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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Notizen.

erleben können, wie von dem Fürsten Bismarck seiner theoretischen Formel voll¬
saftiges Leben eingeflößt wird. Auch in vielen andern wesentlichen Punkten be¬
gegnen sich die Anschauungen dieses Forschers mit denen unsers praktisch wirkenden
Staatsmannes. Wir wollen nnr berühren, daß Thuner die Verwirklichung seines
politischen Ideals in dem preußischen Erbkaisertum sah, aber nicht in der in Frank¬
furt beschlossenen Fassung, sondern in Unterstützung eines Fürstenrats, dessen von
Thüren skizzirte Grundzüge dem heutigen Bundesrate sich nähern, wobei er schon
damals den jetzt in die Reichsverfassung aufgenommenen Satz aufstellt, daß die
Gesandten stimmen müssen, ob sie Instruktionen erhalten haben oder nicht. Und
ahnungsvoll spricht er aus, daß 33 Millionen Deutsche mit preußischer Militär¬
verfassung genügend sind, um jedem andern Volke zu widerstehen. Thüren ist es
auch, der sür den Schutzzoll eintritt, um die inländischen Erzeuger vor dem Ver¬
lust ihres Wohlstandes zu schützen und sie mit dem Auslande konkurrenzfähig zu
machen.

Es erfüllt uus mit Genugthuung, daß es Thüren an der Liebe und Ver-
ehrung der Seinigen, an der Dankbarkeit seiner Arbeiter, an der Erkenntlichkeit
seiner Mitbürger und an der Anerkennung der Besten nicht gefehlt hat. Die Brief-
sammlung giebt Hierbon reichliches Zeugnis; sie wird auch denjenigen angenehm
berühren, dem die ökonomischen Fragen der Zeit ferner stehen. Denn es ist immer
interessant, zu sehen, wie ein redlicher nud geistig hervorragender Mensch hohe
Probleme in sich verarbeitet und zur Reife bringt.




Zur Höhe der Prozeßkosten.

Erst heute gelangen die Nummern 33 und 39
des vorigen Jahrganges dieser Zeitschrift in meine Hände, und das mag es
entschuldigen, wenn ich erst jetzt mir gestatte, zu dem dort abgedruckten sehr schätz¬
baren Aufsatze über die Höhe der Prozeßkosten einige kurze Bemerkungen zu machen,
zu denen ich mich für kompetent halte, da ich selbst sechzehn Jahre lang die Rcchts-
cmwaltschaft unter der Herrschaft der verschiedensten Gebührenordnungen aus¬
geübt habe.

Daß eine Revision der Auwaltsgebühren im Interesse des rechtsuchenden
Publikums notwendig ist, bedarf keines Wortes; sie liegt aber auch im Interesse
der Rechtsanwälte selbst, da die jetzige Höhe der Prozeßkosten und insbesondre der
Auwaltsgebühren für die Thätigkeit der Rechtsanwälte thatsächlich in wahrnehm¬
barer Weise immer engere Schranken zieht.

Mit Recht wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebühren für die
Bagatellsachen und die für die wertvolleren Streitgegenstände zu hoch sind, im
Bagatellverfahren namentlich in gar keinem Verhältnis zum Streitgegenstände stehen,
aber es wird regelmäßig übersehen, wie nachteilig die Veränderung der Wertklassen,
nach welchen die Gebühren zu berechnen sind, gewirkt hat. Nach dem Preußischen
Anwaltsgebührentarif stiegen die Gebühren für die Bagatellsachen (bis zu ISO M.)
von 3 zu 3 M ursprünglich um 1 M-, später um 1,25 M; jetzt hat man nur
die vier Klassen bis 20 M, 20--60 M, 60-120 M. und 120--200 M. Von
da an steigen die Wertklassen alsbald von 300--450, 450--650, 650--900,
900--1200, 1200--1600 M., während der preußische Tarif zwischen 150 und
450 M. Klassen von 30 zu 30 M. und zwischen 450 und 1500 M. solche von
150 zu 150 M. hatte nud dadurch die Kosten bei weitem mehr dem jedesmaligen
Streitgegenstände anpaßte, als dies jetzt der Fall ist. Nicht also allein eine Re¬
vision der Gebühren bezüglich deren Höhe, sondern die Umarbeitung des gesamten


Notizen.

erleben können, wie von dem Fürsten Bismarck seiner theoretischen Formel voll¬
saftiges Leben eingeflößt wird. Auch in vielen andern wesentlichen Punkten be¬
gegnen sich die Anschauungen dieses Forschers mit denen unsers praktisch wirkenden
Staatsmannes. Wir wollen nnr berühren, daß Thuner die Verwirklichung seines
politischen Ideals in dem preußischen Erbkaisertum sah, aber nicht in der in Frank¬
furt beschlossenen Fassung, sondern in Unterstützung eines Fürstenrats, dessen von
Thüren skizzirte Grundzüge dem heutigen Bundesrate sich nähern, wobei er schon
damals den jetzt in die Reichsverfassung aufgenommenen Satz aufstellt, daß die
Gesandten stimmen müssen, ob sie Instruktionen erhalten haben oder nicht. Und
ahnungsvoll spricht er aus, daß 33 Millionen Deutsche mit preußischer Militär¬
verfassung genügend sind, um jedem andern Volke zu widerstehen. Thüren ist es
auch, der sür den Schutzzoll eintritt, um die inländischen Erzeuger vor dem Ver¬
lust ihres Wohlstandes zu schützen und sie mit dem Auslande konkurrenzfähig zu
machen.

Es erfüllt uus mit Genugthuung, daß es Thüren an der Liebe und Ver-
ehrung der Seinigen, an der Dankbarkeit seiner Arbeiter, an der Erkenntlichkeit
seiner Mitbürger und an der Anerkennung der Besten nicht gefehlt hat. Die Brief-
sammlung giebt Hierbon reichliches Zeugnis; sie wird auch denjenigen angenehm
berühren, dem die ökonomischen Fragen der Zeit ferner stehen. Denn es ist immer
interessant, zu sehen, wie ein redlicher nud geistig hervorragender Mensch hohe
Probleme in sich verarbeitet und zur Reife bringt.




Zur Höhe der Prozeßkosten.

Erst heute gelangen die Nummern 33 und 39
des vorigen Jahrganges dieser Zeitschrift in meine Hände, und das mag es
entschuldigen, wenn ich erst jetzt mir gestatte, zu dem dort abgedruckten sehr schätz¬
baren Aufsatze über die Höhe der Prozeßkosten einige kurze Bemerkungen zu machen,
zu denen ich mich für kompetent halte, da ich selbst sechzehn Jahre lang die Rcchts-
cmwaltschaft unter der Herrschaft der verschiedensten Gebührenordnungen aus¬
geübt habe.

Daß eine Revision der Auwaltsgebühren im Interesse des rechtsuchenden
Publikums notwendig ist, bedarf keines Wortes; sie liegt aber auch im Interesse
der Rechtsanwälte selbst, da die jetzige Höhe der Prozeßkosten und insbesondre der
Auwaltsgebühren für die Thätigkeit der Rechtsanwälte thatsächlich in wahrnehm¬
barer Weise immer engere Schranken zieht.

Mit Recht wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebühren für die
Bagatellsachen und die für die wertvolleren Streitgegenstände zu hoch sind, im
Bagatellverfahren namentlich in gar keinem Verhältnis zum Streitgegenstände stehen,
aber es wird regelmäßig übersehen, wie nachteilig die Veränderung der Wertklassen,
nach welchen die Gebühren zu berechnen sind, gewirkt hat. Nach dem Preußischen
Anwaltsgebührentarif stiegen die Gebühren für die Bagatellsachen (bis zu ISO M.)
von 3 zu 3 M ursprünglich um 1 M-, später um 1,25 M; jetzt hat man nur
die vier Klassen bis 20 M, 20—60 M, 60-120 M. und 120—200 M. Von
da an steigen die Wertklassen alsbald von 300—450, 450—650, 650—900,
900—1200, 1200—1600 M., während der preußische Tarif zwischen 150 und
450 M. Klassen von 30 zu 30 M. und zwischen 450 und 1500 M. solche von
150 zu 150 M. hatte nud dadurch die Kosten bei weitem mehr dem jedesmaligen
Streitgegenstände anpaßte, als dies jetzt der Fall ist. Nicht also allein eine Re¬
vision der Gebühren bezüglich deren Höhe, sondern die Umarbeitung des gesamten


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[0640] Notizen. erleben können, wie von dem Fürsten Bismarck seiner theoretischen Formel voll¬ saftiges Leben eingeflößt wird. Auch in vielen andern wesentlichen Punkten be¬ gegnen sich die Anschauungen dieses Forschers mit denen unsers praktisch wirkenden Staatsmannes. Wir wollen nnr berühren, daß Thuner die Verwirklichung seines politischen Ideals in dem preußischen Erbkaisertum sah, aber nicht in der in Frank¬ furt beschlossenen Fassung, sondern in Unterstützung eines Fürstenrats, dessen von Thüren skizzirte Grundzüge dem heutigen Bundesrate sich nähern, wobei er schon damals den jetzt in die Reichsverfassung aufgenommenen Satz aufstellt, daß die Gesandten stimmen müssen, ob sie Instruktionen erhalten haben oder nicht. Und ahnungsvoll spricht er aus, daß 33 Millionen Deutsche mit preußischer Militär¬ verfassung genügend sind, um jedem andern Volke zu widerstehen. Thüren ist es auch, der sür den Schutzzoll eintritt, um die inländischen Erzeuger vor dem Ver¬ lust ihres Wohlstandes zu schützen und sie mit dem Auslande konkurrenzfähig zu machen. Es erfüllt uus mit Genugthuung, daß es Thüren an der Liebe und Ver- ehrung der Seinigen, an der Dankbarkeit seiner Arbeiter, an der Erkenntlichkeit seiner Mitbürger und an der Anerkennung der Besten nicht gefehlt hat. Die Brief- sammlung giebt Hierbon reichliches Zeugnis; sie wird auch denjenigen angenehm berühren, dem die ökonomischen Fragen der Zeit ferner stehen. Denn es ist immer interessant, zu sehen, wie ein redlicher nud geistig hervorragender Mensch hohe Probleme in sich verarbeitet und zur Reife bringt. Zur Höhe der Prozeßkosten. Erst heute gelangen die Nummern 33 und 39 des vorigen Jahrganges dieser Zeitschrift in meine Hände, und das mag es entschuldigen, wenn ich erst jetzt mir gestatte, zu dem dort abgedruckten sehr schätz¬ baren Aufsatze über die Höhe der Prozeßkosten einige kurze Bemerkungen zu machen, zu denen ich mich für kompetent halte, da ich selbst sechzehn Jahre lang die Rcchts- cmwaltschaft unter der Herrschaft der verschiedensten Gebührenordnungen aus¬ geübt habe. Daß eine Revision der Auwaltsgebühren im Interesse des rechtsuchenden Publikums notwendig ist, bedarf keines Wortes; sie liegt aber auch im Interesse der Rechtsanwälte selbst, da die jetzige Höhe der Prozeßkosten und insbesondre der Auwaltsgebühren für die Thätigkeit der Rechtsanwälte thatsächlich in wahrnehm¬ barer Weise immer engere Schranken zieht. Mit Recht wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Gebühren für die Bagatellsachen und die für die wertvolleren Streitgegenstände zu hoch sind, im Bagatellverfahren namentlich in gar keinem Verhältnis zum Streitgegenstände stehen, aber es wird regelmäßig übersehen, wie nachteilig die Veränderung der Wertklassen, nach welchen die Gebühren zu berechnen sind, gewirkt hat. Nach dem Preußischen Anwaltsgebührentarif stiegen die Gebühren für die Bagatellsachen (bis zu ISO M.) von 3 zu 3 M ursprünglich um 1 M-, später um 1,25 M; jetzt hat man nur die vier Klassen bis 20 M, 20—60 M, 60-120 M. und 120—200 M. Von da an steigen die Wertklassen alsbald von 300—450, 450—650, 650—900, 900—1200, 1200—1600 M., während der preußische Tarif zwischen 150 und 450 M. Klassen von 30 zu 30 M. und zwischen 450 und 1500 M. solche von 150 zu 150 M. hatte nud dadurch die Kosten bei weitem mehr dem jedesmaligen Streitgegenstände anpaßte, als dies jetzt der Fall ist. Nicht also allein eine Re¬ vision der Gebühren bezüglich deren Höhe, sondern die Umarbeitung des gesamten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/640>, abgerufen am 02.07.2024.