Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.Notizen. schaft der Sparer fortwährend ändert und weil es unmöglich ist, die subjektiven Viel ist auch -- namentlich bei der Beratung des Postsparkassengesetzes -- Wenn fich dies wirklich so verhielte, so wäre das freilich ein arger Fehler, Was die Auuahmestellcu betrifft, so hat man die Einrichtung sogenannter Hinsichtlich der Annahmezeiten müßten für deu kleinen Sparer möglichst weit¬ Dies alles ließe sich -- wenigstens in Preußen -- sehr einfach im Wege Bis jetzt wird bei dieser Bestätigung der Statuten leider nicht überall mit Wie sich diese Verhältnisse in andern deutschen Bundesstaaten gestalten, wäre Notizen. schaft der Sparer fortwährend ändert und weil es unmöglich ist, die subjektiven Viel ist auch — namentlich bei der Beratung des Postsparkassengesetzes — Wenn fich dies wirklich so verhielte, so wäre das freilich ein arger Fehler, Was die Auuahmestellcu betrifft, so hat man die Einrichtung sogenannter Hinsichtlich der Annahmezeiten müßten für deu kleinen Sparer möglichst weit¬ Dies alles ließe sich — wenigstens in Preußen — sehr einfach im Wege Bis jetzt wird bei dieser Bestätigung der Statuten leider nicht überall mit Wie sich diese Verhältnisse in andern deutschen Bundesstaaten gestalten, wäre <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0331" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/195720"/> <fw type="header" place="top"> Notizen.</fw><lb/> <p xml:id="ID_1154" prev="#ID_1153"> schaft der Sparer fortwährend ändert und weil es unmöglich ist, die subjektiven<lb/> Rechtsansprüche der Einzelnen an diesen Fonds festzustellen; dagegen läßt sich nicht<lb/> in Abrede stellen, daß es zur Förderung des Sparsinncs und damit der Moralität<lb/> der Bevölkerung überaus nützlich wäre, wenn man einen Teil der Zinsüberschüsse<lb/> den eigentlichen Sparern, sei es in der Form von Sparprämien, sei es in der<lb/> Zubilligung eines höheren Zinssatzes, zugute kommen ließe. Würde diese Be-<lb/> handlungsweise gesetzlich festgestellt, so würden sich die Verwaltungskosten zwar<lb/> etwas erhöhen, aber darauf könnte ja schon bei der Bildung des Garantiefonds<lb/> und des Reservefonds Rücksicht genommen werden, außerdem hätten aber die Kom¬<lb/> munen von dieser Einrichtung keinen erheblichen Nachteil, weil die ans diese Weise<lb/> höher zu verzinsenden Einlagen doch bald genug den Betrag erreichen würden, bei<lb/> welchem diese höhere Verzinsung wieder aufhörte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1155"> Viel ist auch — namentlich bei der Beratung des Postsparkassengesetzes —<lb/> geklagt worden über die mangelhafte Zugänglichkeit der Sparkassen für den soge¬<lb/> nannten kleinen Sparer. Es ist angeblich beobachtet worden, daß der Einleger<lb/> von Kapitalien von den Beamten der Sparkassenverwaltnngen lieber gesehen werde<lb/> als der arme Mann, welcher seine Sparpfennige herbeibringt, und daß der letztere<lb/> für die Abwicklung feines Spargeschäftes soviel Zeit verbrauche, daß ihm das<lb/> Sparen dadurch verleidet werde, während der Kapitalist schnell und gern abge¬<lb/> fertigt werde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1156"> Wenn fich dies wirklich so verhielte, so wäre das freilich ein arger Fehler,<lb/> und es müßte unbedingt auf Abhilfe gedrungen werden. Diese Abhilfe wäre auch<lb/> leicht möglich, indem man abermals zwischen den eigentlichen kleinen Spareinlagen<lb/> und den Kapitaleinlagen unterschiede und, wenn sich dies nnr irgend ohne erheb¬<lb/> liche Kosten durchsetzen ließe, für jede der beiden Arten von Einlagen besondre<lb/> Annahmestellen und besondre Annahmezeiten bestimmte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1157"> Was die Auuahmestellcu betrifft, so hat man die Einrichtung sogenannter<lb/> Filialen auf dem Lande oder um verschiednen Punkten der Städte vorgeschlagen.<lb/> Das wäre gewiß sehr zweckmäßig, indessen müßten diese Filialen ausschließlich dem<lb/> kleinen Sparer geöffnet sein, während die Einleger von Kapitalien, deren Betrag<lb/> sich ja wohl in irgend einer Summe statutarisch bestimmen ließe, an die Haupt¬<lb/> sparkasse zu verweisen wären.</p><lb/> <p xml:id="ID_1158"> Hinsichtlich der Annahmezeiten müßten für deu kleinen Sparer möglichst weit¬<lb/> gehende Befugnisse bestehen, namentlich solltet: die Abende der Löhuungstage noch<lb/> als Geschäftsstunden obligatorisch vorgeschrieben werden, während für den Kapi¬<lb/> talisten die üblichen Geschäftsstunden bei der Hauptsparkasse vollständig ausreichend<lb/> wären.</p><lb/> <p xml:id="ID_1159"> Dies alles ließe sich — wenigstens in Preußen — sehr einfach im Wege<lb/> der Ausführnngsbestimmungeu des Ressortministers bewirken, weil diese Aus-<lb/> ftthruugsbestimmungen nach den: obengednchten Reglement mit Gesetzeskraft er¬<lb/> lassen werden und weil es die Oberpräsidenten bei der Bestätigung der Statuten<lb/> in der Hand haben, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu<lb/> erzwingen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1160"> Bis jetzt wird bei dieser Bestätigung der Statuten leider nicht überall mit<lb/> der erforderlichen Sorgfalt zuwerke gegangen, wie fich dies an einem eklatanten<lb/> Beispiele aus neuester Zeit beweisen ließe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1161" next="#ID_1162"> Wie sich diese Verhältnisse in andern deutschen Bundesstaaten gestalten, wäre<lb/> noch besonders festzustellen, jedenfalls aber ist es bei unsern heutigen sozialen Zu¬<lb/> ständen durchaus erforderlich, deu ärmeren Klassen jede Gelegenheit zur Klage</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0331]
Notizen.
schaft der Sparer fortwährend ändert und weil es unmöglich ist, die subjektiven
Rechtsansprüche der Einzelnen an diesen Fonds festzustellen; dagegen läßt sich nicht
in Abrede stellen, daß es zur Förderung des Sparsinncs und damit der Moralität
der Bevölkerung überaus nützlich wäre, wenn man einen Teil der Zinsüberschüsse
den eigentlichen Sparern, sei es in der Form von Sparprämien, sei es in der
Zubilligung eines höheren Zinssatzes, zugute kommen ließe. Würde diese Be-
handlungsweise gesetzlich festgestellt, so würden sich die Verwaltungskosten zwar
etwas erhöhen, aber darauf könnte ja schon bei der Bildung des Garantiefonds
und des Reservefonds Rücksicht genommen werden, außerdem hätten aber die Kom¬
munen von dieser Einrichtung keinen erheblichen Nachteil, weil die ans diese Weise
höher zu verzinsenden Einlagen doch bald genug den Betrag erreichen würden, bei
welchem diese höhere Verzinsung wieder aufhörte.
Viel ist auch — namentlich bei der Beratung des Postsparkassengesetzes —
geklagt worden über die mangelhafte Zugänglichkeit der Sparkassen für den soge¬
nannten kleinen Sparer. Es ist angeblich beobachtet worden, daß der Einleger
von Kapitalien von den Beamten der Sparkassenverwaltnngen lieber gesehen werde
als der arme Mann, welcher seine Sparpfennige herbeibringt, und daß der letztere
für die Abwicklung feines Spargeschäftes soviel Zeit verbrauche, daß ihm das
Sparen dadurch verleidet werde, während der Kapitalist schnell und gern abge¬
fertigt werde.
Wenn fich dies wirklich so verhielte, so wäre das freilich ein arger Fehler,
und es müßte unbedingt auf Abhilfe gedrungen werden. Diese Abhilfe wäre auch
leicht möglich, indem man abermals zwischen den eigentlichen kleinen Spareinlagen
und den Kapitaleinlagen unterschiede und, wenn sich dies nnr irgend ohne erheb¬
liche Kosten durchsetzen ließe, für jede der beiden Arten von Einlagen besondre
Annahmestellen und besondre Annahmezeiten bestimmte.
Was die Auuahmestellcu betrifft, so hat man die Einrichtung sogenannter
Filialen auf dem Lande oder um verschiednen Punkten der Städte vorgeschlagen.
Das wäre gewiß sehr zweckmäßig, indessen müßten diese Filialen ausschließlich dem
kleinen Sparer geöffnet sein, während die Einleger von Kapitalien, deren Betrag
sich ja wohl in irgend einer Summe statutarisch bestimmen ließe, an die Haupt¬
sparkasse zu verweisen wären.
Hinsichtlich der Annahmezeiten müßten für deu kleinen Sparer möglichst weit¬
gehende Befugnisse bestehen, namentlich solltet: die Abende der Löhuungstage noch
als Geschäftsstunden obligatorisch vorgeschrieben werden, während für den Kapi¬
talisten die üblichen Geschäftsstunden bei der Hauptsparkasse vollständig ausreichend
wären.
Dies alles ließe sich — wenigstens in Preußen — sehr einfach im Wege
der Ausführnngsbestimmungeu des Ressortministers bewirken, weil diese Aus-
ftthruugsbestimmungen nach den: obengednchten Reglement mit Gesetzeskraft er¬
lassen werden und weil es die Oberpräsidenten bei der Bestätigung der Statuten
in der Hand haben, die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen zu
erzwingen.
Bis jetzt wird bei dieser Bestätigung der Statuten leider nicht überall mit
der erforderlichen Sorgfalt zuwerke gegangen, wie fich dies an einem eklatanten
Beispiele aus neuester Zeit beweisen ließe.
Wie sich diese Verhältnisse in andern deutschen Bundesstaaten gestalten, wäre
noch besonders festzustellen, jedenfalls aber ist es bei unsern heutigen sozialen Zu¬
ständen durchaus erforderlich, deu ärmeren Klassen jede Gelegenheit zur Klage
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