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Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal.

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Notizen.

dem Mangel des Armen abzuhelfen, und zu allen Zeiten ist diese Pflicht anerkannt
und mehr oder minder auch erfüllt worden.

Am höchsten gehalten wurden die Pflichten des Besitzes bei den alten Griechen,
in den Lehren der Weisen wie in den Thaten der Besitzenden, Diogenes verglich
diejenigen, welche ihren Reichtum nicht für edle Zwecke, sondern für ihren persön¬
lichen Genuß verwendeten, mit Obstbäumen und Weinstöcken, welche sich an unzugäng¬
lichen Orten befinden, und deren Früchte deshalb nur Rüben und ähnlichen Tieren
zu gute kommen, Euripides erachtete den Reichtum als ein von den Göttern an¬
vertrautes Gut, welches jederzeit wieder entzogen werden könne. Plato ging sogar
so weit, zu behaupten, daß ein hervorragend guter Mensch niemals hervorragend
reich sein könne, weil er nicht anch ans unredlichen Wege zu erwerben, jederzeit
aber zum Geben bereit sein werde, Aristoteles verlangte, daß ein Reicher die
Mitte halte zwischen einem Verschwender und einem Geizigen, insbesondre
daß er reichlich und rechtzeitig gebe. Dein größten Griechen erschien die Ver
schwendung ungefährlicher als der Geiz, weil jene nur dem Mangel an Einsicht,
dieser aber demi schlechten Charakter entspringe. Die Pflichten des Besitzes erfüllten
denn auch die alten Griechen in hohem Grade, und zwar gern und verborgen. In
allen Lebenslagen fand der Arme bereitwillige Hilfe, für Aussteuer, Begräbnis :c.
wurde gesorgt, auf reiche Opfer durfte die Kirche rechnen, und oft übten die Be¬
sitzenden ihre Pflichten selbst gegen den Staat, indem sie Staatsschulden engten ze.
Ob aus Zartsinn oder politischer Klugheit oder aus beiden Gründen, genug, es
bauten sich in Athen anch die Reichen nur einfache und bescheidne Häuser, um die
Nichtbesitzenden nicht zu verletzen, in welchem Sinne beiläufig später die Republik
Venedig ein Gesetz erließ, und aus gleichen Gründen war es den reichen Damen
nicht gestattet, nach den olympischen Spielen zu fahren; auch sie mußten zu Fuß
gehen. Mau lebte nicht uur für sich und sein Haus, sondern auch für seine Mit¬
bürger, und selbst die heutigen Griechen denken und handeln in dieser Hinsicht wie
ihre großen Ahnen,

Noch ernster und eindringlicher hat das Christentum die Pflichten des Reichtums
gepredigt. Allbekannt sind ja viele Sätze des neuen Testamentes, vor allem jener
Ausspruch Christi: "Es ist leichter, daß ein Kcnneel durch ein Nadelöhr gehe, als
daß ein Reicher ins Himmelreich komme." Minder verstanden wird die wichtige
Stelle aus der Bergpredigt.- "Selig sind die Armen im Geiste, denn das Himmelreich
ist ihr." Das soll nicht etwa heißen, selig seien die Einfältigen, sondern das
will besagen: Selig sind diejenigen, welche reich find, aber als Arme leben, also
arm im Geiste, in der Einbildung sind. Der Reiche soll reichlich, soll im Ver¬
borgnen geben, "nicht mit Posaunenstößen wie die Heuchler in den Synagogen,"
ja wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. In diesem Sinne lehrten die Kirchen¬
väter weiter, daß der Uebcrflusz des Reichen die Ergänzung für den Mangel der
Armen bilde, und Augustinus wie Bossuet sprachen ans, daß fremdes Eigentum
zurückbehalte, wer von seinem Reichtum und Ueberfluß nicht anstelle.

Von ihrem philosophischen Standpunkte ans gelangte die Neuzeit bereits mit
ihrer manchesterlichen Richtung zu ähnlichen Auffassungen von den Pflichten des
Besitzes, welche sie zugleich klar 'formulirte. Schon in seinein Naturrecht begründete
Wolfs die Errichtung des Eigentums, nicht damit die Einen gänzlich entbehrten,
sondern damit der Gebrauch der Dinge der Gesamtheit besser gesichert werde. Nach
dem Naturrecht schuldet der Wohlthäter die Wohlthaten. Der Wohlthäter ist zu
Wohlthaten, soweit er dazu imstande ist, verpflichtet. In diesem Sinne und gewiß
in Unkenntnis des Wolffschen Nnturrechtes dichtete Hermann Lingg:


Notizen.

dem Mangel des Armen abzuhelfen, und zu allen Zeiten ist diese Pflicht anerkannt
und mehr oder minder auch erfüllt worden.

Am höchsten gehalten wurden die Pflichten des Besitzes bei den alten Griechen,
in den Lehren der Weisen wie in den Thaten der Besitzenden, Diogenes verglich
diejenigen, welche ihren Reichtum nicht für edle Zwecke, sondern für ihren persön¬
lichen Genuß verwendeten, mit Obstbäumen und Weinstöcken, welche sich an unzugäng¬
lichen Orten befinden, und deren Früchte deshalb nur Rüben und ähnlichen Tieren
zu gute kommen, Euripides erachtete den Reichtum als ein von den Göttern an¬
vertrautes Gut, welches jederzeit wieder entzogen werden könne. Plato ging sogar
so weit, zu behaupten, daß ein hervorragend guter Mensch niemals hervorragend
reich sein könne, weil er nicht anch ans unredlichen Wege zu erwerben, jederzeit
aber zum Geben bereit sein werde, Aristoteles verlangte, daß ein Reicher die
Mitte halte zwischen einem Verschwender und einem Geizigen, insbesondre
daß er reichlich und rechtzeitig gebe. Dein größten Griechen erschien die Ver
schwendung ungefährlicher als der Geiz, weil jene nur dem Mangel an Einsicht,
dieser aber demi schlechten Charakter entspringe. Die Pflichten des Besitzes erfüllten
denn auch die alten Griechen in hohem Grade, und zwar gern und verborgen. In
allen Lebenslagen fand der Arme bereitwillige Hilfe, für Aussteuer, Begräbnis :c.
wurde gesorgt, auf reiche Opfer durfte die Kirche rechnen, und oft übten die Be¬
sitzenden ihre Pflichten selbst gegen den Staat, indem sie Staatsschulden engten ze.
Ob aus Zartsinn oder politischer Klugheit oder aus beiden Gründen, genug, es
bauten sich in Athen anch die Reichen nur einfache und bescheidne Häuser, um die
Nichtbesitzenden nicht zu verletzen, in welchem Sinne beiläufig später die Republik
Venedig ein Gesetz erließ, und aus gleichen Gründen war es den reichen Damen
nicht gestattet, nach den olympischen Spielen zu fahren; auch sie mußten zu Fuß
gehen. Mau lebte nicht uur für sich und sein Haus, sondern auch für seine Mit¬
bürger, und selbst die heutigen Griechen denken und handeln in dieser Hinsicht wie
ihre großen Ahnen,

Noch ernster und eindringlicher hat das Christentum die Pflichten des Reichtums
gepredigt. Allbekannt sind ja viele Sätze des neuen Testamentes, vor allem jener
Ausspruch Christi: „Es ist leichter, daß ein Kcnneel durch ein Nadelöhr gehe, als
daß ein Reicher ins Himmelreich komme." Minder verstanden wird die wichtige
Stelle aus der Bergpredigt.- „Selig sind die Armen im Geiste, denn das Himmelreich
ist ihr." Das soll nicht etwa heißen, selig seien die Einfältigen, sondern das
will besagen: Selig sind diejenigen, welche reich find, aber als Arme leben, also
arm im Geiste, in der Einbildung sind. Der Reiche soll reichlich, soll im Ver¬
borgnen geben, „nicht mit Posaunenstößen wie die Heuchler in den Synagogen,"
ja wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. In diesem Sinne lehrten die Kirchen¬
väter weiter, daß der Uebcrflusz des Reichen die Ergänzung für den Mangel der
Armen bilde, und Augustinus wie Bossuet sprachen ans, daß fremdes Eigentum
zurückbehalte, wer von seinem Reichtum und Ueberfluß nicht anstelle.

Von ihrem philosophischen Standpunkte ans gelangte die Neuzeit bereits mit
ihrer manchesterlichen Richtung zu ähnlichen Auffassungen von den Pflichten des
Besitzes, welche sie zugleich klar 'formulirte. Schon in seinein Naturrecht begründete
Wolfs die Errichtung des Eigentums, nicht damit die Einen gänzlich entbehrten,
sondern damit der Gebrauch der Dinge der Gesamtheit besser gesichert werde. Nach
dem Naturrecht schuldet der Wohlthäter die Wohlthaten. Der Wohlthäter ist zu
Wohlthaten, soweit er dazu imstande ist, verpflichtet. In diesem Sinne und gewiß
in Unkenntnis des Wolffschen Nnturrechtes dichtete Hermann Lingg:


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[0667] Notizen. dem Mangel des Armen abzuhelfen, und zu allen Zeiten ist diese Pflicht anerkannt und mehr oder minder auch erfüllt worden. Am höchsten gehalten wurden die Pflichten des Besitzes bei den alten Griechen, in den Lehren der Weisen wie in den Thaten der Besitzenden, Diogenes verglich diejenigen, welche ihren Reichtum nicht für edle Zwecke, sondern für ihren persön¬ lichen Genuß verwendeten, mit Obstbäumen und Weinstöcken, welche sich an unzugäng¬ lichen Orten befinden, und deren Früchte deshalb nur Rüben und ähnlichen Tieren zu gute kommen, Euripides erachtete den Reichtum als ein von den Göttern an¬ vertrautes Gut, welches jederzeit wieder entzogen werden könne. Plato ging sogar so weit, zu behaupten, daß ein hervorragend guter Mensch niemals hervorragend reich sein könne, weil er nicht anch ans unredlichen Wege zu erwerben, jederzeit aber zum Geben bereit sein werde, Aristoteles verlangte, daß ein Reicher die Mitte halte zwischen einem Verschwender und einem Geizigen, insbesondre daß er reichlich und rechtzeitig gebe. Dein größten Griechen erschien die Ver schwendung ungefährlicher als der Geiz, weil jene nur dem Mangel an Einsicht, dieser aber demi schlechten Charakter entspringe. Die Pflichten des Besitzes erfüllten denn auch die alten Griechen in hohem Grade, und zwar gern und verborgen. In allen Lebenslagen fand der Arme bereitwillige Hilfe, für Aussteuer, Begräbnis :c. wurde gesorgt, auf reiche Opfer durfte die Kirche rechnen, und oft übten die Be¬ sitzenden ihre Pflichten selbst gegen den Staat, indem sie Staatsschulden engten ze. Ob aus Zartsinn oder politischer Klugheit oder aus beiden Gründen, genug, es bauten sich in Athen anch die Reichen nur einfache und bescheidne Häuser, um die Nichtbesitzenden nicht zu verletzen, in welchem Sinne beiläufig später die Republik Venedig ein Gesetz erließ, und aus gleichen Gründen war es den reichen Damen nicht gestattet, nach den olympischen Spielen zu fahren; auch sie mußten zu Fuß gehen. Mau lebte nicht uur für sich und sein Haus, sondern auch für seine Mit¬ bürger, und selbst die heutigen Griechen denken und handeln in dieser Hinsicht wie ihre großen Ahnen, Noch ernster und eindringlicher hat das Christentum die Pflichten des Reichtums gepredigt. Allbekannt sind ja viele Sätze des neuen Testamentes, vor allem jener Ausspruch Christi: „Es ist leichter, daß ein Kcnneel durch ein Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher ins Himmelreich komme." Minder verstanden wird die wichtige Stelle aus der Bergpredigt.- „Selig sind die Armen im Geiste, denn das Himmelreich ist ihr." Das soll nicht etwa heißen, selig seien die Einfältigen, sondern das will besagen: Selig sind diejenigen, welche reich find, aber als Arme leben, also arm im Geiste, in der Einbildung sind. Der Reiche soll reichlich, soll im Ver¬ borgnen geben, „nicht mit Posaunenstößen wie die Heuchler in den Synagogen," ja wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. In diesem Sinne lehrten die Kirchen¬ väter weiter, daß der Uebcrflusz des Reichen die Ergänzung für den Mangel der Armen bilde, und Augustinus wie Bossuet sprachen ans, daß fremdes Eigentum zurückbehalte, wer von seinem Reichtum und Ueberfluß nicht anstelle. Von ihrem philosophischen Standpunkte ans gelangte die Neuzeit bereits mit ihrer manchesterlichen Richtung zu ähnlichen Auffassungen von den Pflichten des Besitzes, welche sie zugleich klar 'formulirte. Schon in seinein Naturrecht begründete Wolfs die Errichtung des Eigentums, nicht damit die Einen gänzlich entbehrten, sondern damit der Gebrauch der Dinge der Gesamtheit besser gesichert werde. Nach dem Naturrecht schuldet der Wohlthäter die Wohlthaten. Der Wohlthäter ist zu Wohlthaten, soweit er dazu imstande ist, verpflichtet. In diesem Sinne und gewiß in Unkenntnis des Wolffschen Nnturrechtes dichtete Hermann Lingg:

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341841_196733/667>, abgerufen am 15.01.2025.