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Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal.

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wurde wiederholt unter dem großen Kurfürsten, unter König Friedrich Wilhelm I.
und unter Friedrich II. zum Gegenstande eines Monopols gemacht, indem das
Recht der Fabrikation bestimmten Personen verliehen wurde. Später übernahm
der große König die Ausübung des Monopols sogar für eigne Rechnung.
Dasselbe verschwand jedoch wieder in den letzten Jahren des vorigen Jahr¬
hunderts.

Wir wollen nun zunächst diejenigen staatlichen Gewerbebetriebe besprechen,
welche ihr Dasein aus jener Zeit herleiten und dasselbe bis zur Gegenwart
oder doch bis in die neueste Zeit fortgeführt haben.

Von monopolistischen Betrieben in Preußen hat sich bis auf die Gegen¬
wart erhalten das schon seit langen Jahrhunderten im Besitz des Staates be¬
findliche Bernsteinregal. Der Betrieb desselben wird verpachtet und ist in
dem letzten Budget mit der Einnahme von 560 000 Mark eingestellt. Soviel
bekannt, ist dieses Regal niemals als wirtschaftlich unzuträglich angefochten
worden.

Es bestand ferner in Preußen sowie in der großen Mehrzahl der deutschen
Länder das Salzmonopol, sei es, daß der Staat die ausschließliche Salz-
prvduktion oder wenigstens den ausschließlichen Salzhandel sich vorbehalten
hatte. Das Salz eignete sich hierzu insofern vortrefflich, als seine Herstellung
und Einfuhr leicht zu überwachen war, dasselbe auch für jedermann unentbehr¬
lich ist. Der letztere Umstand machte aber die in dem Monopol enthaltene
Steuer zu einer Kopfsteuer. Und dieser Vorwurf trifft in gleichem Maße auch
die Salzstelier, die man seit dem Jahre 1867 durch ein für den ganzen Zoll¬
verein (jetzt das deutsche Reich) vereinbartes Gesetz an dessen Stelle gesetzt hat.

Die im vorigen Jahrhundert entdeckte Kunst der Pvrzellanbereitung gab
zunächst in Sachsen, dann aber auch in manchen andern Ländern Veranlassung,
Porzellanfabriken von Staatswegen zu errichten. In Preußen wurde die
Porzellan-Manufaktur zu Berlin zuerst von Privaten gegründet. König
Friedrich II. erwarb dieselbe 1763 zum unmittelbaren Betriebe für den Staat
und verlieh ihr besondre "Rechte, Prärogative und Gerechtigkeiten." Wahr¬
scheinlich besaß sie ein Monopol, das erst mit Einführung der Gewerbefreiheit
aufhörte. Die Anstalt besteht bis auf den heutigen Tag, wogegen der Betrieb
einer neben ihr bestehenden Gcsundheitsgeschirr-Manufaktur seit dem Jahre 1866
eingestellt ist. Allerdings ist auch der Bestand der Porzellan-Manufaktur öfters
angefochten worden. Als im Jahre 1867 die Regierung beim Landtage eine
Summe in Anspruch nahm, um die Manufaktur an eine angemessenere Stelle
zu verlegen, wurde der Antrag gestellt, diese Summe nicht zu bewilligen, in
der ausgesprochenen Absicht, die Regierung zu einer Auflösung der Anstalt als
einer wenig rentabel" und nicht mehr zeitgemäßen zu veranlassen. Der Antrag
wurde auch bei der Vorberatung angenommen. Bei der Schlnßberatnng wurde
aber von verschiedenen Seiten dcircmf hingewiesen, daß die Anstalt als ein


wurde wiederholt unter dem großen Kurfürsten, unter König Friedrich Wilhelm I.
und unter Friedrich II. zum Gegenstande eines Monopols gemacht, indem das
Recht der Fabrikation bestimmten Personen verliehen wurde. Später übernahm
der große König die Ausübung des Monopols sogar für eigne Rechnung.
Dasselbe verschwand jedoch wieder in den letzten Jahren des vorigen Jahr¬
hunderts.

Wir wollen nun zunächst diejenigen staatlichen Gewerbebetriebe besprechen,
welche ihr Dasein aus jener Zeit herleiten und dasselbe bis zur Gegenwart
oder doch bis in die neueste Zeit fortgeführt haben.

Von monopolistischen Betrieben in Preußen hat sich bis auf die Gegen¬
wart erhalten das schon seit langen Jahrhunderten im Besitz des Staates be¬
findliche Bernsteinregal. Der Betrieb desselben wird verpachtet und ist in
dem letzten Budget mit der Einnahme von 560 000 Mark eingestellt. Soviel
bekannt, ist dieses Regal niemals als wirtschaftlich unzuträglich angefochten
worden.

Es bestand ferner in Preußen sowie in der großen Mehrzahl der deutschen
Länder das Salzmonopol, sei es, daß der Staat die ausschließliche Salz-
prvduktion oder wenigstens den ausschließlichen Salzhandel sich vorbehalten
hatte. Das Salz eignete sich hierzu insofern vortrefflich, als seine Herstellung
und Einfuhr leicht zu überwachen war, dasselbe auch für jedermann unentbehr¬
lich ist. Der letztere Umstand machte aber die in dem Monopol enthaltene
Steuer zu einer Kopfsteuer. Und dieser Vorwurf trifft in gleichem Maße auch
die Salzstelier, die man seit dem Jahre 1867 durch ein für den ganzen Zoll¬
verein (jetzt das deutsche Reich) vereinbartes Gesetz an dessen Stelle gesetzt hat.

Die im vorigen Jahrhundert entdeckte Kunst der Pvrzellanbereitung gab
zunächst in Sachsen, dann aber auch in manchen andern Ländern Veranlassung,
Porzellanfabriken von Staatswegen zu errichten. In Preußen wurde die
Porzellan-Manufaktur zu Berlin zuerst von Privaten gegründet. König
Friedrich II. erwarb dieselbe 1763 zum unmittelbaren Betriebe für den Staat
und verlieh ihr besondre „Rechte, Prärogative und Gerechtigkeiten." Wahr¬
scheinlich besaß sie ein Monopol, das erst mit Einführung der Gewerbefreiheit
aufhörte. Die Anstalt besteht bis auf den heutigen Tag, wogegen der Betrieb
einer neben ihr bestehenden Gcsundheitsgeschirr-Manufaktur seit dem Jahre 1866
eingestellt ist. Allerdings ist auch der Bestand der Porzellan-Manufaktur öfters
angefochten worden. Als im Jahre 1867 die Regierung beim Landtage eine
Summe in Anspruch nahm, um die Manufaktur an eine angemessenere Stelle
zu verlegen, wurde der Antrag gestellt, diese Summe nicht zu bewilligen, in
der ausgesprochenen Absicht, die Regierung zu einer Auflösung der Anstalt als
einer wenig rentabel» und nicht mehr zeitgemäßen zu veranlassen. Der Antrag
wurde auch bei der Vorberatung angenommen. Bei der Schlnßberatnng wurde
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 43, 1884, Drittes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341839_156270/20>, abgerufen am 23.06.2024.