Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

Bild:
<< vorherige Seite
Literatur.

derselben Hnndlnng diametral entgegengesetzter Ansicht sind. Denn in beiden
Fällen handelt es sich darum, daß die vom Staatsanwalt angeklagten sächsischen
Lotterickollektcnre auf vorgiingige briefliche Bestellung von seiten eines in
Preußen wohnenden oder vorübergehend aufhältlichen Spielers Loose der in Preußen
nicht zugelassenen sächsischen Staatslotteric um letztern mittels in Sachsen zur
Post gegebener Briefe übersandt hat.

Unter diesen Verhältnissen wird jeder Laie mit Recht fragen: Wie ist so etwas
möglich? Was ist in Lotterieangelegenhciten überhaupt Rechtens im
deutschen Reiche? Wollte man darauf antworten: Nachdem das Reichsgericht diese
Frage entschieden hat, müssen alle übrigen deutschen Obergerichte sich der Ansicht des
Reichsgerichts anschließen, so würde man damit schon deshalb sehr irren, weil die
Beantwortung der Frage, von welchen: Obergerichte jeder künftige derartige Fall
in letzter Instanz zu entscheiden sein wird, von strafprozessnalen Zufällen abhängt.
Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist vielmehr, wenn überhaupt, nnr
durch ein näheres Eingehen auf die zahlreichen dabei in Betracht kommenden, zum
Teil sehr streitigen Gesichtspunkte möglich.

Auf alle Fälle sind dnrch die erwähnten beiden richterlichen Entscheidungen
Mißstände zutage getreten, unter deren Einfluß der von dem Abgeordneten Löwe
(Bochum) bei der Beratung des Lotterieetats im preußischen Abgeordnetenhaus" vom
10. Dezember für die dritte Etatsberatung angekündigte Antrag, die Regierung
aufzufordern, beim Bundesrate die Aufhebung aller Lotterien zu beantragen, erhöhte
Bedeutung gewinnt. Wir werden daher in einer der nächsten Nummern dieser
Blätter auf diese wichtige Frage ausführlicher zurückkommen.




Literatur.
Lucas Cranach. Ein Lebensbild aus dem Zeitalter der Reformation von M. B. Lindau.
Leipzig, Veit und Co., 1883.

Äer in dem Titel dieses Buches gebrauchte Ausdruck "Lebensbild" läßt etwas
andres erwarten, als die Schrift darbietet. Man denkt an jene Art von Lebens"
bittern, wie sie das Lutherjubiläum zu Dutzenden hervorgebracht hat, harmlose
Er.eerpte, die ihre Existenzberechtigung darin suchen, einen Gegenstand einem be¬
stimmten Leserkreise mundgerecht zu machen. In diesen: Sinne ist der Cranach
Lindaus kein Lebensbild. Es ist ein auf solide wissenschaftliche Basis gebautes
Werk, die einschlägigen Quellen sind dem Verfasser bekannt und von ihm ziemlich
vollständig benutzt worden. Wenn er dennoch den Ausdruck Lebensbild brauchte,
so wollte er offenbar andeuten, daß er nicht beabsichtigt habe, eine kunstgeschicht-
liche Monographie, sondern einen Geschichtsansschnitt zu bearbeiten, in dessen Mitte
Cranach steht. Diese Auffassung ist darum ganz besonders zu billigen, weil es
das Eigentümliche der Reforniationszeit ist, daß man kein Gebiet derselben von
dem benachbarten ohne Schaden für das Verständnis isoliren kann, und weil die
jetzt beliebten Spezialsorschungen -- mögen sie auch durch die Fülle des zu be¬
arbeitenden Stoffes veranlaßt worden sein -- nicht überall der Gefahr der Ein¬
seitigkeit entgangen sind. Es giebt Düreristen, Holbcinistcn, Raphaelisten, Cranacisten,
Renaissaueicrs, Gothiker und so weiter. Die von den einzelnen Spezialforschern
geschriebenen Werke pflegen der allgemeinen Zeitlage durch historische Einleitungen
Rechnung zu tragen, es können jedoch hierbei nur die allgemeinsten Linien berührt


Literatur.

derselben Hnndlnng diametral entgegengesetzter Ansicht sind. Denn in beiden
Fällen handelt es sich darum, daß die vom Staatsanwalt angeklagten sächsischen
Lotterickollektcnre auf vorgiingige briefliche Bestellung von seiten eines in
Preußen wohnenden oder vorübergehend aufhältlichen Spielers Loose der in Preußen
nicht zugelassenen sächsischen Staatslotteric um letztern mittels in Sachsen zur
Post gegebener Briefe übersandt hat.

Unter diesen Verhältnissen wird jeder Laie mit Recht fragen: Wie ist so etwas
möglich? Was ist in Lotterieangelegenhciten überhaupt Rechtens im
deutschen Reiche? Wollte man darauf antworten: Nachdem das Reichsgericht diese
Frage entschieden hat, müssen alle übrigen deutschen Obergerichte sich der Ansicht des
Reichsgerichts anschließen, so würde man damit schon deshalb sehr irren, weil die
Beantwortung der Frage, von welchen: Obergerichte jeder künftige derartige Fall
in letzter Instanz zu entscheiden sein wird, von strafprozessnalen Zufällen abhängt.
Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist vielmehr, wenn überhaupt, nnr
durch ein näheres Eingehen auf die zahlreichen dabei in Betracht kommenden, zum
Teil sehr streitigen Gesichtspunkte möglich.

Auf alle Fälle sind dnrch die erwähnten beiden richterlichen Entscheidungen
Mißstände zutage getreten, unter deren Einfluß der von dem Abgeordneten Löwe
(Bochum) bei der Beratung des Lotterieetats im preußischen Abgeordnetenhaus« vom
10. Dezember für die dritte Etatsberatung angekündigte Antrag, die Regierung
aufzufordern, beim Bundesrate die Aufhebung aller Lotterien zu beantragen, erhöhte
Bedeutung gewinnt. Wir werden daher in einer der nächsten Nummern dieser
Blätter auf diese wichtige Frage ausführlicher zurückkommen.




Literatur.
Lucas Cranach. Ein Lebensbild aus dem Zeitalter der Reformation von M. B. Lindau.
Leipzig, Veit und Co., 1883.

Äer in dem Titel dieses Buches gebrauchte Ausdruck „Lebensbild" läßt etwas
andres erwarten, als die Schrift darbietet. Man denkt an jene Art von Lebens»
bittern, wie sie das Lutherjubiläum zu Dutzenden hervorgebracht hat, harmlose
Er.eerpte, die ihre Existenzberechtigung darin suchen, einen Gegenstand einem be¬
stimmten Leserkreise mundgerecht zu machen. In diesen: Sinne ist der Cranach
Lindaus kein Lebensbild. Es ist ein auf solide wissenschaftliche Basis gebautes
Werk, die einschlägigen Quellen sind dem Verfasser bekannt und von ihm ziemlich
vollständig benutzt worden. Wenn er dennoch den Ausdruck Lebensbild brauchte,
so wollte er offenbar andeuten, daß er nicht beabsichtigt habe, eine kunstgeschicht-
liche Monographie, sondern einen Geschichtsansschnitt zu bearbeiten, in dessen Mitte
Cranach steht. Diese Auffassung ist darum ganz besonders zu billigen, weil es
das Eigentümliche der Reforniationszeit ist, daß man kein Gebiet derselben von
dem benachbarten ohne Schaden für das Verständnis isoliren kann, und weil die
jetzt beliebten Spezialsorschungen — mögen sie auch durch die Fülle des zu be¬
arbeitenden Stoffes veranlaßt worden sein — nicht überall der Gefahr der Ein¬
seitigkeit entgangen sind. Es giebt Düreristen, Holbcinistcn, Raphaelisten, Cranacisten,
Renaissaueicrs, Gothiker und so weiter. Die von den einzelnen Spezialforschern
geschriebenen Werke pflegen der allgemeinen Zeitlage durch historische Einleitungen
Rechnung zu tragen, es können jedoch hierbei nur die allgemeinsten Linien berührt


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0063" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/154946"/>
          <fw type="header" place="top"> Literatur.</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_195" prev="#ID_194"> derselben Hnndlnng diametral entgegengesetzter Ansicht sind. Denn in beiden<lb/>
Fällen handelt es sich darum, daß die vom Staatsanwalt angeklagten sächsischen<lb/>
Lotterickollektcnre auf vorgiingige briefliche Bestellung von seiten eines in<lb/>
Preußen wohnenden oder vorübergehend aufhältlichen Spielers Loose der in Preußen<lb/>
nicht zugelassenen sächsischen Staatslotteric um letztern mittels in Sachsen zur<lb/>
Post gegebener Briefe übersandt hat.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_196"> Unter diesen Verhältnissen wird jeder Laie mit Recht fragen: Wie ist so etwas<lb/>
möglich? Was ist in Lotterieangelegenhciten überhaupt Rechtens im<lb/>
deutschen Reiche? Wollte man darauf antworten: Nachdem das Reichsgericht diese<lb/>
Frage entschieden hat, müssen alle übrigen deutschen Obergerichte sich der Ansicht des<lb/>
Reichsgerichts anschließen, so würde man damit schon deshalb sehr irren, weil die<lb/>
Beantwortung der Frage, von welchen: Obergerichte jeder künftige derartige Fall<lb/>
in letzter Instanz zu entscheiden sein wird, von strafprozessnalen Zufällen abhängt.<lb/>
Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist vielmehr, wenn überhaupt, nnr<lb/>
durch ein näheres Eingehen auf die zahlreichen dabei in Betracht kommenden, zum<lb/>
Teil sehr streitigen Gesichtspunkte möglich.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_197"> Auf alle Fälle sind dnrch die erwähnten beiden richterlichen Entscheidungen<lb/>
Mißstände zutage getreten, unter deren Einfluß der von dem Abgeordneten Löwe<lb/>
(Bochum) bei der Beratung des Lotterieetats im preußischen Abgeordnetenhaus« vom<lb/>
10. Dezember für die dritte Etatsberatung angekündigte Antrag, die Regierung<lb/>
aufzufordern, beim Bundesrate die Aufhebung aller Lotterien zu beantragen, erhöhte<lb/>
Bedeutung gewinnt. Wir werden daher in einer der nächsten Nummern dieser<lb/>
Blätter auf diese wichtige Frage ausführlicher zurückkommen.</p><lb/>
          <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        </div>
        <div n="1">
          <head> Literatur.</head><lb/>
          <div n="2">
            <head> Lucas Cranach. Ein Lebensbild aus dem Zeitalter der Reformation von M. B. Lindau.<lb/>
Leipzig, Veit und Co., 1883.</head><lb/>
            <p xml:id="ID_198" next="#ID_199"> Äer in dem Titel dieses Buches gebrauchte Ausdruck &#x201E;Lebensbild" läßt etwas<lb/>
andres erwarten, als die Schrift darbietet. Man denkt an jene Art von Lebens»<lb/>
bittern, wie sie das Lutherjubiläum zu Dutzenden hervorgebracht hat, harmlose<lb/>
Er.eerpte, die ihre Existenzberechtigung darin suchen, einen Gegenstand einem be¬<lb/>
stimmten Leserkreise mundgerecht zu machen. In diesen: Sinne ist der Cranach<lb/>
Lindaus kein Lebensbild. Es ist ein auf solide wissenschaftliche Basis gebautes<lb/>
Werk, die einschlägigen Quellen sind dem Verfasser bekannt und von ihm ziemlich<lb/>
vollständig benutzt worden. Wenn er dennoch den Ausdruck Lebensbild brauchte,<lb/>
so wollte er offenbar andeuten, daß er nicht beabsichtigt habe, eine kunstgeschicht-<lb/>
liche Monographie, sondern einen Geschichtsansschnitt zu bearbeiten, in dessen Mitte<lb/>
Cranach steht. Diese Auffassung ist darum ganz besonders zu billigen, weil es<lb/>
das Eigentümliche der Reforniationszeit ist, daß man kein Gebiet derselben von<lb/>
dem benachbarten ohne Schaden für das Verständnis isoliren kann, und weil die<lb/>
jetzt beliebten Spezialsorschungen &#x2014; mögen sie auch durch die Fülle des zu be¬<lb/>
arbeitenden Stoffes veranlaßt worden sein &#x2014; nicht überall der Gefahr der Ein¬<lb/>
seitigkeit entgangen sind. Es giebt Düreristen, Holbcinistcn, Raphaelisten, Cranacisten,<lb/>
Renaissaueicrs, Gothiker und so weiter. Die von den einzelnen Spezialforschern<lb/>
geschriebenen Werke pflegen der allgemeinen Zeitlage durch historische Einleitungen<lb/>
Rechnung zu tragen, es können jedoch hierbei nur die allgemeinsten Linien berührt</p><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0063] Literatur. derselben Hnndlnng diametral entgegengesetzter Ansicht sind. Denn in beiden Fällen handelt es sich darum, daß die vom Staatsanwalt angeklagten sächsischen Lotterickollektcnre auf vorgiingige briefliche Bestellung von seiten eines in Preußen wohnenden oder vorübergehend aufhältlichen Spielers Loose der in Preußen nicht zugelassenen sächsischen Staatslotteric um letztern mittels in Sachsen zur Post gegebener Briefe übersandt hat. Unter diesen Verhältnissen wird jeder Laie mit Recht fragen: Wie ist so etwas möglich? Was ist in Lotterieangelegenhciten überhaupt Rechtens im deutschen Reiche? Wollte man darauf antworten: Nachdem das Reichsgericht diese Frage entschieden hat, müssen alle übrigen deutschen Obergerichte sich der Ansicht des Reichsgerichts anschließen, so würde man damit schon deshalb sehr irren, weil die Beantwortung der Frage, von welchen: Obergerichte jeder künftige derartige Fall in letzter Instanz zu entscheiden sein wird, von strafprozessnalen Zufällen abhängt. Die Beantwortung der aufgeworfenen Frage ist vielmehr, wenn überhaupt, nnr durch ein näheres Eingehen auf die zahlreichen dabei in Betracht kommenden, zum Teil sehr streitigen Gesichtspunkte möglich. Auf alle Fälle sind dnrch die erwähnten beiden richterlichen Entscheidungen Mißstände zutage getreten, unter deren Einfluß der von dem Abgeordneten Löwe (Bochum) bei der Beratung des Lotterieetats im preußischen Abgeordnetenhaus« vom 10. Dezember für die dritte Etatsberatung angekündigte Antrag, die Regierung aufzufordern, beim Bundesrate die Aufhebung aller Lotterien zu beantragen, erhöhte Bedeutung gewinnt. Wir werden daher in einer der nächsten Nummern dieser Blätter auf diese wichtige Frage ausführlicher zurückkommen. Literatur. Lucas Cranach. Ein Lebensbild aus dem Zeitalter der Reformation von M. B. Lindau. Leipzig, Veit und Co., 1883. Äer in dem Titel dieses Buches gebrauchte Ausdruck „Lebensbild" läßt etwas andres erwarten, als die Schrift darbietet. Man denkt an jene Art von Lebens» bittern, wie sie das Lutherjubiläum zu Dutzenden hervorgebracht hat, harmlose Er.eerpte, die ihre Existenzberechtigung darin suchen, einen Gegenstand einem be¬ stimmten Leserkreise mundgerecht zu machen. In diesen: Sinne ist der Cranach Lindaus kein Lebensbild. Es ist ein auf solide wissenschaftliche Basis gebautes Werk, die einschlägigen Quellen sind dem Verfasser bekannt und von ihm ziemlich vollständig benutzt worden. Wenn er dennoch den Ausdruck Lebensbild brauchte, so wollte er offenbar andeuten, daß er nicht beabsichtigt habe, eine kunstgeschicht- liche Monographie, sondern einen Geschichtsansschnitt zu bearbeiten, in dessen Mitte Cranach steht. Diese Auffassung ist darum ganz besonders zu billigen, weil es das Eigentümliche der Reforniationszeit ist, daß man kein Gebiet derselben von dem benachbarten ohne Schaden für das Verständnis isoliren kann, und weil die jetzt beliebten Spezialsorschungen — mögen sie auch durch die Fülle des zu be¬ arbeitenden Stoffes veranlaßt worden sein — nicht überall der Gefahr der Ein¬ seitigkeit entgangen sind. Es giebt Düreristen, Holbcinistcn, Raphaelisten, Cranacisten, Renaissaueicrs, Gothiker und so weiter. Die von den einzelnen Spezialforschern geschriebenen Werke pflegen der allgemeinen Zeitlage durch historische Einleitungen Rechnung zu tragen, es können jedoch hierbei nur die allgemeinsten Linien berührt

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/63
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/63>, abgerufen am 01.07.2024.