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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Skizzen aus unserm heutigen Volksleben.

ihres Mannes Vollmacht ein, erlegt baar, soviel als sie augenblicklich aufbringen
kann; für den Rest giebt sie Wechsel, Herr Schulze zeigt auch dabei das größte
Entgegenkommen, gewährt lange Fristen und begnügt sich mit geringen Abzah¬
lungen. Er selbst besorgt dem Jungen den Fahrschein nach Amerika -- er ist ja
auch Vertreter des Lloyd --, er belehrt die Mutter über die nötigen Ausweise
und läßt sich endlich bereit finden, Arthur im Hause zu behalten, bis der Dampfer
abgeht. Kann ein in seinem Vertrauen betrogener Mann sich billiger zeigen?

Für den jungen Menschen ist nun in Deutschland kein Platz mehr, mag er
sein Heil jenseits des großen Wassers versuchen! Vielleicht geht er, fern von jedem
Anhalte, in dem sehr viel rücksichtsloser!! Lebenskampfe drüben zu gründe -- vielleicht
auch wird er zu einem brauchbaren Manne. Aber für sein Vaterland ist er jedenfalls
verloren. Und dort in dem Hause an der Landstraße oben sitzen die beiden Leute
und sparen sich die Bissen vom Munde ab, um zu ersetzen, was dein Hehler, dem
unterkietschigen Weinwirte und der Dirne zugeflossen ist -- und niemand kann
sagen, ob ihre Trauer nicht bitterer ist als ihr Darben. Der frühere Lehrherr
aber nimmt sich einfach einen neuen Lehrling. Er kann sich wiederum bestehlen
lassen: vor Schaden schützt ihn ja der Lehrvertrag. Herr Schulze geht frei aus.

Trägt er etwa keine Schuld? Nicht die geringste Mühe hat er sich gegeben,
den Knaben, dessen verhängnisvolle Neigungen er lange kennen mußte, oder auch
nur sein eignes Gut schärfer zu beaufsichtigen. Er wußte sich gedeckt; ihm war
es gleichgiltig, auf welche Probe sein Leichtsinn und seine Unordnung die junge
Seele stellte. Denn das Lehrverhältnis knüpft heute nicht mehr ein Band mensch¬
lichen Anteils zwischen Lehrherrn und Lehrling. Wenn jener diesen lehrt, daß
die Zigarre, die im Tausend zu dreißig Mark abgegeben wird, im Handverkäufe
sechs Pfennige kostet, wenn er ihn unterweise, wie man die Bücher führt und
kaufmännische Briefe schreibt, so glaubt er seine Pflicht erfüllt zu haben. Schickt
er ihn obendrein in die Fortbildungsschule, so handelt er an ihm wie ein Vater.
Daß aber Geist und Gewissen eines solchen unreifen Menschenkindes noch der Er¬
ziehung bedürfen, das kommt ihm nicht in den Sinn.

Der Fall ist hier als ganz einfach angenommen. Herr Schulze soll sich die
Zwangslage nicht zu nutze gemacht haben. Seine Angabe über die Hohe der von
Arthur begangnen Unterschlagungen, die doch nur auf einseitigen Ermittlungen
beruhen, sollen richtig sein. Das Ganze soll auch nicht ein fein angelegter Streich
gewesen sein. Herr Schulze soll nicht folgendermaßen gerechnet haben: "Ich habe
Arthurs Arbeit nun beinahe drei Jahre umsonst gehabt: weshalb sollte ich sie in
Zukunft bezahlen? Ich lege dem Jungen eine Falle. Er wird hineintappen: so
bin ich ihn los und kann ans den Eltern noch ein ganz anstündiges Stück Geld
herausschlagen." Der Fall wäre doch denkbar! Aber es sei angenommen, daß
Herr Schulze ehrlich sei bis auf die Knochen: würde Wohl jemand Herrn Schulze
seinen Sohn anvertrauen mögen, der Arthurs Geschichte kennt? Wer nicht Neigung
oder Zeit dazu hat, auf Ordnung in feinem Geschäfte zu achten, wer in dem Lehr¬
verhältnisse nichts weiter sieht als eine rein äußerliche Beziehung, der ist zum
Lehrer nicht befähigt. Das liegt auf der Hand. Wer ist aber in der Lage, sich
über den einzelnen Fall ein Urteil zu bilden? In der großen Stadt bekümmert
sich eben keiner um des andern Eigenart, und solche Vorfälle verlaufen meist im
stillen. Kommt von Hunderten einer in die Zeitung uuter der bekannten Spitz¬
marke "Wieder ein jugendlicher Durchgänger!" oder "Ein neues Opfer jugendliche,:
Leichtsinnes stand gestern vor den Schranken" -- so überspringen die meisten die
allbekannte Geschichte, der gewissenhafte Leser aber ächzt über die Verderbtheit


Skizzen aus unserm heutigen Volksleben.

ihres Mannes Vollmacht ein, erlegt baar, soviel als sie augenblicklich aufbringen
kann; für den Rest giebt sie Wechsel, Herr Schulze zeigt auch dabei das größte
Entgegenkommen, gewährt lange Fristen und begnügt sich mit geringen Abzah¬
lungen. Er selbst besorgt dem Jungen den Fahrschein nach Amerika — er ist ja
auch Vertreter des Lloyd —, er belehrt die Mutter über die nötigen Ausweise
und läßt sich endlich bereit finden, Arthur im Hause zu behalten, bis der Dampfer
abgeht. Kann ein in seinem Vertrauen betrogener Mann sich billiger zeigen?

Für den jungen Menschen ist nun in Deutschland kein Platz mehr, mag er
sein Heil jenseits des großen Wassers versuchen! Vielleicht geht er, fern von jedem
Anhalte, in dem sehr viel rücksichtsloser!! Lebenskampfe drüben zu gründe — vielleicht
auch wird er zu einem brauchbaren Manne. Aber für sein Vaterland ist er jedenfalls
verloren. Und dort in dem Hause an der Landstraße oben sitzen die beiden Leute
und sparen sich die Bissen vom Munde ab, um zu ersetzen, was dein Hehler, dem
unterkietschigen Weinwirte und der Dirne zugeflossen ist — und niemand kann
sagen, ob ihre Trauer nicht bitterer ist als ihr Darben. Der frühere Lehrherr
aber nimmt sich einfach einen neuen Lehrling. Er kann sich wiederum bestehlen
lassen: vor Schaden schützt ihn ja der Lehrvertrag. Herr Schulze geht frei aus.

Trägt er etwa keine Schuld? Nicht die geringste Mühe hat er sich gegeben,
den Knaben, dessen verhängnisvolle Neigungen er lange kennen mußte, oder auch
nur sein eignes Gut schärfer zu beaufsichtigen. Er wußte sich gedeckt; ihm war
es gleichgiltig, auf welche Probe sein Leichtsinn und seine Unordnung die junge
Seele stellte. Denn das Lehrverhältnis knüpft heute nicht mehr ein Band mensch¬
lichen Anteils zwischen Lehrherrn und Lehrling. Wenn jener diesen lehrt, daß
die Zigarre, die im Tausend zu dreißig Mark abgegeben wird, im Handverkäufe
sechs Pfennige kostet, wenn er ihn unterweise, wie man die Bücher führt und
kaufmännische Briefe schreibt, so glaubt er seine Pflicht erfüllt zu haben. Schickt
er ihn obendrein in die Fortbildungsschule, so handelt er an ihm wie ein Vater.
Daß aber Geist und Gewissen eines solchen unreifen Menschenkindes noch der Er¬
ziehung bedürfen, das kommt ihm nicht in den Sinn.

Der Fall ist hier als ganz einfach angenommen. Herr Schulze soll sich die
Zwangslage nicht zu nutze gemacht haben. Seine Angabe über die Hohe der von
Arthur begangnen Unterschlagungen, die doch nur auf einseitigen Ermittlungen
beruhen, sollen richtig sein. Das Ganze soll auch nicht ein fein angelegter Streich
gewesen sein. Herr Schulze soll nicht folgendermaßen gerechnet haben: „Ich habe
Arthurs Arbeit nun beinahe drei Jahre umsonst gehabt: weshalb sollte ich sie in
Zukunft bezahlen? Ich lege dem Jungen eine Falle. Er wird hineintappen: so
bin ich ihn los und kann ans den Eltern noch ein ganz anstündiges Stück Geld
herausschlagen." Der Fall wäre doch denkbar! Aber es sei angenommen, daß
Herr Schulze ehrlich sei bis auf die Knochen: würde Wohl jemand Herrn Schulze
seinen Sohn anvertrauen mögen, der Arthurs Geschichte kennt? Wer nicht Neigung
oder Zeit dazu hat, auf Ordnung in feinem Geschäfte zu achten, wer in dem Lehr¬
verhältnisse nichts weiter sieht als eine rein äußerliche Beziehung, der ist zum
Lehrer nicht befähigt. Das liegt auf der Hand. Wer ist aber in der Lage, sich
über den einzelnen Fall ein Urteil zu bilden? In der großen Stadt bekümmert
sich eben keiner um des andern Eigenart, und solche Vorfälle verlaufen meist im
stillen. Kommt von Hunderten einer in die Zeitung uuter der bekannten Spitz¬
marke „Wieder ein jugendlicher Durchgänger!" oder „Ein neues Opfer jugendliche,:
Leichtsinnes stand gestern vor den Schranken" — so überspringen die meisten die
allbekannte Geschichte, der gewissenhafte Leser aber ächzt über die Verderbtheit


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/194>, abgerufen am 29.12.2024.