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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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Literatur.

größten Anforderungen stellt, in einer Zeit so reich an einer fortwährend sich
ändernden und entwickelnden Gesetzgebung, bei seiner mangelhaften Vorbildung zu
einer wirksamen Stellvertretung absolut nicht imstande ist. Die gesetzliche, wenn auch
hinsichtlich der Stellvertretung sehr vorsichtig gefaßte Bestimmung ist daher nur eine
Fiktion. Aber der Krcissckretär ist nicht eiumnl mehr imstande, wie er doch eigent¬
lich soll, den kleinern Geschäftsgang so zu beherrschen und vorzubereiten, daß der
Landrat zu dessen Durchsicht, Verfügung und Unterzeichnung nur geringer Zeit Von¬
nöten hätte. Eine Entlastung des Landrates von dem unendlich vielen kleinen
Ballast tritt durch deu Kreissckrctär nicht ein. Der Landrat soll und muß aber
soviel als möglich von den lästigen Büreaugeschäften befreit werden, wie es in
einer Broschüre heißt: "Die Amtsstube des Lcmdrates soll der blaue Himmel und
das Gemcindeversammlungslokal sein." Zur Ergänzung dieser fehlenden Personal-
stcllen müßte analog den Vorgängen in andern Ländern, z. B. Sachsen und Baiern,
dem Landrate ein Regierungsassessor zur Seite gestellt werden. Hiermit würde
der Vorteil verbunden sein, daß die jüngern Regierungsbeamten eine für sie recht
ersprießliche Schule durchmachen und praktisch vorbereitet in das Regierungskollcgium
eintreten würden. Geschieht dies nicht bald, so werden die größern, wichtigeren
Gegenstände -- und diese sind zur Zeit mit Händen zu greifen --- bald Schaden
nehmen.

Als fernerer Gegenstand, der anders behandelt werden müßte, ist das weitere
Büreaupersvual der Landräte zu betrachten. Es ist nicht richtig, daß dem Land¬
rate ein Pauschquantum zu dem Zwecke gegeben wird, das weitere Büreaupersoual
sich zu engagiren. Das, was dieses Personal leistet, bleibt Privatarbeit. Nur
tüchtig vorgebildete und geschulte Bürcaubeamten sind auch hier, wie bei andern
Behörden, zu tüchtiger, ordentlicher Arbeit imstande, nicht aber, wie jetzt, ewig
wechselndes und häufig nicht aus den besten Elementen entnommenes Personal.

Endlich ist eine Abänderung in dem Punkte notwendig, daß die Haltung von
Dienstcquipngen für die Landräte obligatorisch werde, und ihnen wie in andern
Staaten ein wirklich entsprechendes Äquivalent gegeben werde, damit auch nicht
so gut situirter Landräten die im Interesse des Dienstes so notwendige Haltung
einer Equipage ermöglicht werde.




Literatur.

Im Freien Reich. Ein Memorandum an alle Denkenden und Gesetzgeber zur Beseitigung
sozialer Irrtümer und Leiden. Von Irma von Troll-Borosty^ni. Zürich, Vcrlaqs-
Magnzin, 1834. 288 S.

Der Titel dieses Buches entspricht nicht ganz dem Inhalt, und um vor diesem
unsre Leserwelt zu bewahren, bemerken wir, daß die Verfasserin vom materialistischen
Standpunkte für die Emanzipation der Frauen, ihre soziale und rechtliche Gleich¬
stellung mit dem Manne, nnter freier und willkürlicher Lösbarkeit der Ehe und
staatlicher Kindererziehung, eintritt. Zur Ausführung dieser Gedanken werden
ganze Reihen von Schattenseiten des gegenwärtigen Frauenlebens vorgeführt, deren
Schilderung weder nen noch geschmackvoll ist und gerade wegen dieser mangelnden
Neuheit mit Rücksicht auf den Inhalt besser hätte ungeschrieben bleiben sollen.
Tausende von wörtlichen Zitaten aus Schriftstellern aller Zeiten und Zungen sind
über das Buch ausgestreut.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. -- Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig.
Literatur.

größten Anforderungen stellt, in einer Zeit so reich an einer fortwährend sich
ändernden und entwickelnden Gesetzgebung, bei seiner mangelhaften Vorbildung zu
einer wirksamen Stellvertretung absolut nicht imstande ist. Die gesetzliche, wenn auch
hinsichtlich der Stellvertretung sehr vorsichtig gefaßte Bestimmung ist daher nur eine
Fiktion. Aber der Krcissckretär ist nicht eiumnl mehr imstande, wie er doch eigent¬
lich soll, den kleinern Geschäftsgang so zu beherrschen und vorzubereiten, daß der
Landrat zu dessen Durchsicht, Verfügung und Unterzeichnung nur geringer Zeit Von¬
nöten hätte. Eine Entlastung des Landrates von dem unendlich vielen kleinen
Ballast tritt durch deu Kreissckrctär nicht ein. Der Landrat soll und muß aber
soviel als möglich von den lästigen Büreaugeschäften befreit werden, wie es in
einer Broschüre heißt: „Die Amtsstube des Lcmdrates soll der blaue Himmel und
das Gemcindeversammlungslokal sein." Zur Ergänzung dieser fehlenden Personal-
stcllen müßte analog den Vorgängen in andern Ländern, z. B. Sachsen und Baiern,
dem Landrate ein Regierungsassessor zur Seite gestellt werden. Hiermit würde
der Vorteil verbunden sein, daß die jüngern Regierungsbeamten eine für sie recht
ersprießliche Schule durchmachen und praktisch vorbereitet in das Regierungskollcgium
eintreten würden. Geschieht dies nicht bald, so werden die größern, wichtigeren
Gegenstände — und diese sind zur Zeit mit Händen zu greifen —- bald Schaden
nehmen.

Als fernerer Gegenstand, der anders behandelt werden müßte, ist das weitere
Büreaupersvual der Landräte zu betrachten. Es ist nicht richtig, daß dem Land¬
rate ein Pauschquantum zu dem Zwecke gegeben wird, das weitere Büreaupersoual
sich zu engagiren. Das, was dieses Personal leistet, bleibt Privatarbeit. Nur
tüchtig vorgebildete und geschulte Bürcaubeamten sind auch hier, wie bei andern
Behörden, zu tüchtiger, ordentlicher Arbeit imstande, nicht aber, wie jetzt, ewig
wechselndes und häufig nicht aus den besten Elementen entnommenes Personal.

Endlich ist eine Abänderung in dem Punkte notwendig, daß die Haltung von
Dienstcquipngen für die Landräte obligatorisch werde, und ihnen wie in andern
Staaten ein wirklich entsprechendes Äquivalent gegeben werde, damit auch nicht
so gut situirter Landräten die im Interesse des Dienstes so notwendige Haltung
einer Equipage ermöglicht werde.




Literatur.

Im Freien Reich. Ein Memorandum an alle Denkenden und Gesetzgeber zur Beseitigung
sozialer Irrtümer und Leiden. Von Irma von Troll-Borosty^ni. Zürich, Vcrlaqs-
Magnzin, 1834. 288 S.

Der Titel dieses Buches entspricht nicht ganz dem Inhalt, und um vor diesem
unsre Leserwelt zu bewahren, bemerken wir, daß die Verfasserin vom materialistischen
Standpunkte für die Emanzipation der Frauen, ihre soziale und rechtliche Gleich¬
stellung mit dem Manne, nnter freier und willkürlicher Lösbarkeit der Ehe und
staatlicher Kindererziehung, eintritt. Zur Ausführung dieser Gedanken werden
ganze Reihen von Schattenseiten des gegenwärtigen Frauenlebens vorgeführt, deren
Schilderung weder nen noch geschmackvoll ist und gerade wegen dieser mangelnden
Neuheit mit Rücksicht auf den Inhalt besser hätte ungeschrieben bleiben sollen.
Tausende von wörtlichen Zitaten aus Schriftstellern aller Zeiten und Zungen sind
über das Buch ausgestreut.




Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig.
Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig.
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[0352] Literatur. größten Anforderungen stellt, in einer Zeit so reich an einer fortwährend sich ändernden und entwickelnden Gesetzgebung, bei seiner mangelhaften Vorbildung zu einer wirksamen Stellvertretung absolut nicht imstande ist. Die gesetzliche, wenn auch hinsichtlich der Stellvertretung sehr vorsichtig gefaßte Bestimmung ist daher nur eine Fiktion. Aber der Krcissckretär ist nicht eiumnl mehr imstande, wie er doch eigent¬ lich soll, den kleinern Geschäftsgang so zu beherrschen und vorzubereiten, daß der Landrat zu dessen Durchsicht, Verfügung und Unterzeichnung nur geringer Zeit Von¬ nöten hätte. Eine Entlastung des Landrates von dem unendlich vielen kleinen Ballast tritt durch deu Kreissckrctär nicht ein. Der Landrat soll und muß aber soviel als möglich von den lästigen Büreaugeschäften befreit werden, wie es in einer Broschüre heißt: „Die Amtsstube des Lcmdrates soll der blaue Himmel und das Gemcindeversammlungslokal sein." Zur Ergänzung dieser fehlenden Personal- stcllen müßte analog den Vorgängen in andern Ländern, z. B. Sachsen und Baiern, dem Landrate ein Regierungsassessor zur Seite gestellt werden. Hiermit würde der Vorteil verbunden sein, daß die jüngern Regierungsbeamten eine für sie recht ersprießliche Schule durchmachen und praktisch vorbereitet in das Regierungskollcgium eintreten würden. Geschieht dies nicht bald, so werden die größern, wichtigeren Gegenstände — und diese sind zur Zeit mit Händen zu greifen —- bald Schaden nehmen. Als fernerer Gegenstand, der anders behandelt werden müßte, ist das weitere Büreaupersvual der Landräte zu betrachten. Es ist nicht richtig, daß dem Land¬ rate ein Pauschquantum zu dem Zwecke gegeben wird, das weitere Büreaupersoual sich zu engagiren. Das, was dieses Personal leistet, bleibt Privatarbeit. Nur tüchtig vorgebildete und geschulte Bürcaubeamten sind auch hier, wie bei andern Behörden, zu tüchtiger, ordentlicher Arbeit imstande, nicht aber, wie jetzt, ewig wechselndes und häufig nicht aus den besten Elementen entnommenes Personal. Endlich ist eine Abänderung in dem Punkte notwendig, daß die Haltung von Dienstcquipngen für die Landräte obligatorisch werde, und ihnen wie in andern Staaten ein wirklich entsprechendes Äquivalent gegeben werde, damit auch nicht so gut situirter Landräten die im Interesse des Dienstes so notwendige Haltung einer Equipage ermöglicht werde. Literatur. Im Freien Reich. Ein Memorandum an alle Denkenden und Gesetzgeber zur Beseitigung sozialer Irrtümer und Leiden. Von Irma von Troll-Borosty^ni. Zürich, Vcrlaqs- Magnzin, 1834. 288 S. Der Titel dieses Buches entspricht nicht ganz dem Inhalt, und um vor diesem unsre Leserwelt zu bewahren, bemerken wir, daß die Verfasserin vom materialistischen Standpunkte für die Emanzipation der Frauen, ihre soziale und rechtliche Gleich¬ stellung mit dem Manne, nnter freier und willkürlicher Lösbarkeit der Ehe und staatlicher Kindererziehung, eintritt. Zur Ausführung dieser Gedanken werden ganze Reihen von Schattenseiten des gegenwärtigen Frauenlebens vorgeführt, deren Schilderung weder nen noch geschmackvoll ist und gerade wegen dieser mangelnden Neuheit mit Rücksicht auf den Inhalt besser hätte ungeschrieben bleiben sollen. Tausende von wörtlichen Zitaten aus Schriftstellern aller Zeiten und Zungen sind über das Buch ausgestreut. Für die Redaktion verantwortlich: Johannes Grunow in Leipzig. Verlag von F. L. Hcrbig in Leipzig. — Druck von Carl Marquart in Reudnitz-Leipzig.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/352>, abgerufen am 21.06.2024.