."
Irgendwelche Folge hatte dieser Einspruch der polnischen Junker und ihres An¬
hanges selbstverständlich ebensowenig wie 1871 der Antrag polnischer Abge¬
ordneten, die Provinz Posen von der Aufnahme der übrigen preußischen Lande
in das deutsche Reich auszuschließen. „Ich bestreite Ihnen, sagte Fürst Bismarck
bei dieser Gelegenheit, das Recht, sich auf eiuen Vertrag für Sonderstellung
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