Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.Literatur. "'erden muß, so wenig erreicht sie ihr Ziel, Denn gleichzeitig mit ihr tritt die Dies ungefähr ist die dürftige Skizze des reichhaltigen Buches. Der Ver¬ Literatur. »'erden muß, so wenig erreicht sie ihr Ziel, Denn gleichzeitig mit ihr tritt die Dies ungefähr ist die dürftige Skizze des reichhaltigen Buches. Der Ver¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0690" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/155573"/> <fw type="header" place="top"> Literatur.</fw><lb/> <p xml:id="ID_2655" prev="#ID_2654"> »'erden muß, so wenig erreicht sie ihr Ziel, Denn gleichzeitig mit ihr tritt die<lb/> soziale Gesetzgebung des Liberalismus mit allen ihren egoistischen und kapitalistischen<lb/> Konsequenzen ein. Der Grundbesitz wird lediglich zum Kapital erklärt, und wie<lb/> bezüglich der Mobilien, so tritt auch hinsichtlich der Immobilien die römisch-recht¬<lb/> liche Verschuldung und Vererbung ein. Gerade diese Vererbung ist es, welche den<lb/> Grundbesitzer zu steigender Verschuldung zwingt, denn er soll Zinsen geben, die ihm<lb/> die Rente seines Grundstückes nicht einträgt. Soweit aus der noch unzureichenden<lb/> Statistik es ermittelt werden kann, zeigt sich in allen Ländern des Kontinents eine<lb/> steigende Verschuldung des Bauernstandes, nicht zum wenigsten im deutschen Reiche,<lb/> wo jährlich an Zins für die hypothekarischen Forderungen von der Landwirtschaft<lb/> allein etwa 500 Millionen Mark gezahlt werden. Die weitern Folgen sind<lb/> Latifundienherrschaft oder Zwcrgbcm, welche beide zur Vernichtung des ge¬<lb/> sunden mittleren Bauernstandes sichren. Gegenüber dieser privatrechtlichen Behand¬<lb/> lung des Grund und Bodens gilt es, denselben wieder mit den Grundsätzen des<lb/> öffentlichen Rechts zu beleben und von diesem aus den Bauernstand und dessen<lb/> Grundeigentum neu zu gestalten. Der Hauptmangel liegt in der Verschuldung;<lb/> dieselbe muß anders als bei dem mobilen Kapital geregelt werden, Grund und<lb/> Boden ist kein Kapital, er kann daher keine Zinsen, sondern nur Grundrenten geben.<lb/> Die Grundrente ist daher das Prinzip der Verschuldung des bäuerlichen Besitzes.</p><lb/> <p xml:id="ID_2656" next="#ID_2657"> Dies ungefähr ist die dürftige Skizze des reichhaltigen Buches. Der Ver¬<lb/> fasser verfügt über ein so tiefes Wissen und ein so umfangreiches Material, daß<lb/> die einzelnen von ihm behandelten Fragen vielleicht über Gebühr belastet und<lb/> zuweilen der logische Faden des Ganzen nur mit Mühe wieder aufgesunden<lb/> werden kann. So tritt z. B. mitten in die geschichtliche Darstellung ein Exkurs<lb/> über die Stellung des Adels namentlich in seinen Beziehungen zum Bauernstand.<lb/> Auch hat der Wunsch des Verfassers, zum Volke zu sprechen, infolge dessen er glaubt, nicht<lb/> deutlich genug sein zu können, ihn unwillkürlich zu einer gewissen Breite veranlaßt und<lb/> zuweilen auch zu Wiederholungen desselben Gedankens, wenn auch in andrer Form,<lb/> geführt. Nichtsdestoweniger bekennen wir gern und frei, daß wir es mit einem<lb/> hochbedeutenden Werke zu thun haben, aus dem nicht bloß jeder, dem das Wohl<lb/> der staatserhaltenden Landwirtschaft am Herzen liegt, Belehrung schöpfen kann,<lb/> sondern durch das der Leser auch von der hohen Begeisterung ergriffen wird, die<lb/> den Verfasser durchglüht. Wir stehen aber auch inhaltlich den Vorschlägen des<lb/> Verfassers, der an die Rodbertnssche Rententheorie anlehnt, durchaus sympathisch<lb/> gegenüber und stimmen namentlich mit ihm in der ebenso gründlichen wie scharfen<lb/> Kritik der bestehenden Zustände überein. Abhilfe ist notwendig. Wir wollen nicht<lb/> die gleiche Erfahrung mit dem Bauernstande wie mit dem Arbeiterstande machen.<lb/> Die rein kapitalistische Gesetzgebung des Manchestertums, welche auch die be¬<lb/> rechtigtsten Forderungen des Arbeit:rstandes lediglich mit der bloßen Nachtwächter¬<lb/> thätigkeit des Staates abspeiste un ' weder auf Krankheit noch auf Unfälle, noch<lb/> auf Altersversorgung der ArbeKsiuvaliden Rücksicht nahm, hat die Arbeiter zu<lb/> Sozialdemokraten ausgebildet. Wir sehen auch, daß in andern Ländern, so<lb/> namentlich in Italien, die gleichgiltige Haltung der Gesetzgebung der Bauern¬<lb/> bevölkerung gegenüber diese in das gleiche Lager getrieben hat. Eben deshalb<lb/> erscheint es un^ auch vou Bedeutung, daß der Verfasser nicht bloß die materielle<lb/> Lage des Grundbesitzes ins Auge faßt, sondern mit eben solcher Entschiedenheit<lb/> für die ethische Belebung desselben eintritt und seine Vorschläge mit den Grund¬<lb/> sätzen des Christentums durchdringt. Aber bedenklich ist es, wenn der Verfasser die<lb/> Bauern zur Verbesserung ihrer Lage auf das Zentrum und die deutschkonservative</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0690]
Literatur.
»'erden muß, so wenig erreicht sie ihr Ziel, Denn gleichzeitig mit ihr tritt die
soziale Gesetzgebung des Liberalismus mit allen ihren egoistischen und kapitalistischen
Konsequenzen ein. Der Grundbesitz wird lediglich zum Kapital erklärt, und wie
bezüglich der Mobilien, so tritt auch hinsichtlich der Immobilien die römisch-recht¬
liche Verschuldung und Vererbung ein. Gerade diese Vererbung ist es, welche den
Grundbesitzer zu steigender Verschuldung zwingt, denn er soll Zinsen geben, die ihm
die Rente seines Grundstückes nicht einträgt. Soweit aus der noch unzureichenden
Statistik es ermittelt werden kann, zeigt sich in allen Ländern des Kontinents eine
steigende Verschuldung des Bauernstandes, nicht zum wenigsten im deutschen Reiche,
wo jährlich an Zins für die hypothekarischen Forderungen von der Landwirtschaft
allein etwa 500 Millionen Mark gezahlt werden. Die weitern Folgen sind
Latifundienherrschaft oder Zwcrgbcm, welche beide zur Vernichtung des ge¬
sunden mittleren Bauernstandes sichren. Gegenüber dieser privatrechtlichen Behand¬
lung des Grund und Bodens gilt es, denselben wieder mit den Grundsätzen des
öffentlichen Rechts zu beleben und von diesem aus den Bauernstand und dessen
Grundeigentum neu zu gestalten. Der Hauptmangel liegt in der Verschuldung;
dieselbe muß anders als bei dem mobilen Kapital geregelt werden, Grund und
Boden ist kein Kapital, er kann daher keine Zinsen, sondern nur Grundrenten geben.
Die Grundrente ist daher das Prinzip der Verschuldung des bäuerlichen Besitzes.
Dies ungefähr ist die dürftige Skizze des reichhaltigen Buches. Der Ver¬
fasser verfügt über ein so tiefes Wissen und ein so umfangreiches Material, daß
die einzelnen von ihm behandelten Fragen vielleicht über Gebühr belastet und
zuweilen der logische Faden des Ganzen nur mit Mühe wieder aufgesunden
werden kann. So tritt z. B. mitten in die geschichtliche Darstellung ein Exkurs
über die Stellung des Adels namentlich in seinen Beziehungen zum Bauernstand.
Auch hat der Wunsch des Verfassers, zum Volke zu sprechen, infolge dessen er glaubt, nicht
deutlich genug sein zu können, ihn unwillkürlich zu einer gewissen Breite veranlaßt und
zuweilen auch zu Wiederholungen desselben Gedankens, wenn auch in andrer Form,
geführt. Nichtsdestoweniger bekennen wir gern und frei, daß wir es mit einem
hochbedeutenden Werke zu thun haben, aus dem nicht bloß jeder, dem das Wohl
der staatserhaltenden Landwirtschaft am Herzen liegt, Belehrung schöpfen kann,
sondern durch das der Leser auch von der hohen Begeisterung ergriffen wird, die
den Verfasser durchglüht. Wir stehen aber auch inhaltlich den Vorschlägen des
Verfassers, der an die Rodbertnssche Rententheorie anlehnt, durchaus sympathisch
gegenüber und stimmen namentlich mit ihm in der ebenso gründlichen wie scharfen
Kritik der bestehenden Zustände überein. Abhilfe ist notwendig. Wir wollen nicht
die gleiche Erfahrung mit dem Bauernstande wie mit dem Arbeiterstande machen.
Die rein kapitalistische Gesetzgebung des Manchestertums, welche auch die be¬
rechtigtsten Forderungen des Arbeit:rstandes lediglich mit der bloßen Nachtwächter¬
thätigkeit des Staates abspeiste un ' weder auf Krankheit noch auf Unfälle, noch
auf Altersversorgung der ArbeKsiuvaliden Rücksicht nahm, hat die Arbeiter zu
Sozialdemokraten ausgebildet. Wir sehen auch, daß in andern Ländern, so
namentlich in Italien, die gleichgiltige Haltung der Gesetzgebung der Bauern¬
bevölkerung gegenüber diese in das gleiche Lager getrieben hat. Eben deshalb
erscheint es un^ auch vou Bedeutung, daß der Verfasser nicht bloß die materielle
Lage des Grundbesitzes ins Auge faßt, sondern mit eben solcher Entschiedenheit
für die ethische Belebung desselben eintritt und seine Vorschläge mit den Grund¬
sätzen des Christentums durchdringt. Aber bedenklich ist es, wenn der Verfasser die
Bauern zur Verbesserung ihrer Lage auf das Zentrum und die deutschkonservative
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