Die Grenzboten. Jg. 44, 1885, Zweites Quartal.Odium anni clixnit^te. zur Reichsstrafprozeßordnung, zum Reichspreßgesetz, zum Sozialistengesetz, zum Eine Begabung wie die Schwarzes konnte natürlich dem Vereinsleben nicht Im Reichstage hat er vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre den Es versteht sich, daß einer so vielfach als arbeitsfreudig bewährten Per¬ Odium anni clixnit^te. zur Reichsstrafprozeßordnung, zum Reichspreßgesetz, zum Sozialistengesetz, zum Eine Begabung wie die Schwarzes konnte natürlich dem Vereinsleben nicht Im Reichstage hat er vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre den Es versteht sich, daß einer so vielfach als arbeitsfreudig bewährten Per¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0201" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/195590"/> <fw type="header" place="top"> Odium anni clixnit^te.</fw><lb/> <p xml:id="ID_689" prev="#ID_688"> zur Reichsstrafprozeßordnung, zum Reichspreßgesetz, zum Sozialistengesetz, zum<lb/> Wuchergesetz u> in. a. das Verständnis der betreffenden Gesetze und die allseitige<lb/> Eingewöhnung in dieselben. Er war überdies seit vielen Jahren Mitredakteur<lb/> und seit länger als zwanzig Jahren Chefredakteur der angesehenen kriminali¬<lb/> stischen Zeitschrift „Der Gerichtssaal" (gegenwärtig im 37. Jahrgange stehend),<lb/> wie er auch eine lange Reihe von Jahren die von ihm gegründete „Sächsische<lb/> Gerichtszeitung" herausgab. Eins seiner Hauptwerke „Die Reform des deut¬<lb/> schen Schwurgerichts" gab bekanntlich den Anstoß zur Einführung der erwähnten<lb/> großen Schöffengerichte.</p><lb/> <p xml:id="ID_690"> Eine Begabung wie die Schwarzes konnte natürlich dem Vereinsleben nicht<lb/> fernbleiben, ebensowenig wie der aktiven Beteiligung an der Politik. Er gehört<lb/> denn auch z. B. zu den Stiftern des deutschen Juristeutages, ist immer Mit¬<lb/> glied der ständigen Deputation desselben gewesen und hat stets das Präsidium<lb/> der dritten, der Kriminalabteilung geführt, ein Präsidium, von dessen energischer<lb/> und doch persönlich liebenswürdiger Handhabung das Wort herrührt: „Eiserne<lb/> Hand im Sammthandschnh."</p><lb/> <p xml:id="ID_691"> Im Reichstage hat er vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre den<lb/> Wahlkreis Dresden rechts von der Elbe vertreten, einen allemal von der dort<lb/> ansehnlichen sozialdemokratischen Partei stark umworbener Posten, dem er aber<lb/> solcherart die Zuzählung zu dem kleinen Häuflein der „Unsterblichen," d. h. der<lb/> immer wieder Gewählten, verdankt. Wie man weiß, war Schwarzes Thätigkeit<lb/> vor allem in den vielen Neichstagskommissionen, denen er präsidirte, eine sehr<lb/> angestrengte — in der großen Neichstagsjustizkommission zur Beratung der<lb/> Prozeßordnungen fungirte er als Vizepräsident und als Vorsitzender der Re¬<lb/> daktionskommission, wie er auch den Bundesratskommissioncn für das Straf¬<lb/> gesetzbuch und für die Prozeßordnung angehörte —; nicht minder Pflegte er als<lb/> Referent über größere Gesetzcsvorlagcn seine unermüdliche Arbeitskraft zu be¬<lb/> thätigen, wobei ihm neben langjähriger Übung sein Talent für lebendiges Er¬<lb/> fassen und Bewältiger einer komplizirten Materie wie für gedrängte, lichtvolle<lb/> Übersichtlichkeit beim Darstellen derselben in hohem Grade zu statten kam. Diese<lb/> ungewöhnliche Fähigkeit hat Schwarze übrigens auch als Vorsitzender des Nechts-<lb/> ausschusses im Dresdner Stadtvervrdnetenkollegium fast zehn Jahre lang segens¬<lb/> reich verwertet, und überhaupt ist durch sein lebhaft bethätigtes Interesse für<lb/> die Aufgaben dieses städtischen Kollegiums der Beweis geführt worden, daß<lb/> hochgestellte Beamte von unabhängiger Gesinnung daselbst recht wohl am<lb/> Platze sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_692" next="#ID_693"> Es versteht sich, daß einer so vielfach als arbeitsfreudig bewährten Per¬<lb/> sönlichkeit auch die Übernahme von zahlreichen andern Ehrenämtern nicht er¬<lb/> spart blieb, sowie daß gelehrte Gesellschaften sich und ihm die Auszeichnung zu<lb/> teil werden ließen, seinen Namen ihrer Ehrenmitgliederliste anzureihen. Nicht<lb/> minder haben ihm sowohl seine amtliche Thätigkeit wie die darüber hinaus-</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0201]
Odium anni clixnit^te.
zur Reichsstrafprozeßordnung, zum Reichspreßgesetz, zum Sozialistengesetz, zum
Wuchergesetz u> in. a. das Verständnis der betreffenden Gesetze und die allseitige
Eingewöhnung in dieselben. Er war überdies seit vielen Jahren Mitredakteur
und seit länger als zwanzig Jahren Chefredakteur der angesehenen kriminali¬
stischen Zeitschrift „Der Gerichtssaal" (gegenwärtig im 37. Jahrgange stehend),
wie er auch eine lange Reihe von Jahren die von ihm gegründete „Sächsische
Gerichtszeitung" herausgab. Eins seiner Hauptwerke „Die Reform des deut¬
schen Schwurgerichts" gab bekanntlich den Anstoß zur Einführung der erwähnten
großen Schöffengerichte.
Eine Begabung wie die Schwarzes konnte natürlich dem Vereinsleben nicht
fernbleiben, ebensowenig wie der aktiven Beteiligung an der Politik. Er gehört
denn auch z. B. zu den Stiftern des deutschen Juristeutages, ist immer Mit¬
glied der ständigen Deputation desselben gewesen und hat stets das Präsidium
der dritten, der Kriminalabteilung geführt, ein Präsidium, von dessen energischer
und doch persönlich liebenswürdiger Handhabung das Wort herrührt: „Eiserne
Hand im Sammthandschnh."
Im Reichstage hat er vom Jahre 1867 an bis zum vorigen Jahre den
Wahlkreis Dresden rechts von der Elbe vertreten, einen allemal von der dort
ansehnlichen sozialdemokratischen Partei stark umworbener Posten, dem er aber
solcherart die Zuzählung zu dem kleinen Häuflein der „Unsterblichen," d. h. der
immer wieder Gewählten, verdankt. Wie man weiß, war Schwarzes Thätigkeit
vor allem in den vielen Neichstagskommissionen, denen er präsidirte, eine sehr
angestrengte — in der großen Neichstagsjustizkommission zur Beratung der
Prozeßordnungen fungirte er als Vizepräsident und als Vorsitzender der Re¬
daktionskommission, wie er auch den Bundesratskommissioncn für das Straf¬
gesetzbuch und für die Prozeßordnung angehörte —; nicht minder Pflegte er als
Referent über größere Gesetzcsvorlagcn seine unermüdliche Arbeitskraft zu be¬
thätigen, wobei ihm neben langjähriger Übung sein Talent für lebendiges Er¬
fassen und Bewältiger einer komplizirten Materie wie für gedrängte, lichtvolle
Übersichtlichkeit beim Darstellen derselben in hohem Grade zu statten kam. Diese
ungewöhnliche Fähigkeit hat Schwarze übrigens auch als Vorsitzender des Nechts-
ausschusses im Dresdner Stadtvervrdnetenkollegium fast zehn Jahre lang segens¬
reich verwertet, und überhaupt ist durch sein lebhaft bethätigtes Interesse für
die Aufgaben dieses städtischen Kollegiums der Beweis geführt worden, daß
hochgestellte Beamte von unabhängiger Gesinnung daselbst recht wohl am
Platze sind.
Es versteht sich, daß einer so vielfach als arbeitsfreudig bewährten Per¬
sönlichkeit auch die Übernahme von zahlreichen andern Ehrenämtern nicht er¬
spart blieb, sowie daß gelehrte Gesellschaften sich und ihm die Auszeichnung zu
teil werden ließen, seinen Namen ihrer Ehrenmitgliederliste anzureihen. Nicht
minder haben ihm sowohl seine amtliche Thätigkeit wie die darüber hinaus-
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