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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal.

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Mecklenburger Welsen.

im gesegneten Lande Mecklenburg ist, deren Besitzer sich des Bewußtseins er¬
freuen, wenigstens halbe Souveräne zu sein, und daß das Schriftstück nicht
etwa im Jahre 1761 oder gar 1561, sondern geraume Zeit nach der Mitte
unsers Jahrhunderts verfaßt und veröffentlicht worden ist. Sein Autor ist der
Erblandmarschall Kuno Graf Hahn, der sich mit ihm an seine Beamten
wendet, um ihnen nach einer ihm wichtigen Seite hin das stumpf gewordene
Gewissen zu schärfen. Die Hauptstellen des höchst bezeichnenden Erlasses oder
Manifestes des hochgebornen Grafen und Erblandmarschalls, der die Em¬
pfänger schon in der Überschrift daran erinnert, daß sie "sein Brot" essen und
daß "Gott ihn ihnen zum Herrn gesetzt hat," lauten (man wolle ja nicht ver¬
suchen, das Lachen zu Verhalten; es sollen sich Leute Schaden damit gethan
haben):

Da die guten alten Sitten der Hahnschen durch die vielen neuen ausländischen
Beamten und Diener, welche anzunehmen ich mich leider genötigt sehe, da viele
der eingeborenen Hahnschen ihr Amt untreu warteten, immer mehr schwinden --
auch von denen, die noch unters meinen hochverehrten, in Gott ruhenden seligen
Eltern gedient haben, nicht mehr aufrecht erhalten werden, fo bemerke ich -- von
Gott als der Herr über die von mir abhängigen Bediensteten eingesetzt, durch das
Recht und die Pflicht, die die Herrschaft hat, Ehrerbietigkeit und Unterthänigkeit
in Wort und Werk von ihren Beamten und Dienern entgegenzunehmen, folgendes:

Jeder Beamter oder Diener, der dem Tagelöhner an Bildung überlegen und
wiederum über andre mir Untergebne gesetzt ist, um sie in Gottesfurcht zu treuem,
unterthänigen Dienst anzuhalten -- hat eine doppelte Verpflichtung, solchen Dienst
nicht nach seinem natürlichen Menschen/') als eine Erniedrigung, sondern in der
rechten Christentreue als eine höchst wichtige Pflicht seines Berufs anzusehen, und
wenn sein Herz in der rechten Ehrerbietung, Dienstergebenheit, Gehorsam, Liebe
und Wertschätzung zu seiner Herrschaft steht, wie uns das vierte Gebot gelehrt,
um sich dadurch den Segen desselben zu erwerben, wird er auch um Gotteswillen
die guten alten Hahnschen Sitten, die Unterthänigkeit in Wort und Werk, von
Herzen seiner Herrschaft darbringen.

1. Wenn eine in meinem Dienst stehende Person der Herrschaft eine Meldung
zu bringen hat, oder zu kommen befohlen ist, hat selbige mit anständiger, züchtiger
Manier, an der Thür stehen bleibend, die Hände auf dem Rücken liegend, oder
das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anlegend, sein: "Unterthänigst
guten Morgen," "guten Tag" oder "guten Abend" zu sagen, dann die Meldungen
zu machen oder Befehle entgegenzunehmen, und endlich beim Hinausgehen z. B.
des Abends, mit dem Gruße: "Unterthänigst gute Nacht" sich zu entfernen.

2. Jeder in meinem Brote stehende hat, wenn er Privatbitten oder Anliegen
bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und weißen Hand¬
schuhen zu erscheinen und nicht anders.

3. An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu den Gratulationen zu Neujahr
wird von jetzt ab keiner herzugelassen, der anders als in weißer Halsbinde, weißen



*) Man bemerke die große Ähnlichkeit solcher frömmelnden Redensarten, die immer
wiederkehren, mit der Art und Weise, mit welcher weiland Georg V. von Hannover seinen
Welfcndünkel und sein Herrscherbewußtsein unaufhörlich mit göttlichen Dingen, mit der heiligen
Dreieinigkeit und mit der christlichen Verheißung in Verbindung brachte.
Mecklenburger Welsen.

im gesegneten Lande Mecklenburg ist, deren Besitzer sich des Bewußtseins er¬
freuen, wenigstens halbe Souveräne zu sein, und daß das Schriftstück nicht
etwa im Jahre 1761 oder gar 1561, sondern geraume Zeit nach der Mitte
unsers Jahrhunderts verfaßt und veröffentlicht worden ist. Sein Autor ist der
Erblandmarschall Kuno Graf Hahn, der sich mit ihm an seine Beamten
wendet, um ihnen nach einer ihm wichtigen Seite hin das stumpf gewordene
Gewissen zu schärfen. Die Hauptstellen des höchst bezeichnenden Erlasses oder
Manifestes des hochgebornen Grafen und Erblandmarschalls, der die Em¬
pfänger schon in der Überschrift daran erinnert, daß sie „sein Brot" essen und
daß „Gott ihn ihnen zum Herrn gesetzt hat," lauten (man wolle ja nicht ver¬
suchen, das Lachen zu Verhalten; es sollen sich Leute Schaden damit gethan
haben):

Da die guten alten Sitten der Hahnschen durch die vielen neuen ausländischen
Beamten und Diener, welche anzunehmen ich mich leider genötigt sehe, da viele
der eingeborenen Hahnschen ihr Amt untreu warteten, immer mehr schwinden —
auch von denen, die noch unters meinen hochverehrten, in Gott ruhenden seligen
Eltern gedient haben, nicht mehr aufrecht erhalten werden, fo bemerke ich — von
Gott als der Herr über die von mir abhängigen Bediensteten eingesetzt, durch das
Recht und die Pflicht, die die Herrschaft hat, Ehrerbietigkeit und Unterthänigkeit
in Wort und Werk von ihren Beamten und Dienern entgegenzunehmen, folgendes:

Jeder Beamter oder Diener, der dem Tagelöhner an Bildung überlegen und
wiederum über andre mir Untergebne gesetzt ist, um sie in Gottesfurcht zu treuem,
unterthänigen Dienst anzuhalten — hat eine doppelte Verpflichtung, solchen Dienst
nicht nach seinem natürlichen Menschen/') als eine Erniedrigung, sondern in der
rechten Christentreue als eine höchst wichtige Pflicht seines Berufs anzusehen, und
wenn sein Herz in der rechten Ehrerbietung, Dienstergebenheit, Gehorsam, Liebe
und Wertschätzung zu seiner Herrschaft steht, wie uns das vierte Gebot gelehrt,
um sich dadurch den Segen desselben zu erwerben, wird er auch um Gotteswillen
die guten alten Hahnschen Sitten, die Unterthänigkeit in Wort und Werk, von
Herzen seiner Herrschaft darbringen.

1. Wenn eine in meinem Dienst stehende Person der Herrschaft eine Meldung
zu bringen hat, oder zu kommen befohlen ist, hat selbige mit anständiger, züchtiger
Manier, an der Thür stehen bleibend, die Hände auf dem Rücken liegend, oder
das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anlegend, sein: „Unterthänigst
guten Morgen," „guten Tag" oder „guten Abend" zu sagen, dann die Meldungen
zu machen oder Befehle entgegenzunehmen, und endlich beim Hinausgehen z. B.
des Abends, mit dem Gruße: „Unterthänigst gute Nacht" sich zu entfernen.

2. Jeder in meinem Brote stehende hat, wenn er Privatbitten oder Anliegen
bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und weißen Hand¬
schuhen zu erscheinen und nicht anders.

3. An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu den Gratulationen zu Neujahr
wird von jetzt ab keiner herzugelassen, der anders als in weißer Halsbinde, weißen



*) Man bemerke die große Ähnlichkeit solcher frömmelnden Redensarten, die immer
wiederkehren, mit der Art und Weise, mit welcher weiland Georg V. von Hannover seinen
Welfcndünkel und sein Herrscherbewußtsein unaufhörlich mit göttlichen Dingen, mit der heiligen
Dreieinigkeit und mit der christlichen Verheißung in Verbindung brachte.
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[0164] Mecklenburger Welsen. im gesegneten Lande Mecklenburg ist, deren Besitzer sich des Bewußtseins er¬ freuen, wenigstens halbe Souveräne zu sein, und daß das Schriftstück nicht etwa im Jahre 1761 oder gar 1561, sondern geraume Zeit nach der Mitte unsers Jahrhunderts verfaßt und veröffentlicht worden ist. Sein Autor ist der Erblandmarschall Kuno Graf Hahn, der sich mit ihm an seine Beamten wendet, um ihnen nach einer ihm wichtigen Seite hin das stumpf gewordene Gewissen zu schärfen. Die Hauptstellen des höchst bezeichnenden Erlasses oder Manifestes des hochgebornen Grafen und Erblandmarschalls, der die Em¬ pfänger schon in der Überschrift daran erinnert, daß sie „sein Brot" essen und daß „Gott ihn ihnen zum Herrn gesetzt hat," lauten (man wolle ja nicht ver¬ suchen, das Lachen zu Verhalten; es sollen sich Leute Schaden damit gethan haben): Da die guten alten Sitten der Hahnschen durch die vielen neuen ausländischen Beamten und Diener, welche anzunehmen ich mich leider genötigt sehe, da viele der eingeborenen Hahnschen ihr Amt untreu warteten, immer mehr schwinden — auch von denen, die noch unters meinen hochverehrten, in Gott ruhenden seligen Eltern gedient haben, nicht mehr aufrecht erhalten werden, fo bemerke ich — von Gott als der Herr über die von mir abhängigen Bediensteten eingesetzt, durch das Recht und die Pflicht, die die Herrschaft hat, Ehrerbietigkeit und Unterthänigkeit in Wort und Werk von ihren Beamten und Dienern entgegenzunehmen, folgendes: Jeder Beamter oder Diener, der dem Tagelöhner an Bildung überlegen und wiederum über andre mir Untergebne gesetzt ist, um sie in Gottesfurcht zu treuem, unterthänigen Dienst anzuhalten — hat eine doppelte Verpflichtung, solchen Dienst nicht nach seinem natürlichen Menschen/') als eine Erniedrigung, sondern in der rechten Christentreue als eine höchst wichtige Pflicht seines Berufs anzusehen, und wenn sein Herz in der rechten Ehrerbietung, Dienstergebenheit, Gehorsam, Liebe und Wertschätzung zu seiner Herrschaft steht, wie uns das vierte Gebot gelehrt, um sich dadurch den Segen desselben zu erwerben, wird er auch um Gotteswillen die guten alten Hahnschen Sitten, die Unterthänigkeit in Wort und Werk, von Herzen seiner Herrschaft darbringen. 1. Wenn eine in meinem Dienst stehende Person der Herrschaft eine Meldung zu bringen hat, oder zu kommen befohlen ist, hat selbige mit anständiger, züchtiger Manier, an der Thür stehen bleibend, die Hände auf dem Rücken liegend, oder das Stallpersonal stramm beide Arme militärisch anlegend, sein: „Unterthänigst guten Morgen," „guten Tag" oder „guten Abend" zu sagen, dann die Meldungen zu machen oder Befehle entgegenzunehmen, und endlich beim Hinausgehen z. B. des Abends, mit dem Gruße: „Unterthänigst gute Nacht" sich zu entfernen. 2. Jeder in meinem Brote stehende hat, wenn er Privatbitten oder Anliegen bei seiner Herrschaft vorzubringen hat, in weißer Halsbinde und weißen Hand¬ schuhen zu erscheinen und nicht anders. 3. An allen herrschaftlichen Geburtstagen, zu den Gratulationen zu Neujahr wird von jetzt ab keiner herzugelassen, der anders als in weißer Halsbinde, weißen *) Man bemerke die große Ähnlichkeit solcher frömmelnden Redensarten, die immer wiederkehren, mit der Art und Weise, mit welcher weiland Georg V. von Hannover seinen Welfcndünkel und sein Herrscherbewußtsein unaufhörlich mit göttlichen Dingen, mit der heiligen Dreieinigkeit und mit der christlichen Verheißung in Verbindung brachte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156924/164>, abgerufen am 29.12.2024.