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Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal.

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Staatsanwalt und Fortschritt.

Die vollständig berechtigte Mahnung des Staatsauzeigers an den Libe¬
ralismus, angesichts der sich häufenden schweren Angriffe auf die Gesellschaft
und die einzelnen Individuen in seinen Bestrebungen auf fortwährende Schwächung
der Staatsgewalt einzuhalten und sich endlich klarzumachen, wohin dieselben
führe" müssen, wenn ihnen nachgegeben wird, giebt der Frankfurter Zeitung
vom 23. November, Nummer 327, Anlaß zu folgender Korrespondenz an?
Stuttgart:

Während heute die ganze Stadt wegen des gestern Abend vorgekommenen
Raubmordes sich in größter Aufregung befindet, leistet das amtliche Organ der
Regierung, der Staatsanzeiger für Würtemberg, in seiner heutigen Ausgabe, an¬
knüpfend an die bekannte Äußerung der Kreuzzeitung über den Prozeß Dickhoff,
folgendes: jfolgt die oben angeführte Mahnung Angesichts einer durch die Mord¬
thaten der letzten Zeit im höchsten Grade erregten Bevölkerung wirft also das aus
den Geldern des Landes geschaffene Blatt, das Organ des ehemaligen Führers des
Liberalismus in Würtemberg, Julius von Hölders, dem Liberalismus den Vorwurf
ins Gesicht, wenn es nach seinem guten Willen gegangen wäre, so wären die die
Verfolgung von Mördern bezweckenden Gesetze jetzt geändert, und zwar zum Nach¬
teil ihres Zweckes, oder auf den einzelnen Fall angewendet, so wäre die Sühne
der Frevelthat von gestern erschwert oder vielleicht unmöglich gemacht. Die öffent¬
liche und die geheime Redaktion des Staatsanzeigers muß wissen, daß das nicht
wahr ist, und wenn sie trotzdem den Versuch macht, zumal im gegenwärtigen Augen¬
blick, dem Liberalismus unterzuschieben, daß seine Tendenzen die Verfolgung von
Mördern erschweren, so hetzt sie damit in einer Weise, welche der Heldenthat der
Kreuzzeitung würdig zur Seite steht, und welche sich die Staatsangehörigen in dem
amtlichen Regierungsorgan zu verbitten vollauf berechtigt sind. Hoffen wir, daß
sie sich bessert, wenn ihre Wühlerei einem größeren Leserkreise zur Kenntnis gebracht
wird als ihrem gewöhnlichen Zwangsleserpublikum.

Der Staatsanzeiger hat auf diese" Augriff kurz erwiedert, daß er von dem
Stuttgarter Raubmorde nicht gesprochen habe, daß übrigens in einem am Tage
des Raubmordes erschienene" Artikel des Stuttgarter "Beobachters," des Hcinpt-
orgaus der würtembergischen Demokraten, eine Reihe angeblicher Bevorzugungen
der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten aufgezählt sei und in einer
in Aussicht gestellten Fortsetzung dieses Artikels der eigentliche Kern des Über¬
gewichts der Staatsanwaltschaft, der Punkt, welcher der richterlichen Unpartei¬
lichkeit und Unbefangenheit am gefährlichsten werde, gezeigt werden solle, daß diese
Fortsetzung jedoch bisher nicht erschienen sei, und zwar aus dem Grunde,
weil der "Beobachter" sich wahrscheinlich sage, daß auch seine Leser in gegen¬
wärtiger Zeit an diesen, auf Abschwächung der Befugnisse der mit der Auf¬
rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beauftragten Staatsbehörden gerichteten
reformatorischen Ideen keinen Geschmack finden.

In einer gegen diese Erwiederung gerichteten Replik, in welcher in üblicher
Weise die Demokraten und ihre Presse für ihr edles Strebe" "ach Beseitigung
der "Mängel der deutsche" Rechtspflege" und für ihren "tiefen Ernst" in der


Staatsanwalt und Fortschritt.

Die vollständig berechtigte Mahnung des Staatsauzeigers an den Libe¬
ralismus, angesichts der sich häufenden schweren Angriffe auf die Gesellschaft
und die einzelnen Individuen in seinen Bestrebungen auf fortwährende Schwächung
der Staatsgewalt einzuhalten und sich endlich klarzumachen, wohin dieselben
führe» müssen, wenn ihnen nachgegeben wird, giebt der Frankfurter Zeitung
vom 23. November, Nummer 327, Anlaß zu folgender Korrespondenz an?
Stuttgart:

Während heute die ganze Stadt wegen des gestern Abend vorgekommenen
Raubmordes sich in größter Aufregung befindet, leistet das amtliche Organ der
Regierung, der Staatsanzeiger für Würtemberg, in seiner heutigen Ausgabe, an¬
knüpfend an die bekannte Äußerung der Kreuzzeitung über den Prozeß Dickhoff,
folgendes: jfolgt die oben angeführte Mahnung Angesichts einer durch die Mord¬
thaten der letzten Zeit im höchsten Grade erregten Bevölkerung wirft also das aus
den Geldern des Landes geschaffene Blatt, das Organ des ehemaligen Führers des
Liberalismus in Würtemberg, Julius von Hölders, dem Liberalismus den Vorwurf
ins Gesicht, wenn es nach seinem guten Willen gegangen wäre, so wären die die
Verfolgung von Mördern bezweckenden Gesetze jetzt geändert, und zwar zum Nach¬
teil ihres Zweckes, oder auf den einzelnen Fall angewendet, so wäre die Sühne
der Frevelthat von gestern erschwert oder vielleicht unmöglich gemacht. Die öffent¬
liche und die geheime Redaktion des Staatsanzeigers muß wissen, daß das nicht
wahr ist, und wenn sie trotzdem den Versuch macht, zumal im gegenwärtigen Augen¬
blick, dem Liberalismus unterzuschieben, daß seine Tendenzen die Verfolgung von
Mördern erschweren, so hetzt sie damit in einer Weise, welche der Heldenthat der
Kreuzzeitung würdig zur Seite steht, und welche sich die Staatsangehörigen in dem
amtlichen Regierungsorgan zu verbitten vollauf berechtigt sind. Hoffen wir, daß
sie sich bessert, wenn ihre Wühlerei einem größeren Leserkreise zur Kenntnis gebracht
wird als ihrem gewöhnlichen Zwangsleserpublikum.

Der Staatsanzeiger hat auf diese» Augriff kurz erwiedert, daß er von dem
Stuttgarter Raubmorde nicht gesprochen habe, daß übrigens in einem am Tage
des Raubmordes erschienene» Artikel des Stuttgarter „Beobachters," des Hcinpt-
orgaus der würtembergischen Demokraten, eine Reihe angeblicher Bevorzugungen
der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten aufgezählt sei und in einer
in Aussicht gestellten Fortsetzung dieses Artikels der eigentliche Kern des Über¬
gewichts der Staatsanwaltschaft, der Punkt, welcher der richterlichen Unpartei¬
lichkeit und Unbefangenheit am gefährlichsten werde, gezeigt werden solle, daß diese
Fortsetzung jedoch bisher nicht erschienen sei, und zwar aus dem Grunde,
weil der „Beobachter" sich wahrscheinlich sage, daß auch seine Leser in gegen¬
wärtiger Zeit an diesen, auf Abschwächung der Befugnisse der mit der Auf¬
rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beauftragten Staatsbehörden gerichteten
reformatorischen Ideen keinen Geschmack finden.

In einer gegen diese Erwiederung gerichteten Replik, in welcher in üblicher
Weise die Demokraten und ihre Presse für ihr edles Strebe» »ach Beseitigung
der „Mängel der deutsche» Rechtspflege" und für ihren „tiefen Ernst" in der


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[0652] Staatsanwalt und Fortschritt. Die vollständig berechtigte Mahnung des Staatsauzeigers an den Libe¬ ralismus, angesichts der sich häufenden schweren Angriffe auf die Gesellschaft und die einzelnen Individuen in seinen Bestrebungen auf fortwährende Schwächung der Staatsgewalt einzuhalten und sich endlich klarzumachen, wohin dieselben führe» müssen, wenn ihnen nachgegeben wird, giebt der Frankfurter Zeitung vom 23. November, Nummer 327, Anlaß zu folgender Korrespondenz an? Stuttgart: Während heute die ganze Stadt wegen des gestern Abend vorgekommenen Raubmordes sich in größter Aufregung befindet, leistet das amtliche Organ der Regierung, der Staatsanzeiger für Würtemberg, in seiner heutigen Ausgabe, an¬ knüpfend an die bekannte Äußerung der Kreuzzeitung über den Prozeß Dickhoff, folgendes: jfolgt die oben angeführte Mahnung Angesichts einer durch die Mord¬ thaten der letzten Zeit im höchsten Grade erregten Bevölkerung wirft also das aus den Geldern des Landes geschaffene Blatt, das Organ des ehemaligen Führers des Liberalismus in Würtemberg, Julius von Hölders, dem Liberalismus den Vorwurf ins Gesicht, wenn es nach seinem guten Willen gegangen wäre, so wären die die Verfolgung von Mördern bezweckenden Gesetze jetzt geändert, und zwar zum Nach¬ teil ihres Zweckes, oder auf den einzelnen Fall angewendet, so wäre die Sühne der Frevelthat von gestern erschwert oder vielleicht unmöglich gemacht. Die öffent¬ liche und die geheime Redaktion des Staatsanzeigers muß wissen, daß das nicht wahr ist, und wenn sie trotzdem den Versuch macht, zumal im gegenwärtigen Augen¬ blick, dem Liberalismus unterzuschieben, daß seine Tendenzen die Verfolgung von Mördern erschweren, so hetzt sie damit in einer Weise, welche der Heldenthat der Kreuzzeitung würdig zur Seite steht, und welche sich die Staatsangehörigen in dem amtlichen Regierungsorgan zu verbitten vollauf berechtigt sind. Hoffen wir, daß sie sich bessert, wenn ihre Wühlerei einem größeren Leserkreise zur Kenntnis gebracht wird als ihrem gewöhnlichen Zwangsleserpublikum. Der Staatsanzeiger hat auf diese» Augriff kurz erwiedert, daß er von dem Stuttgarter Raubmorde nicht gesprochen habe, daß übrigens in einem am Tage des Raubmordes erschienene» Artikel des Stuttgarter „Beobachters," des Hcinpt- orgaus der würtembergischen Demokraten, eine Reihe angeblicher Bevorzugungen der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten aufgezählt sei und in einer in Aussicht gestellten Fortsetzung dieses Artikels der eigentliche Kern des Über¬ gewichts der Staatsanwaltschaft, der Punkt, welcher der richterlichen Unpartei¬ lichkeit und Unbefangenheit am gefährlichsten werde, gezeigt werden solle, daß diese Fortsetzung jedoch bisher nicht erschienen sei, und zwar aus dem Grunde, weil der „Beobachter" sich wahrscheinlich sage, daß auch seine Leser in gegen¬ wärtiger Zeit an diesen, auf Abschwächung der Befugnisse der mit der Auf¬ rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit beauftragten Staatsbehörden gerichteten reformatorischen Ideen keinen Geschmack finden. In einer gegen diese Erwiederung gerichteten Replik, in welcher in üblicher Weise die Demokraten und ihre Presse für ihr edles Strebe» »ach Beseitigung der „Mängel der deutsche» Rechtspflege" und für ihren „tiefen Ernst" in der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 42, 1883, Viertes Quartal, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341837_154164/652>, abgerufen am 28.07.2024.