Die Grenzboten. Jg. 45, 1886, Erstes Quartal.Zur Reform des Bibliothekswesens. finden, und welche bisher ein gleichmäßiges Aufrücken der Beamten ebenso un¬ Im ersten Jahrgange des Zentralblattes für Bibliothekswesen (S. 286) In ähnlicher Weise spricht sich im zweiten Jahrgange des Zentralblattes Ich glaube nicht, daß gegen die Berechtigung der ausgesprochnen Forde¬ Grenzboten I. IM". 34
Zur Reform des Bibliothekswesens. finden, und welche bisher ein gleichmäßiges Aufrücken der Beamten ebenso un¬ Im ersten Jahrgange des Zentralblattes für Bibliothekswesen (S. 286) In ähnlicher Weise spricht sich im zweiten Jahrgange des Zentralblattes Ich glaube nicht, daß gegen die Berechtigung der ausgesprochnen Forde¬ Grenzboten I. IM». 34
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0273" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/197697"/> <fw type="header" place="top"> Zur Reform des Bibliothekswesens.</fw><lb/> <p xml:id="ID_807" prev="#ID_806"> finden, und welche bisher ein gleichmäßiges Aufrücken der Beamten ebenso un¬<lb/> möglich machte, wie sie ein gemeinsames Vorgehen zur Anbahnung einer Reform<lb/> erschwerte. Auf die Unzuträglichkeiten, die das bestehende System der Besetzung<lb/> der Viblivthekstellcu mit sich führte, ist zwar schou längst in Fachkreisen hin¬<lb/> gewiesen »morden, aber erst in neuester Zeit sind auf Änderungen hinzielende<lb/> Praktische Vorschläge gemacht worden.</p><lb/> <p xml:id="ID_808"> Im ersten Jahrgange des Zentralblattes für Bibliothekswesen (S. 286)<lb/> knüpft ein kurzer Artikel, unterzeichnet „Ein Bibliothekar," an eine Betrachtung<lb/> der Magdeburgischen Zeitung vom 6. Juni 1884 an und gelangt zu dem Satze,<lb/> es sei notwendig, daß „ für sämtliche Vibliotheksbcamte des Staates ein Au-<lb/> ciennitätsverhältniS, wie für alle übrigen Staatsdiener, hergestellt werde." Der<lb/> Verfasser fährt dann fort: „Dem Wunsche des Korrespondenten der Magde¬<lb/> burgischen Zeitung, daß die Staatsregierung der Frage näher trete, ob die Ver¬<lb/> hältnisse der Bibliotheksbeamten nicht dadurch eine wesentliche Besserung erfahren<lb/> könnten, daß die Beamten sämtlicher Bibliotheken des Staates unter sich<lb/> rangirten (Schön gesagt! D. Red.), dem Assistenten der königlichen Bibliothek<lb/> also mich die Stellen bei den Universitätsbibliotheken offen stünde», und die<lb/> Beamten der Universitäten auch an die königliche Bibliothek versetzt werden<lb/> könnten, möchten auch wir deshalb und' nicht allein aus dem angeführten Grunde,<lb/> sondern um noch ganz andrer, mit dem gegenwärtigen Systeme verbundner Un¬<lb/> zuträglichsten willen zustimmen."</p><lb/> <p xml:id="ID_809"> In ähnlicher Weise spricht sich im zweiten Jahrgange des Zentralblattes<lb/> (S. 84) der Vorstand einer preußischen Universitätsbibliothek aus. „Da in<lb/> den meisten Fällen, sagt er, die Beamten nur an dem Institute aufrücken, an<lb/> dein sie sich befinde», kann ein sehr tüchtiger Beamter, der besseres leistet als<lb/> die über ihm stehenden Kollegen, die zufällig kaum älter sind als er, lange<lb/> Jahre auf der untersten Gehaltsstufe verbleiben. Diesem Übelstande ist nicht<lb/> anders abzuhelfen als dadurch, daß die vierunddreißig Kustoden, welche es jetzt<lb/> an den neun Universitätsbibliotheken und der Akademie zu Münster giebt, mit<lb/> den dreizehn Beamten der königlichen Bibliothek in Berlin ohne Rücksicht auf<lb/> die Eiuzclinstitute in ein Aneienuitätsverhältnis gestellt werden und dem ent¬<lb/> sprechend durch die ganze Monarchie ihren Dienstjahren nach aufrücken. Es<lb/> versteht sich von selbst, daß hierbei die Ortszulagen für Berlin besonders in<lb/> Rechnung zu bringen sind, und daß nicht die Meinung vertreten werden soll,<lb/> dnß das Aneieunitütspriuzip ohne Rücksicht uns Brauchbarkeit oder Unbrauch-<lb/> barkeit im Dienste durchgeführt werde. Es soll nur den Unzuträglichkeiten be¬<lb/> gegnet werden, welche daraus erwachsen, daß nur dann ein Aufrücken in höhere<lb/> Gehaltsstufen möglich ist, wenn an der Bibliothek, an der der Betreffende an¬<lb/> gestellt ist, dazu Mittel vorhanden sind."</p><lb/> <p xml:id="ID_810" next="#ID_811"> Ich glaube nicht, daß gegen die Berechtigung der ausgesprochnen Forde¬<lb/> rungen von den Fachgenossen Widerspruch erhoben werden kann. Wenn aber</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten I. IM». 34</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0273]
Zur Reform des Bibliothekswesens.
finden, und welche bisher ein gleichmäßiges Aufrücken der Beamten ebenso un¬
möglich machte, wie sie ein gemeinsames Vorgehen zur Anbahnung einer Reform
erschwerte. Auf die Unzuträglichkeiten, die das bestehende System der Besetzung
der Viblivthekstellcu mit sich führte, ist zwar schou längst in Fachkreisen hin¬
gewiesen »morden, aber erst in neuester Zeit sind auf Änderungen hinzielende
Praktische Vorschläge gemacht worden.
Im ersten Jahrgange des Zentralblattes für Bibliothekswesen (S. 286)
knüpft ein kurzer Artikel, unterzeichnet „Ein Bibliothekar," an eine Betrachtung
der Magdeburgischen Zeitung vom 6. Juni 1884 an und gelangt zu dem Satze,
es sei notwendig, daß „ für sämtliche Vibliotheksbcamte des Staates ein Au-
ciennitätsverhältniS, wie für alle übrigen Staatsdiener, hergestellt werde." Der
Verfasser fährt dann fort: „Dem Wunsche des Korrespondenten der Magde¬
burgischen Zeitung, daß die Staatsregierung der Frage näher trete, ob die Ver¬
hältnisse der Bibliotheksbeamten nicht dadurch eine wesentliche Besserung erfahren
könnten, daß die Beamten sämtlicher Bibliotheken des Staates unter sich
rangirten (Schön gesagt! D. Red.), dem Assistenten der königlichen Bibliothek
also mich die Stellen bei den Universitätsbibliotheken offen stünde», und die
Beamten der Universitäten auch an die königliche Bibliothek versetzt werden
könnten, möchten auch wir deshalb und' nicht allein aus dem angeführten Grunde,
sondern um noch ganz andrer, mit dem gegenwärtigen Systeme verbundner Un¬
zuträglichsten willen zustimmen."
In ähnlicher Weise spricht sich im zweiten Jahrgange des Zentralblattes
(S. 84) der Vorstand einer preußischen Universitätsbibliothek aus. „Da in
den meisten Fällen, sagt er, die Beamten nur an dem Institute aufrücken, an
dein sie sich befinde», kann ein sehr tüchtiger Beamter, der besseres leistet als
die über ihm stehenden Kollegen, die zufällig kaum älter sind als er, lange
Jahre auf der untersten Gehaltsstufe verbleiben. Diesem Übelstande ist nicht
anders abzuhelfen als dadurch, daß die vierunddreißig Kustoden, welche es jetzt
an den neun Universitätsbibliotheken und der Akademie zu Münster giebt, mit
den dreizehn Beamten der königlichen Bibliothek in Berlin ohne Rücksicht auf
die Eiuzclinstitute in ein Aneienuitätsverhältnis gestellt werden und dem ent¬
sprechend durch die ganze Monarchie ihren Dienstjahren nach aufrücken. Es
versteht sich von selbst, daß hierbei die Ortszulagen für Berlin besonders in
Rechnung zu bringen sind, und daß nicht die Meinung vertreten werden soll,
dnß das Aneieunitütspriuzip ohne Rücksicht uns Brauchbarkeit oder Unbrauch-
barkeit im Dienste durchgeführt werde. Es soll nur den Unzuträglichkeiten be¬
gegnet werden, welche daraus erwachsen, daß nur dann ein Aufrücken in höhere
Gehaltsstufen möglich ist, wenn an der Bibliothek, an der der Betreffende an¬
gestellt ist, dazu Mittel vorhanden sind."
Ich glaube nicht, daß gegen die Berechtigung der ausgesprochnen Forde¬
rungen von den Fachgenossen Widerspruch erhoben werden kann. Wenn aber
Grenzboten I. IM». 34
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