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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal.

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Neu-Frankreich,

Eine weitere Folge dieser Schrift, welche ganz den Charakter einer öffent¬
lichen Anklage trügt, war das Einschreiten des Staates grgcn den Marquis de
Raps. Freilich der Tod und die getäuschten Hoffnungen vieler Auswanderer,
die er durch seine Unvorsichtigkeit, durch seine Unklugheit und Unfähigkeit ins
Unglück gestürzt hatte, konnten nicht zum Ausgangspunkte der Anklage gemacht
werden. Wohl aber gab das Schwindelhafte der ganze" Gründung hinreichenden
Anhalt, um den Marquis de Rahs in Anklagezustand zu versetzen. Die Anklage
lautete auf Gaunerei und Prellerei, indem sie sich auf die Thatsachen stützte,
daß de Raps einen öffentlichen Aufruf erließ, daß er Bons ausgab über
tausende vou Hektaren Landes zu einer Zeit, als er von diesem Lande noch
keinen Meter besaß, daß er nachher dieses Land für die lächerliche Summe von
1550 Franks ankaufte von einem Wilden, der weder das Recht hatte, es ihm
zu verkaufen, noch die Macht, es ihm zu überlassen, daß er endlich über die
erhaltenen Gelder verfügte, ohne darüber Rechenschaft abzulegen.

Das ganze Unternehmen erinnert so sehr in jeder Beziehung an die be¬
rüchtigten Spekulationen Jean Linos und seiner Handelsgesellschaften für Kolo-
nisirung überseeischer Länder, daß auch die Banknoten nicht fehlen, die de Raps
gleich jenem in Masse emittirte, und daß diese Besitztitel auf Ländereien, die
er nicht besaß, bald von 5 auf 10, auf 20 und mehr Franks stiegen. Sie
tragen die Aufschrift: I,a nouvslls ?rg.nos. Loloms lldrs as ?ort-1Zrst,oil
(Oesams). ?itrs ä'oriAiruz ä'un dsotars as toll'M ä3of 1k ooloius livrs as
?on-Lrston iusorit, an röMstrs oolonml sou8 is tiers of-äitstiÄl, Uo____ und
sind unterschrieben von dem virsstöur-?onäÄtöur Marquis de Raps. Außer
einer Abbildung eines solchen Bons enthält das erwähnte Buch von Dr. Bandouin
auch das Faksimile von Stempelpapier für "Neu-Frankreich," welches man unter
der Schiffsladung des Schiffes der vierten Expedition fand. Als dieses Schiff
wegen einer geringfügigen Summe, welche der Marquis de Raps zu zahlen
sich weigerte, mit Beschlag belegt worden war und verkauft werden sollte, hoffte
man, durch den Verkauf der Schiffsladung, die in 400 Kisten bestand, die
schuldige Summe bequem decke" zu können. Aber was fand man bei Öffnung
der Kisten? Weiße und rote Stiefelchen, Hampelmänner, Hanswurste, Firlefanz
von Ausschnßwaaren, und haufenweise Stempelpapier mit dem Wappen des
Marquis. Dieser Papierkram, der allein 22 Kisten füllte und einen angeblichen
Wert von 100 000 Franks reprcisentirtc, ward für einen Duro die Kiste verkauft.

Zu erwähnen ist nur noch, daß der Marquis seinem Unternehmen von
Anfang an einen religiösen Anstrich gab, indem er auf eiuer von ihm berufenen
Konferenz zu Marseille am 4. April 1879, auf welcher er sein System dar¬
legte, die Erklärung abgab, seine Kolonie werde katholisch sein; er werde der
oberste Leiter sein und sie "den sterblichen Fallstricken einer industriellen oder
kommerziellen Organisation, deren eifersüchtige Umarmungen bald den geheiligten
Charakter seiner eignen religiösen und sozialen Taufe zerstören würden,"
entziehen. Die Ausführung des Unternehmens nach seinem Gedanken werde,
so fügte er hinzu, für alle Anhänger die Verwirklichung eines wahrhaftigen
Glückes nach sich ziehen. Gleichzeitig erklärte er aber, daß die emittieren Bons
für ihn nur einen vorläufig angenommenen Wert hätten, da sie den Käufern
nur eventuelle Rechte auf die künftigen Dividenden der Kolonie gewähren sollten.
Auf diesen wohlerwogenen Vorbehalt stützt sich der Direktor-Gründer jetzt zu
seiner Verteidigung.




Neu-Frankreich,

Eine weitere Folge dieser Schrift, welche ganz den Charakter einer öffent¬
lichen Anklage trügt, war das Einschreiten des Staates grgcn den Marquis de
Raps. Freilich der Tod und die getäuschten Hoffnungen vieler Auswanderer,
die er durch seine Unvorsichtigkeit, durch seine Unklugheit und Unfähigkeit ins
Unglück gestürzt hatte, konnten nicht zum Ausgangspunkte der Anklage gemacht
werden. Wohl aber gab das Schwindelhafte der ganze» Gründung hinreichenden
Anhalt, um den Marquis de Rahs in Anklagezustand zu versetzen. Die Anklage
lautete auf Gaunerei und Prellerei, indem sie sich auf die Thatsachen stützte,
daß de Raps einen öffentlichen Aufruf erließ, daß er Bons ausgab über
tausende vou Hektaren Landes zu einer Zeit, als er von diesem Lande noch
keinen Meter besaß, daß er nachher dieses Land für die lächerliche Summe von
1550 Franks ankaufte von einem Wilden, der weder das Recht hatte, es ihm
zu verkaufen, noch die Macht, es ihm zu überlassen, daß er endlich über die
erhaltenen Gelder verfügte, ohne darüber Rechenschaft abzulegen.

Das ganze Unternehmen erinnert so sehr in jeder Beziehung an die be¬
rüchtigten Spekulationen Jean Linos und seiner Handelsgesellschaften für Kolo-
nisirung überseeischer Länder, daß auch die Banknoten nicht fehlen, die de Raps
gleich jenem in Masse emittirte, und daß diese Besitztitel auf Ländereien, die
er nicht besaß, bald von 5 auf 10, auf 20 und mehr Franks stiegen. Sie
tragen die Aufschrift: I,a nouvslls ?rg.nos. Loloms lldrs as ?ort-1Zrst,oil
(Oesams). ?itrs ä'oriAiruz ä'un dsotars as toll'M ä3of 1k ooloius livrs as
?on-Lrston iusorit, an röMstrs oolonml sou8 is tiers of-äitstiÄl, Uo____ und
sind unterschrieben von dem virsstöur-?onäÄtöur Marquis de Raps. Außer
einer Abbildung eines solchen Bons enthält das erwähnte Buch von Dr. Bandouin
auch das Faksimile von Stempelpapier für „Neu-Frankreich," welches man unter
der Schiffsladung des Schiffes der vierten Expedition fand. Als dieses Schiff
wegen einer geringfügigen Summe, welche der Marquis de Raps zu zahlen
sich weigerte, mit Beschlag belegt worden war und verkauft werden sollte, hoffte
man, durch den Verkauf der Schiffsladung, die in 400 Kisten bestand, die
schuldige Summe bequem decke» zu können. Aber was fand man bei Öffnung
der Kisten? Weiße und rote Stiefelchen, Hampelmänner, Hanswurste, Firlefanz
von Ausschnßwaaren, und haufenweise Stempelpapier mit dem Wappen des
Marquis. Dieser Papierkram, der allein 22 Kisten füllte und einen angeblichen
Wert von 100 000 Franks reprcisentirtc, ward für einen Duro die Kiste verkauft.

Zu erwähnen ist nur noch, daß der Marquis seinem Unternehmen von
Anfang an einen religiösen Anstrich gab, indem er auf eiuer von ihm berufenen
Konferenz zu Marseille am 4. April 1879, auf welcher er sein System dar¬
legte, die Erklärung abgab, seine Kolonie werde katholisch sein; er werde der
oberste Leiter sein und sie „den sterblichen Fallstricken einer industriellen oder
kommerziellen Organisation, deren eifersüchtige Umarmungen bald den geheiligten
Charakter seiner eignen religiösen und sozialen Taufe zerstören würden,"
entziehen. Die Ausführung des Unternehmens nach seinem Gedanken werde,
so fügte er hinzu, für alle Anhänger die Verwirklichung eines wahrhaftigen
Glückes nach sich ziehen. Gleichzeitig erklärte er aber, daß die emittieren Bons
für ihn nur einen vorläufig angenommenen Wert hätten, da sie den Käufern
nur eventuelle Rechte auf die künftigen Dividenden der Kolonie gewähren sollten.
Auf diesen wohlerwogenen Vorbehalt stützt sich der Direktor-Gründer jetzt zu
seiner Verteidigung.




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[0270] Neu-Frankreich, Eine weitere Folge dieser Schrift, welche ganz den Charakter einer öffent¬ lichen Anklage trügt, war das Einschreiten des Staates grgcn den Marquis de Raps. Freilich der Tod und die getäuschten Hoffnungen vieler Auswanderer, die er durch seine Unvorsichtigkeit, durch seine Unklugheit und Unfähigkeit ins Unglück gestürzt hatte, konnten nicht zum Ausgangspunkte der Anklage gemacht werden. Wohl aber gab das Schwindelhafte der ganze» Gründung hinreichenden Anhalt, um den Marquis de Rahs in Anklagezustand zu versetzen. Die Anklage lautete auf Gaunerei und Prellerei, indem sie sich auf die Thatsachen stützte, daß de Raps einen öffentlichen Aufruf erließ, daß er Bons ausgab über tausende vou Hektaren Landes zu einer Zeit, als er von diesem Lande noch keinen Meter besaß, daß er nachher dieses Land für die lächerliche Summe von 1550 Franks ankaufte von einem Wilden, der weder das Recht hatte, es ihm zu verkaufen, noch die Macht, es ihm zu überlassen, daß er endlich über die erhaltenen Gelder verfügte, ohne darüber Rechenschaft abzulegen. Das ganze Unternehmen erinnert so sehr in jeder Beziehung an die be¬ rüchtigten Spekulationen Jean Linos und seiner Handelsgesellschaften für Kolo- nisirung überseeischer Länder, daß auch die Banknoten nicht fehlen, die de Raps gleich jenem in Masse emittirte, und daß diese Besitztitel auf Ländereien, die er nicht besaß, bald von 5 auf 10, auf 20 und mehr Franks stiegen. Sie tragen die Aufschrift: I,a nouvslls ?rg.nos. Loloms lldrs as ?ort-1Zrst,oil (Oesams). ?itrs ä'oriAiruz ä'un dsotars as toll'M ä3of 1k ooloius livrs as ?on-Lrston iusorit, an röMstrs oolonml sou8 is tiers of-äitstiÄl, Uo____ und sind unterschrieben von dem virsstöur-?onäÄtöur Marquis de Raps. Außer einer Abbildung eines solchen Bons enthält das erwähnte Buch von Dr. Bandouin auch das Faksimile von Stempelpapier für „Neu-Frankreich," welches man unter der Schiffsladung des Schiffes der vierten Expedition fand. Als dieses Schiff wegen einer geringfügigen Summe, welche der Marquis de Raps zu zahlen sich weigerte, mit Beschlag belegt worden war und verkauft werden sollte, hoffte man, durch den Verkauf der Schiffsladung, die in 400 Kisten bestand, die schuldige Summe bequem decke» zu können. Aber was fand man bei Öffnung der Kisten? Weiße und rote Stiefelchen, Hampelmänner, Hanswurste, Firlefanz von Ausschnßwaaren, und haufenweise Stempelpapier mit dem Wappen des Marquis. Dieser Papierkram, der allein 22 Kisten füllte und einen angeblichen Wert von 100 000 Franks reprcisentirtc, ward für einen Duro die Kiste verkauft. Zu erwähnen ist nur noch, daß der Marquis seinem Unternehmen von Anfang an einen religiösen Anstrich gab, indem er auf eiuer von ihm berufenen Konferenz zu Marseille am 4. April 1879, auf welcher er sein System dar¬ legte, die Erklärung abgab, seine Kolonie werde katholisch sein; er werde der oberste Leiter sein und sie „den sterblichen Fallstricken einer industriellen oder kommerziellen Organisation, deren eifersüchtige Umarmungen bald den geheiligten Charakter seiner eignen religiösen und sozialen Taufe zerstören würden," entziehen. Die Ausführung des Unternehmens nach seinem Gedanken werde, so fügte er hinzu, für alle Anhänger die Verwirklichung eines wahrhaftigen Glückes nach sich ziehen. Gleichzeitig erklärte er aber, daß die emittieren Bons für ihn nur einen vorläufig angenommenen Wert hätten, da sie den Käufern nur eventuelle Rechte auf die künftigen Dividenden der Kolonie gewähren sollten. Auf diesen wohlerwogenen Vorbehalt stützt sich der Direktor-Gründer jetzt zu seiner Verteidigung.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Erstes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_158199/270>, abgerufen am 21.06.2024.