Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.Line mündliche verbandlung, wie sie nicht sein soll. -- letztere wurden damals auf 6 Mark festgesetzt, variirten aber später --, sowie Hieran schließt sich in dem Berichte die Ausführung des Vertreters des Da dieser Bericht von sehr achtnngswcrten Blättern gebracht worden ist, Die Art und Weise, wie ein Vorsitzender in die mündliche Verhandlung Line mündliche verbandlung, wie sie nicht sein soll. — letztere wurden damals auf 6 Mark festgesetzt, variirten aber später —, sowie Hieran schließt sich in dem Berichte die Ausführung des Vertreters des Da dieser Bericht von sehr achtnngswcrten Blättern gebracht worden ist, Die Art und Weise, wie ein Vorsitzender in die mündliche Verhandlung <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0326" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197750"/> <fw type="header" place="top"> Line mündliche verbandlung, wie sie nicht sein soll.</fw><lb/> <p xml:id="ID_957" prev="#ID_956"> — letztere wurden damals auf 6 Mark festgesetzt, variirten aber später —, sowie<lb/> nach Mitteilungen sozialdemokrntischer Blätter sei der obige Satz mit Sicherheit<lb/> als der mindeste Betrag der von Krcicker empfangenen Diäten anzunehmen. Präsident:<lb/> Diese Mitteilungen können als Beweis nicht gelten, anch können Sie sich, Herr<lb/> Justizrat, nicht im allgemeinen auf den Gothaer Sozialistenkongreß beziehen, Sie<lb/> müssen vielmehr bestimmte Protokolle vorlegen. J,-R, Kcmpisch: Diese besitzt das<lb/> Ministerium des Innern, und ich würde sie eventuell herbeischaffen; im übrigen<lb/> beziehe ich mich betreffs des Datensatzes auf das Zeugnis der Abgeordneten Bebel,<lb/> Liebknecht und andrer. Der Regierung ist es selbstverständlich weniger um die<lb/> Summe der Diäten als vielmehr darum zu thu«, die. Prinzipienfrage zum Aus¬<lb/> trage zu bringen. Herr Krcicker hat selbst den Empfang von 1500 Mark zuge¬<lb/> standen, über deu streitigen Rest würde eventuell Beweisaufnahme erfolgen müssen.<lb/> Redner geht nun «aber auf die Entwicklungsgeschichte des Z 82 der Reichsver-<lb/> fassung ein und entwickelt seine Ansicht dahin, daß sich die bekannte Erklärung des<lb/> Fürsten Bismarck nicht als authentische Interpretation zu Gunsten der gegnerischen<lb/> Seite verwerten lasse, daß der Fürst damit vielmehr auf die durch Nichtfestsetznng<lb/> von Strafen für Diätenanuahme bestehende Lücke im Gesetz habe hinweisen »vollen.<lb/> Präs.: Sie haben uus hier politische Geschichten vorgetragen, aber wir haben hier<lb/> nicht über Politische, sondern mir über privatrechtliche Verhältnisse zu urteilen.<lb/> Wenn Sie uns hier ein Rechtsgeschäft konstruiren wollen, so müssen Sie uns doch<lb/> auch die Kontrahenten nachweisen. Ist denn überhaupt hier eine „Zahlung" erfolgt?<lb/> Letztere ist doch immer nnr die Lösung einer vorhergegangenen Verbindlichkeit.<lb/> Hat denn nnn ein Vertrag stattgefunden und ist Krcicker eine Verpflichtung einge¬<lb/> gangen? Und wo steckt der unerlaubte „uicht ehrbare" Zweck? Der Zweck war doch<lb/> wohl nur der, Krcicker in den Stand zu setzen, in Berlin zu leben. Wo liegt da<lb/> das „Privatgeschäft"? J.-R. Kcmpisch: Hiernach scheinen Sie, Herr Präsident, die<lb/> Vorlegung eines Vertrages zu verlangen. Präs.: Allerdings. J.-R. Kcmpisch: Nun,<lb/> ich behaupte, daß Krcicker das Mandat nur unter der Bedingung, daß er Diäten<lb/> bekomme, angenommen hat. Präs.: Mit wem ist er denn diese Verpflichtung ein¬<lb/> gegangen? J.-R. Kcmpisch: Nun, mit den Pnrteileitern und dem betreffenden Komitee.<lb/> Präs.: Geben Sie uns doch Namen und treffende Beweismittel, mit allgemeinen<lb/> Behauptungen können wir in solcher Sache nichts machen. J.-R Kanpisch: So<lb/> beantrage ich die Vernehmung von Bebel, Liebknecht ?c.</p><lb/> <p xml:id="ID_958"> Hieran schließt sich in dem Berichte die Ausführung des Vertreters des<lb/> Verklagten, welche für unsre Betrachtung kein weiteres Interesse hat. Schließlich<lb/> erkannte das Gericht ans mehrere Beweiserhebungen.</p><lb/> <p xml:id="ID_959"> Da dieser Bericht von sehr achtnngswcrten Blättern gebracht worden ist,<lb/> so dürfen wir ihn für wat>rheitsgetreu halten. Jedenfalls ist die Verhandlung<lb/> so, wie sie hier steht, in die Öffentlichkeit gelangt, und wir dürfen daher an diese<lb/> Darstellung unser Urteil knüpfen. Sollte dieselbe in irgendwelchen Punkten<lb/> unrichtig sein, so ändert sich insoweit unser Urteil von selbst.</p><lb/> <p xml:id="ID_960" next="#ID_961"> Die Art und Weise, wie ein Vorsitzender in die mündliche Verhandlung<lb/> einzugreifen berufen ist, regelt der Z 130 der Zivilprozeßordnung dahin, daß er<lb/> durch Fragen auf die Aufklärung der Sache und die Vollständigkeit der Ver¬<lb/> handlung hinzuwirken, auch auf die Bedenken aufmerksam zu machen habe,<lb/> welche in Ansehung der von Amtswegen zu berücksichtigenden Punkte obwalten.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0326]
Line mündliche verbandlung, wie sie nicht sein soll.
— letztere wurden damals auf 6 Mark festgesetzt, variirten aber später —, sowie
nach Mitteilungen sozialdemokrntischer Blätter sei der obige Satz mit Sicherheit
als der mindeste Betrag der von Krcicker empfangenen Diäten anzunehmen. Präsident:
Diese Mitteilungen können als Beweis nicht gelten, anch können Sie sich, Herr
Justizrat, nicht im allgemeinen auf den Gothaer Sozialistenkongreß beziehen, Sie
müssen vielmehr bestimmte Protokolle vorlegen. J,-R, Kcmpisch: Diese besitzt das
Ministerium des Innern, und ich würde sie eventuell herbeischaffen; im übrigen
beziehe ich mich betreffs des Datensatzes auf das Zeugnis der Abgeordneten Bebel,
Liebknecht und andrer. Der Regierung ist es selbstverständlich weniger um die
Summe der Diäten als vielmehr darum zu thu«, die. Prinzipienfrage zum Aus¬
trage zu bringen. Herr Krcicker hat selbst den Empfang von 1500 Mark zuge¬
standen, über deu streitigen Rest würde eventuell Beweisaufnahme erfolgen müssen.
Redner geht nun «aber auf die Entwicklungsgeschichte des Z 82 der Reichsver-
fassung ein und entwickelt seine Ansicht dahin, daß sich die bekannte Erklärung des
Fürsten Bismarck nicht als authentische Interpretation zu Gunsten der gegnerischen
Seite verwerten lasse, daß der Fürst damit vielmehr auf die durch Nichtfestsetznng
von Strafen für Diätenanuahme bestehende Lücke im Gesetz habe hinweisen »vollen.
Präs.: Sie haben uus hier politische Geschichten vorgetragen, aber wir haben hier
nicht über Politische, sondern mir über privatrechtliche Verhältnisse zu urteilen.
Wenn Sie uns hier ein Rechtsgeschäft konstruiren wollen, so müssen Sie uns doch
auch die Kontrahenten nachweisen. Ist denn überhaupt hier eine „Zahlung" erfolgt?
Letztere ist doch immer nnr die Lösung einer vorhergegangenen Verbindlichkeit.
Hat denn nnn ein Vertrag stattgefunden und ist Krcicker eine Verpflichtung einge¬
gangen? Und wo steckt der unerlaubte „uicht ehrbare" Zweck? Der Zweck war doch
wohl nur der, Krcicker in den Stand zu setzen, in Berlin zu leben. Wo liegt da
das „Privatgeschäft"? J.-R. Kcmpisch: Hiernach scheinen Sie, Herr Präsident, die
Vorlegung eines Vertrages zu verlangen. Präs.: Allerdings. J.-R. Kcmpisch: Nun,
ich behaupte, daß Krcicker das Mandat nur unter der Bedingung, daß er Diäten
bekomme, angenommen hat. Präs.: Mit wem ist er denn diese Verpflichtung ein¬
gegangen? J.-R. Kcmpisch: Nun, mit den Pnrteileitern und dem betreffenden Komitee.
Präs.: Geben Sie uns doch Namen und treffende Beweismittel, mit allgemeinen
Behauptungen können wir in solcher Sache nichts machen. J.-R Kanpisch: So
beantrage ich die Vernehmung von Bebel, Liebknecht ?c.
Hieran schließt sich in dem Berichte die Ausführung des Vertreters des
Verklagten, welche für unsre Betrachtung kein weiteres Interesse hat. Schließlich
erkannte das Gericht ans mehrere Beweiserhebungen.
Da dieser Bericht von sehr achtnngswcrten Blättern gebracht worden ist,
so dürfen wir ihn für wat>rheitsgetreu halten. Jedenfalls ist die Verhandlung
so, wie sie hier steht, in die Öffentlichkeit gelangt, und wir dürfen daher an diese
Darstellung unser Urteil knüpfen. Sollte dieselbe in irgendwelchen Punkten
unrichtig sein, so ändert sich insoweit unser Urteil von selbst.
Die Art und Weise, wie ein Vorsitzender in die mündliche Verhandlung
einzugreifen berufen ist, regelt der Z 130 der Zivilprozeßordnung dahin, daß er
durch Fragen auf die Aufklärung der Sache und die Vollständigkeit der Ver¬
handlung hinzuwirken, auch auf die Bedenken aufmerksam zu machen habe,
welche in Ansehung der von Amtswegen zu berücksichtigenden Punkte obwalten.
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